Auto verkauft Ärger mit Kunden
Hallo Zusammen,
Ich habe vor knapp einem Monat mein Auto verkauft. Einen Monat vor dem Verkauf ist das Fahrzeug ohne festgestellte Mängel durch den TÜV gegangen. Bei der Fahrzeugübergabe habe ich dem Käufer alle Dokumente Inspektions- und Reperaturnachweise mitgegeben. Zur Sicherheit habe ich von allen Dokumenten Kopien gemacht. Zur Geschichte des Fahrzeugs: Als ich den Wagen vor knapp drei Jahren gekauft habe, hat er viel Öl verbraucht und das elektronische Lenkradschloss war defekt. Das alles wurde im Rahmen der Garantie repariert. Hatte nie wieder Probleme. Ich habe vom Händler keine Belege dafür bekommen. Sie meinten das ich nichts brauche da die Garantie das zahlt. Der Käufer hat sich das Fahrzeug zwei mal angesehen,ist sogar Probe gefahren und war sofort begeistert. ich habe den Käufer darüber informiert dass der Wagen mal viel Öl verbraucht hat und das Lenkradschloss defekt war. Wurde aber im Rahmen der Garantie repariert. Jetzt nach einem Monat hat der Käufer sich wohl alle Informationen zu dem Fahrzeug geben lassen und behauptet dass ich Ihm einen Motorschaden und einen Austausch der Lenkstange verschwiegen hätte weil ich ihm dazu keine Unterlagen gegeben habe. Ich habe ihm nichts verschwiegen!!! Habe alles über das Fahrzeug gesagt aber anscheinend sucht der Käufer einen Weg mir mal in die Tasche zu greifen oder mir den Wagen vor die Tür zu stellen obwohl er keine Mängel hat. Was kann ich tun oder was kann er mir antun??? Freue mich über alle Antworten.
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von wobPower
So sie oberschlauer jetzt will ich mal wissen, warum ein Autoverkäufer freigesprochen wird der einen Unfallwagen verkauft in dem drin steht : motorhaube gewechselt,kühler, stoßstange und kotflügel ist ja in ordnung unfälle gibbet immer. Im nachhinein stellt sich aber heraus das das Auto total verzogen ist, ( ein längsträger ist bisschen tiefer als sonst) und die Spur schief ist(steht natürlich nirgendwo im KV), die sich auch nicht richten lässt . So man beschwert sich legt rechtliche Schritte an und was passiert der Verkäufer wird freigesprochen er wusste JA NICHTS!!! er hatte ja keine ahnung von autos obwohl es ein lackierer WAR!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! mir ist sowas passiert!! Achso : ich sehe bei TE kein Problem sobald er bewusst nichts verschwiegen hat...
Ich bin mir sicher, auch hier im Forum gibt es eine Nettiquette!
Man muß ja nicht gleich ausfallend werden, nur weil man selbst mal auf die Schnauze gefallen ist!
Hier ein paar Schlagworte zu deinem Fall rein zu werfen ohne den ganzen Ablauf zu kennen, da kann ich beim besten Willen auch nicht weiterhelfen.
Es soll auch immer wieder sehr geschickte Rechtsverdreher geben, die ihren schwarzen Schafen den A**** retten.
Soll vorkommen, kann ich aber auch nichts dafür!
Kann nur sagen was meine langjährige Erfahrung als KFZ-Sachverständiger mich gelehrt hat. Wenn das nicht gewünscht ist, dann halt ich mich eben raus!
92 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bmw-babbe
Nein bin kein Rechtsanwalt, bekomme aber täglich Gerichtsakten mit ähnlichem Inhalt.Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
@bmw-babbeBist du Rechtsanwalt 😕
P.s. zum Glück haben wir in Deutschland noch die Unschuldsvermutung 😉
Grundsätzlich ist es so, dass im Rechtsstreit der Kaufvertrag herangezogen wird. Mit ihm sichert man dem Käufer gewisse Eigenschaften zu. Man sollte demzufolge alles in den Kaufvertrag schreiben, was den techn. und optischen Zustand betrifft sowie den Umfang der mitgelieferten Dinge. Natürlich müssen nicht alle durchgeführten Reparaturen angeführt werden, es sei denn es handelt sich um einen kapitalen Motorschaden, einen Unfall, sei er auch noch so klein und ähnliche Dinge. Die Erneuerung von Querlenkern und solchen Dingen braucht man natürlich nicht anzugeben. Auch sollte man vermerken, ob sich das Fahrzeug noch in Originalzustand befindet oder ob beispielsweise ein anderes Fahrwerk eingebaut ist u.a. Obwohl dies u.U. Wertsteigernd ist, kann nachträglich ein bößes Erwachen kommen.
Liest einfach vor einem Kauf den Kaufvertrag genau durch, dann kann eigentlich nichts passieren.
Oft findet man Sätze wie:"techn. u. optisch in einwandfreiem Zustand, oder Originalzustand, oder.....
Wie bereits gesagt spielt das Geschriebene eine wesentliche Rolle.
Kannst ja mal den Kaufvertrag posten, dann sag ich Dir meine Meinung dazu!
Ach noch etwas; sämtliche durchgeführte Lackierungen sind offenbarungspflichtig, auch wenn viele denken, eine Nachlackierung einer Tür aufgrund eines Kratzers oder ähnliche Dinge seien nicht offenbarungspflichtig.
100% der mir bekannten Fälle-und das sind wirklich einige-sind durch ihre Nichtangabe auf die Nase gefallen und haben Lehrgeld bezahlt.
Hallo babbe,
nun ja, das mit dem schriftlichen Kaufvertrag, in dem alle zugesicherten Eigenschaften und alle erworbenen Extras dokumentiert sind, das ist im Streitfall auch das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht.
Ich war mal gegen ein betrügerisches Audi Autohaus vor Gericht. Der Verkäufer behauptete, das er das alte Autoradio von meinem in Zahlung genommenen Schrottaudi erhalten solle. Das war erstunken und erlogen, im Vertrag stand das auch nicht drinne.
Nur, was machst du, wenn der betrügerische Verkäufer ganz einfach behauptet, es habe nach der Unterschrift noch "mündliche Nebenabsprachen" gegeben, die zum Inhalt gahabt hätten, das das Radio ihm gehöre?
Und im Vertrag steht explizit: Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.
Du siehst: Wenn dich jemand betrügen will, dann macht er das auch, egal wie die Gesetze sind oder was in irgendwelchen Verträgen steht.
Den Rechtsstreit habe ich natürlich gewonnen, weil ich eine Zeugin vorweisen konnte, die die Wahrheit bezeugen konnte.
Grüße VC
@ BMW Verrückter, Imperial und die anderen Flocken..
Aber ne Stuhlprobe habt ihr nicht noch, die hier als "Eibe" Testverfahren eingesetzt wird.. oder??😁
Wie gesagt, ich habe letztens in einem Tread einen Beitrag von Eibe gesehen, aber es handelt sich hier definitiv nicht um einen doppelt Account, sollte auch anhand der Adresse nachzuvollziehen sein, also wenn man ein vernünftiges Prüfkriterium herranziehen will..
mag ja auch sein, das man einfach nur gerne jemanden hätte und deswegen projeziert..
Na dann ruhig weitermachen, ich hatte/habe ebenfalls nichts gegen Eibe aka Matze.
LG
Zitat:
Original geschrieben von Soxx83
@ BMW Verrückter, Imperial und die anderen Flocken..Aber ne Stuhlprobe habt ihr nicht noch, die hier als "Eibe" Testverfahren eingesetzt wird.. oder??😁
Wie gesagt, ich habe letztens in einem Tread einen Beitrag von Eibe gesehen, aber es handelt sich hier definitiv nicht um einen doppelt Account, sollte auch anhand der Adresse nachzuvollziehen sein, also wenn man ein vernünftiges Prüfkriterium herranziehen will..
mag ja auch sein, das man einfach nur gerne jemanden hätte und deswegen projeziert..
Na dann ruhig weitermachen, ich hatte/habe ebenfalls nichts gegen Eibe aka Matze.LG
Was habe ich eben geschrieben? Dass Du Eibe bist oder dass Du
nichtEibe bist????
Zitat:
Original geschrieben von vectracarlo
Hallo babbe,
nun ja, das mit dem schriftlichen Kaufvertrag, in dem alle zugesicherten Eigenschaften und alle erworbenen Extras dokumentiert sind, das ist im Streitfall auch das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht.
Ich war mal gegen ein betrügerisches Audi Autohaus vor Gericht. Der Verkäufer behauptete, das er das alte Autoradio von meinem in Zahlung genommenen Schrottaudi erhalten solle. Das war erstunken und erlogen, im Vertrag stand das auch nicht drinne.
Nur, was machst du, wenn der betrügerische Verkäufer ganz einfach behauptet, es habe nach der Unterschrift noch "mündliche Nebenabsprachen" gegeben, die zum Inhalt gahabt hätten, das das Radio ihm gehöre?
Und im Vertrag steht explizit: Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.
Du siehst: Wenn dich jemand betrügen will, dann macht er das auch, egal wie die Gesetze sind oder was in irgendwelchen Verträgen steht.
Den Rechtsstreit habe ich natürlich gewonnen, weil ich eine Zeugin vorweisen konnte, die die Wahrheit bezeugen konnte.
Grüße VC
Hallo,VC
Sicher ist es so, dass wenn jemand Dich übers Ohr hauen will und Du gutgläubig bist, dies eher geschehen kann, als wenn Du etwas vorsichtiger bist. Wichtig ist nur zu wissen, dass es eben mitlerweile viele solcher Gauner auf dem Markt gibt, die mit allen Wassern gewaschen sind. Dagegen hilft nur eigenes Wissen und entsprechende Vorsicht. Trau jedem nur so weit wie Du ihn siehst! Obwohl dies auch nicht immer reicht.
Und schließ rechtzeitig eine RS Versicherung ab!😁
Nein, ich bin kein Versicherungsvertreter.😉
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So siehts aus, bissl Kenntniss von der Materie ist beim gebrauchtwagen kauf schon sehr von Vorteil. Wir haben Montag den cupra für meine Freundin in Koblenz geholt. Der Händler hat schon bissl dumm geschaut als ich den Wagenheber ausgepackt habe und das Auto komplett auf den Kopf gestellt habe. Dann noch den Vorbesitzer angerufen, die Werkstatt die den letzten Eintrag gemacht hat. Zu guter letzt noch aus der Firma den Tester mit genommen und ausgelesen 😁 ihr hättet mal das Gesicht von dem Kerl sehen sollen 🙂 er hat dann nur gemeint das wir wohl sehr gut vorbereitet sind.. 😁 hab dann nur gemeint das ich eben kein böses erwachen erleiden will 🙂
Auto war soweit ok also wurde Geld ausgepackt 😁
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Rael_Imperial
Bezüglich der Rechtschreibung? Ja!!Zitat:
Original geschrieben von Bmw_verrückter
Bist du dir 100% sicher? 😉
BMW_Verrückter
Bezüglich des provokanten Schreibstils könnte es sehr gut passen.
Aber ich bin bin mir sicher, dass dieses "Exemplar" zwar genauso provokant ist, wie der originale Eibe, es aber nicht ist..🙂😉 Und ich hatte an sich auch nichts gegen "Matze"..
@900er: Das finde ich jetzt "etwas" übertrieben...🙂
Ja ich an sich eigentlich auch. Ergab sich aber aus folgender Situation: Auto war fast 4000Euro billiger als die vergleichbaren Modelle die angeboten wurden. Und da das Auto einen Hagelschaden auf Motorhaube und Kotflügeln hatte war es mir eben nicht ganz plausibel warum der soviel günstiger war.. aber die Kiste war top in Schuss deswegen haben wir den auch mitgenommen 🙂 ansonsten bin ich aber eben durch die ganzen negativen Erfahrungen die man so an sich ran getragen bekommt schon sehr vorsichtig 😉 sollte ja nicht schaden wenn man dem Verkäufer auf die Füße steigt. Der Händler in der Nähe von Heilbronn hat mir zumindest gleich von Anfang an verboten das Auto auszulesen.. ich wieder rein ins Büro, Freundin geschnappt die das Geld wieder eingepackt und nach hause gefahren..
Zitat:
Original geschrieben von Soxx83
@ BMW Verrückter, Imperial und die anderen Flocken..Aber ne Stuhlprobe habt ihr nicht noch, die hier als "Eibe" Testverfahren eingesetzt wird.. oder??😁
Wie gesagt, ich habe letztens in einem Tread einen Beitrag von Eibe gesehen, aber es handelt sich hier definitiv nicht um einen doppelt Account, sollte auch anhand der Adresse nachzuvollziehen sein, also wenn man ein vernünftiges Prüfkriterium herranziehen will..
mag ja auch sein, das man einfach nur gerne jemanden hätte und deswegen projeziert..
Na dann ruhig weitermachen, ich hatte/habe ebenfalls nichts gegen Eibe aka Matze.LG
Das kannst deiner Oma erzählen,
hast dich im Bremsen Fred verraten. Eibe ist er einzigste der mir vorwirft meine Bremsen nicht selbst wechseln zu können. Mit Soxx hatte ich diese diskussion garnicht. Von daher könntest du garnicht wissen was ich kann und was nicht.
Zum anderen hat dein Schreibstyle das gleiche muster.
Mit welchem Proxy bist den jetzt unterwegs?
gretz
Zitat:
Original geschrieben von 900erturbo
...... Der Händler in der Nähe von Heilbronn hat mir zumindest gleich von Anfang an verboten das Auto auszulesen.. ich wieder rein ins Büro, Freundin geschnappt die das Geld wieder eingepackt und nach hause gefahren..
Das nenne ich schlichtweg
KONSEQUENT--Super!🙂
Früher habe ich zumindest einen KFZ-Mechaniker mitgenommen zur Begutachtung bei PKW-Käufen, oder bei einem mit mir befreundeten Händler gekauft. "Frischer TÜV" sagt mE. nur bedingt was aus😉😰
Der Anruf beim Vorbesitzer ist mE. sehr sinnvoll 😛, sofern man die Daten vor Abschluß bekommt. Ist aber leider nicht der Fall.
In dem Zusammenhang die Frage: Kann ich bei Kauf eines gebrauchten BMW vom Händler einen Einblick in die Fahrzeughistorie verlangen?
Ich hatte es so gemacht und meinen Wagen nur genommen, nachdem ich die Historie einsehen durfte.
Damit kannte ich alle Reparaturen---auch Garantie-Sachen, die an dem Fahrzeug ausgeführt wurden.
Könnte ich ja auch bei Privatkauf vom Verkäufer auch verlangen...der soll sich eine vom 🙂 ausdrucken lassen...damit entfällt nämlich das komische Datenschutz-Argument!😛
Wer nix zu verbergen hat, sollte gegen eine fachmännische Fahrzeuginspektion einschließlich Auslesens des Fehlerspeichers keine Einwände haben,...die Betonung liegt auf "Fachmännisch" .😁🙂
Seh ich auch so.. wir haben letzt den A3 meiner Freundin verkauft.. kurz nachdem er im Netz stand hat sich auch sofort eine junge Dame aus Würzburg gemeldet die das Auto anschauen wollte.. haben en Termin mit ihr gemacht und bin mit ihr bei uns in die Firma gefahren. Hab ihr es Auto von unten gezeigt.. alles was neu gemacht wurde konnte ich auch belegen.. Sie war davon überzeugt das ich nix zu verbergen hatte und das Auto noch top in Schuss war. EInziger Mangel, Delle in der Beifahrertür.. also hat sie was angezahlt. Hab ihr dann noch es Radio umgesteckt.. Winterreifen montiert und die kiste nochmals sauber gemacht.
Wäre ne feine Sache wenn jeder Autohandel immer so anständig über die Bühne gehen würde 😉
Zitat:
Original geschrieben von 900erturbo
So siehts aus, bissl Kenntniss von der Materie ist beim gebrauchtwagen kauf schon sehr von Vorteil. Wir haben Montag den cupra für meine Freundin in Koblenz geholt. Der Händler hat schon bissl dumm geschaut als ich den Wagenheber ausgepackt habe und das Auto komplett auf den Kopf gestellt habe. Dann noch den Vorbesitzer angerufen, die Werkstatt die den letzten Eintrag gemacht hat. Zu guter letzt noch aus der Firma den Tester mit genommen und ausgelesen 😁 ihr hättet mal das Gesicht von dem Kerl sehen sollen 🙂 er hat dann nur gemeint das wir wohl sehr gut vorbereitet sind.. 😁 hab dann nur gemeint das ich eben kein böses erwachen erleiden will 🙂
Auto war soweit ok also wurde Geld ausgepackt 😁Gruß
*lol* Einfach nur g**l!!!!!
So ist's recht! 😛
Zitat:
Original geschrieben von Mosel-Manfred
Das nenne ich schlichtweg KONSEQUENT --Super!🙂Zitat:
Original geschrieben von 900erturbo
...... Der Händler in der Nähe von Heilbronn hat mir zumindest gleich von Anfang an verboten das Auto auszulesen.. ich wieder rein ins Büro, Freundin geschnappt die das Geld wieder eingepackt und nach hause gefahren..Früher habe ich zumindest einen KFZ-Mechaniker mitgenommen zur Begutachtung bei PKW-Käufen, oder bei einem mit mir befreundeten Händler gekauft. "Frischer TÜV" sagt mE. nur bedingt was aus😉😰
Der Anruf beim Vorbesitzer ist mE. sehr sinnvoll 😛, sofern man die Daten vor Abschluß bekommt. Ist aber leider nicht der Fall.
In dem Zusammenhang die Frage: Kann ich bei Kauf eines gebrauchten BMW vom Händler einen Einblick in die Fahrzeughistorie verlangen?
Ich hatte es so gemacht und meinen Wagen nur genommen, nachdem ich die Historie einsehen durfte.
Damit kannte ich alle Reparaturen---auch Garantie-Sachen, die an dem Fahrzeug ausgeführt wurden.Könnte ich ja auch bei Privatkauf vom Verkäufer auch verlangen...der soll sich eine vom 🙂 ausdrucken lassen...damit entfällt nämlich das komische Datenschutz-Argument!😛
Wer nix zu verbergen hat, sollte gegen eine fachmännische Fahrzeuginspektion einschließlich Auslesens des Fehlerspeichers keine Einwände haben,...die Betonung liegt auf "Fachmännisch" .😁🙂
hallo,
theoretisch ja, d.h. wenn der Händler mitspielt. Ist jedoch nicht bei allen Automarken möglich, zumal nicht alle miteinander vernetzt sind und ein Datenzugriff nicht zwingend erfolgen kann. Es sei denn, man weiß in welcher Werkstatt das Fahrzeug gewartet wurde.
Übrigens ist man hiermit, sofern der Datenzugriff möglich ist, nicht gänzlich abgesichert. Viele lassen ja ihre Fahrzeuge sobald sie aus der Gewährleistung sind in günstigeren Werkstätten reparieren, sodass die entsprechenden Daten nicht gespeichert werden. Oder aber der Vorbesitzer hat den Speicher öfter mal selbst ausgelesen.
Grundsätzlich ist es aber so, dass wer nichts zu verbergen hat, auch keine Einwände gegen genauere Begutachtungen hat.
Moin,
na hier geht ja einiges durcheinander 😉
@ bmw-babbe
Du hast recht, wenn Du davon sprichst, dass der Kaufvertrag dem Käufer gewisse Eigenschaften zusichert - dies ist aber nur im Positivsinne zu verstehen, d.h. wenn im Vertrag steht, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, dann muss es auch unfallfrei sein.
Wenn diese Frage im Kaufvertrag schlicht nicht beantwortet wird, dann ist es auch keine zugesicherte Eigenschaft und der Käufer kann nicht davon ausgehen ein unfallfreies Fahrzeug zu erwerben.
Gleichzeitig schreibst Du, dass bestimmte Schäden offengelegt werden müssen, das ist insoweit richtig wie der Käufer nach etwas fragt - hier ist es dann seitens des Verkäufers erforderlich wahrheitsgemäß zu antworten und dies sollten beide Seiten auch schriftlich im Kaufvertrag fixieren.
Wenn also der Käufer fragt, ob am Fahrzeug schon einmal nachlackiert wurde, dann muss der Verkäufer auch Bagatellschäden, die nur durch Lackierung beseitigt wurden angeben, weil ja explizit danach gefragt wurde.
Dinge die nicht zugesichert wurden und nach denen nicht gefragt wurde müssen nicht von sich aus offenbart werden, wenn man aber etwas mitteilt, dann würde ich dies auch immer im Kaufvertrag fixieren, dann haben beide Seiten zumindest etwas mehr Sicherheit.
Beste Grüße
Zitat:
Original geschrieben von RolandHB1
Moin,na hier geht ja einiges durcheinander 😉
@ bmw-babbe
Du hast recht, wenn Du davon sprichst, dass der Kaufvertrag dem Käufer gewisse Eigenschaften zusichert - dies ist aber nur im Positivsinne zu verstehen, d.h. wenn im Vertrag steht, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, dann muss es auch unfallfrei sein.Wenn diese Frage im Kaufvertrag schlicht nicht beantwortet wird, dann ist es auch keine zugesicherte Eigenschaft und der Käufer kann nicht davon ausgehen ein unfallfreies Fahrzeug zu erwerben.
Gleichzeitig schreibst Du, dass bestimmte Schäden offengelegt werden müssen, das ist insoweit richtig wie der Käufer nach etwas fragt - hier ist es dann seitens des Verkäufers erforderlich wahrheitsgemäß zu antworten und dies sollten beide Seiten auch schriftlich im Kaufvertrag fixieren.
Wenn also der Käufer fragt, ob am Fahrzeug schon einmal nachlackiert wurde, dann muss der Verkäufer auch Bagatellschäden, die nur durch Lackierung beseitigt wurden angeben, weil ja explizit danach gefragt wurde.
Dinge die nicht zugesichert wurden und nach denen nicht gefragt wurde müssen nicht von sich aus offenbart werden, wenn man aber etwas mitteilt, dann würde ich dies auch immer im Kaufvertrag fixieren, dann haben beide Seiten zumindest etwas mehr Sicherheit.
Beste Grüße
Ich zitiere das nochmal, denn das würde ich als sehr hilfreich betrachten, auch für Leute die nochmals mit Kaufverträgen zu tun haben..
Um das noch kurz zu begründen, es ist glaube ich so, wenn man in den Kaufvertrag bei 3. Hand beispielsweise aufnimmt, das man nicht die Genauigkeit des KM Standes des Fahrzeugs garantieren kann, man selber aber nichts geändert hat, nur nicht weiß was beim Vorbesitzer war, das man selbst aus Tachomanipulationen soweit es bei dem Vorbesitzer geschehen ist raus ist und der Käufer sofern er das unterschreibt keine Forderungen an den Verkäufer stellen kann...bei Privatverkäufen naklar.
Ist wie bei einer Auftragsvergabe, alles was schriftlich ist,(Preis, Termine Ausführungen) ist rechtlich wirksam, alles andere wird schwierig einzufordern bzw. anzufechten.
Grüße
Zu den Verträgen: Häufig werden ja Musterverträge benutzt, den sollte der Käufer genau lesen und sich kritisch fragen, ob er auch alles bejahen kann, was im Mustervertrag drinsteht. Insbesondere bei mehreren Vorbesitzern kann man das meist nicht.
Was viele auch durcheinanderbringen: Es gibt einen Unterschied zwischen Betrug und Nichteinhaltung des Vertrages: das eien setzt Absicht voraus, das zweite kann auch vollkommen unschuldig geschehen