Auto verkauft,2 Monate später Brief vom Anwalt...
Hallo.
Ich habe mein Auto (Mercedes C-Klasse , fast 11 Jahre alt) ende November verkauft.
7 Jahre war es in meinem Besitz.
Also,Auto verkauft,und 1 Monat später meldet sich der Käufer...
Die hintere Bremsen waren festgefahren,der hat es repariert im Autohaus (MB)...
900 € Rechnung (hintere Bremsen+4 Zündkerzen+Kabel für Kerzen)
Die haben dort das Auto auch gründlich untersucht...
Zitat aus dem Brief:
"Bei dieser Gelegenheit wurde dann auch festgestellt,dass die Radlager an beiden Rädern an der Hinterachse kaputt waren.
Ferner waren die Spur- und die Lenkstange an der Vorderachse ausgeschlagen.
Auch die Auspuffkrümmerdichtung sowie die Zylinderkopfdichtung sind defekt."
Der Ausschluss der Sachmängelhaftung ist Bestandteil des Kaufvertrages (Vordruck).
Dazu habe ich noch bei der Sondervereinbarungen geschrieben "gekauft wie gesehen"
Und ich habe wirklich nichts gewusst,dass das Auto so mangelhaft ist,wie die eben beschrieben haben...
Ich habe mit dem Auto GAR keine Probleme gehabt...
Mein Anwalt hat auch zurück geschrieben paar Wörter...
Gestern kam der nächste Brief...
Ich soll den Kaufpreis zurückzahlen + alle Kosten,die der Käufer schon bezahlt hat,also Reparatur,Anwalt....
Und ganz unten steht,dass der Käufer ist bereit für 2000 € das Auto zu behalten...
Ich habe für Anwalt schon Haufen Geld bezahlt...
Und wenn in paar Tagen das Geld nicht da ist,die gehen zur Gericht...
Was soll ich machen?
Ich habe kein Plan mehr...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von dedok
Hallo.Was soll ich machen?
Ich habe kein Plan mehr...
Das wird wohl hoffendlich dein Anwalt wissen.
52 Antworten
Zitat:
P.S. Wer heute nicht Rechtsschutz Versichert ist, der ist selber schuld!.
Tja...
Da gebe ich Dir Recht...
Vor allem,wenn man mehr als 10 Jahre versichert war,und dann erst vor einem Jahr gekündigt hat...Wie es bei mir war...
Ist wirklich dumm gelaufen...
Auto hatte über 160TKm...
Ich habe auch gesagt,dass ich nie bei einer Inspektion war...
Ölwechsel habe ich immer gemacht...Selber...Das habe ich auch gesagt...
Zitat:
Original geschrieben von dedok
Zitat:
Original geschrieben von dedok
Na ja,man hat immer Angst vor dem Gericht...Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Ergänzing:
Allein die Information, dass man die Kosten des Gerichtsverfahrens scheut, schwächt schon die Position
Hättest lieber auf die Fragen eingehen sollen, die oben gestellt wurden, wenn du hier nach Rat fragst.
Kopfschüttel
Zitat:
Original geschrieben von dedok
Tja...Zitat:
P.S. Wer heute nicht Rechtsschutz Versichert ist, der ist selber schuld!.
Da gebe ich Dir Recht...
Vor allem,wenn man mehr als 10 Jahre versichert war,und dann erst vor einem Jahr gekündigt hat...Wie es bei mir war...
Ist wirklich dumm gelaufen...Auto hatte über 160TKm...
Ich habe auch gesagt,dass ich nie bei einer Inspektion war...
Ölwechsel habe ich immer gemacht...Selber...Das habe ich auch gesagt...
Hallo,
Sorry, hatte ich leider etwas "hart" formuliert, aber nachdem ich mit erlebt habe wie eine Versicherung einen Bekannten hat "Auflaufen" lassen, weil er aufgrund einer fehlenden RV das Prozesskosten Risiko nicht eingehen konnte, halte ich eine RV für die wichtigste Versicherung, neben einer Privaten Haftpflicht, die es gibt.
Bei 160tkm u. 11J. alter sind Verschleiß Erscheinungen (und um nichts anderes Handelt es sich bei diesen Mängeln) normal.
Der Käufer hätte ja nur Ordentlich Prüfen o. Prüfen lassen müssen. Wann ist denn die letzte HU vor dem Verkauf gemacht worden?.
MfG Günter
Zitat:
Original geschrieben von 4matic Guenni
...
Wann ist denn die letzte HU vor dem Verkauf gemacht worden?.MfG Günter
Was spielt das denn (aus deiner Sicht) für ne Rolle hier???
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Interessant wäre mal ein Einblick in den Kaufvertrag.
Zitat:
Na ja,man hat immer Angst vor dem Gericht...
Dazu gibt es keinen Grund. Entweder Du hast recht, dann kostet Dich ein Verfahren maximal die Zeit für den Gang zum RA. Oder Du hast nicht recht, dann gibt es genügend Möglichkeiten, die Sache ohne Gericht in Ordnung zu bringen.
Wichtig ist eine reelle Einschätzung der Erfolgsaussichten durch den RA. Wenn das gegeben ist, passiert es im normalen Leben eher selten, daß ein Gerichtsverfahren drastisch anders ausgeht.
Wichtig: Wenn Du fundierterweise meinst im Recht zu sein, niemals vor irgendeiner Drohung der Gegenseite einknicken. Selbst 25 Mahnungen, Anwaltsschreiben, Inkassofirmen, Mahnbescheide haben nichts mit der Rechtssituation an sich zu tun (auf einige Schritte der Gegenseite muß allerdings in bestimmter Frist und Form reagiert werden; wie, sagt Dir der RA). Laß die anderen kommen. Nicht selten passiert selbst nach Mahnbescheiden - gar nichts. Alles schon erlebt.
Und selbst wenn Du Dir nicht sicher bist - zu Beginn der Verhandlung ist immer Gelegenheit, einen Vergleich anzubieten. (Man sollte da allerdings schon vorher gemeinsam mit dem RA drüber nachgedacht haben, natürlich).
Das soll jetzt keine Rechtsberatung sein, nur ein paar praktische Erfahrungen im Umgang mit Rechtsstreitigkeiten.
Zitat:
Original geschrieben von 4matic Guenni
Wann ist denn die letzte HU vor dem Verkauf gemacht worden?.MfG Günter
Februar 2008...
Im Bericht stand,dass die hintere Bremse nicht mehr die besten sind...
Hab dann gleich neue Beläge montiert...
Sonst war alles i.O...
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Welche schriftlichen Beweise gibt es dann, dass die vorgenannten Mängel in dem geschilderten Umfang vorliegen?
Es gibt einen Kostenvoranschlag von MB-Werkstatt...Da sind fast 1600€ Teilekosten und fast 4000€ Lohnkosten...
Zitat:
Original geschrieben von dedok
Es gibt einen Kostenvoranschlag von MB-Werkstatt...Da sind fast 1600€ Teilekosten und fast 4000€ Lohnkosten...
Dürfte bei einem solchen alten Auto keine Kunst sein Mängel zu finden deren Behebung zu solchen Summen führt.
Sieht danach aus das der Käufer den Auftrag gab einen Kostenvoranschlag für eine Komplettüberholung des Fahrzeugs zu erstellen.
Aber dabei sind mit Sicherheit Mängel mit aufgeführt die erst in Jahren wirklich behoben werden müßten.
Zitat:
Original geschrieben von dedok
Und ganz unten steht,dass der Käufer ist bereit für 2000 € das Auto zu behalten...
...
Und wenn in paar Tagen das Geld nicht da ist,die gehen zur Gericht...
....
Probieren kann man es doch mal, oder? Die haben wahrscheinlich 2000 € bezahlt und wollen die Karre für lau.
Die gehen kein bisschen vor Gericht - wieder - probieren kann man es doch mal.
Was sollst Du machen? Gar nichts - nur die Ruge bewahren. Der Anwalt sollte eine Darlegung warum die Ansprüche der Käufers unbegründet sind, geschickt haben und das reicht. Da kommt nichts weiter.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Probieren kann man es doch mal, oder? Die haben wahrscheinlich 2000 € bezahlt und wollen die Karre für lau.Zitat:
Original geschrieben von dedok
Und ganz unten steht,dass der Käufer ist bereit für 2000 € das Auto zu behalten...
...
Und wenn in paar Tagen das Geld nicht da ist,die gehen zur Gericht...
....Die gehen kein bisschen vor Gericht - wieder - probieren kann man es doch mal.
Was sollst Du machen? Gar nichts - nur die Ruge bewahren. Der Anwalt sollte eine Darlegung warum die Ansprüche der Käufers unbegründet sind, geschickt haben und das reicht. Da kommt nichts weiter.
Amen
Es gibt durchaus verwirrte Seelen die auch vor Gericht ziehen.
Nur ob die dort Zustimmung erfahren steht auf einem anderen Blatt.
Sollte sich das wie vom TE beschrieben zugetragen haben sehe ich die Chancen für den Käufer vor Gericht auch eher schlecht.
Fazit, wie von Amen bereits geschrieben Ru
he 😁 bewahren und abwarten.
Wenn´s vor Gericht geht ist das eben so. Bei 2000 Euro Streitwert kann man ggfls. wenigstens in Berufung gehen.
Zitat:
Original geschrieben von tom-ohv
Ruhe 😁 ...
ja, ja..genau die 😁
Die bewusste Kalkulation mit den 2000 Euro und dem Kostenvoranschlag der MB Werkstatt spricht dagegen, dass es sich um eine verwirrte Seele handelt. Für mich klingt alles eher nach Basarmentalität.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von Amen
ja, ja..genau die 😁Zitat:
Original geschrieben von tom-ohv
Ruhe 😁 ...Die bewusste Kalkulation mit den 2000 Euro und dem Kostenvoranschlag der MB Werkstatt spricht dagegen, dass es sich um eine verwirrte Seele handelt. Für mich klingt alles eher nach Basarmentalität.
Amen
Hier heißt das dann "Geiz ist geil"!
Aber wie Du schon richtig geschrieben hast, jeden Tag steht ein Dummer auf, man muss ihn nur finden! 🙄
Zitat:
Original geschrieben von 4matic Guenni
P.S. Wer heute nicht Rechtsschutz Versichert ist, der ist selber schuld!.
Amen!!
Ich würde mich nie trauen heute noch im Internet auf Marktplätzen oder bei eBay unterwegs zu sein ohne einer Rechtsschutz im Nacken.
Das kostet je nach Umfang bis 200€ im Jahr. Die sollte doch jeder über haben.
Dann scheiß ich auf Gerichtskosten etc.
Ich find' die Frage ja spannend, ob der Anwalt des Käufers bei korrekter Schilderung des Sachverhalts von dessen Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahmebestätigung bekommt.... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Dürfte bei einem solchen alten Auto keine Kunst sein Mängel zu finden deren Behebung zu solchen Summen führt.Zitat:
Original geschrieben von dedok
Es gibt einen Kostenvoranschlag von MB-Werkstatt...Da sind fast 1600€ Teilekosten und fast 4000€ Lohnkosten...
Sieht danach aus das der Käufer den Auftrag gab einen Kostenvoranschlag für eine Komplettüberholung des Fahrzeugs zu erstellen.
Aber dabei sind mit Sicherheit Mängel mit aufgeführt die erst in Jahren wirklich behoben werden müßten.
Erinnert mich an einen Kollegen, der seinen Wagen bei Pitstop mal zur Inspektion brachte und durchchecken ließ.
Das Auto hatte gebraucht ca 2000€ gekostet.
Pitsop wollte für 4500€ reparaturen ausführen.
Obwohl der Wagen 2 Jahre Tüv hatte und fuhr.
Diesen Pitstop gibts bei und nicht mehr. 😁