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Auto verkauft,2 Monate später Brief vom Anwalt...

Hallo.
Ich habe mein Auto (Mercedes C-Klasse , fast 11 Jahre alt) ende November verkauft.
7 Jahre war es in meinem Besitz.
Also,Auto verkauft,und 1 Monat später meldet sich der Käufer...
Die hintere Bremsen waren festgefahren,der hat es repariert im Autohaus (MB)...
900 € Rechnung (hintere Bremsen+4 Zündkerzen+Kabel für Kerzen)
Die haben dort das Auto auch gründlich untersucht...
Zitat aus dem Brief:
"Bei dieser Gelegenheit wurde dann auch festgestellt,dass die Radlager an beiden Rädern an der Hinterachse kaputt waren.
Ferner waren die Spur- und die Lenkstange an der Vorderachse ausgeschlagen.
Auch die Auspuffkrümmerdichtung sowie die Zylinderkopfdichtung sind defekt."
Der Ausschluss der Sachmängelhaftung ist Bestandteil des Kaufvertrages (Vordruck).
Dazu habe ich noch bei der Sondervereinbarungen geschrieben "gekauft wie gesehen"
Und ich habe wirklich nichts gewusst,dass das Auto so mangelhaft ist,wie die eben beschrieben haben...
Ich habe mit dem Auto GAR keine Probleme gehabt...

Mein Anwalt hat auch zurück geschrieben paar Wörter...
Gestern kam der nächste Brief...
Ich soll den Kaufpreis zurückzahlen + alle Kosten,die der Käufer schon bezahlt hat,also Reparatur,Anwalt....
Und ganz unten steht,dass der Käufer ist bereit für 2000 € das Auto zu behalten...
Ich habe für Anwalt schon Haufen Geld bezahlt...
Und wenn in paar Tagen das Geld nicht da ist,die gehen zur Gericht...
Was soll ich machen?
Ich habe kein Plan mehr...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von dedok


Hallo.

Was soll ich machen?

Ich habe kein Plan mehr...

Das wird wohl hoffendlich dein Anwalt wissen.

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52 Antworten

...dann schreibt doch mal die Namen der Käufer hier rein!
Nicht dass das eine ganz böse Masche ist der noch mehr Leute auf dem Leim gehen sollen.
Ich finde es persönlich eine ganz große Sauerei was hier die vermeintlichen Käufer so abziehen!
Wie ist übrigens der erste Fall ausgegangen?
Gruß
Reinhard

Zitat:

Original geschrieben von Reinhard69


...dann schreibt doch mal die Namen der Käufer hier rein!

Das ist ein ganz falscher und, sorry, dummer Rat.

Immer an den Tæterschutz denken.;) Wir duerfen denen doch nicht Schaden.

Anwalt braucht man erstmal nicht.
Wenn man sich sicher ist, die Gewährleistung ordentlich ausgeschlossen zu haben, dann kann man sich erstmal zurück lehnen und warten, bis Klage erhoben wird.
Bis dahin würde ich keinen Anwalt einschalten, wenn die nur Angst machen wollen, bleibt man sonst auf den Rechtsanwaltskosten sitzen.

Zitat:

Original geschrieben von JokerGolf


Und den blöden Anwalt, der ihm da noch Erfolgsaussichten verspricht am besten nach der Verhandlung lauthals auslachen (zu viert mit allen Zeugen)

Hallo,

warum den Anwalt auslachen? Der kommt vor lachen nicht in den Schlaf. Der hat sein Geld verdient.

Zu Bedauern oder Auszulachen ist nur sein Mandant, das er es doch mit dem Anwalt versucht hat und nun die Zeche zahlen muß.

Wenns die RV bezahlt hat, sind wir alle die Dummen, da durch sowas für alle die Prämien steigen.

mfg

Hallo Max-benz-046
Der Thread war bereits 15 Monate "tot".
Wirst Du jetzt alle anderen alten (33.000.000) Threads auskramen?
Viele Grüße
der Michael Mark

nach etwas über einem Jahr dürfte die Angelegenheit doch zu einem endgültigen Ergebnis gekommen sein. Vllt kann der TE noch posten, ob der Käufer mit dieser abwegigen Dreistigkeit tatsächlich durchgekommen ist...

Sein letzter Post war vom 25.11.2010.
Ich würde also nicht unbedingt mehr mit einer Antwort hier rechnen. :rolleyes:

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