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Auto verkauft,2 Monate später Brief vom Anwalt...

Themenstarteram 21. März 2010 um 10:59

Hallo.

Ich habe mein Auto (Mercedes C-Klasse , fast 11 Jahre alt) ende November verkauft.

7 Jahre war es in meinem Besitz.

Also,Auto verkauft,und 1 Monat später meldet sich der Käufer...

Die hintere Bremsen waren festgefahren,der hat es repariert im Autohaus (MB)...

900 € Rechnung (hintere Bremsen+4 Zündkerzen+Kabel für Kerzen)

Die haben dort das Auto auch gründlich untersucht...

Zitat aus dem Brief:

"Bei dieser Gelegenheit wurde dann auch festgestellt,dass die Radlager an beiden Rädern an der Hinterachse kaputt waren.

Ferner waren die Spur- und die Lenkstange an der Vorderachse ausgeschlagen.

Auch die Auspuffkrümmerdichtung sowie die Zylinderkopfdichtung sind defekt."

Der Ausschluss der Sachmängelhaftung ist Bestandteil des Kaufvertrages (Vordruck).

Dazu habe ich noch bei der Sondervereinbarungen geschrieben "gekauft wie gesehen"

Und ich habe wirklich nichts gewusst,dass das Auto so mangelhaft ist,wie die eben beschrieben haben...

Ich habe mit dem Auto GAR keine Probleme gehabt...

 

Mein Anwalt hat auch zurück geschrieben paar Wörter...

Gestern kam der nächste Brief...

Ich soll den Kaufpreis zurückzahlen + alle Kosten,die der Käufer schon bezahlt hat,also Reparatur,Anwalt....

Und ganz unten steht,dass der Käufer ist bereit für 2000 € das Auto zu behalten...

Ich habe für Anwalt schon Haufen Geld bezahlt...

Und wenn in paar Tagen das Geld nicht da ist,die gehen zur Gericht...

Was soll ich machen?

Ich habe kein Plan mehr...

Beste Antwort im Thema
am 21. März 2010 um 11:11

Zitat:

Original geschrieben von dedok

Hallo.

 

Was soll ich machen?

 

Ich habe kein Plan mehr...

Das wird wohl hoffendlich dein Anwalt wissen.

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Das kann man so schlecht beurteilen.

Bist du Privatperson, oder Gewerbetreibender ?

Was sagt dein Anwalt bezüglich des Gewährleistungsausschlusses ?

Ist das ein ältere Vordruck, oder ist der Ausschluss schon mit der Klausel für Leib und Leben ?

Vor der 900 Euro Reperatur hätte er sich mit dir bereits in Verbindung setzen müssen, aber dein Anwalt wird dich da sicherlich bereits beraten haben.

Klär mit Ihm die Erfolgsaussichten im Prozess und lass dich nicht von den Schreiben beeindrucken.

Ein Anwalt schreibt viel, wenn der Tag lang ist.

am 21. März 2010 um 11:11

Zitat:

Original geschrieben von dedok

Hallo.

 

Was soll ich machen?

 

Ich habe kein Plan mehr...

Das wird wohl hoffendlich dein Anwalt wissen.

Da du die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hast, gehe ich davon aus das du als Privatmann verkauft hast.

Da würde ich mir keinen Kopf machen und den guten Mann wenn er will vor Gericht ziehen lassen.

Diese von dir beschriebenen Mängel sind bei einem 11 Jahre alen Wagen "normal" und fallen mMn unter keiner Verheimlichung von Schäden oder sowas.

Ich würde mir keine Gedanken machen und mich auf nichts einlassen.

Es ist als Nichtfachmann und Privatverkäufer nicht deine Pflicht vor Verkauf das Auto auf etwaige Verschleißteile untersuchen zu lassen und diese zu erwähnen, diese Möglichkeit hat der Käufer vor dem Kauf einen Check durchführen zu lassen oder das Auto halt nicht zu kaufen.

Von daher lass ihn reden und wenn er will den nächsten Schritt gehen, denke da kommt aber nichts weiteres von demjenigen.

 

Das alles sollte aber dein Anwalt dir wesentlich besser und genauer erklärt haben.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Was sagt dein Anwalt bezüglich des Gewährleistungsausschlusses ?

Ist das ein ältere Vordruck, oder ist der Ausschluss schon mit der Klausel für Leib und Leben ?

Ist völlig egal. Wurde mittlerweile obergerichtlich entschieden, dass auch ältere Vordrucke mit der an sich falschen Formulierung gültig sind. Eben mit dieser Einschränkung für Schädigungen an Leib und Leben, wo man die Haftung ja nicht ausschließen kann.

denke hier sollte man nicht zu viel schreiben, du bist schon beim Anwalt - der wird wissen was er macht und dich entsprechend legal rechtsberaten was man in einem Forum nicht darf.

Zudem sollte man sich generell lieber aus laufenden Rechtsstreitigkeiten raushalten.

Aber ich sag mal so viel: du machst nichts was nicht mit dem Anwalt abgesprochen ist, also nicht mal eben so einknicken oder überweisen.

Wenn du von den Mängel nichts gewusst hast, dann ist alles ok, mach dir mal keinen Kopf, aber dein Anwalt sollte dir es dir besser erklären können, wenn nicht, dann würde ich mir nen anderen suchen!

gab hier mal nen ähnlichen Fall mit Motorschaden auf der Überführungsfahrt, am Ende musste der Verkäufer nichts löhnen und gut ist, dass ist nunmal das Risiko bei nem Privatkauf.

so ein quatsch, der Käufer ist wirklich dreist!

So ist das nunmal bei einem gebrauchten Auto.

Ist da alles möglich,und bei einem Privatverkauf verzichtet er auf spätere Ansprüche.

am 21. März 2010 um 11:22

Wenn man sowas liest, denkt man sich immer am besten im Kaufvertrag aufnehmen: Hiermit versicheriche ich über alle vorhandenen und in Zukunft möglichen Fehler die bekannt und noch unbekannt sind aufgeklärt worden zu sein. Ich habe jedes einzelne Teil 3 mal besichtigt und bin im vollen besitz meiner geistigen Kräfte. Zusätzlich versichere ich in Zukunft auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer zu verzichten.

Dann noch 3 mal unterschreiben lassen, am besten noch von 4 Zeugen.

ansonsten darf man wohl kein Auto mehr verkaufen. :mad:

Und den blöden Anwalt, der ihm da noch Erfolgsaussichten verspricht am besten nach der Verhandlung lauthals auslachen (zu viert mit allen Zeugen)

Zitat:

Original geschrieben von JokerGolf

Hiermit versicheriche ich über alle vorhandenen und in Zukunft möglichen Fehler die bekannt und noch unbekannt sind aufgeklärt worden zu sein.

Mit dieser Formulierung darfst Du aber gleich einen Blanko-Scheck hinten dran hängen. Der Satz wäre eine böse Haftungsfalle, weil Du natürlich nicht über alle möglichen Fehler aufgeklärt hast (wie denn auch?).

:D;)

 

Gruß

Hafi

am 21. März 2010 um 11:33

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von JokerGolf

Hiermit versicheriche ich über alle vorhandenen und in Zukunft möglichen Fehler die bekannt und noch unbekannt sind aufgeklärt worden zu sein.

Mit dieser Formulierung darfst Du aber gleich einen Blanko-Scheck hinten dran hängen. Der Satz wäre eine böse Haftungsfalle, weil Du natürlich nicht über alle möglichen Fehler aufgeklärt hast (wie denn auch?).

:D;)

Gruß

Hafi

Das ist doch der Witz an der Sache, entweder gilt das Wort und was man unterschrieben hat, oder man kann alles anfechten.

Es muß doch irgendwie möglich sein eine Verantwortung auszuschießen, was kann ich für einen verkauften Wagen, der Käufer soll es sich genau ansehen, wenn er keine Ahnung hat soll er sich unterstützung mitnehmen, er soll von mir aus 100 Stunden das Auto besichtigen, aber doch nicht nach 2 Monaten mit so einem Mist ankommen.

Und wer unbedingt Garantie will, sich nicht traut oder keine Ahnung hat soll beim Händler kaufen.

naja was willst du machen? es gibt Leute die werden schriftlich auf Mängel hingewiesen und in Anwesenheit von Zeugen nochmals mündlich und sachlich darauf hingewiesen, dass es diese Mängel gibt und wie sie sich auswirken.

Ging dabei vor Allem um einen überhitzenden Motor und der Fahrer sollte regelmäßig auf die Anzeige schauen.

Naja auf dem Heimweg, ca. 70 Km weiter weg nach 30 Minuten rief er an, ihm sei der Motor verreckt und er wolle sein Geld wieder haben. Er ist wohl die ganze Strecke Vollgas gefahren, wo es möglich war und wunderte sich dann, dass der Motor verkochte. (welcher Idiot fährt mit einem unbekannten Auto, welches Mängel hat auch direkt dauerhaft Vollgas :rolleyes: )

2 Tage Später kam die Polizei zu mir, sie hätte mein Auto auf einem Rastplatz vorgefunden - Kaufvertrag vorgeholt und alles war in Ordnung für die Polizei, die haben sich dann an den Anderen gewandt.

Er drohte hinterher noch mit Anwalt und Schlägern und was weis ich nicht alles.

Welche schriftlichen Beweise gibt es dann, dass die vorgenannten Mängel in dem geschilderten Umfang vorliegen?

Mein Ratschlag, den Anwalt handeln lassen und hier keine weiteren Details aus dem schwebenden Verfahren offenlegen. Wird die vom RA gewählte Vorgehensweise hier ausgebreitet, sinken die Erfolgsaussichten, wenn die Gegenseite hier mitliest.

 

O.

 

Ergänzung:

Allein die Information, dass man die Kosten des Gerichtsverfahrens scheut, schwächt schon die Position

Themenstarteram 21. März 2010 um 12:32

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Ergänzing:

Allein die Information, dass man die Kosten des Gerichtsverfahrens scheut, schwächt schon die Position

Na ja,man hat immer Angst vor dem Gericht...

Zitat:

Original geschrieben von dedok

 

Also,Auto verkauft

,und 1 Monat später

Die hintere Bremsen waren festgefahren,der hat es repariert im Autohaus (MB)...

900 € Rechnung (hintere Bremsen+4 Zündkerzen+Kabel für Kerzen)

"Bei dieser Gelegenheit wurde dann auch festgestellt,dass die Radlager an beiden Rädern an der Hinterachse kaputt waren.

Ferner waren die Spur- und die Lenkstange an der Vorderachse ausgeschlagen.

Auch die Auspuffkrümmerdichtung sowie die Zylinderkopfdichtung sind defekt."

Hallo,

bei einem Zeitraum von nur einem Monat, ist davon auszugehen, das die Mehrzahl dieser "Defekte" schon zum Zeitpunk des Kauf es vorhanden gewesen sind!.

Es obliegt halt dem Käufer vorher genau zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, besonders bei einem 11J. alten Fahrzeug ( welche Laufleistung, hatte das Auto eigentlich?), tut er das nicht , sein Pech!.

Sein Anwalt kann schreiben was er will, das sieht nicht gut für ihn aus, ich würde eher schon von hoffnungslos ausgehen.

Und Reparieren u. dann eine Rechnung schicken geht schonmal garnicht, das wird auch ein Richter sicher nicht gerade positiv bewerten.

MfG

P.S. Wer heute nicht Rechtsschutz Versichert ist, der ist selber schuld!.

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