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Auto Verkauf was ist mit Nummernschilder???

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 13. Juni 2009 um 11:40

Hi Leute wollte heute meinen Dicken verkaufen um mir einen Diesel zu kaufen weil ich im Jahr ca. 25 - 30.000 km fahre und da lohnt sich ein Diesel schon. Aber meine Frage jetzt der Käufer will das Auto heute gleich mitnehmen mit meinen Nummernschildern und es dann bei sich ummelden. Was passiert aber wenn er einen Unfall verursacht und meine Schilder sind noch drauf??? Muss ich dann Haften bzw meine Versicherung und werde ich dann bei der Versicherung wieder hochgestuft??? Bitte um Hilfe wenn sich jemand damit auskennt.

MfG

Andy

Beste Antwort im Thema
am 13. Juni 2009 um 21:00

hallo gunitmember,

zunächst hoffe ich mal, dass du deinen dicken an einen ehrlichen menschen verkauft hast, der mit dem auto heimfährt, es bis montag stehen lässt und dann odnungsgemäß ummeldet.

wenn dem so ist - glückwunsch - falls er das auto nicht gekauft hat oder für alle anderen, die mit diesem thema bestimmt mal konfrontiert werden, gebe ich trotzem ein paar tipps:

es gibt beim adac oder auch im internet vordrucke um den verkauf eines kfz auch versicherungstechnisch 100%ig korrekt abzuwickeln.

dort ist u.a. beeinhaltet, dass sich der käufer verpflichtet, das kfz innerhalb ein paar tage umzumelden und die haftung sofort mit dem kauf des kfz auf ihn übergeht. um dies zu bestätigen, sind so eine art postkarten teil des vertrages, die der käufer sofort nach dem verkauf seinem versicherer zugehen lassen muss. damit bist zu auf alle fälle sicher ! selbstredend, dass du dein auto nur gegen vorlage eines führerscheins und eines ausweises an einen fremden abgibst, das sollte ja klar sein !!! auf dieser karte sind auch alle daten des käufers, der dies bestätigt. käme es also wirklich zum fall der fälle, ist von vorneherein klar, dass du als verkäufer nicht mehr eigentümer des kfz warst, auch wenn da deine schilder dran sind.

solche beiträge wie:

Zitat:

Original geschrieben von RoterDrache35

bei einem Unfall geht das zu lasten des Versicherungsnehmers also du als Verkäufer wen das Fahrzeug auf deinen Namen versichert ist wer Halter ist spielt da keine Rolle.

ist genau so wen du beim Händler ein Auto zur Probefahrt hast da wird auch bei einem Unfall die Kasko des Händers in Anspruch genommen sprich der Kunde muss im erstfall die Selbstbeteidigung zahlen.

Das kann sogar soweit gehen das wen der Händler keine Kasko hat das er dem Kunden die volle Summer des Schadens in Rechnung stellen kann

das nur mal so am rande als Tip wissen auch viele nicht die sich mal eben einen teuern Wagen zu probefahrt leihen

...sind - SORRY - unsinn, denn:

der versicherungsnehmer kann gar kein auto verkaufen, immer nur der halter, der auch in den papieren eingetragen ist. der vn hatte die ehre, dem söhnchen die besseren %e zu spendieren und evtl. auch die beiträge bezahlt :-) dem halter würde im schadenfall als allererstes auf die zehen getreten, denn der wird ja von der polizei über das kennzeichen ermittelt. dazu sind die dinger ja da.

da wir ja ber alle ordnungsgemässe verträge verwenden, kann das ja aber nicht passieren :-)

so nun zum thema händler und probefahrt:

eine rote nummer gibts nicht eben mal so und ist mit bestimmten versicherungssummen ausgestattet. da haben wir einmal die haftpflicht, die ist auf jeden fall unbegrenzt und schützt auch den probefahrenden vor konsequenzen eines unfalls. versichert werden kann dummheit auch da nicht. z.b mal eben den rs6 in der 30er zone mit 180 in der kurve zu verlieren und nachbar schmitts einfamilienhaus zu demolieren wird mit sicherheit ein gerichtsverfahren nach sich ziehen in dessen folge die versicherung dich in regress nehmen wird. gleiches gilt für fahrten unter alkohol und drogen etc. erstmal wird aber die haftpflicht des händlers die zeche zahlen - dazu sind die da !

dann zweitens die kasko, die bei vernünftigen händlern immer eine vollkasko sein wird. je nach fahrzeug wird hier eine SB vereinbart, ähnlich bei einem mietwagen. ist der RS6 also schrott, kann es je nach vertrag auch 10 riesen für dich kosten. hierrüber klärt dich der händler aber vor der probefahrt auf, kopiert deinen führerschein und lässt dich - je nach fahrzeug - auch einen entsprechenden vertrag unterschreiben.

alles klar ?

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13 Antworten
am 13. Juni 2009 um 11:50

Hi also soviel ich weiß musst du des im kaufvertrag angeben das der Käufer mit deinem Kennzeichen nach Hause fährt und sich damit verplichtet das Auto mit deinem Kennzeichen abzumelden!! So hab ich es bei meinem letzten verkauf auch gemacht!!!

Gruß Zagodennis

Hallo Andy,

das ist so ne sache, am besten in den Kaufvertrag mit reinschreiben das deie Überführung des Fahrzeuges auf deine Nummernschilder erfolgt und der Käufer in seinem Namen für die danach entschtandenen Schäden haftet sowoll an seinem Neuen Fahrzeug wie auch an dem Unfall Gegner wenn er diesen verschultet hat.

So machen wir das in Ausnahmefällen auch, aber auf Nummer sicher gehst Du da leider auch nicht.

Er oder Du hätest ja auch die möglichkeit gehabt auch 5 Tages Kennzeichen machen zu lassen.

Der rest liegt in deiner Hand, ich persöhnlich würde es nicht machen.

Grüße aus Weinheim

am 13. Juni 2009 um 11:52

Auf dem Kaufvertrag ,Datum mit Uhrzeit des Verkaufes festhalten.

bei einem Unfall geht das zu lasten des Versicherungsnehmers also du als Verkäufer wen das Fahrzeug auf deinen Namen versichert ist wer Halter ist spielt da keine Rolle.

ist genau so wen du beim Händler ein Auto zur Probefahrt hast da wird auch bei einem Unfall die Kasko des Händers in Anspruch genommen sprich der Kunde muss im erstfall die Selbstbeteidigung zahlen.

Das kann sogar soweit gehen das wen der Händler keine Kasko hat das er dem Kunden die volle Summer des Schadens in Rechnung stellen kann

das nur mal so am rande als Tip wissen auch viele nicht die sich mal eben einen teuern Wagen zu probefahrt leihen

am 13. Juni 2009 um 21:00

hallo gunitmember,

zunächst hoffe ich mal, dass du deinen dicken an einen ehrlichen menschen verkauft hast, der mit dem auto heimfährt, es bis montag stehen lässt und dann odnungsgemäß ummeldet.

wenn dem so ist - glückwunsch - falls er das auto nicht gekauft hat oder für alle anderen, die mit diesem thema bestimmt mal konfrontiert werden, gebe ich trotzem ein paar tipps:

es gibt beim adac oder auch im internet vordrucke um den verkauf eines kfz auch versicherungstechnisch 100%ig korrekt abzuwickeln.

dort ist u.a. beeinhaltet, dass sich der käufer verpflichtet, das kfz innerhalb ein paar tage umzumelden und die haftung sofort mit dem kauf des kfz auf ihn übergeht. um dies zu bestätigen, sind so eine art postkarten teil des vertrages, die der käufer sofort nach dem verkauf seinem versicherer zugehen lassen muss. damit bist zu auf alle fälle sicher ! selbstredend, dass du dein auto nur gegen vorlage eines führerscheins und eines ausweises an einen fremden abgibst, das sollte ja klar sein !!! auf dieser karte sind auch alle daten des käufers, der dies bestätigt. käme es also wirklich zum fall der fälle, ist von vorneherein klar, dass du als verkäufer nicht mehr eigentümer des kfz warst, auch wenn da deine schilder dran sind.

solche beiträge wie:

Zitat:

Original geschrieben von RoterDrache35

bei einem Unfall geht das zu lasten des Versicherungsnehmers also du als Verkäufer wen das Fahrzeug auf deinen Namen versichert ist wer Halter ist spielt da keine Rolle.

ist genau so wen du beim Händler ein Auto zur Probefahrt hast da wird auch bei einem Unfall die Kasko des Händers in Anspruch genommen sprich der Kunde muss im erstfall die Selbstbeteidigung zahlen.

Das kann sogar soweit gehen das wen der Händler keine Kasko hat das er dem Kunden die volle Summer des Schadens in Rechnung stellen kann

das nur mal so am rande als Tip wissen auch viele nicht die sich mal eben einen teuern Wagen zu probefahrt leihen

...sind - SORRY - unsinn, denn:

der versicherungsnehmer kann gar kein auto verkaufen, immer nur der halter, der auch in den papieren eingetragen ist. der vn hatte die ehre, dem söhnchen die besseren %e zu spendieren und evtl. auch die beiträge bezahlt :-) dem halter würde im schadenfall als allererstes auf die zehen getreten, denn der wird ja von der polizei über das kennzeichen ermittelt. dazu sind die dinger ja da.

da wir ja ber alle ordnungsgemässe verträge verwenden, kann das ja aber nicht passieren :-)

so nun zum thema händler und probefahrt:

eine rote nummer gibts nicht eben mal so und ist mit bestimmten versicherungssummen ausgestattet. da haben wir einmal die haftpflicht, die ist auf jeden fall unbegrenzt und schützt auch den probefahrenden vor konsequenzen eines unfalls. versichert werden kann dummheit auch da nicht. z.b mal eben den rs6 in der 30er zone mit 180 in der kurve zu verlieren und nachbar schmitts einfamilienhaus zu demolieren wird mit sicherheit ein gerichtsverfahren nach sich ziehen in dessen folge die versicherung dich in regress nehmen wird. gleiches gilt für fahrten unter alkohol und drogen etc. erstmal wird aber die haftpflicht des händlers die zeche zahlen - dazu sind die da !

dann zweitens die kasko, die bei vernünftigen händlern immer eine vollkasko sein wird. je nach fahrzeug wird hier eine SB vereinbart, ähnlich bei einem mietwagen. ist der RS6 also schrott, kann es je nach vertrag auch 10 riesen für dich kosten. hierrüber klärt dich der händler aber vor der probefahrt auf, kopiert deinen führerschein und lässt dich - je nach fahrzeug - auch einen entsprechenden vertrag unterschreiben.

alles klar ?

am 13. Juni 2009 um 21:48

Zitat:

solche beiträge wie:

 

Zitat:

Original geschrieben von RoterDrache35

bei einem Unfall geht das zu lasten des Versicherungsnehmers also du als Verkäufer wen das Fahrzeug auf deinen Namen versichert ist wer Halter ist spielt da keine Rolle.

 

ist genau so wen du beim Händler ein Auto zur Probefahrt hast da wird auch bei einem Unfall die Kasko des Händers in Anspruch genommen sprich der Kunde muss im erstfall die Selbstbeteidigung zahlen.

 

Das kann sogar soweit gehen das wen der Händler keine Kasko hat das er dem Kunden die volle Summer des Schadens in Rechnung stellen kann

 

das nur mal so am rande als Tip wissen auch viele nicht die sich mal eben einen teuern Wagen zu probefahrt leihen

...sind - SORRY - unsinn

Zitat:

 

Bravo ;-)

Ist überhaupt kein Problem, wenn Du die Tipps meines Vorredners beachtest...

Es gibt auch sogenannte Verkaufsmitteilungen an die Zulassungsstellen...

Aber unbedingt Ausweis überprüfen und Uhrzeit in den Kaufvertrag übernehmen und vermerken, daß das Fhz mit Kennzeichen verkauft wurde

MfG Micha

lese doch mal genau was in dem schreiben steht der titel sagt doch schon alles schreiben an die Zulassungstelle was hat die zulassungstelle mit der versicherung zu tun gar nicht

hatten das nicht nur einem aim autohaus das kunden einen schaden gemacht haben an v wagen und dann dachten das ihre private haftpflicht das zahlt aber gut wen andere da mehr erfahrung haben und schon in der situation waren ist das ok

dann muss es doch aber auch ein schreiben geben wo drin steht das der versicherungsnehmer nicht hoch gestuft wird bei einem schadensfall wen ein käufer mit dem auto weg fährt

wäre doch mal genau zu klären ob und was ein gericht dazu sagt

am 14. Juni 2009 um 8:03

Zitat:

Original geschrieben von RoterDrache35

lese doch mal genau was in dem schreiben steht der titel sagt doch schon alles schreiben an die Zulassungstelle was hat die zulassungstelle mit der versicherung zu tun gar nicht

Das ist ganz einfach...denn zu zahlst für dein Fahrzeug ja Steuern und mit dem Verkauf eines Fahrzeugs bwz mit der Veräußerungsanzeige endet auch die Steuerpflicht für dich und geht auf den Käufer über. Deshalb die Mitteilung an die Zulassungsstelle. Es sei denn du willst für den Käufer die Steuer übernehmen, was ich aber nicht glaube :D

am 14. Juni 2009 um 8:08

Ehrlich gesagt, selber abmelden ist immer noch die beste Lösung und man hat kein Ärger .

am 14. Juni 2009 um 8:48

Richtig,

das war aber nicht die Frage....:rolleyes:

Die Versicherung geht mit dem Kauf auf den Käufer über, fragt euren Versicherungsfuzzi...

Wenn der Käufer das Fhz., wider erwarten, doch nicht ab- oder ummelden sollte, bist Du auf der sicheren Seite mit der Mitteilung...

Du kannst das Schreiben auch ändern oder an Deine Versicherung schicken, ganz wie Du willst...

MfG

Micha

Natürlich würde ich an bestimmte Käufer auch nur abgemeldet verkaufen...;)

am 14. Juni 2009 um 10:17

Zitat:

Original geschrieben von himbeersahneschnitte

Ehrlich gesagt, selber abmelden ist immer noch die beste Lösung und man hat kein Ärger .

ja es ist nur die frage ob dir dann einer dein auto abkauft.

nehmen wir an ich möchte dein auto kaufen, wohne aber 200 km weit weg. ich komme also für den fall der fälle mit taschen voller geld, kann aber keine probefahrt machen weil das auto abgemeldet im hof steht.

toll. oder es ist angemeldet, ich mache eine probefahrt, bekomme das auto aber nicht, weil du es erst abmelden willst. also fahr ich wieder nach hause und wenn du soweit bist, komm ich dann mit kurzzeitkennzeichen, die ich natürlich vorher noch besorgen muss...nummer ziehen, warten, zahlen. ein tag urlaub und eine menge nerven gehen drauf.

nö danke, das kann nicht die art sein, wie ich einen kauf oder verkauf abwickeln möchte.

ich gehe zunächst mal immer davon aus, dass ich einen ehrlichen vertragspartner habe, gebe vertrauen und erwarte im gegenzug das gleiche.

gott seit dank hat es in den letzten 20 jahren immer einwandfrei funkitioniert ;)

am 14. Juni 2009 um 11:18

Man kann sich ja vor dem Kauf kurzschliessen, wie Probefahrt oder der Kauf über die Bühne geht, bzw. die Überführung. Das soll das kleinere Problem sein.

problefahrt und dann ab zu zulaasaungstelle und abmelden und von da gleich die überführungskenzeichen und gut ist

bei uns hier oben haben die bis 17:00 auf

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