Auto Verkauf Rückgaberecht

Hallo ich hab mal einpasst kurze Fragen ich habe meinen bmw verkauft für 4300 520i Benziner bj 03 mit 130 tkm die meines Wissens nach und der Belege bis 2012 stimmen. Ich habe ihn ein Jahr gefahren und möchte auf Kombi umsteigen.

Ich habe den bmw auch mal ausgelesen aber nur diesen Fehler Speicher und da stand nichts vom km stand.
Nun hat der Käufer wohl anders oder besser ausgelesen
Und angeblich hätte der 165 t km drauf
Ich habe ihn mit Vertrag von einem Händler mit 126 tkm gekauft, laut Tacho und Vertrag 126 tkm für 5900euro

Der Käufer hatte mir nun gedroht mich anzuzeigen bzw oder ich komme ihm mit 1000 Euro entgegen. Auf den Preis hatten wir uns nun geeinigt.
Ich würde nur mal gern wissen wer trägt in diesem Fall eigentlich die Schuld.
Ich wusste davon nichts und habe auch einen normalen Vertrag ohne Garantie usw
Der Händler von dem ich ihn habe sagt er hat ihn auch mit Vertrag und km stand so gekauft.
Was sagt ihr dazu ?

Beste Antwort im Thema

So nimmt es seinen Lauf wenn das Thema von alleine sein Lauf nimmt
Zu aller erst danke ich allen die mich nicht beschuldigen und die mir geholfen haben.
An alle anderen die mich hier anscheinend ja schon ganz genau wissend beschuldigen, ihr könnt mich mal ! Ganz genau hatte der Wage 133t km runter somit sind es mehr als 4 gefahren tausend km oder ? Nämlich 7000. zum zweiten habe ich einen Firmenwagen(wenn ihr mich ausspioniert dann macht richtig die Augen auf Ford Transit letztens erstelltes Thema)
Ein unverschämtes Verhalten ist das ihr mich nichts wissend beschuldigt für etwas was ich nicht getan habe. Gibt’s denn sonst noch irgendwas ? Hab ihr von irgendwem die Bremsen manipuliert oder corona verteilt? Lasst es mich gern wissen !

Wie gesagt allen anderen vielen Dank für eure Unterstützung

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 2. Februar 2020 um 14:34:32 Uhr:


Darauf spekulieren die ja - Ruhe nur gegen Geld.
Das funktioniert zumindest so lange, bis sie ihren Meister finden.

Nein, die brauchen keinen "Meister", sondern einfach nur Verkäufer mit genügend
Selbstvertrauen! Aber in der heutigen Zeit, wo sofort losgedonnert, mit Prügel
("..isch weis wo Dein Haus wohnt!"😉 oder angeblichen Anwälten gedroht wird, hat
der "Otto-Normal-Mensch" seltend eine Chance.
Genauso, wie die arme Oma am Telefon, die einfach nur verbal schon derart
eingeschüchtert wird, daß sie ihr "Häuschen" verschenkt...

Das übrigens gilt leider 1:1 auch im heutigen Straßenverkehr, wie ich´s
tagtäglich beobachte

Zitat:

@Drahkke schrieb am 2. Februar 2020 um 14:34:32 Uhr:


Darauf spekulieren die ja - Ruhe nur gegen Geld.

Das funktioniert zumindest so lange, bis sie ihren Meister finden.

Ruhe gegen Geld?

Verwirren du mich tust!

Ruhe für Geld, er meint 🙂

Moin,

Wenn man sich automatisch zum Opfer erklärt und immer nur das negative sehen will 😁 dann mag dass stimmen. Dummerweise macht das Internet etwas, dass viele unterschätzen - es.multipliziert Ereignisse.

LG Kester

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Vielleicht gab es auch sachliche Gründe dafür...

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 3. Februar 2020 um 10:50:28 Uhr:


Vielleicht gab es auch sachliche Gründe dafür...

Moin!

Nach Angaben des Themenstarters -und die setze ich hier jetzt mal als korrekt voraus- hatte er das Auto damals mit xx KM gekauft, die der Händler, der ihm das AUto verkaufte, auch so im KV verbindlich angab.

Wenn er dann das Auto später wieder verkauft und genau die gleichen Angaben, wie z.B. "KM-Stand abgelesen" in seinem Vertrag macht, ist das AUto de facto "gekauft wie besehen und ausprobiert".

Ohne Recht auf Haftung oder Garantie (Gewährleistung sowieso nicht)

Punkt.

Wenn der neue Besitzer nun irgendwie ein Problem mit dem angeblich falschen Tachostand hat, dann ist der VK m.E. nicht haftbar zu machen, weil er ja a) Privatmann ist und b) in "Gutem Glauben" gehandelt hat. Haftbar wäre dann, wenn nach so langer Zeit überhaupt noch möglich, der Vorverkäufer, weil Händler. Oder der Vor-Vorverkäufer...

So ist nun mal die Rechtsprechnung (bis gestern) gewesen...

Gruß

Zitat:

@MMcM schrieb am 3. Februar 2020 um 11:18:34 Uhr:



Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 3. Februar 2020 um 10:50:28 Uhr:


Vielleicht gab es auch sachliche Gründe dafür...

Moin!
Nach Angaben des Themenstarters -und die setze ich hier jetzt mal als korrekt voraus- hatte er das Auto damals mit xx KM gekauft, die der Händler, der ihm das AUto verkaufte, auch so im KV verbindlich angab.
Wenn er dann das Auto später wieder verkauft und genau die gleichen Angaben, wie z.B. "KM-Stand abgelesen" in seinem Vertrag macht, ist das AUto de facto "gekauft wie besehen und ausprobiert".
Ohne Recht auf Haftung oder Garantie (Gewährleistung sowieso nicht)
Punkt.
Wenn der neue Besitzer nun irgendwie ein Problem mit dem angeblich falschen Tachostand hat, dann ist der VK m.E. nicht haftbar zu machen, weil er ja a) Privatmann ist und b) in "Gutem Glauben" gehandelt hat. Haftbar wäre dann, wenn nach so langer Zeit überhaupt noch möglich, der Vorverkäufer, weil Händler. Oder der Vor-Vorverkäufer...
So ist nun mal die Rechtsprechnung (bis gestern) gewesen...

Gruß

Das Problem im Forum ist aber, der TE wird immer Als Opfer und Unschuldslamm angesehen. Egal ob gekauft oder verkauft wird. Will dem TE nichts unterstellen, aber die User sehen immer nur eine Seiteund sind sofort auf der Seite des TE.

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 3. Februar 2020 um 11:27:08 Uhr:



Das Problem im Forum ist aber, der TE wird immer Als Opfer und Unschuldslamm angesehen. Egal ob gekauft oder verkauft wird. Will dem TE nichts unterstellen, aber die User sehen immer nur eine Seiteund sind sofort auf der Seite des TE.

Jup, das ist mir auch schon aufgefallen. Die Unschuldsvermutung wird hier sehr gelebt 😁

Zitat:

@therealrob schrieb am 3. Februar 2020 um 11:35:54 Uhr:



Jup, das ist mir auch schon aufgefallen. Die Unschuldsvermutung wird hier sehr gelebt 😁

Naja, welchen Sinn macht denn eine Diskussion, wenn man die einzige Sachverhaltsquelle unter Generalverdacht stellt. Dann kann die Antwort nur lauten: "Kann ja auch alles ganz anders sein."

Wenn ein TE hier einen verfälschten Sachverhalt angibt, sind die erhaltenen Ratschläge eben auch nur bedingt etwas wert.

Auf erkennbare Widersprüche werden die Ratsuchenden doch sogar regelmäßig angesprochen.

Zitat:

@MMcM schrieb am 3. Februar 2020 um 11:18:34 Uhr:



Wenn er dann das Auto später wieder verkauft und genau die gleichen Angaben, wie z.B. "KM-Stand abgelesen" in seinem Vertrag macht
Gruß

Hat er aber leider nicht

Zitat:

@xBluelinex schrieb am 11. Januar 2020 um 01:21:19 Uhr:


Dort steht nur km nicht abgelesene.

Sachverhaltsaufklärung ist eben manchmal doch ganz hilfreich.

Deswegen der Ratschlag: KM nur ausdrücklich nach Tachostand angeben, es sei denn, man ist Erstbesitzer und möchte diese vertrauensbildende Maßnahme unbedingt anbieten.

Moin,

Womit wir dann wieder beim Thema - beschäftige dich vor dem Verkauf doch Mal eben 5 Minuten damit, was du tun solltest und was du sein lassen solltest. Um ein Auto oder sonst einen Konsumartikel zu verkaufen ist ja nun eigentlich kein Jurastudium notwendig, mit etwas Gedanken und lesen bekommt das eigentlich jeder risikoarme hin, v.a. bei Autos gibt es zig Hilfsquellen. Leider begeben sich unzählige Menschen eben unwissend in Gefahr - und in dieser kann man eben auch umkommen.

LG Kester

komisch ist doch immer wieder das Phänomen:

Bei Konsumgütern die man mehr oder weniger täglich kauft wird nach jedem cent gefuchst und alels 3x gedreht und gewendet ob nicht doch etwas dran ist und beim Auto was tausende von € kostet wird blind gekauft bzw. verkauft....

Und dann schnappt man noch Begriffe wie Rückgaberecht auf und darauf wird rum geritten.

ich denke der Fall hier ist gegessen und da wollte nur jemand versuchen noch was Kohle raus zu schlagen.

Und im Übrigen: Im deutschen Recht gilt grundsätzlich immer diem Unschuldsvermutung. Jemand ist so lange unschuldig bis Ihm die Schuld bewiesen wurde.

Genau, das bedeutet aber nicht, dass man nicht den TE mal kritisch hinterfragen kann. Wird dann immer gleich als Angriff gewertet.

Zitat:

@therealrob schrieb am 4. Februar 2020 um 11:16:42 Uhr:


Genau, das bedeutet aber nicht, dass man nicht den TE mal kritisch hinterfragen kann. Wird dann immer gleich als Angriff gewertet.

Moin!

Das ist heute augenscheinlich modern:
bist Du nicht "main stream", bist Du dagegen.
Dann sagte der eine lautstark: FAKE!
Und der andere denkt an den Glaubenskrieg aus dem Jahre 642 n. Chr., als die Moslems von Mekka aus dem Rest der Welt ihren Glauben aufzwingen wollten:
"Und willst Du dann mein Freund nicht sein, so schlag´ ich Dir den Schädel ein!"
Ja, diese Gesinnung greift immer mehr um sich...
(Eine Umfrage im Jan.20 in den USA unter den aktiven Politikern stellte fest, daß über 65% gegen Trump sind und ihn abwählen würden, wäre die Abstimmung anonym. Da sie aber namentlich erfaßt wird, hatten davon gut die Hälfte Angst vor Repressalien und würden ihn wieder wählen...)

Naja, das übersteigt jetzt schon etwas meine Vorstellung, was ich unter "kritisch hinterfragen" verstehe 😁
Ist es hier nicht immer wieder so, dass durch gebetsmühlenartiges Nachfragen sich der vorgestellte Fall des TE auf einmal um 180° dreht? Ich spreche hier nicht vom Kreuzverhör aber durch die richtigen Fragen werden oft entscheidende Dinge aus dem TE "rausgekitzelt".

Zitat:

@therealrob schrieb am 4. Februar 2020 um 11:44:16 Uhr:


Ist es hier nicht immer wieder so, dass durch gebetsmühlenartiges Nachfragen sich der vorgestellte Fall des TE auf einmal um 180° dreht?

ich sehe das eher so, dass durch sinnloses Nachfragen an völlig nebensächlichen Details die Threads aufgebläht und die TE weggeekelt werden. Spätestens ab Seite 3 eines Threads sind immer die gleichen User unter sich und diskutieren Banalitäten.

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