Auto Verkauf Rückgaberecht

Hallo ich hab mal einpasst kurze Fragen ich habe meinen bmw verkauft für 4300 520i Benziner bj 03 mit 130 tkm die meines Wissens nach und der Belege bis 2012 stimmen. Ich habe ihn ein Jahr gefahren und möchte auf Kombi umsteigen.

Ich habe den bmw auch mal ausgelesen aber nur diesen Fehler Speicher und da stand nichts vom km stand.
Nun hat der Käufer wohl anders oder besser ausgelesen
Und angeblich hätte der 165 t km drauf
Ich habe ihn mit Vertrag von einem Händler mit 126 tkm gekauft, laut Tacho und Vertrag 126 tkm für 5900euro

Der Käufer hatte mir nun gedroht mich anzuzeigen bzw oder ich komme ihm mit 1000 Euro entgegen. Auf den Preis hatten wir uns nun geeinigt.
Ich würde nur mal gern wissen wer trägt in diesem Fall eigentlich die Schuld.
Ich wusste davon nichts und habe auch einen normalen Vertrag ohne Garantie usw
Der Händler von dem ich ihn habe sagt er hat ihn auch mit Vertrag und km stand so gekauft.
Was sagt ihr dazu ?

Beste Antwort im Thema

So nimmt es seinen Lauf wenn das Thema von alleine sein Lauf nimmt
Zu aller erst danke ich allen die mich nicht beschuldigen und die mir geholfen haben.
An alle anderen die mich hier anscheinend ja schon ganz genau wissend beschuldigen, ihr könnt mich mal ! Ganz genau hatte der Wage 133t km runter somit sind es mehr als 4 gefahren tausend km oder ? Nämlich 7000. zum zweiten habe ich einen Firmenwagen(wenn ihr mich ausspioniert dann macht richtig die Augen auf Ford Transit letztens erstelltes Thema)
Ein unverschämtes Verhalten ist das ihr mich nichts wissend beschuldigt für etwas was ich nicht getan habe. Gibt’s denn sonst noch irgendwas ? Hab ihr von irgendwem die Bremsen manipuliert oder corona verteilt? Lasst es mich gern wissen !

Wie gesagt allen anderen vielen Dank für eure Unterstützung

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Das ist das Foto vom auslesen
Dann würde ich eher die Variante nehmen ihn die 1000 zu geben und den von wo ich ihn habe in die mange zu nehmen ich hab nähmlicj den neuen den ich morgen hole schon teils angezahlt. Also zurücknehmen wird kompliziert, zumal hätte ich überhaupt eine Chance nach über einem Jahr was von dem Händler zu bekommen ?

Asset.JPG

Zitat:

@xBluelinex schrieb am 10. Januar 2020 um 21:47:21 Uhr:


Das ist das Foto vom auslesen
Dann würde ich eher die Variante nehmen ihn die 1000 zu geben und den von wo ich ihn habe in die mange zu nehmen ich hab nähmlicj den neuen den ich morgen hole schon teils angezahlt. Also zurücknehmen wird kompliziert, zumal hätte ich überhaupt eine Chance nach über einem Jahr was von dem Händler zu bekommen ?

Denk daran, dass du wiederum beweisen musst, dass am Tacho gedreht wurde.
Und da reicht so ein Foto nicht.

Das Foto ist kein Beweis, das kann irgendein gleiches Modell sein. Damit brauchst du nichts versuchen.
Ich denke der Käufer will dich abzocken.

Ohne rechtssicheren Beweis würde ich die 1000,- € nicht zahlen.

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Meint ihr das Foto ist nicht echt ? Er hat mich auch eingeladen in seine Werkstatt zu kommen das er es mir zeigen kann, ich hab erstmal drauf verzichtet...

Seine Werkstatt? Hat er sich als Händler beim Kauf ausgegeben? Er hätte den Lappi ja vor dem Kauf mit deiner Einwilligung anschließen können. Wenn er Händler ist muss er vorher das Auto anschauen dafür ist er Profi und nicht danach.. Ob das Bild die Daten des richtigen Autos zeigt kann dir hier niemand beantworten.

Ich weis nicht ob er Händler ist angeblich wollte er der jüngere das Auto kaufen und der ältere kam mir bekannt vor der sich das Auto angeschaut hat und Probe gefahren ist im nachhinein erzählte er das sein Bruder wohl ein Autohaus hat .

Wie ist denn das wenn ich ihn das Geld nun zahle ist die Sache vorbei. Wenn nicht kommt ein Brief vom Anwalt( wenn überhaupt ) oder von Polizei ? Kommen dann schon gleich weitere kosten ?
Hab eben noch nie mit Gerichtlichen Sachen zu tun gehabt.

Ich weis echt nicht was ich machen soll...
In einem Forum steht nichts machen im nächsten zurücknehmen
Überall andere Meinungen aber wonach richte ich mich nun genau um einfach auch keine Probleme zu bekommen

Nun mal langsam. Steht im Kaufvertrag bei den km, abgelesene Km oder nur km. Im ersten Fall hast Du nichts zu befürchten. Imn zweiten Fall hast Du die km zugesichert und wenn der Wagen mehr km hat, dann bist Du für diesen Mangel entsprechend ausgleichspflichtig.
Das kann durch eine Kaufpreisminderung passieren, oder auch durch die Rücknahme. 1000€ sind das aber definitiv nicht, wenn man die Differenz, Alter, und Gesamtlaufleistung in Betracht zieht.
Trotzdem kommt mir die Sache spanisch vor, denn ich habe den großen Verdacht, daß da einfach jemand noch Kapital aus der Sache schlagen will. Ob die angezeigten 165 tkm stimmen, ist noch dazu offen.
Die Wertdifferenz könnte man nach Schwacke unter Eingabe beider km-Stände einfach klären. Ich würde aber eher den Wagen zurück nehmen und anderweitig verkaufen. Ob Du den verkaufenden Händler noch regreßpflichtig machen kannst, halte ich für eher unwahrscheinlich. Dazu wären auf jeden Fall beide Verträge hilfreich.

Dort steht nur km nicht abgelesene. Wie gesagt das andere Problem ist ich hab den anderen schon angezahlt somit geht für mich kein zurück nehmen was schlägst du denn für eine Summe aus dem Bauch heraus vor ? Für mich ist es wirklich stressfreier sich auf eine vernünftige Summe zu einigen und dann ein Problem weniger zu haben. Ich denke das das aber stimmen wird das Diagnose Gerät wird ja nicht lügen oder verfälschen ? Dann hätte er doch wesentlich mehr km drauf packen können ich habe den vorhändler heute schon gesprochen der sagt mir das er damit auch nichts zu ruhen hat.

Ermittle mal auf DAT.de die unterschiedlichen Wertangaben der Km (ist kostenlos und sind Händler Einkaufspreise)
Diese Differenz kannst Du maximal zurück zahlen wenn du unbedingt willst um deine Ruhe zuhaben.
Andernfalls lass es drauf ankommen - du hast geschrieben „gekauft wie gesehen“ und als privat Verkäufer auch ohne Gewähr oder Rücknahme Pflicht - außer bei arglistiger Täuschung- die hier aber wohl nicht besteht.
Der Druck der hier vom Käufer nachträglich erzeugt wird spricht nicht unbedingt von seinen seriösen Absichten und hätte m.M.n. auch keine rechtlich Bestand. Der Streitwert ist auch nur wenige hundert Euro.

Dein angezahltes Auto ist unabhängig davon und interessiert in keinem Fall, weder den Altwagen Käufer noch irgendjemand sonst.
Noch nen TIP: einfach die Vertragsvorlagen vom ADAC, mobile oder Ähnliche verwenden dann gibt’s auch keine Missverständnisse.

Zitat:

@busch63 schrieb am 11. Januar 2020 um 10:22:02 Uhr:


Dein angezahltes Auto ist unabhängig davon und interessiert in keinem Fall, weder den Altwagen Käufer noch irgendjemand sonst.

Ich nehme an, dass es den TE/Verkäufer schon deshalb doch interessiert, weil er keine hier vorgeschlagene Rücknahme des alten anbieten möchte - geht der Käufer wider Erwarten doch darauf ein, müsste Geld für den neuen vermutlich, zumindest teils, erstmal anderweitig besorgt werden - den alten Alten muss er dann ja auch erstmal wieder loswerden.

Ohne RSV und mit dem ausdrücklichen Wunsch des TE nach "Ruhe" halte ich hier einen Rat für schwieriger als sonst oftmals - andererseits könnte ja selbst nach Ausgleichszahlung versucht werden, irgendeinen weiteren Mangel geltend zu machen...

Zitat:

@HelldriverNRW schrieb am 11. Januar 2020 um 10:39:11 Uhr:



Zitat:

@busch63 schrieb am 11. Januar 2020 um 10:22:02 Uhr:


Dein angezahltes Auto ist unabhängig davon und interessiert in keinem Fall, weder den Altwagen Käufer noch irgendjemand sonst.

Ich nehme an, dass es den TE/Verkäufer schon deshalb doch interessiert, weil er keine hier vorgeschlagene Rücknahme des alten anbieten möchte - geht der Käufer wider Erwarten doch darauf ein, müsste Geld für den neuen vermutlich, zumindest teils, erstmal anderweitig besorgt werden - den alten Alten muss er dann ja auch erstmal wieder loswerden.

So ist das dann eben.
Die finanzielle Situation des TE ist nun mal den anderen Parteien egal.
Wäre uns allen auch, an deren Stelle.

Ja, das ist natürlich richtig.

Ich wollte nur damit sagen, warum der TE den neuen (vermutlich) überhaupt ins Spiel gebracht hat - für die Gesamtbetrachtung der Frage ist ja auch relevant, dass er die hier oft vorgeschlagene Rücknahme nicht mal so eben verbindlich zusagen kann, ohne ggf. an der anderen Ecke ein Problem zu haben.

In xx, xx % der Fälle lässt der Käufer nach Rücknahmeangebot nix mehr von sich hören - genau hier vielleicht doch.

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