auto unfallfrei gekauft, war doch unfall
hallo leute ich hoffe mir kann einer helfen.
mir ist was sehr ährgerliches passiert, und zwar habe ich ein mercedes w211 gekauft was grade nicht wenig gekosstet hatt (16.000€) und der händler hatt mir fest versiechert das das auto unfallfrei sei. paar tage später war ich bei adac und hab denn wagen auf unfälle cheken lassen , es hatt sich herausgestellt das der wagen einen nicht gerade kleinen unfall hatte (vorne lings) motorhaube ist lackiert, die tür und der kotflügel sind gewechselt worden und sogar die stehwand unter der motorhaube wurde gewechselt!! auserdem ist der turbolader kaput und die zugstreben sind ausgeschlagen!! daraufhin habe ich den händler angerufen und dem alles ährklert und hab ihm angeboten, entweder nimmt er das auto zurück oder er gibt mir 2.500€, er meint aber er wusste nichts dafon da er nich der tatsächlicher verkäufer des wagens war sondern nur ein vermietler, der kaufvertrag ist auch zwichen dem vorbesitzer und mir, doch die unterschrieft ist vom händler. jetzt hatt der händler mich heute angeruffen und meinte das der vorbesitzer mit meinem angebot nicht einverstanden ist und das ich ruhig zum anwalt gehen soll!!
1.habe ich da irgendeine chance??
2.wenn muss man da anklagen (Händler-Vorbesitzer)?
3.wie gehe ich am besten vor??
Beste Antwort im Thema
Frage:
Steht im Kaufvertrag das die Karre unfallfrei ist, ja od. nein???
PS: Sorry, wie doof kann man sein ein FZ in der Preisklasse beim Händler zu kaufen und im Kaufvertrag steht der Vorbesitzer??? Da ist doch immer was faul!!!
39 Antworten
Zitat:
1. Schreibt man Dir in der persönlichen Anrede groß, wenn man nach der alten Rechtschreibung geht - es gibt keine "Verpflichtung", die neue RS anzuwenden.
Ich dachte ja nur, wenn Du (oder du) andere belehrst, dann solltest Du doch eigentlich die (aktuellen) Regeln beherrschen.
Das mit dem Anwalt finde ich übrigens auch die einzigst richtige Lösung, nachdem der Verkäufer ja schon alle Ansprüche abgelehnt hat. Der Anwalt kann dann beurteilen, ob und mit wem der Vertrag zustandes gekommen ist und welche Möglichkeiten bestehen.
Übrigens, ich wollte Dich nicht "niederknüppeln" und ich denke, wir sollten hier auch unser Kriegsbeil begraben. Mich ärgert es nur, wenn hier jemand eine Frage stellt und jeder die Frage versteht, aber der Fragesteller aufgrund seiner Sprach/Schreibkenntnisse abgestraft wird. Das finde ich einfach nicht fair. Keiner möchte sich blamieren und daher könnte dann der eine oder andere von einer Frage "abgeschreckt" werden.
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Zitat:
Original geschrieben von Belcanto
Ich dachte ja nur, wenn Du (oder du) andere belehrst, dann solltest Du doch eigentlich die (aktuellen) Regeln beherrschen.Zitat:
1. Schreibt man Dir in der persönlichen Anrede groß, wenn man nach der alten Rechtschreibung geht - es gibt keine "Verpflichtung", die neue RS anzuwenden.
Das mit dem Anwalt finde ich übrigens auch die einzigst richtige Lösung, nachdem der Verkäufer ja schon alle Ansprüche abgelehnt hat. Der Anwalt kann dann beurteilen, ob und mit wem der Vertrag zustandes gekommen ist und welche Möglichkeiten bestehen.
Übrigens, ich wollte Dich nicht "niederknüppeln" und ich denke, wir sollten hier auch unser Kriegsbeil begraben. Mich ärgert es nur, wenn hier jemand eine Frage stellt und jeder die Frage versteht, aber der Fragesteller aufgrund seiner Sprach/Schreibkenntnisse abgestraft wird. Das finde ich einfach nicht fair. Keiner möchte sich blamieren und daher könnte dann der eine oder andere von einer Frage "abgeschreckt" werden.
Die Regeln beherrsche ich schon, aber ich will sie im privaten vermeiden - gerade bei der persönlichen Anrede finde ich es viel höflicher, wenn die Anrede großgeschrieben ist.
Man kann eine extrem schlechte Rechtschreibung auch als Unhöflichkeit gegenüber den anderen Forumsteilnehmern auffassen - schließlich liest sich so ein Text schon teilweise sehr mühsam. Auch wenn jemand die deutsche Sprache nicht so gut beherrscht, spricht nichts dagegen den Text vorher durch die Rechtschreibprüfung zu jagen. Weiters glaube ich nicht, daß mein Komentar dazu geeignet war, potentielle Forenschreiber, die noch Deutschkursbedarf haben, abzuschrecken.
Im übrigen fühle ich mich nicht persönlich niedergeknüppelt - das betrifft lediglich die Argumentsebene - daher wähnte ich mich nicht im Kriegszustand - gegen eine feine Friedenspfeiffe spricht aber trotzdem nichts. 😉
Zitat:
Im übrigen fühle ich mich nicht persönlich niedergeknüppelt - das betrifft lediglich die Argumentsebene - daher wähnte ich mich nicht im Kriegszustand - gegen eine feine Friedenspfeiffe spricht aber trotzdem nichts. 😉
Bitte keine Drogen 😁(Friedenspfeife).
PS
Im Hinblick auf Deine Deutschkenntnisse sieht es doch nicht so gut aus😁
Pfeiffe: Falsch😠
Pfeife: richtig 😉
Der Pfeife genügen zwei "f".
Zitat:
Original geschrieben von Belcanto
Bitte keine Drogen 😁(Friedenspfeife).Zitat:
Im übrigen fühle ich mich nicht persönlich niedergeknüppelt - das betrifft lediglich die Argumentsebene - daher wähnte ich mich nicht im Kriegszustand - gegen eine feine Friedenspfeiffe spricht aber trotzdem nichts. 😉
PS
Im Hinblick auf Deine Deutschkenntnisse sieht es doch nicht so gut aus😁
Pfeiffe: Falsch😠
Pfeife: richtig 😉
Der Pfeife genügen zwei "f".
Ich bin mit dir in gleichen Meinung. Man sollte die Leute ernst nehmen sogar Ich mache mir viel Mühe beim schreiben, trozdem mache ich desöfteren Rechtschreib oder Grammatikfehler.. Daher bitte Ich die Leute bischen sachlich zu bleiben.
Spass kann man verstehen aber nicht in diese Situation.
MFG
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Mal weg von der Rechtschreibung -ich finde es übrigens auch nicht schön wenn man sich über die Fehler anderer lustig macht- und zum Thema.
Ich denke, dass wenn die Unfallfreiheit nicht im Kaufvertrag vermerkt ist die Chancen eher schlecht sind. Auf die Frage " wie kann man so blöd sein" sollte sich jeder anseine eigene Nase fassen. Wenn man vor dem Objekt der Begierde steht vergißt man so mache Fragen die man besser gestellt hätte. Aber nun mal eine Frage meinerseits.
Beeinträchtigt der "Unfallschaden" das Fahrzeug? Wenn ein Unfall in einer ordentlichen Fachwerkstatt repariert wurde dann sollte das keine Wertminderung darstellen. Wenn Haube, Kotflügel und Stehblech erneuert wurden dann hat wohl auch eine ordentliche Reparatur stattgefunden und es wurde nicht ausgebeult, gespachtelt und am Vorderwagen herumgezogen damit der wieder die Richtung hat. Man sollte sich doch über die Qualität der Reparatur informieren.
Jetzt zerreißt mich nicht in der Luft aber ich sehe das mit den Unfällen nicht ganz so eng solange sie ordentlich gemacht sind. Für schlimmer halte ich es wenn der Km-Stand korregiert wird.
Naja, Fahrzeug im Kundenauftrag. Ist halt so eine Sache. Halte ich zwar im Bezug auf die Händlergewährleistung nicht unbedingt für einen Umgehungstatbestand aber manchmal denke ich auch dass es stinkt. Ich verkaufe meine Kisten immer nur an Händler um allem Ärger aus dem Weg zu gehen. Was die nachher daraus machen ist nicht mehr mein Problem. Ich weiß aber aus Erfahrung, dass zwischen mir und dem nächsten Besitzer auch schon ein Dritter zwischengeschaltet war der wohl ein Bekannter vom Händler ist und dann das Fahrzeug privat verkauft hat. Der Einfallsreichtum der Betrüger kennt offensichtlich keine Grenzen. Ach so, dem Händler habe ich nie wieder ein Fz verkauft.
Zitat:
Original geschrieben von Belcanto
Bitte keine Drogen 😁(Friedenspfeife).Zitat:
Im übrigen fühle ich mich nicht persönlich niedergeknüppelt - das betrifft lediglich die Argumentsebene - daher wähnte ich mich nicht im Kriegszustand - gegen eine feine Friedenspfeiffe spricht aber trotzdem nichts. 😉
PS
Im Hinblick auf Deine Deutschkenntnisse sieht es doch nicht so gut aus😁
Pfeiffe: Falsch😠
Pfeife: richtig 😉
Der Pfeife genügen zwei "f".
Wieso darfst du plötzlich meine Rechtschreibfehler kritisieren, obwohl du genau das bei mir beanstandest?😠 Also ist es doch ok - daher wünsche ich mir, daß in Zukunft die freie Meinungsäußerung entsprechend respektiert wird.
Zitat:
Wieso darfst du plötzlich meine Rechtschreibfehler kritisieren, obwohl du genau das bei mir beanstandest?😠 Also ist es doch ok - daher wünsche ich mir, daß in Zukunft die freie Meinungsäußerung entsprechend respektiert wird.
Ich wollte Dir nur zeigen, dass auch Du nicht perfekt bist. Wer andere auf Fehler hinweist und sich darüber lustig macht, der sollte doch selber fehlerfrei schreiben.
Freie Meinungsäusserung bedeutet doch nicht, dass man sich über den TE wg. Rechtschreibfehlern lustig macht. Die freie Meinungsäusserung hört da auf, wo man andere beschimpft, sich über andere lustig macht oder dikriminiert.
Jeder hat das Problem vom TE verstanden. Und jeder hat sicher bemerkt, dass er Probleme mit der Rechtschreibung hat. Und jeder kann sich denken, dass er sicher nicht mit Absicht so schreibt. Wenn Du Dich dann darüber lustig machst, dann hat das nichts mit freier Meinungsäusserung zu tun.
Zum Thema:
Auch wenn der Schaden ordentlich repariert ist, dann hätte der Verkäufer diesen angeben müssen. Der Schaden mindert den Wert des Wagens und der TE kann, da er ja jetzt nachwesilich von dem Schaden Kenntniss (Reklamation bei Verkäufer) hat, diesen Wagen auch nicht mehr so einfach verkaufen.
Ein Anwalt muss den Vertrag beurteieln. Ein weiteres Problem in solchen Fällen ist aber, dass man oft einen Anspruch hat, der "Gegner" aber kein Geld um diesen zu erfüllen. Also auch wenn der TE einen Anspruch auf Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises hätte, dann muss der Verkäufer erst mal noch das notwendige "Kleingeld" haben.
Auch aus diesem Grund ist es immer wichtig, dass der Vertragspartner seriös ist. Alle Rechte nutzen nichts, wenn der Vertragspartner insolvent wird oder einfach nicht zahlen will. Der Rechtsweg ist dann lang, teuer und nervig.
Ich habe bisher mit einer großen Mercedes NL nur gute Erfahrungen gemacht. Dort ist es vielleicht etwas teurer, aber in einem solchen Fall wäre das Auto sicher sofort zurückgenommen worden bzw. nie als unfallfrei verkauft worden. Auch die anderen Schäden sprechen ja nicht für den Verkäufer.
Zitat:
Original geschrieben von Belcanto
Ich wollte Dir nur zeigen, dass auch Du nicht perfekt bist. Wer andere auf Fehler hinweist und sich darüber lustig macht, der sollte doch selber fehlerfrei schreiben.Zitat:
Wieso darfst du plötzlich meine Rechtschreibfehler kritisieren, obwohl du genau das bei mir beanstandest?😠 Also ist es doch ok - daher wünsche ich mir, daß in Zukunft die freie Meinungsäußerung entsprechend respektiert wird.
Freie Meinungsäusserung bedeutet doch nicht, dass man sich über den TE wg. Rechtschreibfehlern lustig macht. Die freie Meinungsäusserung hört da auf, wo man andere beschimpft, sich über andere lustig macht oder dikriminiert.
Jeder hat das Problem vom TE verstanden. Und jeder hat sicher bemerkt, dass er Probleme mit der Rechtschreibung hat. Und jeder kann sich denken, dass er sicher nicht mit Absicht so schreibt. Wenn Du Dich dann darüber lustig machst, dann hat das nichts mit freier Meinungsäusserung zu tun.
Lieber Belcanto,
es ist wirklich sehr aufmerksam von dir, mich darauf hinzuweisen, daß ich nicht perfekt bin. Zum Glück weiß ich das schon länger. 😁 Ich bin durchaus eingestellt, daß man mal einen Fehler machen kann und darüber hinwegsehen kann. Bei gröberen Schnitzereien, erlaube ich mir, ein entsprechendes Signal zu geben. Durch einen kleinen humorvollen Hinweis hat der TE auch die Möglichkeit ein Feedback zu bekommen, was seine Orthographie betrifft. Und Feedback kann sehr wertvoll sein, wenn man es richtig anzunehmen weiß. Freie Meinungsäußerung beinhaltet übrigens auch, daß man sich über andere lustig machen kann - ansonsten hätten wird lauter Kabarettisten im Knast.
Ich hoffe, du fühst Dich jetzt nicht "dikriminiert" 😉
danke!! war beim anwalt, er hat mir das gleiche erzählt!! mal schauen wie es weiter läuft.
Zitat:
Original geschrieben von Pauli124
Also,wenn im Kaufvertrag "unfallfrei" auftaucht, dann gilt es erstmal zu klären, ob der vorbesitzer der erstbesitzer des kfz war. wenn das der fall ist, dann liegt in jedem fall eine arglistige täuschung vor.
an wen du dich letztlich wendest spielt eine untergeordnete rolle, da der händler die vertretungsmacht des eigentlichen verkäufers inne hatte. somit ist entweder er als vertragspartner anzusehen, besser ist es allerdings, an den ehemaligen eigentümer heranzuziehen, da ein kaufvertrag immer nur zwischen eigentümer und potenziellem käufer zustande kommt.
wenn im vertrag nichts drin steht, dann wird die sache etwas komplizierter. hast du denn nachgefragt, ob der wagen unfallfrei ist?
wenn es im vertrag steht, dann ist die sache klar und es liegt eine arglistige täuschung vor. das bedeutet, dass der kaufvertrag ex tunc, d.h. von beginn an, nichtig ist und du hast vollen anspruch auf herausgabe des kaufpreises und der verkäufer muss den wagen zurück nehmen.
ich würde die sache aber auf jeden fall einem anwalt anvertrauen, der kann dir da genaueres zu sagen, da ich bezweifle, dass meine 4 semester jura-studium hier voll ausreichen.
aber das grundprinzip ist, wie oben beschrieben recht einfach erklärt.
wenn unfallfrei im vertrag steht, arglistige täuschung! damit nichtigkeit des vertrages, anspruch auf kaufpreiserstattung und rückgabe des kfz.
vielen dank für die ganzen antworten, viele haben mir hoffnung gemacht um doch noch den wix.... anzuklagen. ich hab es schon fast aufgegeben da ich keine rechtschutz habe, und mich die anwaltskosten+gerichtskosten 2500€ kosten werden die ich aber zurück kriege wenn ich den prozess gewinne!!
Um noch ein paar sachen klarzustellen.
der vertrag ist der ausdruck von autoscaout24, und da ist 2 mal angekreutzt UNFALFREI!! das problem ist nur, das er schon 2 vorbesitzer hatte, und wenn beide abstreiten ein unfall gehabt zu haben könnte es schwierig werden!! der unfall ist laut adac top repariert worden!! das ist ein mercedes e 220cdi 2005bj. mit 90 tkm drauf. würde denn wagen nur sehr ungerne wieder zurückgeben, hätte lieber etwas geld von ihm zurück!
wegen den ganzen beiträgen,wegen den rechtschreibfehler, sorry wenn euch der beitrag schwär zu lesen war. würde aber gerne sehen wie ihr nach 7 jahren in einem anderen land auf einer anderen sprache fehlerfrei so ein text schreibt 😉!! muss aber dazu sagen ich nimms auch in meiner muttersprache mit der rechtschreibung nicht so genau!!
trotzdem danke für eure beiträge!!
letztlich bleibt die verantwortung beim letzten besitzer hängen. davon abgesehen, wenn der schaden optimal repariert wurde, dann wohl von einer werkstatt und um das rauszufinden, welche werkstatt das repariert hat, ist, spätestens über die namen der vorbesitzer, ein leichtes herauszufinden.
strategisch würde ich auf rücknahme des kfz und kaufpreiserstattung drängen und sich dann im laufe eines verfahrens auf einen vergleich einigen, so kann man ein bissjen mehr rausholen.
Zitat:
Original geschrieben von brigada09
vielen dank für die ganzen antworten, viele haben mir hoffnung gemacht um doch noch den wix.... anzuklagen. ich hab es schon fast aufgegeben da ich keine rechtschutz habe, und mich die anwaltskosten+gerichtskosten 2500€ kosten werden die ich aber zurück kriege wenn ich den prozess gewinne!!Um noch ein paar sachen klarzustellen.
der vertrag ist der ausdruck von autoscaout24, und da ist 2 mal angekreutzt UNFALFREI!! das problem ist nur, das er schon 2 vorbesitzer hatte, und wenn beide abstreiten ein unfall gehabt zu haben könnte es schwierig werden!! der unfall ist laut adac top repariert worden!! das ist ein mercedes e 220cdi 2005bj. mit 90 tkm drauf. würde denn wagen nur sehr ungerne wieder zurückgeben, hätte lieber etwas geld von ihm zurück!wegen den ganzen beiträgen,wegen den rechtschreibfehler, sorry wenn euch der beitrag schwär zu lesen war. würde aber gerne sehen wie ihr nach 7 jahren in einem anderen land auf einer anderen sprache fehlerfrei so ein text schreibt 😉!! muss aber dazu sagen ich nimms auch in meiner muttersprache mit der rechtschreibung nicht so genau!!
trotzdem danke für eure beiträge!!
Du könntest auch Anzeige wegen Betrug bzw. arglistiger Täuschung erstatten - wenn der Händler bzw. Verkäufer dann verknackt sind, dann dürfte es leichter und sicherer sein, die Ansprüche durchzusetzen. Ich weiß nicht, wie das in Deutschland ist, aber evenutell kann man sich als Geschädigter dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen. Ich würde mich mal bei einem Gericht erkundigen - dort sollte es so etwas wie eine Sprechstunde geben, wo jeder Bürger sich rechtlich beraten lassen kann. Aber wie gesagt, wie es genau in Deutschland ist, mußt Du selbst erfragen.
Letztlich ist es so, dass der "Vermittler" (Händler) im Auftrage des Verkäufers (Vorbesitzers) verkauft. Wenn das Fahrzeug aus 1. Hand ist, muss der Verkäufer von einem erlittenen und repariertem Unfallschaden wissen und einem späteren Käufer davon Mitteilung machen, weil er diesen sonst arglistig verschweigt.
Sollte der Verkäufer aber selbst nichts davon wissen, da er nicht Erstbesitzer war und wurde ihm selbst die vorherige Beschädigung beim Kauf verschwiegen, sieht die Erfolgsaussicht schon anders aus. Arglist verjährt erst nach 2 Jahren. Ein Rückgriff auf den Erstbesitzer wäre in dieser Zeit evtl. noch möglich.
Der Händlervertrag hat meist die Formulierung "Unfallschäden nach Angabe des Vorbesitzers" ja / nein . Er als Vermittler ist im Regelfalle raus aus der Sache.
Sollte allerdings ein "Privatverkauf" durch eine Manipulation der Besitzverhältnisse konstruiert worden sein, um die gesetzluche Gewährleistung zu umgehen, was nachgewiesen werden muss, hat unser TE gute Karten, sich schadlos zu halten.
Der Tip mit dem Anwalt ist gut, birgt aber die Gefahr, dass ein Anwalt heute alles macht. Egal, ob Aussichten auf Gewinn eines Rechtstreits sind, oder nicht. Er wird nicht auf 2.500.- Euro, sondern auf Wandlung plus Kosten klagen, um den Streitwert und damit sein Honorar zu erhöhen. Er bekommt sein Geld, egal von wem. Schlimmstenfalls vom TE, wobei dann der Schaden für den TE noch größer wird.
Ich wünsche dem TE viel Erfolg!
Zitat:
Original geschrieben von brigada09
vielen dank für die ganzen antworten, viele haben mir hoffnung gemacht um doch noch den wix.... anzuklagen. ich hab es schon fast aufgegeben da ich keine rechtschutz habe, und mich die anwaltskosten+gerichtskosten 2500€ kosten werden die ich aber zurück kriege wenn ich den prozess gewinne!!
Ich will Dich ja nicht verunsichern, aber ich habe bisher
alleder wenigen Gerichtsverfahren in denen ich als Kläger oder Beklagter aufgetreten bin gewonnen - außer in einem Fall eines Vergleichs ging ich immer leer aus, weil die Gegenseite einfach kein Geld mehr hatte. Meine Anwaltskosten mußte ich somit immer selbst tragen und die vor Gericht festgelegten Zahlungen an mich konnte ich mich auch in die Haare schmieren - ging zwar nicht um Autos, aber darauf solltest Du vorbereitet sein.
Zitat:
Original geschrieben von ymfs
Du könntest auch Anzeige wegen Betrug bzw. arglistiger Täuschung erstatten - wenn der Händler bzw. Verkäufer dann verknackt sind, dann dürfte es leichter und sicherer sein, die Ansprüche durchzusetzen. Ich weiß nicht, wie das in Deutschland ist, aber evenutell kann man sich als Geschädigter dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen. Ich würde mich mal bei einem Gericht erkundigen - dort sollte es so etwas wie eine Sprechstunde geben, wo jeder Bürger sich rechtlich beraten lassen kann. Aber wie gesagt, wie es genau in Deutschland ist, mußt Du selbst erfragen.
Wenn der Schaden wirklich so gut repariert ist, wird es schwer sein den VORSATZ des Betruges nachzuweisen, da hier der letzte Eigentümer ja auch sagen könnte, dass er selbst betrogen wurde ...
Mit anderen Worten könnte es sein, dass das Verfahren eingestellt wird und der TE als Nebenkläger nicht mehr ganz so gut da steht.