auto unfallfrei gekauft, war doch unfall

Mercedes E-Klasse W211

hallo leute ich hoffe mir kann einer helfen.
mir ist was sehr ährgerliches passiert, und zwar habe ich ein mercedes w211 gekauft was grade nicht wenig gekosstet hatt (16.000€) und der händler hatt mir fest versiechert das das auto unfallfrei sei. paar tage später war ich bei adac und hab denn wagen auf unfälle cheken lassen , es hatt sich herausgestellt das der wagen einen nicht gerade kleinen unfall hatte (vorne lings) motorhaube ist lackiert, die tür und der kotflügel sind gewechselt worden und sogar die stehwand unter der motorhaube wurde gewechselt!! auserdem ist der turbolader kaput und die zugstreben sind ausgeschlagen!! daraufhin habe ich den händler angerufen und dem alles ährklert und hab ihm angeboten, entweder nimmt er das auto zurück oder er gibt mir 2.500€, er meint aber er wusste nichts dafon da er nich der tatsächlicher verkäufer des wagens war sondern nur ein vermietler, der kaufvertrag ist auch zwichen dem vorbesitzer und mir, doch die unterschrieft ist vom händler. jetzt hatt der händler mich heute angeruffen und meinte das der vorbesitzer mit meinem angebot nicht einverstanden ist und das ich ruhig zum anwalt gehen soll!!

1.habe ich da irgendeine chance??
2.wenn muss man da anklagen (Händler-Vorbesitzer)?
3.wie gehe ich am besten vor??

Beste Antwort im Thema

Frage:

Steht im Kaufvertrag das die Karre unfallfrei ist, ja od. nein???

PS: Sorry, wie doof kann man sein ein FZ in der Preisklasse beim Händler zu kaufen und im Kaufvertrag steht der Vorbesitzer??? Da ist doch immer was faul!!!

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Zitat:

Original geschrieben von boborola



Zitat:

Original geschrieben von brigada09


vielen dank für die ganzen antworten, viele haben mir hoffnung gemacht um doch noch den wix.... anzuklagen. ich hab es schon fast aufgegeben da ich keine rechtschutz habe, und mich die anwaltskosten+gerichtskosten 2500€ kosten werden die ich aber zurück kriege wenn ich den prozess gewinne!!
Ich will Dich ja nicht verunsichern, aber ich habe bisher alle der wenigen Gerichtsverfahren in denen ich als Kläger oder Beklagter aufgetreten bin gewonnen - außer in einem Fall eines Vergleichs ging ich immer leer aus, weil die Gegenseite einfach kein Geld mehr hatte. Meine Anwaltskosten mußte ich somit immer selbst tragen und die vor Gericht festgelegten Zahlungen an mich konnte ich mich auch in die Haare schmieren - ging zwar nicht um Autos, aber darauf solltest Du vorbereitet sein.

Das genau ist das große Problem. recht bekommen bedeutet nicht, dass man auch Geld bekommt.

Manchmal reicht aber auch schon ein Schreiben eines Anwaltes um etwas zu erreichen. Je nachdem wie Nervenstark der Gegner ist, kann man auch aussergerichtlich schon einen Vergleich erzielen.

Ich würde mit dem Händler und Verkäufer ein Gespräch führen und in diesem deutlich machen, dass Du den rechtsweg über das Gericht einschlagen möchtest, wenn es nicht eine aussergerichtliche Einigung gibt.

Falls Verkäufer und Händler nicht zustimmen, dann sofort einen "netten" Brief vom Anwalt. Wenn jetzt immer noch keine Einigung möglich ist, dann gibt es 2 Möglichkeiten. Du gibst auf und ärgerst Dich oder Du riskierst ein Gerichtsverfahren. Bei einem Verfahren muss man immer Kosten/Nutzen abschätzen. Wenn einem Risiko von EUR 2.500 eine Zahlung von 2.500 bis 5.000 gegenüber steht, dann lohnt es sich aus meiner Sicht nicht. Auch besteht immer die Gefahr eines Vergleichs (dann bleiben Dir auch Kosten für den Anwalt etc. hängen).

Oder ganz schnell ne gute RSV abschliessen, 3 Monate warten und den Fall über die laufen laßen. 3 Monate deswegen weil viele festgelegt haben wielange man mindestversichert sein muß.🙂

Zitat:

Original geschrieben von Kawa ZX-6R


Oder ganz schnell ne gute RSV abschliessen, 3 Monate warten und den Fall über die laufen laßen.

Das wird nicht funktionieren, da das eigentliche Schadensereignis, nämlich der Kauf des Fahrzeugs, vor Abschluss der Versicherung eingetreten ist. Versicherungen sind auch nicht blöd...

Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer



Zitat:

Original geschrieben von ymfs



Du könntest auch Anzeige wegen Betrug bzw. arglistiger Täuschung erstatten - wenn der Händler bzw. Verkäufer dann verknackt sind, dann dürfte es leichter und sicherer sein, die Ansprüche durchzusetzen. Ich weiß nicht, wie das in Deutschland ist, aber evenutell kann man sich als Geschädigter dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen. Ich würde mich mal bei einem Gericht erkundigen - dort sollte es so etwas wie eine Sprechstunde geben, wo jeder Bürger sich rechtlich beraten lassen kann. Aber wie gesagt, wie es genau in Deutschland ist, mußt Du selbst erfragen.
Wenn der Schaden wirklich so gut repariert ist, wird es schwer sein den VORSATZ des Betruges nachzuweisen, da hier der letzte Eigentümer ja auch sagen könnte, dass er selbst betrogen wurde ...
Mit anderen Worten könnte es sein, dass das Verfahren eingestellt wird und der TE als Nebenkläger nicht mehr ganz so gut da steht.

Eine Anzeige wegen Betruges kostet Dich gar nichts. Die wird bei der Polizei aufgegeben, die Dich auch gleich darüber aufklären wird, ob Du den Zivilweg gehen mußt, oder die Sache von der Polizei weiterbearbeitet wird. Die Polizei wird dann die "Straftat" durchermitteln und ggf. an den Staatsanwalt weitergeleiten. Dieser stellt das Verfahren ein, oder bereitet eine Anklageschrift vor. Diese Anklage muß vom Gericht angenommen werden und erst dann kommt es zum Termin. Der Ausgang dieses Verfahrens, in welchem Du sicherlich als Zeuge auftreten müßtest, würde Dir Rechtssicherheit für Dein anschließend ziviles Vorgehen (Forderung einklagen) geben. Eine Nebenklage ist nicht sinnvoll. Kosten entstehen keine, da bei Straftaten der Staat zum Kläger wird.

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Zitat:

Original geschrieben von achtklässler



Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer


Wenn der Schaden wirklich so gut repariert ist, wird es schwer sein den VORSATZ des Betruges nachzuweisen, da hier der letzte Eigentümer ja auch sagen könnte, dass er selbst betrogen wurde ...
Mit anderen Worten könnte es sein, dass das Verfahren eingestellt wird und der TE als Nebenkläger nicht mehr ganz so gut da steht.

Eine Anzeige wegen Betruges kostet Dich gar nichts. Die wird bei der Polizei aufgegeben, die Dich auch gleich darüber aufklären wird, ob Du den Zivilweg gehen mußt, oder die Sache von der Polizei weiterbearbeitet wird. Die Polizei wird dann die "Straftat" durchermitteln und ggf. an den Staatsanwalt weitergeleiten. Dieser stellt das Verfahren ein, oder bereitet eine Anklageschrift vor. Diese Anklage muß vom Gericht angenommen werden und erst dann kommt es zum Termin. Der Ausgang dieses Verfahrens, in welchem Du sicherlich als Zeuge auftreten müßtest, würde Dir Rechtssicherheit für Dein anschließend ziviles Vorgehen (Forderung einklagen) geben. Eine Nebenklage ist nicht sinnvoll. Kosten entstehen keine, da bei Straftaten der Staat zum Kläger wird.

War auch mein Hintergedanke - die Polizei ermittelt kostenlos den Sachverhalt und dann kann man die Duchsetzbarkeit seiner Ansprüche wesentlich besser beurteilen.

Also ich möchte hier mal etwas klarstellen.

Ein zivilrechtliches Verfahren (Zivilklage) und ein Strafverfahren sind zwei paar Schuhe!

Wenn Anzeige wegen Betruges gestellt wird und die Ermittlungen dies Bestätigen, heißt das noch lange nicht, dass das auch in einem Zivilverfahren als solches anerkannt wird. Beides muss immer getrennt voneinander betrachtet werden, da jedes einzelne Verfahren für sich selbst Unabhängig ist.

Davon abgesehen dauern solche Ermittlungen sehr lange. Wenn heute noch der Strafantrag bei der Polizei gestellt wird und durch die Ermittlungen der Betrug bewisen wird und die Staatsanwaltschaft somit Anklage erheben kann, dann sind vorne weg schon mal mindestens 6-8 Monate ins Land gegangen.

Selbstverständlich wird ein Strafverfahren und ggf. Verurteilung wegen Betruges vom Gericht eines Zivilverfahrens berücksichtigt, ist aber eben kein Garant.

Eine solche Anzeige ist aber, wie ein Schreiben eines Anwaltes, ein hervorragendes Druckmittel, um den Verkäufer, egal wer es ist, zu einem außergerichtlichen Vergleich zu drängen, und als Gegenleistung die Anzeige zurückzieht (was man ja nicht tun muss :-) )

Also ich würde sofort zum Anwalt gehen und ihm alles in die Hand geben, sprich er stellt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder Polizei einstweilen den Strafantrag, gleichzeitig wird ein Schreiben wegen Schadensersatz oder Rücknahme an den Verkäufer geschickt. Man kann natürlich auch direkt Zivilklage erheben, aber das ist strategisch selten sinnvoll.

Zitat:

Original geschrieben von Pauli124


Also ich möchte hier mal etwas klarstellen.

Ein zivilrechtliches Verfahren (Zivilklage) und ein Strafverfahren sind zwei paar Schuhe!

Wenn Anzeige wegen Betruges gestellt wird und die Ermittlungen dies Bestätigen, heißt das noch lange nicht, dass das auch in einem Zivilverfahren als solches anerkannt wird. Beides muss immer getrennt voneinander betrachtet werden, da jedes einzelne Verfahren für sich selbst Unabhängig ist.

Davon abgesehen dauern solche Ermittlungen sehr lange. Wenn heute noch der Strafantrag bei der Polizei gestellt wird und durch die Ermittlungen der Betrug bewisen wird und die Staatsanwaltschaft somit Anklage erheben kann, dann sind vorne weg schon mal mindestens 6-8 Monate ins Land gegangen.

Selbstverständlich wird ein Strafverfahren und ggf. Verurteilung wegen Betruges vom Gericht eines Zivilverfahrens berücksichtigt, ist aber eben kein Garant.

Eine solche Anzeige ist aber, wie ein Schreiben eines Anwaltes, ein hervorragendes Druckmittel, um den Verkäufer, egal wer es ist, zu einem außergerichtlichen Vergleich zu drängen, und als Gegenleistung die Anzeige zurückzieht (was man ja nicht tun muss :-) )

Also ich würde sofort zum Anwalt gehen und ihm alles in die Hand geben, sprich er stellt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder Polizei einstweilen den Strafantrag, gleichzeitig wird ein Schreiben wegen Schadensersatz oder Rücknahme an den Verkäufer geschickt. Man kann natürlich auch direkt Zivilklage erheben, aber das ist strategisch selten sinnvoll.

Dein Rat zuerst einmal zum Anwalt zu gehen ist insofern nicht "ratsam", weil er Geld kostet und zwar im Ernstfalle das des TE. Auch weil im Vorwege ein kostenträchtiges sogen. Beweissicherungsverfahren eingeleitet werden muß, um gerichtsverwertbare Fakten zu schaffen. Ansonsten wiederholst Du nur meine Vorrede. Richtiges Durchlesen hätte Dir geholfen.

ich möchte mich dann hier in aller form dafür entschuldigen, dass ich versucht habe einen produktiven beitrag im forum zu tage zu bringen.

werde mich dann alls gleich aus diesem thema zurück ziehen.

scheinbar wird sich hier lieber über etwaige rechtschreibfehler lustig gemacht oder darüber diskutiert, was man überlesen hat oder nicht, als dass man die materie versucht objektiv zu betrachten und hilfestellungen gibt.

insofern bin ich hier in der tat im falschen threat.

darüber hinaus: ein anwalt kostet immer geld. entweder ich gehe zum anwalt und versuche mein recht einzufordern oder ich lasse es gleich bleiben, so sind nunmal die statuten. wenn du nämlich richtig gelesen hättest, dann wüsstest du, dass eine strafrechtliche verfolgung/verurteilung dir keinen einzigen cent an schadensersatz bringen.

so, wünsch euch dann in diesem threat noch viel spaß

Zitat:

Original geschrieben von Pauli124


ich möchte mich dann hier in aller form dafür entschuldigen, dass ich versucht habe einen produktiven beitrag im forum zu tage zu bringen.

werde mich dann alls gleich aus diesem thema zurück ziehen.

scheinbar wird sich hier lieber über etwaige rechtschreibfehler lustig gemacht oder darüber diskutiert, was man überlesen hat oder nicht, als dass man die materie versucht objektiv zu betrachten und hilfestellungen gibt.

insofern bin ich hier in der tat im falschen threat.

darüber hinaus: ein anwalt kostet immer geld. entweder ich gehe zum anwalt und versuche mein recht einzufordern oder ich lasse es gleich bleiben, so sind nunmal die statuten. wenn du nämlich richtig gelesen hättest, dann wüsstest du, dass eine strafrechtliche verfolgung/verurteilung dir keinen einzigen cent an schadensersatz bringen.

so, wünsch euch dann in diesem threat noch viel spaß

Wenn Du aufmerksam gelesen hättest, ist alles gesagt worden, was Du hinterher noch einmal geschrieben hast. Hier will Dich niemand verjagen und auch habe ich noch in keinem Fall irgendwelche Rechtschreibfehler moniert.

Ich habe lediglich den kostenlosen Weg aufgezeigt (Polizei / Staatsanwalt / Strafprozess), was dann, da alle Fakten jetzt gerichtsbekannt sind, als Basis für eine natürlich mit einem Kostenrisiko behaftete Zivilklage dienen könnte.

Deine "Klarstellung" war daher nicht mehr nötig.

Du hingegen schlägst als ersten Weg den Anwalt vor. Das hätte vorher schon mal Geld gekostet, welches vielleicht verloren wäre.

Hallo achtklässler, hallo an alle,

die Polizei nimmt zwar kostenlos die Anzeige auf, aber ob sie auch den Schaden beweiserheblich dokumentiert bzw. dokumentieren kann stelle ich hier mal in Frage. Sie kann bestenfalls feststellen, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Beschädigung wie vom TE beschrieben vorliegt, dies kann sie auch fotografisch festhalten (wenn es denn möglich ist). Sollte der Staatsanwalt tatsächlich Anklage erheben und es zu einem Gerichtsverfahren kommen müssten evtl. Gutachter diese Beschädigung genauer untersuchen - wenn es denn überhaupt zu einem Verfahren kommt. Fraglich ist dann weiterhin, ob der / die Gutachter auch feststellen können, wann die Beschädigung entstanden ist (beim letzten Halter oder beim Vorletzten ... ). Ein Tatbestandsmerkmal beim Betrug ist das VORSÄTZLICHE Erregen eines Irrtums. Wie ich oben schon geschrieben habe, wird es wohl sehr schwer bis gar nicht zu beweisen sein, dass der letzte Eigentümer von der Beschädigung wusste bzw. dass er diese vorsätzlich beim Verkauf verschwiegen hat.
Sicher kann man eine Strafanzeige als Druckmittel benutzen, aber ob das erfolgversprechend ist 😕

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