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auto unfallfrei gekauft, war doch unfall

Themenstarteram 26. Februar 2009 um 18:21

hallo leute ich hoffe mir kann einer helfen.

mir ist was sehr ährgerliches passiert, und zwar habe ich ein mercedes w211 gekauft was grade nicht wenig gekosstet hatt (16.000€) und der händler hatt mir fest versiechert das das auto unfallfrei sei. paar tage später war ich bei adac und hab denn wagen auf unfälle cheken lassen , es hatt sich herausgestellt das der wagen einen nicht gerade kleinen unfall hatte (vorne lings) motorhaube ist lackiert, die tür und der kotflügel sind gewechselt worden und sogar die stehwand unter der motorhaube wurde gewechselt!! auserdem ist der turbolader kaput und die zugstreben sind ausgeschlagen!! daraufhin habe ich den händler angerufen und dem alles ährklert und hab ihm angeboten, entweder nimmt er das auto zurück oder er gibt mir 2.500€, er meint aber er wusste nichts dafon da er nich der tatsächlicher verkäufer des wagens war sondern nur ein vermietler, der kaufvertrag ist auch zwichen dem vorbesitzer und mir, doch die unterschrieft ist vom händler. jetzt hatt der händler mich heute angeruffen und meinte das der vorbesitzer mit meinem angebot nicht einverstanden ist und das ich ruhig zum anwalt gehen soll!!

1.habe ich da irgendeine chance??

2.wenn muss man da anklagen (Händler-Vorbesitzer)?

3.wie gehe ich am besten vor??

Beste Antwort im Thema

Frage:

 

Steht im Kaufvertrag das die Karre unfallfrei ist, ja od. nein???

 

PS: Sorry, wie doof kann man sein ein FZ in der Preisklasse beim Händler zu kaufen und im Kaufvertrag steht der Vorbesitzer??? Da ist doch immer was faul!!!

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Zitat:

Original geschrieben von brigada09

hallo leute ich hoffe mir kann einer helfen.

mir ist was sehr ährgerliches passiert, und zwar habe ich ein mercedes w211 gekauft was grade nicht wenig gekosstet hatt (16.000€) und der händler hatt mir fest versiechert das das auto unfallfrei sei. paar tage später war ich bei adac und hab denn wagen auf unfälle cheken lassen , es hatt sich herausgestellt das der wagen einen nicht gerade kleinen unfall hatte (vorne lings) motorhaube ist lackiert, die tür und der kotflügel sind gewechselt worden und sogar die stehwand unter der motorhaube wurde gewechselt!! auserdem ist der turbolader kaput und die zugstreben sind ausgeschlagen!! daraufhin habe ich den händler angerufen und dem alles ährklert und hab ihm angeboten, entweder nimmt er das auto zurück oder er gibt mir 2.500€, er meint aber er wusste nichts dafon da er nich der tatsächlicher verkäufer des wagens war sondern nur ein vermietler, der kaufvertrag ist auch zwichen dem vorbesitzer und mir, doch die unterschrieft ist vom händler. jetzt hatt der händler mich heute angeruffen und meinte das der vorbesitzer mit meinem angebot nicht einverstanden ist und das ich ruhig zum anwalt gehen soll!!

1.habe ich da irgendeine chance??

2.wenn muss man da anklagen (Händler-Vorbesitzer)?

3.wie gehe ich am besten vor??

Geh zum Anwalt, der soll denjenigen verklagen, der Dir das Schreiben beigebracht hat :D Wenn Du dort bist, kannst Du ja Deinen Fall auch mal besprechen. So würde ich es jedenfalls machen.

Frage:

 

Steht im Kaufvertrag das die Karre unfallfrei ist, ja od. nein???

 

PS: Sorry, wie doof kann man sein ein FZ in der Preisklasse beim Händler zu kaufen und im Kaufvertrag steht der Vorbesitzer??? Da ist doch immer was faul!!!

Zitat:

Original geschrieben von ymfs

Geh zum Anwalt, der soll denjenigen verklagen, der Dir das Schreiben beigebracht hat :D Wenn Du dort bist, kannst Du ja Deinen Fall auch mal besprechen. So würde ich es jedenfalls machen.

der war gut ! GRÜN ...

Ansonsten: Was willst Du nun HIER dazu hören, Mr TE ?

Hallo ins Forum,

ich war drauf und dran auch einen Beitrag zur Rechtschreibung zu posten, aber da ich ja nicht weiß wo die Gründe liegen, habe ich mich zurückgehalten.

Zum Thema mein Rat:

wenn Du Dir einen Anwalt leisten kannst (Rechtschutz?), nicht mehr mit dem Händler sprechen und mit dem Gutachten des ADAC zum Anwalt. Der wird sich die Hände reiben, wenn die Angaben von Dir den Tatsachen entsprechen.

Gruß

Adhoma

Wichtig ist welche Klausel im Kaufvertrag stehen.

Der Wagen wurde wohl zum "Verkauf im Kundenauftrag" angeboten um die Gewährleistung auszuschließen. Der Händler ist in dem Fall zwar nur der Vermittler, kann aber den Wagen nicht als unfallfrei verkaufen ohne ihn selber überprüft zu haben. Dabei handelt es sich um eine arglistige Täuschung.

Auf alle Fälle RS-Versicherung (falls vorhanden) und Anwalt einschalten.

Hallo,

ist zwar OT, passt aber in diesm Fall recht gut:

GrOß UnD kLeIn

Gruß

AL

Meinen 200K-Werkswagen habe ich seinerzeit vom MB-Direktvertrieb, natürlich als unfallfrei deklariert, gekauft. Nach 2 Jahren habe ich den in einer NL in Zahlung gegeben. Dann kam das böse Erwachen: Motorhaube, Kotflügel, Kofferklappe: alles nachlackiert. Der schwarze Peter lag natürlich bei mir. Ich konnte den "Schaden" auf 200 EUR runterhandeln und danach wollte ich von dem Thema nichts mehr wissen. Aber ein Ding ist das schon.

Der Neue stand damals 800km entfernt in einer NL. Da wollte ich eigentlich erst hinfahren und das Geschäft vor Ort abwickeln. Da hätte ich vielleicht alt ausgesehen. Zum Glück habe ich mir den Wagen liefern lassen, denn in der heimischen NL hat man doch eine ganz andere Verhandlungsgrundlage...

am 27. Februar 2009 um 12:45

Zitat:

Original geschrieben von Topfgucker

Dann kam das böse Erwachen: Motorhaube, Kotflügel, Kofferklappe: alles nachlackiert.

Was hat nachlackieren mit Unfall zu tun ?

Es ist branchenüblich, daß Händler bzw. Daimler selbst junge Gebrauchte zm "verkaufsfertigen Herrichten" wie MB so schön formuliert, nachlackieren. Das geht dir bei jedem Händler so.

Wenn du beim Werkswagenverkauf gekauft hast und deine Kaufunterlagen genauer ansiehst, wirst du mit Sicherheit einen Passus dazu finden, den du wohlgemerkt mit unterschrieben hast.

Tja, das haben die auch gesagt. Dort fand sich aber nichts diesbezügliches. Bei einem Streitwert von 200 EUR habe ich dann im Interesse eines langen Lebens auf weitere Verhandlungen verzichtet. :p

Und ich habe mich immer so gewundert, warum der Nanolack so empfindlich ist. Beim Neuen habe ich bis jetzt so gut wie keinen Steinschlag. Der alte sah zu dem Zeitpunkt schon wie gesandstrahlt aus.

Da muss man im Normalfall auch nichts nachlackieren, wozu denn? Wenn ich meinen 2 Jahre alten 280er wasche und poliere, sieht der aus wie neu.

Zitat:

Geh zum Anwalt, der soll denjenigen verklagen, der Dir das Schreiben beigebracht hat :D

Ein toller Witz. :(Vielleicht hat der TE aber auch nicht in seiner Muttersprache geschrieben. Ich finde man sollte in einem Autoforum so tolerant sein, dass man auch solche Beiträge ernsthaft beantwortet; oder es bleiben lässt. Sich über die Fehler von anderen lustig zu machen, bringt eigentlich doch nichts. Der TE hat freundlich gefragt und er hat ein Problem.

Leider wird man manchmal erst aus Schaden klug. Und diese Erfahrung haben wir alle sicher schon in unserem Leben machen dürfen (oder müssen).

PS

Wir sind fast auf der ganzen Welt Ausländer.

Schreibt man "Dir" nicht klein (dir??)?

Zitat:

Original geschrieben von Belcanto

Zitat:

Geh zum Anwalt, der soll denjenigen verklagen, der Dir das Schreiben beigebracht hat :D

Ein toller Witz. :(Vielleicht hat der TE aber auch nicht in seiner Muttersprache geschrieben. Ich finde man sollte in einem Autoforum so tolerant sein, dass man auch solche Beiträge ernsthaft beantwortet; oder es bleiben lässt. Sich über die Fehler von anderen lustig zu machen, bringt eigentlich doch nichts. Der TE hat freundlich gefragt und er hat ein Problem.

Leider wird man manchmal erst aus Schaden klug. Und diese Erfahrung haben wir alle sicher schon in unserem Leben machen dürfen (oder müssen).

PS

Wir sind fast auf der ganzen Welt Ausländer.

Schreibt man "Dir" nicht klein (dir??)?

1. Schreibt man Dir in der persönlichen Anrede groß, wenn man nach der alten Rechtschreibung geht - es gibt keine "Verpflichtung", die neue RS anzuwenden.

2. Finde ich es sehr schade, daß Du einen humorvollen Umgang mit der auffällig verbesserungswürdigen Rechtschreibung des TE gleich mit der Political-Correctness-Keule niederzuknüppeln versuchst.

3. habe ich den Beitrag auch ernsthaft beantwortet, indem ich mit der Sache einen Gang zum Anwalt vorgeschlagen habe.

Also,

wenn im Kaufvertrag "unfallfrei" auftaucht, dann gilt es erstmal zu klären, ob der vorbesitzer der erstbesitzer des kfz war. wenn das der fall ist, dann liegt in jedem fall eine arglistige täuschung vor.

an wen du dich letztlich wendest spielt eine untergeordnete rolle, da der händler die vertretungsmacht des eigentlichen verkäufers inne hatte. somit ist entweder er als vertragspartner anzusehen, besser ist es allerdings, an den ehemaligen eigentümer heranzuziehen, da ein kaufvertrag immer nur zwischen eigentümer und potenziellem käufer zustande kommt.

wenn im vertrag nichts drin steht, dann wird die sache etwas komplizierter. hast du denn nachgefragt, ob der wagen unfallfrei ist?

wenn es im vertrag steht, dann ist die sache klar und es liegt eine arglistige täuschung vor. das bedeutet, dass der kaufvertrag ex tunc, d.h. von beginn an, nichtig ist und du hast vollen anspruch auf herausgabe des kaufpreises und der verkäufer muss den wagen zurück nehmen.

ich würde die sache aber auf jeden fall einem anwalt anvertrauen, der kann dir da genaueres zu sagen, da ich bezweifle, dass meine 4 semester jura-studium hier voll ausreichen.

aber das grundprinzip ist, wie oben beschrieben recht einfach erklärt.

wenn unfallfrei im vertrag steht, arglistige täuschung! damit nichtigkeit des vertrages, anspruch auf kaufpreiserstattung und rückgabe des kfz.

Nur mal Interessehalber wegen des defekten Turbos und der ausgeschlagenen Zugstreben: was für ein Motor, wie alt ist das Fahrzeug und was hat er gelaufen?

Zitat:

Original geschrieben von Pauli124

wenn im vertrag nichts drin steht, dann wird die sache etwas komplizierter. hast du denn nachgefragt, ob der wagen unfallfrei ist?

Iirc muß der Verkäufer auch ohne explizite Nachfrage die Auskunft geben, daß es ein Unfallwagen ist. Da hat sich was geändert. Auskunft aber ohne Gewähr.

Gruß

Achim

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