Auto privat gekauft und nach 300 km Kardanwelle defekt. Irgendwelche Ansprüche am (vor) Verkäufer
Hallo, ich habe mir ein A4 Avant 3,0 quattro bj 10/2016 mit 139000km von privat gekauft.
Probefahrt alles gut gewesen. Keine hörbaren Probleme.
Als ich dann ca 300 km gefahren bin kam ein komisches quasie schleifendes Geräusch aus dem hinteren Bereich des Autos. Der Verkäufer hatte mir zugesichert dass alles technisch in einem einwandfreien zustand sei.
Der Wagen hat vorm Verkauf auch noch eine frische Inspektion und ein neuen ölwechsel bekommen.
Als ich dann in die Audi Werkstatt gefahren bin um es mit den Geräusch abklären zu lassen, stellte sich heraus, dass die Kardanwelle wohl kaputt ist (Reparaturkosten ca 2000euro).
Nun weiss ich nicht, ob ich noch überhaupt irgendwelche Garantie oder Gewährleistungsansprüche oder beim Verkäufer eine Preisminderung geltend machen kann.
Schließlich hat er mir den einwandfreien zustand zugesichert.
Ich muss dabei sagen, dass der Verkäufer das Auto ein halbes Jahr vorher in einem Autohaus gekauft hat mit 6 - 12Monaten Garantie. Nun weiss ich auch nicht, ob diese übergreifend ist, da er das Auto an mich verkauft hat?
Aber denke wohl mal eher hier gilt gekauft, wie gesehen. Oder hat jemand andere Erfahrung gemacht?
Lg
Beste Antwort im Thema
Gebrauchtwagen-Garantie von einem Händler greift natürlich auch bei Halterwechsel, diese ist nämlich auf eine Fahrgestellnummer und keine Person geschrieben.
Außerdem kann eine PRIVATPERSON keine Garantien vergeben. Musterverträge haben alle die oben genannte Klausel, alle anderen selbstgemalten Verträge haben maximal nichts drin stehen...was aufs selbe rauskommt.
Vorsatz lässt sich nur beweisen falls der Vorgänger bereits einen Kostenvoranschlag für diesen Defekt angefragt hat und dieser dir in die Hände fällt.
Also: Ruhe bewahren, mit dem Garantiegeber abklären ob ein Defekt der Kardanwelle (oder was auch immer) abgedeckt ist und dann weiter sehen.
Ansprüche am Verkäufer? Nein.
38 Antworten
Er hat den Wagen aufgrund Nachwuchs und Selbstständigkeit verkauft. Normalerweise würde ich sonst auch nur vom Händler kaufen. Aber diesmal würde meine gutgläubigkeit direkt bestraft ?????
Zitat:
@DJ BlackEagle schrieb am 3. November 2020 um 17:33:13 Uhr:
Zitat:
@Sko1904 schrieb am 3. November 2020 um 13:56:23 Uhr:
Der Verkäufer hatte mir zugesichert dass alles technisch in einem einwandfreien zustand sei.
Kann es auch sein. Wenn der Wagen bei ihm die Geräusche nicht gemacht etc.Ich Frage mich aber selbst, man kauft ein Auto und verkauft es nach 6 Monaten. Da würde ich mich nur Fragen warum.
Zitat:
@DJ BlackEagle schrieb am 3. November 2020 um 17:33:13 Uhr:
Zitat:
@Stinsoon_F32 schrieb am 3. November 2020 um 15:12:37 Uhr:
Außerdem kann eine PRIVATPERSON keine Garantien vergeben.
Doch kann man, wenn man will. Tut nur keiner, weil es sich niemand leisten kann.
Zitat:
@Sko1904 schrieb am 3. November 2020 um 18:51:16 Uhr:
Den Bericht habe ich von der Werkstatt. Nur leider steht nichts drinn von der Welle oä.
Es könnte also möglich sein, dass der schleichende Schaden der Kardanwelle schon bei der Inspektion vorhanden war aber es sind noch keine Geräusche aufgetreten.
Treten die Geräusche jetzt immer auf oder nur nach längerer Fahrt?
Abwicklung über die FIN gebundene Gebrauchtwagengarantie solltest du in Anspruch nehmen.
Zitat:
@Sko1904 schrieb am 3. November 2020 um 18:55:36 Uhr:
Er hat den Wagen aufgrund Nachwuchs und Selbstständigkeit verkauft. Normalerweise würde ich sonst auch nur vom Händler kaufen. Aber diesmal würde meine gutgläubigkeit direkt bestraft ?????
"Gestern hat die Oma auch noch gelebt."
In den Teilen steckt niemand drin, ich würde hier nicht von Betrug o.ä. ausgehen.
Garantie sollte das regeln.
Zitat:
@Sko1904 schrieb am 03. Nov. 2020 um 18:55:36 Uhr:
Er hat den Wagen aufgrund Nachwuchs und Selbstständigkeit verkauft. Normalerweise würde ich sonst auch nur vom Händler kaufen. Aber diesmal würde meine gutgläubigkeit direkt bestraft ?????
Glaube kaum, das du wegen deiner Gläubigkeit bestraft bist. Vieles kann nach Kauf kaputt gehen, dies kann man als Verkäufer nie beeinflussen.
Mich hat das halt nur gewundert
Ich würde das versuchen über die Garantie abzuwickeln.
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Zitat:
@Stinsoon_F32 schrieb am 3. November 2020 um 15:12:37 Uhr:
Gebrauchtwagen-Garantie von einem Händler greift natürlich auch bei Halterwechsel, diese ist nämlich auf eine Fahrgestellnummer und keine Person geschrieben.Außerdem kann eine PRIVATPERSON keine Garantien vergeben. Musterverträge haben alle die oben genannte Klausel, alle anderen selbstgemalten Verträge haben maximal nichts drin stehen...was aufs selbe rauskommt.
Vorsatz lässt sich nur beweisen falls der Vorgänger bereits einen Kostenvoranschlag für diesen Defekt angefragt hat und dieser dir in die Hände fällt.
Also: Ruhe bewahren, mit dem Garantiegeber abklären ob ein Defekt der Kardanwelle (oder was auch immer) abgedeckt ist und dann weiter sehen.
Ansprüche am Verkäufer? Nein.
Es ist natürlich immer toll, wenn Personen, die keine Ahnung haben, Sachen mit herrlichem Selbstbewusstsein einfach mal so reinschreiben. Selbstverständlich kann eine Privatperson Garantien vergeben. Es reicht, dass ich als Privatperson, die etwas verkauft, in den Kaufvertrag reinschreibe: „Ich garantiere dem Käufer, dass die von mir hiermit verkaufte Kaffeemaschine 1 Jahr lang nicht kaputtgeht. Sollte das der Fall sein, sorge ich für Reparatur auf meine Kosten usw.“ Genauso verhält es sich mit einem Fahrzeug.
Gibt es nicht nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr mit Blick auf die Restgarantie des Autohauses? Dürfte dann ebenfalls schwierig werden...
@T0mm3s
Bitte Garantie (freiwillig) nicht mit der Gewährleistung (gesetzlich) verwechseln.
Was du meinst, ist die Gewährleistung.
Zitat:
Es ist natürlich immer toll, wenn Personen, die keine Ahnung haben, Sachen mit herrlichem Selbstbewusstsein einfach mal so reinschreiben. Selbstverständlich kann eine Privatperson Garantien vergeben. Es reicht, dass ich als Privatperson, die etwas verkauft, in den Kaufvertrag reinschreibe: „Ich garantiere dem Käufer, dass die von mir hiermit verkaufte Kaffeemaschine 1 Jahr lang nicht kaputtgeht. Sollte das der Fall sein, sorge ich für Reparatur auf meine Kosten usw.“ Genauso verhält es sich mit einem Fahrzeug.
Da geb ich dir natürlich recht, die Frage ist aber immer wann ich sowas denn geltend machen will und zwar wenns hart auf hart kommt.
Ich kann nur aus persönlicher Erfahrung sprechen, da ich vor einigen Jahren einen riesen Rechtsstreit wegen sowas hatte (ich war Käufer), hier lag sogar der Verdacht der arglistigen Täuschung vor. Und als dann Sachen wie Beweispflicht, Beweislastumkehr und Mängel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs durchgekaut waren, kam es am Ende zu einem Vergleich und ich bin trotzdem auf 50% der Kosten sitzen geblieben (da der "Gegner" nunmal Privatperson und Laie war).
Seitdem mache ich einen großen Bogen um Privatkäufe.
Vielleicht sollte man für gewissen Themen nicht das Internet aufsuchen, das hier jeder Recht hat ist wohl allen klar 😉
Wenn du ihm arglistige Täuschung oder Vorsatz nicht nachweisen kannst, hast du gegen Privat keinen Anspruch.
aus der Täuschung oder Vorsatz ist der Verkäufer dann schon raus, wenn du eine Probefahrt gemacht hast. Gekauft wie gesehen.
Hallo
Wurde die Kardanwelle ersetzt?
War dann ruhe?
Hab bei meinem A4 das gleiche Problem.
Ich kann den Händler aber noch belangen, da ich den Wagen erst vor einer Woche gekauft habe.
Nur zugesicherte Sachen im Kaufvertrag kann man anfechten zB. Laufleistung, Unfallfreiheit wenn es so steht. Sonst wenn Gewährleistung oder Garantie ausgeschlossen ist in der Sache nichts zu machen. Und geht nicht zum Anwalt, machst du dir nur extra Kosten
... zugesicherte Sachen anfechten ...
... Gewährleistung oder Garantie ausgeschlossen ...
und ... geh nicht zum Anwalt ...
ohne Worte !!!
Wenn man keine Ahnung hat, vielleicht einfach mal die Klappe halten!
Meine Äußerung betrifft Privatkauf. Selbstverständlich wenn Garantie vorhanden ist wird es repariert. Arbeit 100% und Teile nach der Laufeistung mit Eigenanteil. Vom privaten Verkäufer ist nichts zu holen, es sei man beweist daß er davon wußte. Rest ist Humbug
Zitat:
@aprox99 schrieb am 23. März 2021 um 19:31:17 Uhr:
Meine Äußerung betrifft Privatkauf. Selbstverständlich wenn Garantie vorhanden ist wird es repariert. Arbeit 100% und Teile nach der Laufeistung mit Eigenanteil. Vom privaten Verkäufer ist nichts zu holen, es sei man beweist daß er davon wußte. Rest ist Humbug
Und was hat der jüngere Post geschrieben?
HÄNDLER
Daher toll wenn du was zu Privatkauf schreibst, was aber keinen Bezug zum jüngeren Post hat ....
Zitat:
@Cooper75 schrieb am 23. März 2021 um 16:12:37 Uhr:
Hallo
Wurde die Kardanwelle ersetzt?
War dann ruhe?
Hab bei meinem A4 das gleiche Problem.
Ich kann den Händler aber noch belangen, da ich den Wagen erst vor einer Woche gekauft habe.
Meine Frage bezog sich auf die Reparatur an sich.
Wurde inzwischen gelöst.
Für alle die an einer Reparaturlösung interessiert sind:
In meinem Fall ist es das Mittellager der Kardanwelle.
Kosten bei Audi ca. 2000€ da dort die ganze Kardanwelle ersetzt wird.
Evtl. kann man auch das Mittellager an sich reparieren, habe erst für nächste Woche einen Werkstatt Termin.