Auto geparkt am Fahrbahnrand, Unfall am anderen Auto, ich soll Schuld sein?

Hallo,

eine kurze Frage:

Ich parkte mein PKW in Fahrtrichtung am Fahrbahnrand einer normalen Straße (innerorts, Tempo 50) mit in beiden Richtungen jeweils einer Fahrspur. Auf der gegenüberliegenden Seite der Straße parkte weit und breit kein anderes Fahrzeug. Die Fahrspuren sind mit gestrichelten Linien voneinander getrennt.

Irgendwann parkte wohl ein anderes Auto auf der gegenüberliegenden Seite genau parallel auf gleicher Höhe zu meinem Auto. Der verbliebende Platz in der Mitte der Straße war also somit stark eingeschränkt.

Dies führte dazu, dass nach einiger Zeit ein Gelenkbus den Außenspiegel des anderen PKW touchiert und beschädigt hatte.

Ich bekam von allem nichts mit, da mein Auto zwar dort parkte, ich aber zum Zeitpunkt des Geschehens nicht vor Ort war. Als ich zurück zu meinem Auto kam, kam die Besitzerin des beschädigten Autos auf mich zu und meinte ich müsste für den Schaden aufkommen. Sie hätte das auch alles so mit der Polizei, welche vor Ort war, geregelt und ich würde auch alles nochmal schriftlich per Post bekommen. Gerne hätte sie jetzt von mir meine Versichertennummer sowie Name, Anschrift etc.

Ich verneinte alles, und machte ihr klar das ich mich nicht in der Schuld sehe. Selbst bei einem Parkverbot, Halteverbot etc in diesem Bereich, was nicht vorliegt, kenne ich das nur so, dass immer der Schuld hat, der auf ein stehendes Hindernis drauffährt. Der Wortwechsel ging dann noch etwas weiter, aber ich habe ihr überhaupt gar nichts gegeben und machte ihr auch klar, dass ich diesen Schaden definitiv nicht übernehmen werde.

Wie ist Eure Meinung dazu? Die Polizei wird mich doch wohl kaum auf den Unfallbericht, den mir die Frau nicht zeigen wollte, auf Position 1 = Unfallverursacher gesetzt haben. Dann fall ich aber vom Glauben ab.

Danke für eure Antworten.

49 Antworten

@Demogantis Du solltest komplett zitieren:

Zitat:

Erfolgt der Zusammenstoß bei Tageslicht und stellt das verbotswidrig parkende Fahrzeug kein größeres Hindernis für den fließenden Verkehr dar, so trifft den Fahrer in der Regel die alleinige Haftung.

Ich habe mal die wichtigen Teile hervor gehoben. 😁

Genau deshalb habe ich gesagt

Zitat:

Somit könnte es schon sein, dass die Polizei der Frau klargemacht hat, dass sie mit schuldig ist und sie nun das ganze auf VizeJesus abwälzen will.

Erstens heißt das nicht zwangsläufig, dass ein Richter auch so entscheiden würde und Zweitens wissen wir nicht, was die Frau dazu bewogen hat so gegenüber VizeJesus aufzutreten.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 1. September 2023 um 06:15:59 Uhr:


Was könnte man denn im Nachgang tun wenn man vermutet das die eigene Versicherung den Vertrag belastet hat weil „sich wehren“ teurer ist als zu regulieren ohne das ein (Mit)Verschulden zu erkennen ist?

Man kann sich bei der Versicherung beschweren, aber die Schadensregulierung ist alleinig eine Angelegenheit der Versicherungsgesellschaft, ein Mitspracherecht des Versicherungsnehmers besteht nicht. Man könnte sich danach auch eine andere Versicherung suchen, aber das wird eine Versicherungsgesellschaft nicht jucken!

Wie oft das in der Praxis vorkommt, dass eine Versicherungsgesellschaft eigentlich unberechtigte Ansprüche begleicht, vermag ich nicht zu beurteilen, aber es sollte einem Versicherungsnehmer bewusst sein! Ein Versicherungsvertreter hat mir gegenüber mal geäußert, bei der Schadensregulierung würde es zugehen wie auf einem Basar, wer am lautesten Schreit bekommt den Zuschlag!

Zitat:

@Moers75 schrieb am 30. August 2023 um 23:58:36 Uhr:


Sagen wir mal so, der Frau kann es rechtlich wurscht sein ob du eine (Mit-)Schuld am Unfall hast. Der Bus hat ihr den Spiegel abgefahren, sie hat einen Direktanspruch gegen die Versicherung des Busses. Im Falle einer (Mit-)Schuld deinerseits kann sich die Versicherung dann an dich wenden.

Wieso sollte da @VizeJesus eine Mitschuld tragen, bzw. bekommen.
Wenn er sein Fahrzeug regulär und gesetzeskonform auf der Straße abgestellt hat passiert da nichts. Er parkte auch dort schon länger und die Frau hat dann die Sorgfaltspflicht Ihr Auto so zu parken, daß die Straße ungehindert befahrbar ist.

Die Frage ist halt. Kann man zum Tatzeitpunkt feststellen, wer dort zuerst stand.😉

Ähnliche Themen

Zitat:

@Geisslein schrieb am 1. September 2023 um 10:14:10 Uhr:


Wieso sollte da @VizeJesus eine Mitschuld tragen, bzw. bekommen.
Wenn er sein Fahrzeug regulär und gesetzeskonform auf der Straße abgestellt hat passiert da nichts. Er parkte auch dort schon länger und die Frau hat dann die Sorgfaltspflicht Ihr Auto so zu parken, daß die Straße ungehindert befahrbar ist.

Nur weil er sagt, dass er zuerst dort stand, heißt es nicht, dass es die Wahrheit ist... Hier im Forum kann man vielleicht noch glauben, weil unsere Antworten keinen Einfluss aufs Geschehen hätten... Aber gegenüber der Geschädigten könnte es anders sein...

Daher die Frage: Kann er seine Unschuld beweisen? Kann die Geschädigte sich Zeugen Angeln, die für sie aussagen? Diese Fragen gelten umgekehrt auch für die Geschädigte, um den gegenüberliegenden Fahrzeughalter zu belansten. Lügengeschichten muss man mit einplanen. Wenn der TE richtig geparkt hat, und zuerst dort war, hat die Geschädigte bereits gelogen. Jetzt ist die Frage, wir weit sie gehen wird. Man darf dabei nicht vergessen, dass ihr auf Kosten des Verursachers (Busunternehmens) ein kostenloser Anwalt zusteht, den sie höchstwahrscheinlich in Anspruch nehmen wird.

Im Moment haben wir die unbefriedigende Situation, wo wir nur abwarten können ob Post kommt.

Zitat:

@MvM schrieb am 2. September 2023 um 09:46:11 Uhr:


Daher die Frage: Kann er seine Unschuld beweisen?

Ein Beschuldigter muss niemals seine Unschuld beweisen.

Grundsätzlich muss der Ankläger die Schuld beweisen.

die unterstellte Betriebsgefahr auch eines geparkten Fahrzeuges setzt nicht unbedingt ein schuldhaftes Verhalten des Fahrers/Halters voraus....

zivilrechtrechtlich hat man also evtl. eine faktische Umkehr der Beweislast

Die Schuld ist bewiesen, wenn ein Gericht nach Würdigung alle (Beweis) Umstände eben zu dem Urteil kommt. Und vor einem deutschen Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand. Ein Beschuldigter ist daher immer gut beraten, wenn er zur Feststellung seiner Entlastung beitragen kann.

Ihr schwadroniert jetzt schon wieder drei Seiten über ein Ordnungsgemäß abgestellt wurde und wo es im Umfeld gekracht hat.
Habt ihr wirklich nichts anderes zu tun, als den ganzen Tag irgendwelche wirren Konstrukte herbei zu fabulieren? Eine Tante woanders hat auch geparkt und ihr Auto wurde beschädigt.anschließend labert sie Kacke. Was soll's? Lass sie doch. Solche Leute soll es geben. Ich verweise auf meine erste Antwort im Thread.

Das ist doch hier ein Diskussionsforum oder nicht? Die Aufgabe eines Moderators ist es doch die Diskussion zu fördern und nicht zu unterbinden. Das soll ja hier nicht einfach nur ein Frage und Antwort spiel sein. Durch Diskussionen bekommt man immer wieder neuen Input und macht sich Gedanken über Dinge, die man sonst nicht getan hätte.

Daher verstehe ich deine Reaktion nicht, wenn sich die Leute hier miteinander austauschen. Dieses müsstest du doch fördern und unterstützen.

Der Modbasingbereich ist woanders.

Du scheinst nicht so der Diskutierer zu sein.

Ich möchte niemanden bashen. Ich möchte niemandem was böses.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 2. September 2023 um 10:39:02 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 2. September 2023 um 09:46:11 Uhr:


Daher die Frage: Kann er seine Unschuld beweisen?

Ein Beschuldigter muss niemals seine Unschuld beweisen.

Grundsätzlich muss der Ankläger die Schuld beweisen.

Bitte nicht nur einen Satz rauspicken, sondern den ganzen Beitrag lesen, um den Zusamenhang zu verstehen. Zaubert die Frau irgendwelche Zeugen aus dem Ärmel, die behaupen am Unfallort gewesen zu sein, hat man ein Problem.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 2. September 2023 um 12:08:04 Uhr:


Der Modbasingbereich ist woanders.

Äh, wo denn? Frage nur für einen Freund! 😁

Beschuldigter - Ankläger? Sind wird jetzt im Owi-/Strafverfahren angekommen?

Deine Antwort
Ähnliche Themen