Auto geparkt am Fahrbahnrand, Unfall am anderen Auto, ich soll Schuld sein?
Hallo,
eine kurze Frage:
Ich parkte mein PKW in Fahrtrichtung am Fahrbahnrand einer normalen Straße (innerorts, Tempo 50) mit in beiden Richtungen jeweils einer Fahrspur. Auf der gegenüberliegenden Seite der Straße parkte weit und breit kein anderes Fahrzeug. Die Fahrspuren sind mit gestrichelten Linien voneinander getrennt.
Irgendwann parkte wohl ein anderes Auto auf der gegenüberliegenden Seite genau parallel auf gleicher Höhe zu meinem Auto. Der verbliebende Platz in der Mitte der Straße war also somit stark eingeschränkt.
Dies führte dazu, dass nach einiger Zeit ein Gelenkbus den Außenspiegel des anderen PKW touchiert und beschädigt hatte.
Ich bekam von allem nichts mit, da mein Auto zwar dort parkte, ich aber zum Zeitpunkt des Geschehens nicht vor Ort war. Als ich zurück zu meinem Auto kam, kam die Besitzerin des beschädigten Autos auf mich zu und meinte ich müsste für den Schaden aufkommen. Sie hätte das auch alles so mit der Polizei, welche vor Ort war, geregelt und ich würde auch alles nochmal schriftlich per Post bekommen. Gerne hätte sie jetzt von mir meine Versichertennummer sowie Name, Anschrift etc.
Ich verneinte alles, und machte ihr klar das ich mich nicht in der Schuld sehe. Selbst bei einem Parkverbot, Halteverbot etc in diesem Bereich, was nicht vorliegt, kenne ich das nur so, dass immer der Schuld hat, der auf ein stehendes Hindernis drauffährt. Der Wortwechsel ging dann noch etwas weiter, aber ich habe ihr überhaupt gar nichts gegeben und machte ihr auch klar, dass ich diesen Schaden definitiv nicht übernehmen werde.
Wie ist Eure Meinung dazu? Die Polizei wird mich doch wohl kaum auf den Unfallbericht, den mir die Frau nicht zeigen wollte, auf Position 1 = Unfallverursacher gesetzt haben. Dann fall ich aber vom Glauben ab.
Danke für eure Antworten.
49 Antworten
Wenn ein Busfahrer (oder der Führer jedes anderen beliebigen Kraftfahrzeugs) in einen Engpass fährt, trägt er auch das Risiko bei Beschädigungen, selbst dann, wenn beide Fahrzeuge z.B. im absoluten Halteverbot stehen.
Ein guter Busfahrer kann das Einschätzen und fährt im Zweifelsfall nicht in einen Engpass. Es ist dann die Aufgabe der Polizei für freie Fahrt zu sorgen. Nur die falschen Helden wollten zeigen, dass sie es nicht können. Bei einem Gelenkbus ist von einem Linienbus auszugehen(bis auf wenige Ausnahmen) und der Fahrer muss bei jeder Beschädigung die Polizei hinzuziehen. Fahrerflucht wird er nicht riskieren, denn dies könnte auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Und ja, ein Busfahrer merkt, wenn er irgendwo aneckt! Wie war doch gleich die Fragestellung?
Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist Deine KFZ-Versicherung zuständig. Ich würde mir da gar keinen Kopf machen, die Sache melden und dann soll sich die Versicherung darum kümmern.
Zitat:
@manvo schrieb am 30. August 2023 um 21:53:06 Uhr:
So ist es, raffinierte Frau und ein Busfahrer mit Fahrerflucht?
Raffiniert finde ich die Frau nicht, denn die Sache kann übel nach hinten losgehen. Wenn z.B. der TE nicht alleine im Auto war und somit einen vielleicht sogar noch unabhängigen Zeugen hat, dass auf der gegenüberliegenden Seite noch kein Fahrzeug geparkt hat, als der TE sein Fahrzeug abgestellt hat, dann ist ein Betrugsversuch der Frau nachgewiesen. Wenn der TE oder seine Versicherung dies dann anzeigen würde, hat sie eine schwarze nicht gerade wohlriechende Masse am Hacken.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. August 2023 um 23:04:48 Uhr:
Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist Deine KFZ-Versicherung zuständig.
Die Versicherung ist im Grundsatz frei in Ihrer Regulierungsentscheidung, sie könnte auch (unberechtigte) Ansprüche begleichen, wenn höhere Folgekosten (z.B. Gutachterkosten usw.) zu befürchten sind. Wer Ansprüche anmeldet und laut schreit, hat vielleicht Glück und bekommt was er möchte!
Der Versicherungsnehmer hat übrigens keinen Einfluss auf die Schadensregulierung, steht auch so im Kleingedruckten und er muss dann auch im Zweifelsfall mit dem Verlust seines Schadenfreiheitsrabatts (insofern er keinen Freischuss hat) leben.
Aufgrund der Schilderung, würde ich hier auf das Anzeigen eines Schadens bei meiner Versicherung verzichten. Sollte irgendjemand Ansprüche stellen, würde sich meine Versicherung bei mir melden und dann um einen Schadensanzeige bitten.
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Nicht eine Minute würde ich in diese Angelegenheit an Deiner Stelle investieren. Wenn wer irgendwas möchte...Post abwarten wie geschrieben. Du wirst nie wieder etwas davon hören. Wenn doch, ist genug Zeit entsprechend zu reagieren. Die Frau geht auf Dummenfang. Hast Du etwas falsch gemacht wird Dich die Polizei schon kontaktieren so an dem Fahrzeug gültige Kennzeichen waren. Da könnte ja jeder kommen und irgendwas behaupten...ich würde dieses nicht dokumentierte Gespräch noch nicht mal der Versicherung melden. Alles was bisher an Dich herangetragen wurde ist Hörensagen und nicht rechtskräftig....nur meine Meinung und keine Rechtsberatung.
Sagen wir mal so, der Frau kann es rechtlich wurscht sein ob du eine (Mit-)Schuld am Unfall hast. Der Bus hat ihr den Spiegel abgefahren, sie hat einen Direktanspruch gegen die Versicherung des Busses. Im Falle einer (Mit-)Schuld deinerseits kann sich die Versicherung dann an dich wenden.
Ähnliche Themen hat es im Versicherungsforum öfter. Typisches Beispiel, 2 stehen an einer Ampel, ein dritter fährt auf und schiebt den 2. auf den 1. Obwohl der 2. keine Schuld hat muss seine Versicherung den Schaden von 1 bezahlen, kann sich das Geld aber dann von 3 zurückholen. Im Prinzip das gleiche wie bei dir.
Von daher alles richtig gemacht. Die Frau braucht keine Daten von dir, gar nichts. Ihr Anspruch richtet sich erstmal gegen den Bus. Und selbst wenn nicht, über Kennzeichen, Zentralruf, ...
Da wird nichts kommen. Würde aber vorsorglich deine Versicherung kurz über den Vorfall informieren damit die falls doch was kommt Bescheid wissen worum es geht. Die unverzügliche Mitteilung ist sogar deine vertragliche Pflicht.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 30. August 2023 um 23:58:36 Uhr:
Sagen wir mal so, der Frau kann es rechtlich wurscht sein ob du eine (Mit-)Schuld am Unfall hast. Der Bus hat ihr den Spiegel abgefahren, sie hat einen Direktanspruch gegen die Versicherung des Busses.
§254 Abs.1 BGB
Zitat:
Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
Das OLG Frankfurt hat demnach entschieden, dass zwar der aktive Fahrer ein Großteil der Schuld trägt, allerdings habe auch der Falschparker ein Mitverschulden am Unfall.
Somit könnte es schon sein, dass die Polizei der Frau klargemacht hat, dass sie mit schuldig ist und sie nun das ganze auf VizeJesus abwälzen will.
meine erste Reaktion wäre wohl gewesen: "Wie heisst der Stoff, den will ich auch haben".
Zitat:
@VizeJesus schrieb am 30. August 2023 um 21:07:33 Uhr:
Dies führte dazu, dass nach einiger Zeit ein Gelenkbus den Außenspiegel des anderen PKW touchiert und beschädigt hatte.
Wie kam es eigentlich zu dieser Feststellung?
Zitat:
@manvo schrieb am 30. August 2023 um 21:53:06 Uhr:
So ist es, raffinierte Frau und ein Busfahrer mit Fahrerflucht?
Nein, die Frau ist nicht raffiniert:
Sie könnte anhand des Kennzeichens des TS über den Zentralruf des GDV ganz easy die Daten bekommen und sich direkt an die Versicherung des TS wenden......
ausserdem hätte die Polizei - wenn sie denn den TS als Unfallbeteiligten ansieht - wenigstens einen Hinweis am Wagen des TS hinterlassen oder Ihn längst kontaktiert ;
diese Frau ist einfach völlig dummdreist vorgegangen - sollte man nicht drauf eingehen, im Falle von Ansprüchen wird die eigene Versicherung diese sicherlich abwehren....
PS: in welcher Richtung war der Bus denn unterwegs ?!
wenn er auf der Spur des TS war, wäre der Fahrer auf der Seite des beschädigten Fahrzeuges gesessen und hätte das Auto der Frau wohl kaum beschädigt; war er auf der Seite der Frau, hat sie ja selber die Verengung der Busfahrspur verursacht.....
egal wie - der TS ist nicht der Verursacher, sondern der Busfahrer; und wenn die Frau eine Teilschuld des TS behauptet, hätte Sie selbst auch eine Teilschuld.....
aber das halte ich sowieso für Unsinn
Und wieso kommt die Frau überhaupt auf die Idee, genau auf gleicher Höhe zu parken und die Strasse unnötig zu verengen 😠
Zitat:
@ktown schrieb am 31. August 2023 um 08:36:53 Uhr:
Das OLG Frankfurt hat demnach entschieden, dass zwar der aktive Fahrer ein Großteil der Schuld trägt, allerdings habe auch der Falschparker ein Mitverschulden am Unfall.
Das OLG Frankfurt hat in dem Urteil auch entschieden, unter welchen Umständen die Mitschuld am Unfall anzunehmen ist. Hier war es die Dunkelheit und der Ort an dem falsch geparkt wurde, daraus resultierte eine Haftungsquote von 75% beim Unfallverursacher und 25% beim Falschparker. Bei Tageslicht hätte die Haftungsquote beim Unfallverursacher bei 100% gelegen.(16 U 212/17)
Zitat:
@Yaeger schrieb am 31. August 2023 um 16:22:51 Uhr:
- sollte man nicht drauf eingehen, im Falle von Ansprüchen wird die eigene Versicherung diese sicherlich abwehren....
Wieso geht man davon aus, dass die eigene Versicherung Ansprüche sicherlich abwehrt? Eine Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen, dass eine schlichte "Kosten Nutzen Analyse" aufstellt. Und wenn das Bezahlen auch von unberechtigten Ansprüchen günstiger ist, wird man bezahlen!
Zitat:
@VizeJesus schrieb am 30. August 2023 um 21:07:33 Uhr:
Wie ist Eure Meinung dazu? Die Polizei wird mich doch wohl kaum auf den Unfallbericht, den mir die Frau nicht zeigen wollte, auf Position 1 = Unfallverursacher gesetzt haben. Dann fall ich aber vom Glauben ab.
Auf Position 1 Wird der Unfallverursacher stehen. Es kann aber einen Mitverursacher geben. Dies kann die Geschädigte selbst sein, oder du. Wenn es sich um einen Linienbus handelt, kommen Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe, um sich das anzugucken. Kann gut sein, dass die z.B. nur 75% des Schadens übernehmen wollen. Für die Klärung der anderen 25% sind die nicht zuständig. Das muss das Unfallopfer klären. Ohne den Polizeibericht würde ich gar nichts machen. Du musst wissen, wie viel Prozent du Schuld sein sollst.
Das man die Arschkarte hat, wenn andere sich später doof hinstellen, ist nicht neu. Das kann auch zum Abschlepen des Fahrzeugs führen, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden. Eine Klärung, wer zuerst dort stand, erfolgt oft nicht. Ein Beweisffoto wäre hilfreich, wird aber so gut wie nie gemacht, weil man mit dem gesunden Menschenverstand der anderen Verkehrsteilnehmer rechnet.
Ich schätze mal, dass die Geschädigte zum Anwalt gehen wird, weil die Kosten der Unfalverursacher zahlen muss. Du musst nun Post abwarten.
Würde mich so jemand ansprechen kämen mit folgende Fragen in den Sinn: Stehe ich im Parkverbot? Sind es weniger als 3,05m zu dem Fahrzeug gegenüber und wenn ja, kann ich beweisen das das andere Auto nach mir dort auftauchte? Und sofort das Handy zücken und ein paar Fotos von der Situation machen.
Was könnte man denn im Nachgang tun wenn man vermutet das die eigene Versicherung den Vertrag belastet hat weil „sich wehren“ teurer ist als zu regulieren ohne das ein (Mit)Verschulden zu erkennen ist?