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Auto gekauft - Unfallwagen oder nicht?!

BMW 3er F30
Themenstarteram 20. August 2016 um 19:33

Hallo zusammen,

 

Ich habe endlich seit langer Suche ein passendes Auto gefunden ! ( Dachte ich)

Heute hab ich den Vertrag beim :) unterschrieben.

Ein F30 320d mit Automatik und allem pi pa po Bj:12 90tkm

Den Verkäufer habe ich gefragt ob der Wagen einen Unfall hatte und Er sagte Nein! Es wurde lediglich die Stoßstange gewechselt. Das war seine Aussage.

 

Jetzt zuhause lese ich den Vertrag noch einmal gründlich durch und siehe da ------> Unfallfrei -----> Nein !!

Und hier kommt die große Frage: Ist es jetzt trotzdem ein Unfallwagen?? Muss ich einen Unfall bei Wiederverkauf angeben ??

 

Danke schon einmal für eure Antworten ! :)

 

 

Beste Antwort im Thema
am 21. August 2016 um 8:48

Wo ist hier eigentlich das Problem?

Ich sehe zwischen dem was gesagt wurde und was im Vertrag steht, keinen Unterschied.

Der Händler hat nichts verschwiegen.

Das Problem ist doch die heutige Rechtssprechung, da ist fast schon alles über leichte Lackschäden schon nicht mehr mit unfallfrei zu bezeichnen.

Der Händler geht hier auf Nummer sicher.

Das zweite Problem ist, dass hier ein Kaufvertrag unterschrieben wurde, ohne ihn vorher durchzulesen.

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Sorry, aber warum liest man sich den Vertrag nicht vor dem Unterschreiben durch?

am 22. August 2016 um 5:39

Und ein Händler der mündlich unfallfreiheit zusichert und im Vertrag weglässt ist ein unseriöser Schmutzbuckel.

am 22. August 2016 um 5:51

Wenn der Vertrag unterschrieben ist, dann macht es viel Arbeit, Kosten, Stress da wieder raus zu kommen. Wenn das überhaupt was wird. Hast du unabhängige Zeugen zu der mündlichen Aussage "unfallfrei"?

-Wenn es wirklich nur die Stoßstange war, dann freu dich am Auto und gut.

-Wenn du bedenken hast, dass dir ein "richtiger" Unfall-Wagen untergeschoben wurde, fahr zu einer (anderen?) BMW-Werkstatt und lass die Kiste durchchecken. Dann hast du Sicherheit.

JooJooo

Also, da ich früher selber mal Händler war, gibts ein Schwachpunkt in dem Vertrag. Es muss ganz klar im Vertrag gegliedert werden vom Händler um welche von einem Unfall es sich handelt. Es muss z.B. Stehen bei Bemerkungen: " Folgender Unfallschaden ist bekannt: Seitenteil Fahrerseite wurde ersetzt (geschweisst genietet) und gespachtelt und lackiert. Oder es muss stehen Heckschaden Heckschürze wurde gewechselt und lackiert etc.....

 

 

Aufjedenfall muss der schaden ganz klar im vertrag aufgegliedert werden ansonsten kann der. Vertrag streitig gemacht werden und eine rückabwicklung erzielt werden. Welcher Händler ist denn bitte so blöd und schreibt die erläuterung nicht im Vertrag? sehr dumm. Mein Tipp zum Anwalt und durch boxen

Themenstarteram 22. August 2016 um 7:13

Ich habe laut Vertrag eh 14 Tage widerrufsrecht da auch das Fahrzeug finanziert wird oder würde

Dann ab zum händler und auto zurück geben.

Wie ein paar schon erwähnt haben, sollte im Vertrag stehen um was für einen Unfall es sich gehandelt hat. Und dieser Unfall sollte auch durch die Reparaturbelege bewiesen werden. Ist das vorhanden würde ich mir keine Gedanken machen. Ist das nicht vorhanden würde ich auch vom Kauf zurück treten. Denn erzählen kann der Händler dir ja viel...

am 22. August 2016 um 9:19

Immerhin hat der Händler erzählt, dass die Stoßstange gewechselt wurde. Und der TO fand, dass Auto damit OK ist und war preislich einverstanden.

Das nur mit der Stoßstange kann ja so alles richtig sein - also Kirche im Dorf lassen ...

Das einzige was jetzt Fakt ist, dass der TO unsicher geworden ist, weil das mündliche "kein Unfall, nur Stoßstange" nicht mit dem vertraglichen "Unfall" zusammenpasst. Da bleibt nur

- entweder das Auto bei einer andern Werkstatt checken lassen

- mit dem Verkäufer reden und auf den Widerspruch (und die Unsicherheit) hinweisen, vielleicht Vertrag genauer abfassen, vielleicht sogar eine Kleinigkeit raushandeln

- Vertrag rückgängig machen, über Kosten für zwischenzeitliche Nutzung etc. rumstreiten.

Der Fehler liegt ja eindeutig beim Käufer, der den Vertrag vorm Unterschreiben nicht gelesen hat.

JooJooo

Konntagtire doch einfach den Vorbesitzer und Frag nach den Umfang des Schadens.Dann kannst du ja entscheiden wie es weiter geht.Aber den Fehler hast du gemacht indem du dir den Vertrag nicht ordentlich angeschaut hast.

Nein den fehler hat der Händler gemacht. Der kunde kauft alle jahre malllll ein auto der händler verkauft im besten fall jeden tag mehrere fahrzeuge. Somitnist der Händler in der Pflicht die Verträge einwandfrei zu formulieren, so dass keine fragen mehr offen bleiben, schon garnicht solche die anfechtbar vor gericht sind wie in diesem fall

Themenstarteram 22. August 2016 um 10:43

Das ich vor lauter Freude nicht richtig gelesen hab weiß ich :D aber ich hab mich auch bisschen auf den Verkäufer verlassen. Aber nja ich bekomme heute Bescheid was genau kaputt war usw. Dann werde ich entscheiden. Und möchte das natürlich auch im Vertrag nachgebssert haben.

Aber ich danke euch trotzdem für die Hilfe :)

absolut gängige Praxis: dem Käufer erzählt man "Stoßstange getauscht" und im Vertrag steht dann: "Unfallfrei nein" oder noch schlimmer: "über Frontschaden wurde gesprochen" oder ähnlich. Hinterher stellt sich dann heraus, dass der Wagen einen derben Unfall mit Rahmenschaden hatte und die Ansprüche des Käufers werden mit Hinweis auf den Kaufvertrag zurückgewiesen.

Daher unbedingt hier eine Präzisierung in den Vertrag schreiben oder noch besser den Vorbesitzer kontaktieren. Auch für einen Wiederverkauf ist es besser, wenn steht: "leichter Unfall Frontstoßstange getauscht". Dann gibt das nämlich auch keinen Wertverlust.

Der Käufer ist bei solche ungenauen beschreibungen ehhhh schon gesichert. Den ärger hat der Händler.

Themenstarteram 22. August 2016 um 18:32

Also alles geklärt ! Bekomm Original Rg. Es wurde wirklich nur die Stoßstange getauscht. Wurde auch nochmal im Vertrag vermerkt. Die müssen ab einer Gewissen Summe bei einem Schaden das als Unfall eintragen auch wenn es keiner ist.

Ursache des Tauschs??

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