Auto gekauft und zu spät bemerkt....
Hallo, ich habe ein Auto vor ca 10 Tagen gekauft.
Fiat Panda 1,2 Dynamic Herbst 07 EZ und habe zu spät einige Dinge gemerkt.
Die Frage ist nun: Kann ich vom Kaufsvertrag zurück treten, ohne dass ich Mehrkosten habe?
Im Grunde finde ich den Fiat schön, nur ich habe den Eindruck, dass er mehr verbraucht, als man mir
erzählte.
Außerdem hatten sie die Farbe leider nicht da, die ich gerne wollte.
Ja, was mich am meisten ärgert: Habe den Eindruck, dass ich dafür zuviel bezahlt habe.
Ich wollte erst nur einen Gebrauchten für wenig Geld, mit Jahreswägen oder Neuen hatte ich mich nicht
auseinander gesetzt. Da ich dringend ein Auto brauchte, entschied ich mich spontan für den Kauf.
Obwohl mir am Telefon verspr. wurde, ich bekäme einen blauen, wurde es dann ein schwarzer, da der blaue
Mängel aufweiste.
Habe ihn auf Finanz. gekauft mit 9% Jahresz. und 4% Bearbeitung.
Was mich sehr erstaunt hatte: Ich willigte in einen Tüv und AU ein und war der Meinung, das bezahlt das Autohaus.
Die Rechnung als ich ihn bekam, lag bei, also alles auf meine Kosten. Hatte mich doch sehr gewundert.
Ist das normal??
Wie gesagt, ich überlege, ob ich ihn zurück gebe oder tausche oder irgendeinen anderen Handel???
Denn ich bezahlte 8900 dafür, ich sah nach dem Kauf, dass er teilweise für 6500 oder 7000 angeboten wird.
Ob die auch eine Finanzierung anbieten, weis ich nicht und ob ich eine hätte bekommen?
Nur wenn ich genau überlege, ist das Auto mind. 9 Jahre alt wenn ich es abgezahlt habe und 130 Euro im Monat wollte ich eben nicht, hächstens 99 Euro da mein Verdienst nicht so hoch ist....
Ich weis, man sollte ein Autokauf nicht spontan entscheiden, aber wie Frau halt so ist.....
Was kann ich nun tun??
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52 Antworten
Wenn das Fahrzeug finanziert ist, kannst du innerhalb von 14 tagen diese Finanzierung bei der finanzierenden Bank widerrufen. damit ist dann auch der Kaufvertrag hinfällig. Also Gas geben, bei der bank schriftlich widerrufen (Einschreiben mit Rückschein), dem Händler den Widerruf mitteilen bevor das fahrzeug getüvt und zugelassen wird und dann ist alles schön. Und bitte beim nächsten Autokauf mehr Zeit nehmen. 10.000 Euro gibt man nicht spontan aus.
PS: 4 Prozent Bearbeitungsgebühr sind pupsegal. Im effektiven Jahreszins sind die mit eingerechnet.
Zitat:
Original geschrieben von Italo001
Falsche Farbe ist sicher bei Neubestellfahrzeugen ein Grund aber nicht bei Lager- und Gebrauchtfahrzeugen.
Wenn im Kaufvertrag Blau steht hat das Auto auch Blau zu sein. Das ein Gebrauchtwagen ein Einzelstück ist, kann der kaufvertrag dann meistens nicht nacherfüllt werden und wird dann in der regel rückgängig gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von synallagma
Zitat:
Original geschrieben von Italo001
Falsche Farbe ist sicher bei Neubestellfahrzeugen ein Grund aber nicht bei Lager- und Gebrauchtfahrzeugen.
Wenn im Kaufvertrag Blau steht hat das Auto auch Blau zu sein. Das ein Gebrauchtwagen ein Einzelstück ist, kann der kaufvertrag dann meistens nicht nacherfüllt werden und wird dann in der regel rückgängig gemacht.
Entschuldige sie wollte einen blauen Wagen....wenn ich das recht in Erinnerung habe, weil aber der Blaue mehrere Mängel hatte wurde ihr der Schwarze angeboten....
In der Regel wird der Kaufvertrag bei Gebrauchtwagen und Lagerfahrzeuge nach der Besichtigung des Fahrzeuges gemacht....und dann wird sicher im Kaufvertrag nicht die falsche Farbe drin gestanden haben.....ich glaube du verwechselst da was mit Bestellungen von Neufahrzeugen wo der Kaufvertrag vor Produktion gemacht wird.
italo
Hallo,
das mit dem 14-tägigen Rücktrittsrecht bei Finanzierung stimmt, allerdings nur wenn der Wagen auch über den Händler finanziert wurde. Dann liegt ein Verbundgreschäft vor und der Kaufvertrag wird bei Rücktritt von der Finanzierung ebenfalls hinfällig.
Der TE sollte sich dann aber beeilen, er hat nicht mehr lange Zeit dazu. Es muß schriftlich bei der finanzierenden Bank zurückgetreten werden, das geht notfalls auch mit Fax. Man sollte sich aber alles sofort schriftlich bestätigen lassen.
Gruß
Alf
Sehe ich das richtig, dass telefonisch ein Besichtigungstermin vereinbart wurde und dann vort Ort, nach getaner Fahrt im SCHWARZEN Auto, der Vertrag für das SCHWARZE Auto unterzeichnet wurde?
Zitat:
Original geschrieben von Italo001
Zitat:
Original geschrieben von synallagma
Wenn im Kaufvertrag Blau steht hat das Auto auch Blau zu sein. Das ein Gebrauchtwagen ein Einzelstück ist, kann der kaufvertrag dann meistens nicht nacherfüllt werden und wird dann in der regel rückgängig gemacht.
Entschuldige sie wollte einen blauen Wagen....wenn ich das recht in Erinnerung habe, weil aber der Blaue mehrere Mängel hatte wurde ihr der Schwarze angeboten....
In der Regel wird der Kaufvertrag bei Gebrauchtwagen und Lagerfahrzeuge nach der Besichtigung des Fahrzeuges gemacht....und dann wird sicher im Kaufvertrag nicht die falsche Farbe drin gestanden haben.....ich glaube du verwechselst da was mit Bestellungen von Neufahrzeugen wo der Kaufvertrag vor Produktion gemacht wird.
italo
Endschuldige. Wenn es um falsche Farbe als solches geht, dann wird die Farbe vom Auto von der vertraglich vereinbarten abweichen- sonst wäre es nicht die falsche Farbe. Und warum sollte es bei Lagerwagen keine falsche Farbe geben!? Verstehe ich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Mondsonne
Hallo, ich habe ein Auto vor ca 10 Tagen gekauft.
Fiat Panda 1,2 Dynamic Herbst 07 EZ und habe zu spät einige Dinge gemerkt.Was mich sehr erstaunt hatte: Ich willigte in einen Tüv und AU ein und war der Meinung, das bezahlt das Autohaus.
Die Rechnung als ich ihn bekam, lag bei, also alles auf meine Kosten. Hatte mich doch sehr gewundert.
Ist das normal??
Abgesehen von der grundsätzlichen Frage, ob der Kaufvertrag wieder rückgängig gemacht werden kann, finde ich die wegen TÜV und AU etwas knifflig :
Der Wagen hat EZ 07, wäre also zum ersten TÜV 10/10 fällig gewesen (bei Neuwagen nach 3 Jahren) ?
Der Händler hat Dir also TÜV/AU "aufgeschwatzt", der gilt dann aber nur bis 12/10 oder wie?
Also kaum Verbesserung.
Und er hat nichts davon gesagt, wer den bezahlt ?
Mag schwierig sein, wenn das nur mündlich verhandelt wurde, auch dumm, dass Du das offenbar schon bezahlt hast, aber wenigstens da würde ich nachhaken !
LG Strukki
Zitat:
Original geschrieben von Alf320i
Hallo,
das mit dem 14-tägigen Rücktrittsrecht bei Finanzierung stimmt, allerdings nur wenn der Wagen auch über den Händler finanziert wurde. Dann liegt ein Verbundgreschäft vor und der Kaufvertrag wird bei Rücktritt von der Finanzierung ebenfalls hinfällig.
Der TE sollte sich dann aber beeilen, er hat nicht mehr lange Zeit dazu. Es muß schriftlich bei der finanzierenden Bank zurückgetreten werden, das geht notfalls auch mit Fax. Man sollte sich aber alles sofort schriftlich bestätigen lassen.
Gruß
Alf
Stimmt daraum warten ja die Fianzierungsgesellschaften meistens die 14 Tage ab....
italo
Wollte anfügen das Fahrzeug ist schon zugelassen und getüft.....denn ich hätte das auto gar net bekommen, wenn ich keine schilder geholt hätte....
Gebühren für TÜV und AU habe ich selber bezahlt....
Wer kann mir sagen, was dieses Auto denn wert hat??? Ist 10/07 EZ Fiat Panda, 1,2 Dynamic....
Keine Funkfernbedienung.... Was der Verkäufer wohl nicht wusste, er hat ABS zumindest leuchtet das Symbol beim starten auf.... Heute bemerkte ich, dass der Motor nicht rund läuft bei der Anpel.....ist das normal bei einem Fiat Panda?
Ich hatte nen Fiat Seicent, gefahren und auch der lief nicht rund.....aber der hatte auch nen Schaden......deshalb habe ich den aufgrund eines ADAC Gutachtens nicht gekauft....
Ich weis, die müssen mind 2 Reparaturen machen, bis man die Rückgabe verlangen kann.....das Problem das Haus ist nicht gerade um die Ecke.....
Wenn ich wüsste, dass ich ne Finanzierung auch hier in der Gegend bekomme.....würde ich sofort den Vertrag rückgängig machen....
Ja nun,
da musst du schon wissen, was du willst. Zurückgeben oder nicht? Wenn ja, komm in die Hufe!
Wandlung wäre später vielleicht eine Option, aber halt nur eine sehr wage.
Hab zwar selber den 1.4er Panda, aber bin auch schon den 1.2er gefahren. Der läuft normalerweise kein bisschen unrund.
Gruß
Alf
Zitat:
Original geschrieben von Mondsonne
Wer kann mir sagen, was dieses Auto denn wert hat??? Ist 10/07 EZ Fiat Panda, 1,2 Dynamic....
Keine Funkfernbedienung....
Da ich den km-Stand nicht weiss, habe ich 15.000km zugrunde gelegt, dann kommt das raus:
2007 Fiat Punto 1.2 16V Dynamic 3-türig Schräghecklimousine
(Manuelles Getriebe, Super bleifrei, 1242 ccm, 80 PS, 59 kW)
Bewertung: Gut
Außer normalem Verschleiß keine größeren mechanischen oder kosmetischen Mängel. Gepflegter Zustand mit wenig Aufwand erreichbar.
Händlerverkaufspreis
Was Sie bei einem Vertragshändler für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen würden.
EUR 8.175
Privatkauf
Was Sie bei privaten Anbietern für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen würden bzw. der Preis, den Sie bei privaten Käufern erzielen können.
EUR 6.725
Händlereinkaufspreis
Der Preis, den Ihnen ein Händler zahlen würde.
EUR 6.125
Angaben ohne Gewähr!!
... und was willst du damit sagen?
DAS MÄDEL HAT NEN PANDA GEKAUFT!
hilft vllt mehr
Hersteller: Fiat
Modell: Panda 1.2 8V Panda 169 (44 kW, 1242 ccm)
Typ: Dynamic Limousine 5-türig (4136/587)
HSN/TSN: 4136/587
Stand: 12/2008
Händlerverkaufspreis: 7750 EUR
bei einer Fahrleistung von 10000 km
Berechnungsdaten
Erstzulassung: 10/2007
zur Berechnung benutzte Laufleistung in km: 10000 km
DAT-Bezugskilometer: 20000 km
Kilometerkorrektur: +3,57 %
Neupreis inkl. MwSt.: 10370 EUR
Händlerverkaufspreis: 7750 EUR
Quelle: ADAC
Hallo, das letztere passt.....habe also beim Händler 1150 Euro zuviel bezahlt.....ich hatte 8900 bezahlt....
Ich habe leider gar kein Rücktrittsrecht, denn der Wagen wurde laut Fiat Bank Gewerblich gekauft....
Na ja ich habe tats. ein Nebengewerbe laufen, im Hauptjob war ich angestellt......normalerweise hätte ich kein Auto bekommen denke ich mal, denn ich bin ja seit 4 Wochen Arbeitslos.
Nebengewerbe mache ich fast nix....
Das bedeutet, ich habe 1. viel zu viel bezahlt und 2. nicht mal ein Rücktrittsrecht.
Die Fiat Bank sagt ich könnte in einem halben Jahr das Auto auslösen und dann es weiter verkaufen.....
Super, ich wollte eigentlich mal ein Auto....und nun habe ich eins und bin die nächsten Jahre gebunden....
Ich würde sagen: Sch.....gelaufen....nächstes Mal gut überlegen, bevor man irgendwas unterzeichnet!!
Kann man eigentlich den Verkäufer verklagen, wenn er einen NICHT aufgeklärt hat, dass man kein Rücktrittsrecht hat denn ich habe gelesen, man könnte zurück treten.....
Ich war halt naiv, denn als er meinen Gewerbeschein wollte dachte ich mir, das ist halt nun so, sonst hättest das Auto nicht bekommen, dass das Ding aber GEWERBLICH ist, das war mir nicht klar!
Das würde ja bedeuten, ich bin laut Fiat ein Unternehmer? Dann müsste ich ja das Auto von der Steuer absetzen können oder? Oder gilt das nur bei Neuwagen? Meiner ist ja 1 Jahr alt......
Na ja, Steuern kann man nur sparen, wenn man auch welche bezahlt :-) Ich habe bisher nie welche gezahlt.....außer Vorsteuer, glaub ich :-)