Auto gekauft mit Mängeln

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo zusammen,

Ich bräuchte mal euren Rat.

Habe vor knapp einer Woche von Privat einen Golf 5 gekauft Baujahr 2005 mit 182000km

War vor Ort hab mir das Fahrzeug angeschaut und auch eine Probefahrt gemacht. Hat auch soweit alles gepasst. Das Fahrzeug stand halt knapp 1,5 Monate aber er hat neu tüv.

Das Auto war such ziemlich verdreckt von aussen. Nachdem ich mit dem Auto nach Hause gefahren bin und am nächsten durch die Waschanlage gefahren bin, Habe ich festgestellt das das Auto einen hagelschaden hat, auf dem Dach und der Motorhaube. Habe auch den fehlerspeicher ausgelesen...2 Fehler wurden angezeigt..... nox sensor Fehler sporadisch und die SRA Masse Problem. Habe dann noch festgestellt das die Beifahrerscheibe beim hoch fahren einfach wieder runter fährt, sowie das KI Pixelfehler hat bei bestimmten Temperaturen.

Daher jetzt die Frage.... Kann ich was gegen den Verkäufer machen? Die kleinen Fehler stören mich jetzt nicht so arg, aber der Hagelschaden ist halt schon extrem ärgerlich.

Danke schonmal für eure Hilfe

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Nein, jedenfalls nicht, wenn du unter Ausschluss der Gewährleistung gekauft hast, wovon ich stark ausgehe.

Da müßtest du schon nachweisen können, dass die Fehler bereits vor dem Kauf vorhanden waren und der Besitzer davon wußte. Beides wird nicht möglich sein.

Und wenn man einen Hagelschaden übersieht, ist man ganz einfach selber schuld, da muss man halt genauer hinsehen bzw. das Auto stehenlassen, wenn es so verdreckt ist, dass man das nicht sieht.

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Ich würde sagen, Pech gehabt.

Kann man alles sehen und testen, bis auf die Sache mit den Fehlern im Speicher, das geht nur mit vorhandenem Auslesegerät.

FSI?

Der Käufer ist kein Depp, er hat nur einen Fehler gemacht.

Zitat:

Auch als Käufer hat man Rechte.

Hat man, aber nicht hier - reden wir halt nicht mehr, aber der TE hat auch keine Kosten für einen unnütz eingeschalteten Rechtsanwalt.

nein, er hat keinen Fehler gemacht. Er wurde übers Ohr gehauen. Zumindest in dem Fall, wenn der Verkäufer den Hagelschaden bezahlt bekommen hat und dem Käufer das beim Verkauf verschwiegen hat. Sowas kostet kein Cent und braucht keinen Anwalt. Die Versicherung weiß auch ob der Schaden von einer Werkstatt beseitigt wurde oder nicht. Vermutlich hat der Verkäufer nur den Nettobetrag kassiert ohne den Schaden zu beseitigen. Hätte ich auch gemacht, allerdings muss man den Käufer dann darüber informieren.
Sowas nenne ich Anstand beim Verkauf. Nur als Info für die Unwissenden.

Warum sollte man einen nicht reparierten Hagelschaden erwähnen? Der Schaden ist ja sichtbar (sonst wäre es dem Käufer ja nicht aufgefallen) und bei einem Gebrauchtwagenkauf gehört nunmal die gründliche Untersuchung des Blechs auf Kratzer, Dellen, Beulen dazu. Dass ein Auto nach 13 Jahren nicht aussieht wie neu, dürfte klar sein, aber da muss man sich dann halt fragen, ob Beschädigungen und Kaufpreis zusammenpassen.

Dass man das Auto in dreckigem Zustand gekauft hat, erschwert natürlich das Erkennen, aber das hätte man VOR dem Kauf klären müssen. Genauso wie man vor dem Kauf den Fehlerspeicher hätte auslesen müssen, wenn man da sicher gehen will, das kann man nicht von einem Privathalter verlangen. Und ob mein Beifahrerfensterheber geht, weiss ich auch nicht, benutze den nie.....würde es aber natürlich testen, bevor ich ein Auto kaufe.

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Der Unwissende klärt die Wissenden über Anstand und Moral auf...😁

Beides ist extrem selten geworden, es lohnt, vorsichtig zu sein.😉

Deine Blauäugigkeit ehrt Dich, ändert aber nichts am Fehler vom TE (Moral und Anstand zählen in Deutschland vor Gericht nicht(s)).

ich bin ja nicht so blauäugig wie die Golf-Fahrer.
Man muss staunen wie realitätsfern ihr seid. In einem anonymen Foren aber durchaus üblich. Um es nochmal für die ganz Dummen zu erklären, es geht um das Wissen des Verkäufers wegen dem Hagelschaden. Da kann man ihn packen. Ein relevanter Schaden muss der Käufer mitteilen. Punkt. Das soll der TE klären. Eure Meinung dazu ist völlig unwichtig und bringt dem TE nicht weiter.
Also abwarten, vielleicht hat er ja auch die Schnauze voll, von eurem Gelaber.

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