1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auto anderer Person in anderer Stadt überlassen

Auto anderer Person in anderer Stadt überlassen

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Es geht um ein geerbtes Auto. Zunächst wurde es auf mich umgemeldet und versichert. Nun will der andere Erbe den Verkauf übernehmen, aber das Auto dafür in eine andere Stadt holen. Bei der Versicherung sind zwar weitere Fahrer über 25 angegeben, aber mir erscheint es dennoch heikel, das Auto auf unbestimmte Zeit auf mich angemeldet und versichert zu lassen, während es in einer anderen Stadt ist. Neben der Fahrt in die andere Stadt und den Probefahrten wird das Auto wahrscheinlich auch privat bis zum Verkauf genutzt. Hat jemand vielleicht Erfahrung mit Versicherungsfällen, wo das Auto mehrere Wochen in einer anderen Stadt von einer anderen Person gefahren wurde?

25 Antworten

Melde das Ding einfach ab online. Ist in ein paar Minuten erledigt. Und somit ist dein Hals aus der Schlinge

@josalo: Wenn du das Auto angemeldet aus der Hand gibst, haftest du als Halter für alle Schäden die mit dem Fahrzeug verursacht werden und deine Versicherung stuft dich hoch. Von illegalen Machenschaften mal gar nicht zu sprechen.

Mach das blos nicht und wenn du es abmeldest und deinem Miterben den KFZ-Brief gibst, wird er dich beim Verkauf sowieso bescheißen, meint entweder bekommst du kein Geld oder er behauptet er habe nur 100 Euronen dafür bekommen.

Wenn er so übertriebene Preisvorstellungen hat, lass dich "auszahlen", meint halber fiktiver Kaufpreis in Bar bei Übergabe zu zahlen, dann bekommt er Schlüssel und Brief aber erst nach unterschriebenem Kaufvertrag (Vordruck vom ADAC runterladen).
Du solltest ihm das Auto bringen und nach Übergabe auf jeden Fall deine Kennzeichen und den Fahrzeugschein wieder mitnehmen, damit du es ordnungsgemäß bei der KFZ-Zulassungsstelle selber abmelden kannst.

Ich selber wurde mal nachts um 3 Uhr von der Polizei geweckt, die mich wegen Fahrerflucht verhaften wollten, da mein ehemaliges Auto nach einem schweren Verkehrsunfall von dem Fahrzeugführer mitten auf einer großen Kreuzung stehen gelassen wurde und alle drei Insassen geflohen sind.

Ich hatte mein Auto vier Wochen vorher verkauft und zum Glück einen rechtssicheren ADAC Kaufvertrag gemacht, in dem stand, dass sich der Käufer verplichtet das Fahrzeug binnen drei Tagen umzumelden.
Aber trotzdem war das eine unschöne Erfahrung, die ich so nicht noch einmal machen werde.

Da ihr euch jetzt schon nicht grün seit wird es, wenn es um Geld geht, auf jeden Fall noch schlimmer werden.
Auch wenn nichts passier musst du auf jedenfall Steuer und Versicherung weiter zahlen...

Mit der Zustimmung des Miterben zur Ummeldung auf den TE ist in meinen Augen eine Aussonderung aus der Erbmasse erfolgt und das Auto unter Wertanrechnung bei der späteren Abrechnung in sein Eigentum übergegangen. Der Miterbe könnte mMn noch im Rahmen der Endabrechnung der Erbschaftsauflösung über den zu berücksichtigenden Wert diskutieren. Wenn der TE das Auto selbst nicht benötigt und es sowieso verkaufen will, dann dürfte er das mMn alleine machen. Ein Verkauf an WkdA / örtlichen Händler oder einen Privatkäufer sollte für eine Wertermittlung einigermaßen passen. Einen Streit wird es aber nicht verhindern wenn der andere sowieso streiten will. Im Streit kann allerdings ein Verkauf zum marktgängigen Preis x als objektiver Fakt eine Bank sein.

ZB2, C4c: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen".

So steht es in der ZB2 meines Fahrzeugs. Gibt es da irgendwo in Deutschland andere ZB2 in welchen der Inhaber als Eigentümer ausgewiesen wird? 😕

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 14. September 2024 um 14:06:52 Uhr:


ZB2, C4c: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen".

So steht es in der ZB2 meines Fahrzeugs. Gibt es da irgendwo in Deutschland andere ZB2 in welchen der Inhaber als Eigentümer ausgewiesen wird? 😕

Auch ZB1 enthält diesen Hinweis C4c. Egal, ob ich die Zulassungsbescheinigungen I u. II. bloß besitze oder sogar als Halter eingetragen bin, habe ich damit noch keinen Nachweis, dass ich Eigentümer des Kfz bin. Theoretisch sollte sich ein Kaufinteressent auch den Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Erbschaftsnachweis) vorlegen lassen, praktisch scheint das aber nicht so üblich zu sein?

So stand es auch schon im Fahrzeugbrief.

Das einzige, was der ist der die ZB2 hat, Er ist in Besitz der ZB2. Mehr nicht.

Da die Versicherung ja auf die Mühle läuft, ist es im Prinzip egal, was mit Unfall ist. Die Versicherung wird nach Abmeldung eh stillgelegt. Ich hätte das Auto auf den Erblasser angemeldet gelassen. Verkaufen kannst du das mit dem Erbschein als Vollmacht. Beim Verkauf muss man eben angemeldet darauf achten, an wen man verkauft. Eine Bekannte hatte eine C-Klase an eine Ukrainerin verkauft. Die lies das Auto drei Tage nach der Abholung auf sich zu. Aber einem "Ali" hätte ich das so nicht mitgegeben, aber wer mit Kindern zur Abholung kommt, ist m. E. seriös.

Was soll das mit dem "Ali"? 😕

Ich habe in meinem Leben mit Duzenden von Menschen gearbeitet, die von dir als "Ali" bezeichnet werden. Das waren alles nette Menschen, von welchen ich auch ein Auto gekauft bzw. welchen ich auch ein Auto verkauft hätte.

Einen Vater mit Kind musste ich hingegen schon einmal wegen Beleidigung im Dienst anzeigen 🙄.

Ob man "Ali" oder "Müller" heißt, sollte m. E. keine Rolle spielen. Es kommt auf der Person an und nicht dessen Name, die er trägt...

Zitat:

@alex1234567890 schrieb am 7. September 2024 um 17:12:34 Uhr:


Würdest Du ein Auto von jemandem kaufen der nicht in den Papieren steht, der keinen Eigentumsnachweis hat, wo das Auto noch angemeldet ist? :-) ...

Ein Eigentumsnachweis ist nur ein Kaufbeleg oder vom Notariat das das Auto geerbt wurde bzw Schenkungsurkunde . Die Fahrzeugzulassungsbescheinigung teil1 und 2 sind kein Eigentumsnachweise

Deine Antwort
Ähnliche Themen