Auto anderer Person in anderer Stadt überlassen
Es geht um ein geerbtes Auto. Zunächst wurde es auf mich umgemeldet und versichert. Nun will der andere Erbe den Verkauf übernehmen, aber das Auto dafür in eine andere Stadt holen. Bei der Versicherung sind zwar weitere Fahrer über 25 angegeben, aber mir erscheint es dennoch heikel, das Auto auf unbestimmte Zeit auf mich angemeldet und versichert zu lassen, während es in einer anderen Stadt ist. Neben der Fahrt in die andere Stadt und den Probefahrten wird das Auto wahrscheinlich auch privat bis zum Verkauf genutzt. Hat jemand vielleicht Erfahrung mit Versicherungsfällen, wo das Auto mehrere Wochen in einer anderen Stadt von einer anderen Person gefahren wurde?
25 Antworten
Einfach auf den anderen Erben ummelden.
Mein Wunsch wäre diese einfache Lösung, aber der andere Erbe wird das womöglich ablehnen, weil das ja Arbeit und Umstände macht. Ich frage hier, damit ich eine Ahnung habe, was auf mich zukommen kann, wenn ein Unfall mit Fremdschaden dann passiert. D.h. wie wichtig es ist, auf die Ummeldung zu drängen.
Würdest Du ein Auto von jemandem kaufen der nicht in den Papieren steht, der keinen Eigentumsnachweis hat, wo das Auto noch angemeldet ist? :-) ...
Ich würde sagen Du bist in jedem Fall der Depp, mindestens hast Du scherereien wenn was passiert oder der Käufer das Auto nicht ummeldet. Mach mit deinem Verwandten einen Kaufvertrag, vereinbare das er das Fahrzeug ummeldet und informiere deine Versicherung und die Zulassungsstelle das Du das Fahrzeug abgegeben hast (mit Kopie des Kaufvertrags). Wenn er dann damit weiter rumfährt ohne es umzumelden ist das sein Problem. Das Du das Fahrzeug bei deiner Zulassungsstelle und Versicherung abmeldest kann er ja gar nicht verhindern - Du brauchst aber irgendwie einen Beleg.
Zitat:
@alex1234567890 schrieb am 7. September 2024 um 17:12:34 Uhr:
Würdest Du ein Auto von jemandem kaufen der nicht in den Papieren steht, der keinen Eigentumsnachweis hat, wo das Auto noch angemeldet ist? :-) ...Ich würde sagen Du bist in jedem Fall der Depp, mindestens hast Du scherereien wenn was passiert oder der Käufer das Auto nicht ummeldet. Mach mit deinem Verwandten einen Kaufvertrag, vereinbare das er das Fahrzeug ummeldet und informiere deine Versicherung und die Zulassungsstelle das Du das Fahrzeug abgegeben hast (mit Kopie des Kaufvertrags). Wenn er dann damit weiter rumfährt ohne es umzumelden ist das sein Problem. Das Du das Fahrzeug bei deiner Zulassungsstelle und Versicherung abmeldest kann er ja gar nicht verhindern - Du brauchst aber irgendwie einen Beleg.
Es wird erwartet, dass ich die Papiere aushändige und eine Vollmacht für den Verkauf ausstelle. Die Diskussion, wenn ich auf eine Ummeldung dränge, scheue ich ungefähr genauso wie eine Wurzelbehandlung. Also wäge ich ab, ob die möglichen Scherereien schwerwiegend genug sind, mir das anzutun.
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Frag deine KFZ-Versicherung, ich würde dringend davon abraten. Vor allem würde ich mich auf keinen Fall in gutem Glauben mit Leuten einlassen mit denen ich sowieso schon irgendwelchen Ärger habe.
Zitat:
@josalo schrieb am 7. September 2024 um 17:35:18 Uhr:
Es wird erwartet, dass ich die Papiere aushändige und eine Vollmacht für den Verkauf ausstelle....
Es stellt sich mir die Frage, warum das Auto (Erbe) auf dich angemeldet ist, wenn es dir nicht alleine gehört/gehörte.
Dadurch (mit dem zusätzlichen Halter und der Nutzung) ist das Auto weniger Wert wie zuvor.
Ich würde also überlegen ob es sinnvoll ist hier "Wind zu machen", das könnte auch zum Eigentor werden.
Wenn der Miterbe ansonsten keine Forderungen stellt, sei still und stimme zu.
Mit deiner Versicherung solltest du die Aktion aber zuvor schriftlich (per Email) abstimmen, dass im Fall des Falles da kein Ärger droht.
Zitat:
@MyGolfCabrio schrieb am 7. September 2024 um 20:34:41 Uhr:
Zitat:
@josalo schrieb am 7. September 2024 um 17:35:18 Uhr:
Es wird erwartet, dass ich die Papiere aushändige und eine Vollmacht für den Verkauf ausstelle....Es stellt sich mir die Frage, warum das Auto (Erbe) auf dich angemeldet ist, wenn es dir nicht alleine gehört/gehörte.
Ich bin der Erbe, der in der Stadt gemeldet war, wo das Auto zum Zeitpunkt des Todes zugelassen war und sich befand und ich war im Besitz der Papiere. Da nach meiner Kenntnis die Zulassungsstelle und die Versicherung möglichst zeitnah über den Tod des Eigentümers/Halters/Versicherungsnehmers informiert werden soll, habe ich den Miterben gefragt, was er wünscht, und er sagte mir, dass er wünscht, dass ich das Auto auf mich ummelden solle.
Zitat:
@josalo schrieb am 7. September 2024 um 20:53:49 Uhr:
Ich bin der Erbe, der in der Stadt gemeldet war, wo das Auto zum Zeitpunkt des Todes zugelassen war und sich befand und ich war im Besitz der Papiere. Da nach meiner Kenntnis die Zulassungsstelle und die Versicherung möglichst zeitnah über den Tod des Eigentümers/Halters/Versicherungsnehmers informiert werden soll, habe ich den Miterben gefragt, was er wünscht, und er sagte mir, dass er wünscht, dass ich das Auto auf mich ummelden solle.
ok, dann sehe ich keinen Fehler von dir.
Dann finde ich die Forderung vom Miterben überzogen. Oder "schuldest" du dem Miterben einen Gefallen?
Überführe das Auto an den Verkaufsort und melde es dort ab.
Warum kannst/darfst/sollst du das Auto nicht verkaufen?
In solch einem Fall würde ich wirklich über de Verkauf an WKDA nachdenken. Die paarhundert Euros die ihr weniger bekommt wiegen die Probleme die bei solch einer Erbsache entstehen können nicht auf.
Warum kannst/darfst/sollst du das Auto nicht verkaufen?
In solch einem Fall würde ich wirklich über de Verkauf an WKDA nachdenken. Die paarhundert Euros die ihr weniger bekommt wiegen die Probleme die bei solch einer Erbsache entstehen können nicht auf.
Ich hatte zunächst den Wunsch geäußert, dass das Auto dem Händler verkauft wird, von dem es vor ein paar Jahren gebraucht gekauft wurde. Der Miterbe hat daraufhin generell abgelehnt, dass das Auto an einen professionellen Händler verkauft wird. Und der Miterbe setzt einen meiner Ansicht nach zu hohen Mindestpreis für den Verkauf an einen privaten Käufer, so dass ich diesen Weg nicht wirklich gehen möchte. Daher versuche ich – mit der Hilfe von netten Menschen auf Onlineforen – herauszufinden, ob der alternative Vorschlag für mich besser ist. Nämlich den Verkauf dem Miterben (mit den genannten Anforderungen wie der Überlassung von Papieren, Vollmachten usw.) zu überlassen. Das Ganze ist durch Familienstreitigkeiten verursacht und da lässt sich daher nichts argumentieren und ich kann jetzt nur noch abwägen, ob ich Pest oder Cholera wähle.
unter dem von dir geschildeten Fall kann ich mich den bereits von anderen geäußerten Bedenken nur anschließen.
Da das Auto auf dich angemeldet ist, bist du der Gelackmeierte wenn irgend etwas schief läuft. Tue dir das nicht an.
Golf 6 ist ja nun nicht der riesen Betrag der hier erzielt werden kann. Das steht doch in keinem Verhältnis zu den Risiken.
Um dir das ganze leichter zu machen:
Mein Schwager hat seinen alten Toledo verkauft, Auto hatte kein Wert mehr und die Angebote waren unter 1000 Euro, irgendwanm war er es leid und hat ihn für 500 Euro verkauft. Angemeldet. Hauptsache weg. Auch mit Kaufvertrag und der Abmeldeklausel.
Ende vom Lied, Tankbetrug mit dem Auto in mehreren Fällen und Auto wurde bei einem Überfall als Fluchtfahrzeug benutzt. Nur ärger mit der Polizei und das Auto wurde bis heute nicht abgemeldet (wurde Zwangsabgemeldet) fährt aber wahrscheinlich noch im Ausland mit den Kennzeichen rum.
Zitat:
@tanzenderteufeL schrieb am 8. September 2024 um 05:59:27 Uhr:
Um dir das ganze leichter zu machen:Mein Schwager hat seinen alten Toledo verkauft, Auto hatte kein Wert mehr und die Angebote waren unter 1000 Euro, irgendwanm war er es leid und hat ihn für 500 Euro verkauft. Angemeldet. Hauptsache weg. Auch mit Kaufvertrag und der Abmeldeklausel.
Ende vom Lied, Tankbetrug mit dem Auto in mehreren Fällen und Auto wurde bei einem Überfall als Fluchtfahrzeug benutzt. Nur ärger mit der Polizei und das Auto wurde bis heute nicht abgemeldet (wurde Zwangsabgemeldet) fährt aber wahrscheinlich noch im Ausland mit den Kennzeichen rum.
Danke! Wegen dieser besonders "heiteren" Geschichte habe ich noch mal ganz genau nachgelesen, was es mit Abmeldung/Ummeldung bei Privatverkauf auf sich hat.
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 7. September 2024 um 15:59:01 Uhr:
Einfach auf den anderen Erben ummelden.
Gleich Wertminderung weil noch ein Fzg-Halter im Fzg-Brief steht .
Also würde das bei so ner alten Kiste noch ne größere Rolle als 200 Euro spielen, noch dazu wenn es die Familie ist.