Zitat:
@remarque4711 schrieb am 14. September 2024 um 14:06:52 Uhr:
ZB2, C4c: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen".
So steht es in der ZB2 meines Fahrzeugs. Gibt es da irgendwo in Deutschland andere ZB2 in welchen der Inhaber als Eigentümer ausgewiesen wird? 😕
Auch ZB1 enthält diesen Hinweis C4c. Egal, ob ich die Zulassungsbescheinigungen I u. II. bloß besitze oder sogar als Halter eingetragen bin, habe ich damit noch keinen Nachweis, dass ich Eigentümer des Kfz bin. Theoretisch sollte sich ein Kaufinteressent auch den Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Erbschaftsnachweis) vorlegen lassen, praktisch scheint das aber nicht so üblich zu sein?