Austausch der hinteren Seitenwand beim Cabrio ...
Hallo zusammen,
ich hatte vor ein paar Tagen einen Vollkasko Schaden an meinem Cabrio 330d.
Dabei ist die hintere Stoßstange und meine hintere, rechte Seitenwand beschädigt worden.
Nun habe ich mich von der Versicherung (HUK) fiktiv auszahlen lassen, was ja bedeutet, dass die 19% MwSt. einbehalten werden.
Leider habe ich mir damals nichts dabei gedacht, wenn ich die Werkstattbindung in Kauf nehme und dafür ordentlich am Beitrag spare... man lernt durch Fehler :/
Die hintere Stoßstange habe ich gebraucht zu einem super Preis bekommen, jetzt ist nur die Frage, was ich mit der Hinteren Seitenwand mache?
Meint Ihr, dass man hierbei überhaupt noch Zinnen kann?
Oder würdet Ihr den Austausch der gesamten hinteren Seitenwand empfehlen?
Zur Veranschaulichung habe ich mal ein Bild vom derzeitigen Zustand angehängt.
Könnt Ihr abschätzen, was eine Reparatur bzw. ein Austausch in einer freien Werkstatt kosten würde?
Und meine letzte Frage:
Kann ich die Rechnung anschließend zur HUK schicken und mir die MWST erstatten lassen?
Vielen Dank bereits im voraus für Eure Hilfsbereitschaft 🙂
Beste Antwort im Thema
Sorry, in dem Fall unterstelle ich Dir tatsächlich, dass Du Mist erzählst...
...oder gegebenenfalls die Abrechnung Deines Versicherers nicht verstanden hast...
Ist zwar nicht meine Art, lieber halte ich den Mund und denk mir meinen Teil, aber ich bin nun mal im Bereich Steuer- und Unternehmensberatung selbstständig tätig und Schadensfälle (egal ob Kfz oder Inhaltsversicherung) sind jetzt nicht so derart selten, alsdass ich da nicht immer wieder mal welche abzuhandeln hätte. Sagen wir mal pauschal ein Dutzend pro Jahr +/-.
Aber egal, davon abgesehen würde ein solches Vorgehen gegen das deutsche Steuerrecht verstoßen, wobei man sich da mit dem Thema Umsatzsteuer / Vorsteuer eventuell mal vertraut machen sollte.
Auf Grund eines Fotos mit aktueller Tageszeitung... Pffft... Bist unter die Erpresser gegangen? Ich schmeiß mich weg 😁 Aber gut, will ja nicht unhöflich werden.
Nochmal ganz deutlich, die Versicherung darf eine Umsatzsteuer nur auszahlen, wenn diese auch tatsächlich angefallen ist und nachgewiesen wird!!!
Vor allen Dingen darf sie auch nur in der Höhe auszahlen, in derer diese angefallen ist. Du dengelst also einen 10.000 Euro Schaden Netto mal eben so in der heimischen Garage für 5000 Euro hin und meinst, Du bekommst 1900 Euro Umsatzsteuer aus dem Gutachten erstattet? Selten so gelacht... 😁
Du bekommst die Umsatzsteuer, welche Du tatsächlich nachweisen kannst. Also beispielsweise für Teilekauf, Fremdleistungen oder oder oder...
34 Antworten
Ach ja? Komisch, vor einigen Jahren unverschuldeter Frontschaden. Gegnerische Versicherung war die Allianz. Habe mir Stoßstange und Kotflügel neu besorgt und lackieren lassen. Mit meinem Paps bei -10° wurde das montiert. Habe selbst ein Foto mit aktueller Tageszeitung gemacht, habe es der Allianz geschickt. Habe daraufhin die 19% ausgezahlt bekommen.
Bei meinem Peugeot 206, Schranke auf Dach geknallt bei der Deutschen Bank. War eine Beule drin. Schaden insgesamt 1200€. Ging über einen Gutachter. Habe über Gutachten abgerechnet, nach Rep. der Beule nochmal zum Gutachter, Foto gemacht, der Versicherung geschickt und die 19% ausgezahlt bekommen.
Heckschaden ebenfalls beim Peugeot 206. Eine Dame im Feierabendverkehr konnt nicht mehr stehen bleiben. Ging über Gutachter. Schaden 1300€. Habe dieselbe Stoßstange zum lackieren gebracht. Habe die Aufnahmepunkte ausgezogen, damit die Stoßstange mit der Heckklappe wieder bündig war. Stoßstange angebaut. Zum Gutachter gefahren, Foto gemacht, Versicherung (ADAC) geschickt, 19% ausgezahlt bekommen.
Vollkaskoschaden an meinem W124 gehabt. Mein Papa hat den Koffer an eine Autobahnplanke geknallt. die ganze linke Seite war hinüber. Ging über Vollkasko. Über 4000€ Schaden. Habe über Gutachten abgerechnet. Teile gekauft, lackieren lassen, In der Mietwerkstatt selbst alles angebaut. Foto mit Tageszeitung gemacht, Verischerung geschickt und auch hier 19% ausgezahlt bekommen.
Also, deine Theorie in allen Ehren, aber meine Praxisbeispiele sind kein Schwachsinn, ich kann gerne mal bei Gelegenheit die Kontoauszüge und den Briefverkehr online stellen, nur um dir das Gegenteil zu beweisen!!!
Oder willst du mich einen "Lügner" nennen? Wenn dem so ist, dann tue das, aber ich sage dir gleich, das diese Diskussion dann nicht länger in einem Forum fortgeführt wird, sondern vor einem Gericht.
Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 19. April 2015 um 10:14:05 Uhr:
Sorry, aber das ist steuerrechtlich gar nicht möglich. Da hast Du wohl etwas falsch verstanden. Die Versicherer dürfen/können nur Umsatzsteuer auszahlen, wenn die Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer auch tatsächlich vorliegt.Zitat:
@dseverse schrieb am 19. April 2015 um 09:39:14 Uhr:
Wenn du das Auto repariert hast, fährst du npchmal zu deinem Gutachter und der macht dann ein Foto von der Reparatur und bestätigt, das der Schaden repariert wurde. Da brauchst du keine Rechnung oder sonstwas. Das schickst du dann deiner Versicherung, mit der Bitte die 19% MwSt. auszubezahlen. Innerhalb weniger Tage bekommst du dann auch die fehlenden 19% auf dein Konto überwiesen.
So läuft das bei mir jedenfalls ab und ich habe meine Wagen bei der HDI und HUK24 versichert. Die Prozedur ist bei beiden identisch.
Ansonsten könnte der versierte Privatbastler (manche haben ja dererlei Fährigkeiten) das ja selbst machen und anschließend über die Bestätigung des Gutachters eine volle Umsatzsteuerauszahlung erwirken. Das ist weder versicherungs- noch steuerrechtlich möglich - bei keiner Versicherung...
Nur mal als Beispiel, dieser Schaden (silberner E39) hat mich komplett 1400€ Reparatur gekostet mit Lackierung und Karosseriearbeiten. Habe alles privat gezahlt und das fehlende Karosserieteil habe ich selbst beim Autoverwerter aus dem Spender geschnitten 😉 . Das Teil selbst war 40€ . Wenn ich jetzt deinen Schaden anschaue, dann brauchst du schon ein wenig mehr Blech und wirst das wohl kaum einfach irgendwo herausschneiden können.
Sorry, in dem Fall unterstelle ich Dir tatsächlich, dass Du Mist erzählst...
...oder gegebenenfalls die Abrechnung Deines Versicherers nicht verstanden hast...
Ist zwar nicht meine Art, lieber halte ich den Mund und denk mir meinen Teil, aber ich bin nun mal im Bereich Steuer- und Unternehmensberatung selbstständig tätig und Schadensfälle (egal ob Kfz oder Inhaltsversicherung) sind jetzt nicht so derart selten, alsdass ich da nicht immer wieder mal welche abzuhandeln hätte. Sagen wir mal pauschal ein Dutzend pro Jahr +/-.
Aber egal, davon abgesehen würde ein solches Vorgehen gegen das deutsche Steuerrecht verstoßen, wobei man sich da mit dem Thema Umsatzsteuer / Vorsteuer eventuell mal vertraut machen sollte.
Auf Grund eines Fotos mit aktueller Tageszeitung... Pffft... Bist unter die Erpresser gegangen? Ich schmeiß mich weg 😁 Aber gut, will ja nicht unhöflich werden.
Nochmal ganz deutlich, die Versicherung darf eine Umsatzsteuer nur auszahlen, wenn diese auch tatsächlich angefallen ist und nachgewiesen wird!!!
Vor allen Dingen darf sie auch nur in der Höhe auszahlen, in derer diese angefallen ist. Du dengelst also einen 10.000 Euro Schaden Netto mal eben so in der heimischen Garage für 5000 Euro hin und meinst, Du bekommst 1900 Euro Umsatzsteuer aus dem Gutachten erstattet? Selten so gelacht... 😁
Du bekommst die Umsatzsteuer, welche Du tatsächlich nachweisen kannst. Also beispielsweise für Teilekauf, Fremdleistungen oder oder oder...
Sorry, ich beende diese Diskussion hier mit dir. Bis bald 🙂
Ähnliche Themen
Zitat:
@dseverse schrieb am 19. April 2015 um 10:36:03 Uhr:
Oder willst du mich einen "Lügner" nennen? Wenn dem so ist, dann tue das, aber ich sage dir gleich, das diese Diskussion dann nicht länger in einem Forum fortgeführt wird, sondern vor einem Gericht.
Wow... Mir schlottern vor Angst die Knie... 😁
Mache mal, solche Aufschneider hab ich echt gefressen. Nee nee nee... 😛 Auf die Argumentation deines Anwalts bin ich dann schon mal gespannt. Aber geb mir 2 Tage, muss ausreichend Popcorn bestellen - übrigens mit Vorsteuerabzug... 😛
Zitat:
@dseverse schrieb am 19. April 2015 um 10:51:12 Uhr:
Sorry, ich beende diese Diskussion hier mit dir. Bis bald 🙂
Besser ist... 😉
* * * * *
Zurück zum Thema...
Abstrakte bzw. sog. fiktive Schadensabrechnung - Abrechnung auf Gutachtenbasis
Unter abstrakter bzw. fiktiver Abrechnung versteht man die Geltendmachung eines Schadens auf der Grundlage eine Sachverständigengutachtens oder Kostenvoranschlags, ohne dass tatsächlich Belege (Rechnungen) über die Schadensbeseitigung oder die Ersatzbeschaffung vorgelegt werden.
Werden die Aufwendungen des Geschädigten durch Vorlage von Belegen nachgewiesen, spricht man von konkreter Schadensabrechnung.
Aus den Unterschieden der beiden Abrechnungsarten ergeben sich zahlreiche Probleme, die durch die Rechtsprechung gelöst werden müssen.
Mit Wirkung zum 01.08.2002 wurde das Schadensersatzrecht durchgreifend reformiert. Eine wichtige Änderung ist:
- keine Erstattung der Umsatzsteuer bei fiktiver Schadensabrechnung.
Nicht verändert wurde durch die Reform der Grundsatz, dass die fiktive Schadensabrechnung im Bereich des Personenschadens ausgeschlossen ist. Notwendige oder geplante Heilbehandlungskosten können nur geltend gemacht werden, sofern sie auch tatsächlich angefallen sind.
In dem Fall schicke ich nach der Reparatur eine Rechnung der HUK24 durch und bitte um Erstattung der MwSt.
Vielen Dank!
Ich halte Euch bei Interesse auf dem Laufenden, was die Reparaturkosten angeht. 🙂
Zitat:
@Apeex schrieb am 19. April 2015 um 11:13:17 Uhr:
In dem Fall schicke ich nach der Reparatur eine Rechnung der HUK24 durch und bitte um Erstattung der MwSt.
So ist es... 😉
Ich würde es bei verschiedenen Karosseriefachbetrieben nebst angeschlossener Lackiererei probieren. Oft lässt sich auch ein guter Pauschal- / Stundenpreis heraushandeln, der einiges unter den Preisen einer reinen Kfz-Markenwerkstatt liegt. Die Umsatzkette ist in dem Fall halt kürzer und die Auftragslage nach dem Winter in den Firmen meist etwas dünner.
Ist ja ne nette Diskussion hier... Kaum ist man mal bei schönem Wetter paar Stunden draußen, verpasst man hier großes Kino...
Was Neo geschrieben hat, entspricht so auch komplett meinem Kenntnis- und Erfahrungsstand.
Aber das mit der Zeitung, Neo, macht schon einen Sinn und genau für eine Sache:
Im Gutachten ist immer auch der Nutzungsausfall ausgewiesen, den der Geschädigte für die Dauer der Reparatur hätte. Bei einem E90N53 waren das vor Jahren mal 65€/Tag (solche Tabellen sind im www zu finden). Den zahlt die Versicherung bei einer fiktiven Schadensabrechnung auch erst mal nicht aus, da wie bei der MwSt. nicht klar ist, ob er anfällt.
Kann man aber nachher mit Foto einer Tageszeitung und der im Gutachten ausgewiesenen, nun reparierten Schadensstelle nachweisen, dass das offensichtlich fachmännisch repariert wurde, dann erstattet die Versicherung in der Regel ohne weitere Begutachtung den Nutzungsausfall anstandslos. Ok, Kennzeichen sollte auch drauf sein (auch wenn das ummontiert hätte sein können).
So ne BILD-Zeitung kann also doch noch für was gut sein...
Gut, in Sachen Nutzungsausfall lass ich mir das noch eingehen, da sparen die Versicherer auch gern mal ne zusätzliche Mark - oder versuchen es zumindest... 😉
Aber wenn gezahlt wird, dann auch nur Netto - ohne Vorlage einer Rechnung. Mit Rechnung natürlich komplett einschließlich Steuer... 😁 😁 😁
...jaja... der Steueraspekt ist offensichtlich zumindest manchmal wichtiger als Die Reparatur.... 😁
Mich würde aber mal interessieren wie so ein Schaden überhaupt entstanden ist und ob an der Dach-Mechanik wirklich nichts dran ist..... ..
War das Dach beim Unfall Offen oder geschlossen?......
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 19. April 2015 um 12:33:06 Uhr:
...jaja... der Steueraspekt ist offensichtlich zumindest manchmal wichtiger als Die Reparatur.... 😁Mich würde aber mal interessieren wie so ein Schaden überhaupt entstanden ist und ob an der Dach-Mechanik wirklich nichts dran ist..... ..
War das Dach beim Unfall Offen oder geschlossen?......
Ein Lkw ist vor mir gefahren in einer 30er Zone, hat nach links geblinkt (hatte es nicht wahrgenommen), er hat nach rechts eingeschlagen und ist in eine Art Parklücke gefahren..
Ich dachte dass er nun dort parkt, will links vorbeifahre.. und dann ist es auch schon passiert.
Das Dach war zu der Zeit geöffnet, lässt sich auch noch problemlos öffnen und schließen.
Auch die Achsvermessung hat ergeben, dass es lediglich ein "Blech" Schaden ist.
Zitat:
@Downloader schrieb am 19. April 2015 um 11:44:02 Uhr:
Ist ja ne nette Diskussion hier... Kaum ist man mal bei schönem Wetter paar Stunden draußen, verpasst man hier großes Kino...Was Neo geschrieben hat, entspricht so auch komplett meinem Kenntnis- und Erfahrungsstand.
Aber das mit der Zeitung, Neo, macht schon einen Sinn und genau für eine Sache:
Im Gutachten ist immer auch der Nutzungsausfall ausgewiesen, den der Geschädigte für die Dauer der Reparatur hätte. Bei einem E90N53 waren das vor Jahren mal 65€/Tag (solche Tabellen sind im www zu finden). Den zahlt die Versicherung bei einer fiktiven Schadensabrechnung auch erst mal nicht aus, da wie bei der MwSt. nicht klar ist, ob er anfällt.Kann man aber nachher mit Foto einer Tageszeitung und der im Gutachten ausgewiesenen, nun reparierten Schadensstelle nachweisen, dass das offensichtlich fachmännisch repariert wurde, dann erstattet die Versicherung in der Regel ohne weitere Begutachtung den Nutzungsausfall anstandslos. Ok, Kennzeichen sollte auch drauf sein (auch wenn das ummontiert hätte sein können).
So ne BILD-Zeitung kann also doch noch für was gut sein...
Steht das einem auch beim Vollkasko Schaden zu?
Ich dachte dass man lediglich beim Haftpflicht Fall als geschädigter ein Anrecht auf die Nutzungspauschale/Tag hat?
Das stimmt auch so. Ging in dem Zusammenhang nur um die Tatsache mit dem Reparaturnachweis. Bei einem Kaskoschaden gibt es in der Regel natürlich keine Ausfallentschädigung... 😉
Allerdings gibt es Schutzbriefe verschiedener Versicherer, die auch sowas beinhalten.
ICh verstehe das immer nicht, hätte die Kiste vernünftig reparieren lassen und die Werkstatt mit
der Versicherung abrechnen lassen. Jeder denkt ich mache da ein bisschen Profit und gut.
Aber sobald ein Schaden auftaucht der vorher nicht vom Gutachter war genommen wird hat man pech,
mir wäre da die vernünftige Instandsetzung meines Wagens lieber, als ein paar hunder Euro Gewinn.
Klar, beim 20 Jahre alten Polo lässt es sich drüber streiten, aber bei einem Auto was auch noch Wert hatt(e)
nicht wirklich.
Aber muß ja jeder selber wissen.