Austausch der hinteren Seitenwand beim Cabrio ...

BMW 3er E93

Hallo zusammen,

ich hatte vor ein paar Tagen einen Vollkasko Schaden an meinem Cabrio 330d.
Dabei ist die hintere Stoßstange und meine hintere, rechte Seitenwand beschädigt worden.

Nun habe ich mich von der Versicherung (HUK) fiktiv auszahlen lassen, was ja bedeutet, dass die 19% MwSt. einbehalten werden.
Leider habe ich mir damals nichts dabei gedacht, wenn ich die Werkstattbindung in Kauf nehme und dafür ordentlich am Beitrag spare... man lernt durch Fehler :/

Die hintere Stoßstange habe ich gebraucht zu einem super Preis bekommen, jetzt ist nur die Frage, was ich mit der Hinteren Seitenwand mache?
Meint Ihr, dass man hierbei überhaupt noch Zinnen kann?
Oder würdet Ihr den Austausch der gesamten hinteren Seitenwand empfehlen?
Zur Veranschaulichung habe ich mal ein Bild vom derzeitigen Zustand angehängt.

Könnt Ihr abschätzen, was eine Reparatur bzw. ein Austausch in einer freien Werkstatt kosten würde?

Und meine letzte Frage:
Kann ich die Rechnung anschließend zur HUK schicken und mir die MWST erstatten lassen?

Vielen Dank bereits im voraus für Eure Hilfsbereitschaft 🙂

Beste Antwort im Thema

Sorry, in dem Fall unterstelle ich Dir tatsächlich, dass Du Mist erzählst...

...oder gegebenenfalls die Abrechnung Deines Versicherers nicht verstanden hast...

Ist zwar nicht meine Art, lieber halte ich den Mund und denk mir meinen Teil, aber ich bin nun mal im Bereich Steuer- und Unternehmensberatung selbstständig tätig und Schadensfälle (egal ob Kfz oder Inhaltsversicherung) sind jetzt nicht so derart selten, alsdass ich da nicht immer wieder mal welche abzuhandeln hätte. Sagen wir mal pauschal ein Dutzend pro Jahr +/-.

Aber egal, davon abgesehen würde ein solches Vorgehen gegen das deutsche Steuerrecht verstoßen, wobei man sich da mit dem Thema Umsatzsteuer / Vorsteuer eventuell mal vertraut machen sollte.

Auf Grund eines Fotos mit aktueller Tageszeitung... Pffft... Bist unter die Erpresser gegangen? Ich schmeiß mich weg 😁 Aber gut, will ja nicht unhöflich werden.

Nochmal ganz deutlich, die Versicherung darf eine Umsatzsteuer nur auszahlen, wenn diese auch tatsächlich angefallen ist und nachgewiesen wird!!!

Vor allen Dingen darf sie auch nur in der Höhe auszahlen, in derer diese angefallen ist. Du dengelst also einen 10.000 Euro Schaden Netto mal eben so in der heimischen Garage für 5000 Euro hin und meinst, Du bekommst 1900 Euro Umsatzsteuer aus dem Gutachten erstattet? Selten so gelacht... 😁

Du bekommst die Umsatzsteuer, welche Du tatsächlich nachweisen kannst. Also beispielsweise für Teilekauf, Fremdleistungen oder oder oder...

34 weitere Antworten
34 Antworten

Hoffentlich hat sich am Ende die ganze Arbeit für eine selbst organisierte Instandsetzung gelohnt. Wenn es dann zum Verkauf geht, dann macht sich im oftmals ein Gutachten und die nachweislich erbrachte Instandsetzung besser vor Kunde.

Ich war zumindest vor ein paar Jahren mit der Abrechnung eines Vollkasko Schadens über die Versicherung bestens zufrieden, da im Fall der Werkstattbindung auch noch ein Leihwagen gestellt wurde. Am Ende waren es dann doch ganze 14 Tage Leihwagen, was ich nicht missen wollte.

Wenn man vorher nicht weiß wieviel Einsparpotential im Raum steht, halte ich den hier gegangenen Weg auch nicht wirklich für prickelnd.

Sehe ich eigentlich genauso, gerade bei Karosserieschäden. Mein Navi-Diebstahl beim 5'er hab ich natürlich ebenfalls fiktiv abgerechnet und dann per Aufrüstung gleich noch einiges bei gut gemacht, aber bei Karosserieschäden nebst Lackierung und allem Drum und Dran - wäre jetzt auch nicht mein Fall... 😉

Hallo zusammen,
Ich melde mich heute nochmals bei euch, weil ich einen Brief von der Versicherung bekommen habe und dieser mich etwas verunsichert.

- Wir rechnen nach Kostenvoranschlag der Partnerwerkstatt ab, ein Anerkenntnis ist damit nicht verbunden??

- den zweiten Aufzählungspunkt in dem Schreiben verstehe ich nicht..
Bedeutet das, dass wenn ich es bei einem anderen Händler reparieren lasse und unter dem Wert der fiktiven Auszahlung liege, bspw. 500€ weniger, dass ich die 500€ der Versicherung zurückerstatten muss?

Ich ging davon aus, dass wenn ich die Reparatur Rechnung einreiche, ich lediglich die MwSt erstattet bekomme und keinen weiteren Ärger mit der Versicherung habe?

Ich hoffe Ihr könnt mir etwas Licht ins dunkle bringen.

Ähnliche Themen

Was verstehst Du daran nicht...? 😕

Fakt 1: Es wird fiktiv nach Guthaben abgerechnet - ohne Umsatzsteuer

Fakt 2: Fallen für Teile oder Leistungen in welcher Art auch immer Umsatzsteuerzahlungen an, so reichst Du diese ein und bekomst die Umsatzsteuer ersatattet.

Beispiel:

Abrechnung nach Gutachten = 5000 Euro Netto plus Umsatzsteuer (950 Euro)

Auszahlung I = 5000 Euro Netto

Reparaturrechnung 3600 Euro Brutto ( enthält 574,79 Euro USt.)

Auszahlung II = 574,79 Euro

* * * * *

Macht insgesamt 5574,79 Euro

* * * * *

Wäre gewesen bei Reparatur in PWS = 5950,00 Euro. Da wird weder was zurückgefordert noch was auch immer...

Deine Antwort
Ähnliche Themen