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Austausch der hinteren Seitenwand beim Cabrio ...

BMW 3er E93
Themenstarteram 19. April 2015 um 6:42

Hallo zusammen,

ich hatte vor ein paar Tagen einen Vollkasko Schaden an meinem Cabrio 330d.

Dabei ist die hintere Stoßstange und meine hintere, rechte Seitenwand beschädigt worden.

Nun habe ich mich von der Versicherung (HUK) fiktiv auszahlen lassen, was ja bedeutet, dass die 19% MwSt. einbehalten werden.

Leider habe ich mir damals nichts dabei gedacht, wenn ich die Werkstattbindung in Kauf nehme und dafür ordentlich am Beitrag spare... man lernt durch Fehler :/

Die hintere Stoßstange habe ich gebraucht zu einem super Preis bekommen, jetzt ist nur die Frage, was ich mit der Hinteren Seitenwand mache?

Meint Ihr, dass man hierbei überhaupt noch Zinnen kann?

Oder würdet Ihr den Austausch der gesamten hinteren Seitenwand empfehlen?

Zur Veranschaulichung habe ich mal ein Bild vom derzeitigen Zustand angehängt.

Könnt Ihr abschätzen, was eine Reparatur bzw. ein Austausch in einer freien Werkstatt kosten würde?

Und meine letzte Frage:

Kann ich die Rechnung anschließend zur HUK schicken und mir die MWST erstatten lassen?

Vielen Dank bereits im voraus für Eure Hilfsbereitschaft :)

Beste Antwort im Thema
am 19. April 2015 um 8:49

Sorry, in dem Fall unterstelle ich Dir tatsächlich, dass Du Mist erzählst...

...oder gegebenenfalls die Abrechnung Deines Versicherers nicht verstanden hast...

Ist zwar nicht meine Art, lieber halte ich den Mund und denk mir meinen Teil, aber ich bin nun mal im Bereich Steuer- und Unternehmensberatung selbstständig tätig und Schadensfälle (egal ob Kfz oder Inhaltsversicherung) sind jetzt nicht so derart selten, alsdass ich da nicht immer wieder mal welche abzuhandeln hätte. Sagen wir mal pauschal ein Dutzend pro Jahr +/-.

Aber egal, davon abgesehen würde ein solches Vorgehen gegen das deutsche Steuerrecht verstoßen, wobei man sich da mit dem Thema Umsatzsteuer / Vorsteuer eventuell mal vertraut machen sollte.

Auf Grund eines Fotos mit aktueller Tageszeitung... Pffft... Bist unter die Erpresser gegangen? Ich schmeiß mich weg :D Aber gut, will ja nicht unhöflich werden.

Nochmal ganz deutlich, die Versicherung darf eine Umsatzsteuer nur auszahlen, wenn diese auch tatsächlich angefallen ist und nachgewiesen wird!!!

Vor allen Dingen darf sie auch nur in der Höhe auszahlen, in derer diese angefallen ist. Du dengelst also einen 10.000 Euro Schaden Netto mal eben so in der heimischen Garage für 5000 Euro hin und meinst, Du bekommst 1900 Euro Umsatzsteuer aus dem Gutachten erstattet? Selten so gelacht... :D

Du bekommst die Umsatzsteuer, welche Du tatsächlich nachweisen kannst. Also beispielsweise für Teilekauf, Fremdleistungen oder oder oder...

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34 Antworten
am 19. April 2015 um 7:01

Sorry, aber so einen Schaden rechnet man eigentlich auch nur fiktiv ab, wenn man entweder selbst reparieren und günstig reparieren lassen kann. Werkstattbindung heißt übrigens nicht, dass Dich der Versicherer in jede beliebige Hinterhofwerkstatt schicken kann. Im Normalfall wird bei solchen Versicherungen aber nicht nur die Umsatzsteuer einbehalten (da diese ja nicht anfällt), sondern zusätzlich noch ein prozentualer Betrag in Höhe von 5 bis 10% bei Nichtreparatur. Da solltest Du Dir die Schadensregulierung nochmal genauer anschauen. Aber egal...

Die Seitenwand wird man wohl komplett austauschen lassen müssen. Also hilft wohl nur, Preiserkundigungen bei einem Karosseriefachbetrieb einzuholen und da die Preise regional doch sehr unterschiedlich sind, wäre eine Angabe hier der Blick in die berühmte Glaskugel.

Die Umsatzsteuer kannst Dir dann nach einer Reparatur natürlich nachträglich vom Versicherer erstatten lassen, das ist kein Problem.

Weiß ja nicht, was Du am Ende durch die fiktive Abrechnung gutmachst, aber das muss sich dann schon richtig lohnen, um die Rennerei wett zu machen.

Wenn der Schaden schon mit der Versicherung abgewickelt worden ist, dann wirst Du da jetzt mit "Nachforderungen" zu dem Schaden jetzt leider auf Granit beissen.

Ist halt so, entweder, oder - also bei der Regulierung des Schadens ...

am 19. April 2015 um 7:08

Sorry, da muss ich Dir widersprechen...

Es ist ganz klar geregelt, dass die anfallende Umsatzsteuer ausbezahlt werden muss, insofern eine solche anfällt. Das heißt, man kann jederzeit fiktiv abrechnen und dann die Umsatzsteuer für selbst gekaufte Ersatzteile oder selbst in Auftrag gegebenen Reparaturen nachfordern. Absolut kein Problem und bei jedem Versicherer gleich.

Im Zuge der fiktiven Abrechnung darf halt erstmal keine Umsatzsteuer ausbezahlt werden, da "noch" keine angefallen ist.

Da es ja wohl ein Gutachten gab wird die Schadensregulierung schon angemessen gewesen sein...

Die tatsächlich gezahlte Mehrwertsteuer kannst du nachfordern.

Muss aber wohl extra ausgewiesen sein auf den Rechnungen.

Von Privatpersonen gekaufte Teile haben das i.d. R. Nicht. ..:p :D

Themenstarteram 19. April 2015 um 7:27

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Ich hatte nur die Angst, dass wenn ich eine Rechnung für eine Teilreparatur (Seitenwand) bei der Versicherung einreiche, diese sagen kann, dass der Kostenvoranschlag von Ihrer Vertragswerkstatt wohl zu hoch ausgefallen sei und mir im Nachhinein die fiktive Auszahlung kürzen will.

Wenn dies rechtlich nicht möglich ist, würde ich natürlich die Rechnung einreichen.

 

Falls ich die Seitenwand günstiger als 2500€ gewechselt bekommen sollte, würde sich die fiktive Abrechnung bezahlt machen. ;)

am 19. April 2015 um 7:30

Gibt doch Richtwerte nach denen abgerechnet wird...

Deine Entscheidung war wohl ein Fehler.

Hatte beim E36 einen ähnlichen Schaden und das Richten sollte deutlich über 2.000 € Kosten.

Weiß ja nicht, was Du ausbezahlt bekamst... Nun bleibst Du auf den Restkosten sitzen...

Oh nun hast Du es geschrieben. Kann sehr sehr eng werden...

Alleine der Tausch der Stoßstange kam 2.200€ bei meinem E90.

Kann mir vorstellen, dass die Seitenwänden mit Teilen, Arbeit und Lackierung um und bei 4.000€ beginnen wird...

am 19. April 2015 um 7:39

Was habt ihr den für Versicherungen? Also bei einer Abrechnung nach Gutachten, bekommst du die Reparaturkosten abzüglich der MwSt. ausgezahlt. Dabei spielt es für die Versicherung dann keine Rolle, ob du reparieren lässt oder nicht. Das ist dann dir überlassen.

Wenn du das Auto repariert hast, fährst du npchmal zu deinem Gutachter und der macht dann ein Foto von der Reparatur und bestätigt, das der Schaden repariert wurde. Da brauchst du keine Rechnung oder sonstwas. Das schickst du dann deiner Versicherung, mit der Bitte die 19% MwSt. auszubezahlen. Innerhalb weniger Tage bekommst du dann auch die fehlenden 19% auf dein Konto überwiesen.

So läuft das bei mir jedenfalls ab und ich habe meine Wagen bei der HDI und HUK24 versichert. Die Prozedur ist bei beiden identisch.

Themenstarteram 19. April 2015 um 7:43

Zitat:

@dseverse schrieb am 19. April 2015 um 09:39:14 Uhr:

Was habt ihr den für Versicherungen? Also bei einer Abrechnung nach Gutachten, bekommst du die Reparaturkosten abzüglich der MwSt. ausgezahlt. Dabei spielt es für die Versicherung dann keine Rolle, ob du reparieren lässt oder nicht. Das ist dann dir überlassen.

Wenn du das Auto repariert hast, fährst du npchmal zu deinem Gutachter und der macht dann ein Foto von der Reparatur und bestätigt, das der Schaden repariert wurde. Da brauchst du keine Rechnung oder sonstwas. Das schickst du dann deiner Versicherung, mit der Bitte die 19% MwSt. auszubezahlen. Innerhalb weniger Tage bekommst du dann auch die fehlenden 19% auf dein Konto überwiesen.

So läuft das bei mir jedenfalls ab und ich habe meine Wagen bei der HDI und HUK24 versichert. Die Prozedur ist bei beiden identisch.

Ich bin ebenfalls bei der HUK24, da ich damals blöderweise Kasko-SELECT ausgesucht habe, wird nach Kostenvoranschlag der Vertragswerkstatt von der HUK abgerechnet.

Das bedeutet, dass ich den Schaden reparieren lassen kann und anschließend zu besagter Vertragswerkstatt fahre, ein Bild machen lasse und dieses der HUK zukommen lasse, die MwSt. ausbezahlt wird?

Themenstarteram 19. April 2015 um 7:46

Zitat:

@Vampir schrieb am 19. April 2015 um 09:30:34 Uhr:

Gibt doch Richtwerte nach denen abgerechnet wird...

Deine Entscheidung war wohl ein Fehler.

Hatte beim E36 einen ähnlichen Schaden und das Richten sollte deutlich über 2.000 € Kosten.

Weiß ja nicht, was Du ausbezahlt bekamst... Nun bleibst Du auf den Restkosten sitzen...

Oh nun hast Du es geschrieben. Kann sehr sehr eng werden...

Alleine der Tausch der Stoßstange kam 2.200€ bei meinem E90.

Kann mir vorstellen, dass die Seitenwänden mit Teilen, Arbeit und Lackierung um und bei 4.000€ beginnen wird...

Laut dem Kostenvoranschlag der Werkstatt liegt die Reparatur der Seitenwand bei ca. 1900€.

Jetzt fahre ich am Montag mal ein paar Karosserie Werkstätten ab und informiere ich mal über die Preise.

Wie gesagt, die Stoßstange konnte ich selbst schon auftreiben und anschließend selber anbauen. :)

am 19. April 2015 um 8:01

1900€ soll die Rep. laut dieser Werkstatt kosten? Alles zusammen mit Stoßstange oder nur Seitenwand? Wenn die das für diesen Kurs machen können, würde ich das glatt diese Werkstatt machen lassen, weil das kann ich mir nicht vorstellen das die dabei noch etwas verdienen. ;)

am 19. April 2015 um 8:14

Zitat:

@dseverse schrieb am 19. April 2015 um 09:39:14 Uhr:

Wenn du das Auto repariert hast, fährst du npchmal zu deinem Gutachter und der macht dann ein Foto von der Reparatur und bestätigt, das der Schaden repariert wurde. Da brauchst du keine Rechnung oder sonstwas. Das schickst du dann deiner Versicherung, mit der Bitte die 19% MwSt. auszubezahlen. Innerhalb weniger Tage bekommst du dann auch die fehlenden 19% auf dein Konto überwiesen.

So läuft das bei mir jedenfalls ab und ich habe meine Wagen bei der HDI und HUK24 versichert. Die Prozedur ist bei beiden identisch.

Sorry, aber das ist steuerrechtlich gar nicht möglich. Da hast Du wohl etwas falsch verstanden. Die Versicherer dürfen/können nur Umsatzsteuer auszahlen, wenn die Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer auch tatsächlich vorliegt.

Ansonsten könnte der versierte Privatbastler (manche haben ja dererlei Fährigkeiten) das ja selbst machen und anschließend über die Bestätigung des Gutachters eine volle Umsatzsteuerauszahlung erwirken. Das ist weder versicherungs- noch steuerrechtlich möglich - bei keiner Versicherung...

Themenstarteram 19. April 2015 um 8:16

Zitat:

@dseverse schrieb am 19. April 2015 um 10:01:20 Uhr:

1900€ soll die Rep. laut dieser Werkstatt kosten? Alles zusammen mit Stoßstange oder nur Seitenwand? Wenn die das für diesen Kurs machen können, würde ich das glatt diese Werkstatt machen lassen, weil das kann ich mir nicht vorstellen das die dabei noch etwas verdienen. ;)

Nur die Seitenwand.

Durch die Vertragsbindung haben die mit Sicherheit niedrigere Stundensätze angesetzt.

am 19. April 2015 um 8:21

Versteht sich von selbst, ist ja Sinn und Zweck der Vertragsbindung... ;)

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