Außenspiegel Fahrerseits MK8
Nicht lachen, Frauenauto! Bei den Chinesen kann man durchsichtige Aufkleber als Regenschutz für die Außenspiegel bekommen und auch solche kleinen (runde, dreieckig, rechteckige) schwenkbaren Zusatzspiegel wegen "toter Winkel" - ist das Anbringen in Deutschland an normalen PKW eigentlich erlaubt oder muss man das in die Papiere eintragen lassen?
Ob der Regenschutz einen Durchlauf in der Waschstraße überlebt ohne abgerissen zu werden steht auf einem anderen Blatt.
Ja, man kann die Außenspiegel verschieden einstellen - aber ich muss mich ständig entscheiden "sehe ich gut nach hinten oder muss ich eher nach unten Sicht haben" - es nervt.
Ich kann in schmale Parklücken VORWÄRTS nur dann problemlos einparken, wenn ich entweder das Fenster komplett öffne oder die Fahrertür - um unten seitlich den weißen Strick auf der Fahrbahn zu sehen.
Rückwärts Einparken problemlos. Klebt man aber einen solchen zusätzlichen Spiegel auf die eh bereits kleine Spiegelfläche am Fiesta - wird die gesamte Spiegelfläche ja nochmal kleiner. Einerseits will ich - andererseits traue ich mich nicht (lt Beiback lassen sich aufgeklebte Zusatzspiegel nicht wieder entfernen).
Hat sowas jemand von Euch an seinem Auto bzw die Gattin oder Tochter und damit Erfahrung ????
Danke für Rat und Hilfe vorab.
27 Antworten
Solche Fahrschulspiegel sind ja auch legal - für Fahrschulen. Ob man dafür ne Sondergenehmigung braucht... ich hab nichts aussagekräftiges darüber gefunden. Wenn du's genau wissen willst, am Besten mal bei einer Fahrschule nachfragen. Oder beim Sachverständigen anrufen. DEKRA, GTÜ, TÜV .... nicht deine Werkstatt. Denen ist sowas egal, die holen nur für die HUs der Kundenfahrzeuge einmal die Woche einen Prüfer ran. Ruf bei den Prüf-Vereinen direkt an.
Oder bau es dran und hoffe aufs Beste. Viel mehr als "Sofort abbauen, das macht jetzt 50€!" wird nicht passieren. Wie gesagt, wenn überhaupt.
Das hättest Du mir auch gerne als PN schreiben dürfen. :-)
Zufallsfund soeben (und gelernt "ABE-Teilezulassung" neuer Fachbegriff, noch nie zuvor gehört)
https://www.pkw.de/magazin/teilegutachten/
Für die folgenden Bauteile im Auto ist eine Bauartgenehmigung erforderlich:
Sämtliche Fensterscheiben des Fahrzeugs
Reifen / Reifensysteme
Verbinder / Anhängerkupplungen
Beleuchtungsanlage sowie Leuchtmittel
Sicherheitsgurte / Gurtsysteme
Trifft also (zum Glück) nicht zu.
Naja, für die von Dir genannten Teile ist eine "Bauartgenehmigung" erforderlich. Das ist aber wieder was anderes. Dort steht ja z.B. auch nix von Spoilern und Fahrwerken etc. Das heißt aber nicht, dass man die einfach einbauen darf. Dafür braucht man natürlich auch eine ABE oder ein Teilegutachten. Nur eben keine Bauartgenehmigung. Ich würde da eher so rangehen und die Frage stellen, ob solche Zusatzspiegel die Bauartgenehmigung des Fahrzeugs beeinflussen. Und das tun sie nicht. Es gibt durchaus Teile, für die man keine ABE, Gutachten etc. braucht. Z.B. andere Antennen. Gummilippen/Spritzschutz. Einige Teile am Motor... Also meiner Meinung nach fallen dort solche Zusatzspiegel die aufgeklebt werden drunter. Ebenso Regenabweiser die angeklebt werden. Da gibt es 0,0 Probleme... Wer was anderes behauptet, möge bitte 1 konkreten Fall benennen. Alles andere ist Alman-Gehabe...
Der TÜV sagt zu aufkleberspiegeln eigentlich no..
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Weil da irgendwer in irgendeinem Forum schreibt, dass irgendein Prüfer gesagt hat, dass das "unzulässig" ist... Na dann wird das wohl stimmen. Hat denn hier irgendwer schonmal die Aufforderung von einem Prüfer bekommen sowas entfernen zu müssen?
Ich fand im Internet gestern noch einen deutschen Tuning-Shop bei ebay, der sowohl einen Hersteller (mit deutschem Namen im Impressum, deutscher Adresse) mit Herstellernummer zeigt als auch eine lange Tabelle, zu welchen KFZ-Modellen die passgenau sind.
In der Mediathek fand ich beim NDR eine Sendung wieder, wo am Ende vom Video erjkärt wird "wenn man in einem deutschen online Shop einen Artikel bestellt und der nach Deutschland (oder innerhalb Deutschlands natürlich auch!) verschickt wird, dann muss der auch den deutschen Gesetzen und Vorschriften entsprechen".
Ich habe den Händler gestern angeschrieben und nachgefragt (ob zugelassen oder TÜV nötig) und hoffe auf Rückmeldung. Seine angebotenen Teile sehen 1:1 exakt so aus wie die, die ich am Fofi angebracht habe.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 27. Mai 2024 um 21:32:36 Uhr:
Der TÜV sagt zu aufkleberspiegeln eigentlich no..
Die Info stammt aus einem Forum und ist zudem fast 20 Jahre alt. Ur-alt ... + Transporter betreffend (Bügelspiegel).
Klar, was in Deutschland verkauft werden darf, darf auch verwendet werden.... zuhause, auf abgesperrten Strecken, im Offroad-Bereich. Was im Straßenverkehr an deinem expliziten Fahrzeug verwendet werden darf, ist noch einmal ein anderes Thema.
Was hier geschrieben wird, ist doch alles nur Mutmaßung und Hörensagen, niemand weiß etwas genaues. Frag beim TÜV nach, nicht beim Händler. Nur der kann dir eine aussagekräftige Antwort geben.
Doch noch ein Nachsatz - soeben kam Post vom deutschen Händler (der sich selbst als Hersteller bezeichnet, Sitz in Deutschland, Versand aus Deutschland):
Hallo,
wenn sie sich bezüglich TüV oder ähnlichem unsicher sind. Einfach dort direkt mal anfragen, bei Artikeln die angeklebt werden, muss dies aber nicht erfolgen. In der Regel ist dies also nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
[Name]
Auch geklebte Artikel brauchen teilweise eine ABE etc 😉 folierungen z.b sind geklebt und brauchen ein Nummer auf den Bauteil.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 29. Mai 2024 um 12:11:41 Uhr:
Auch geklebte Artikel brauchen teilweise eine ABE etc 😉 folierungen z.b sind geklebt und brauchen ein Nummer auf den Bauteil.
Wenn Sie auf die Scheibe geklebt werden... und das hat in erster Linie was damit zu tun, ob man bei einem Unfall die Scheibe noch eingeschlagen bekommt oder nicht. Und ob es spiegelt oder ob die Folie so dunkel ist, dass man nichts mehr sieht.