auspuff für fat boy special
hallo leute , ich bin neu hier !
habe letzte woche dienstag meine fat boy bekommen / grins, freu
modell 2011 in matt schwarz
ich habe schon ein paar custom teile angebaut aber es fehlt, das was nun bei einer neuen harley meist fehlt ( der klang )
habt ihr vorschläge ?? optimal / matt schwarz und ein bassigen klang.
danke schon mal für die antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von lone-rider
Das wissentliche und vorsätzliche führen eines Fahrzeuges mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Straftat dar. (Ich bitte mich zu korrigieren falls dies nicht richtig sein sollte).
Ok Lone,
meine Frau verlangt für solche rechtliche Beratungen min. 180 Euro pro Stunde!!!!
Aber weil Du ein K...... bist 😁 😁 😁
Es gibt keine Straftaten im Bereich der StVZO und FZV, nur Ordnungswidirgkeiten. Das war die gute Nachricht!!!
Jetzt die schlechte:
Es ist egal, ob
- man einen nicht zulassungsfähigen Auspuff montiert
- man die Schalldämpfer aus dem zugelassenen Auspuff nimmt (und mitführt)
- man Racedämpfer einsetzt
- man die Öffnung am Auspuff verstellt (manuell oder elektronisch).
In allen Fällen erlischt die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug.
Zum Schluss wieder eine gute Nachricht:
Laut lfd. Nr.: 175 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) kostet es 50,- Euro und 3 Punkte wenn man Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhr-kennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer Öffentlichen Straße in Betrieb setzt § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1, § 9 Abs. 3 Satz 5, § 16 Abs. 2 Satz 7, § 19 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3, § 48 Nr. 1 .
Gruß Brus
32 Antworten
wobei anzumerken sei dass bei einer Kontrolle die Leute mit verstellbaren Anlagen (Elektrisch oder p. Seilzug) doch umgehend auf leise stellen und dann ist ja wieder alles legal. 🙄
Vegas
Hallo Vegas,
stimmt, aber das Umstellen schützt Dich nicht vor einer möglichen Ordnungswidrigkeitenanzeige, wenn Du vorher "offen" gefahren bist und der Ordnungshüter Dich deshalb anhält....
Entweder fragt er Dich nach einer Umstellmöglichkeit und Du sagst es ihm oder er stellt die Karre sicher und läßt ein Gutachten erstellen, dass eine Verstellmöglichkeit vorhanden ist.
Muss natürlich nicht sein, aber kann im schlimmsten Fall....
Guß Brus
Zitat:
Original geschrieben von Brus
Hallo Vegas,stimmt, aber das Umstellen schützt Dich nicht vor einer möglichen Ordnungswidrigkeitenanzeige, wenn Du vorher "offen" gefahren bist und der Ordnungshüter Dich deshalb anhält....
Entweder fragt er Dich nach einer Umstellmöglichkeit und Du sagst es ihm oder er stellt die Karre sicher und läßt ein Gutachten erstellen, dass eine Verstellmöglichkeit vorhanden ist.
Muss natürlich nicht sein, aber kann im schlimmsten Fall....
Guß Brus
Moin Brus,
die Verstellmöglichkeit würde ich doch zugeben.....aber wie beweist man mir das ich gerade offen gefahren bin wenn die Anlage bei der Kontrolle zu ist ?
Gruß Vegas
Hallo Vegas,
neben dem Sachbeweis, gibt es auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren den Personenbeweis.
In "Deinem" Fall wären das die Zeugenaussagen der Ordnungshüter, die Dich angehalten haben.
Gruß Brus
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Brus
Hallo Vegas,neben dem Sachbeweis, gibt es auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren den Personenbeweis.
In "Deinem" Fall wären das die Zeugenaussagen der Ordnungshüter, die Dich angehalten haben.
Gruß Brus
Spielverderber! 😁
Zitat:
Original geschrieben von Brus
Hallo Vegas,stimmt, aber das Umstellen schützt Dich nicht vor einer möglichen Ordnungswidrigkeitenanzeige, wenn Du vorher "offen" gefahren bist und der Ordnungshüter Dich deshalb anhält....
Entweder fragt er Dich nach einer Umstellmöglichkeit und Du sagst es ihm oder er stellt die Karre sicher und läßt ein Gutachten erstellen, dass eine Verstellmöglichkeit vorhanden ist.
Muss natürlich nicht sein, aber kann im schlimmsten Fall....
Guß Brus
Penzl und auch Kess ( MMV ) werben gerne damit, dass es keine Punkte gibt wenn man erwischt wird, in dem Fall ein Auszug von Penzl:
" Das Fahren mit offenem Abgasventil ist keine Manipulation der Auspuffanlage. Denn der Auspuff ist in seiner Bauart mit verstellbarem Abgasventil und angeschlossenem Seilzug zugelassen. Es wäre in diesem Fall nur eine Funktion der Auspuffanlage verwendet worden, die im Bereich der StVZO nicht erlaubt ist."
Richtig oder falsch ?
Gruß
Dyna
Vermutlich richtig.
Um sicher zu sein, müßte man prüfen, was die Rechtssprechung als Manipulation einer Auspuffanlage ansieht und welche Zulassung die Anlagen tatsächlich haben.
Die Firmen werden aber vermutlich schlau genug gewesen sein, den Text vorher entsprechend rechtlich abklopfen zu lassen.
Aber entscheidend ist ja eigentlich nur der letzte Satz. Was heißt den "die im Bereich der StVZO nicht erlaubt ist"???
Um es noch deutlicher zu machen der Gesetzestext des § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO:
(2) Die Betriebserlaubnis ....wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Eigentlich klar oder?
Mit Sicherheit wird bei zunehmenden Betrieb solcher Anlagen in nächster Zeit auch entsprechende Urteile zu dem Betrieb im offenen Zustand geben, die alle offene Fragen endgültig klären.
Man sollte nur überlegen, dass nach einem Anhalten, weil man mit offener Stellung gefahren ist, die Situation entstehen kann, in der der Ordnungshüter garnicht mehr anders kann, als die Harley mit der verstellbaren Auspuffanlage sicher zu stellen und ein entsprechendes Gutachten erstellen zu lassen.
Gruß Brus
Was mich jedoch nervt ist daß hier viele den Besitzern von automatisch elektronische verstellbaren Auspuffanlagen wie von Kess,Lottermann oder nun JuH unterstellen,sie haben alle nen Bescheißerschalter verbaut.
Ich kenne allein 3 Kesstechfahrer die keinen haben und 20 jahre Lang nur offene Tüten gefahren haben.
Sollte ich von AMC mit Killer auf Jekillandhyde nächstes Jahr umsteigen,fahr ich die auch ohne Zusatzschalter.
Warum auch, ist die einzige Möglichkeit legal laut fahren zu können.
Außerdem hat die Anlage geschlossen nen schöneren Klang als die Seriendämpfer.
Warum soll man mit so nen blöden Schalter im Ortsbereich mit 120db die Leute nerven😕
Mit der Pauschalisierung die hier manche an den Tag legen machen sie es vielen HD Fahrern in Kontrollen bestimmt icht leichter, die Foren werden ja bestimmt auch gerne von der Gegenseite zu Schlungszwecken benutzt oder😉
Zitat:
Original geschrieben von Brus
Du Düsseldorfer Rassist 😰😁😁 im übrigen bin ich Bayer 😉Zitat:
Original geschrieben von lone-rider
DAber weil Du ein K...... bist 😁 😁 😁
Gruß Brus
Aber danke mal für diese Info, werd ich mal aus dem Blickwinkel betrachten. Aber wie auch immer, Moped bleibt wie es ist.
Gruß und nen erfolgreichen Tag!
Lone
Zitat:
Original geschrieben von harleyfranzl
Was mich jedoch nervt ist daß hier viele den Besitzern von automatisch elektronische verstellbaren Auspuffanlagen wie von Kess,Lottermann oder nun JuH unterstellen,sie haben alle nen Bescheißerschalter verbaut.Ich kenne allein 3 Kesstechfahrer die keinen haben und 20 jahre Lang nur offene Tüten gefahren haben.
Sollte ich von AMC mit Killer auf Jekillandhyde nächstes Jahr umsteigen,fahr ich die auch ohne Zusatzschalter.Warum auch, ist die einzige Möglichkeit legal laut fahren zu können.
Außerdem hat die Anlage geschlossen nen schöneren Klang als die Seriendämpfer.Warum soll man mit so nen blöden Schalter im Ortsbereich mit 120db die Leute nerven😕
Mit der Pauschalisierung die hier manche an den Tag legen machen sie es vielen HD Fahrern in Kontrollen bestimmt icht leichter, die Foren werden ja bestimmt auch gerne von der Gegenseite zu Schlungszwecken benutzt oder😉
das ist es ja eben, die JuH hat keinen Bescheißerschalter sondern im Gegensatz zu Kess und Lottermann einen ganz legalen Zusatzschalter. Da ist ja der Clou 😎
Zitat:
Original geschrieben von SBseinefrau
Aber eine Owi bleibt eine Owi, egal wie oft ich sie begehe, wegen wiederholten falschen Parkens komme ich auch nicht in den Bau. Allein die Wiederholung macht daraus keine Straftat. Also entweder wird sie als solche eingestuft, oder es bleibt bei den offensichtlich landesunterschiedlichen Beiträgen. Alles andere wäre anfechtbar.SBsF
P.S. Irgendwann schraube ich mir aus Protest ne Anlage dran, die leiser ist als gefordert, wahrscheinlich auch nicht korrekt!🙄🙄🙄
...egal wie oft ich sie begehe, wegen wiederholten falschen Parkens komme ich auch nicht in den Bau... - korrekt aber ggf. zur MPU!
Zitat:
Original geschrieben von harleylujah
...egal wie oft ich sie begehe, wegen wiederholten falschen Parkens komme ich auch nicht in den Bau... - korrekt aber ggf. zur MPU!
MPU wegen falsch Parken ist so wahrscheinlich, wie Fahren mit manipulierten Auspuff eine Straftat sein soll.... 🙄🙄🙄
Zitat:
MPU wegen falsch Parken ist so wahrscheinlich, wie Fahren mit manipulierten Auspuff eine Straftat sein soll.... 🙄🙄🙄
Ich sage ja auch nicht, dass das die Regel ist, ist faktisch aber bereits passiert (wenn es zu massiv wird). Was ich damit sagen will - ich würde nicht zu leichtsinnig mit dem wiederholten Begehen (vor allem) derselben OWI umgehen...
Dann hat die oder der aber immer auf dem Parkplatz des Behördenleiters einer königlich, bayrischen Landkreises geparkt oder??? 😁
Bei uns ist so was mit Falschparken undenkbar!!!
Zitat:
Original geschrieben von Brus
Dann hat die oder der aber immer auf dem Parkplatz des Behördenleiters einer königlich, bayrischen Landkreises geparkt oder??? 😁Bei uns ist so was mit Falschparken undenkbar!!!
Königlich-bayrisches Amtsgericht😁