ForumHarley Davidson
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Harley Davidson
  5. auspuff für fat boy special

auspuff für fat boy special

Themenstarteram 12. September 2010 um 2:21

hallo leute , ich bin neu hier !

habe letzte woche dienstag meine fat boy bekommen / grins, freu

modell 2011 in matt schwarz

ich habe schon ein paar custom teile angebaut aber es fehlt, das was nun bei einer neuen harley meist fehlt ( der klang )

habt ihr vorschläge ?? optimal / matt schwarz und ein bassigen klang.

danke schon mal für die antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von lone-rider

Das wissentliche und vorsätzliche führen eines Fahrzeuges mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Straftat dar. (Ich bitte mich zu korrigieren falls dies nicht richtig sein sollte).

Ok Lone,

meine Frau verlangt für solche rechtliche Beratungen min. 180 Euro pro Stunde!!!!

Aber weil Du ein K...... bist :D :D :D

Es gibt keine Straftaten im Bereich der StVZO und FZV, nur Ordnungswidirgkeiten. Das war die gute Nachricht!!!

Jetzt die schlechte:

Es ist egal, ob

- man einen nicht zulassungsfähigen Auspuff montiert

- man die Schalldämpfer aus dem zugelassenen Auspuff nimmt (und mitführt)

- man Racedämpfer einsetzt

- man die Öffnung am Auspuff verstellt (manuell oder elektronisch).

In allen Fällen erlischt die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug.

Zum Schluss wieder eine gute Nachricht:

Laut lfd. Nr.: 175 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) kostet es 50,- Euro und 3 Punkte wenn man Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhr-kennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer Öffentlichen Straße in Betrieb setzt § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1, § 9 Abs. 3 Satz 5, § 16 Abs. 2 Satz 7, § 19 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3, § 48 Nr. 1 .

Gruß Brus

 

32 weitere Antworten
Ähnliche Themen
32 Antworten

Moin Adbeul,

 

es wird Dir wie allen anderen ergehen, die Hier die A.....frage stellen.

Threads dazu gibt es wie Sand am Meer. Deswegen bekommst Du jetzt ne kurze Einführung.

Alles was sich für uns nach einigermassen Harleysound anhört, ist nicht legal.

Die Wunderanlagen (verstellbar), sind nur in geschlossenem Zustand legal, Du bekommst die gleiche Lampe

durch die Ordnungsmacht verpasst, wenn sie Dich offen erwischen, wie mit ner komplett illegalen. Nach schließen, darfste dann allerdings weiterfahren.

Verstellbare sind z.B. Kess-Tech, Penzl, oder auf Wunsch auch AMC. Kosten zwischen ca. 1800 € (Penzl) bis über 2000 €.

Illegale sind ab ca. 150 € zu haben, z.B Dock66, geiler wirds im Bereich um 500 €, mit Vance & Hines, Rinehart etc.

Dazwischen sind noch die Rush, ca. 380 €, die ganz ordentlich scheppern.

Wenn Du mit diesen Dingern erwischt wirst, kostet Dich das ab 1. Oktober 90 € als Fahrer, bzw. 130 € als Halter + 3 Püntjes

für Dein Flensburger Poesiealbum. In einigen Gegenden ist es noch relativ entspannt, in südlichen (München z.B.) riskant.

Damit herzlichen Glückwunsch zur neuen Harley, die für einige Niedersachsen hier, keine mehr ist!!!!;):D:D

 

P.S. Derbycover und Fender Bib sind keine Customparts!!!;)

 

Gruß

SBsF

schaust Du hier

 

www.harley-davidson.com/.../FLSTFB-2-partslist.pdf

Habe mir in Faak den Remus Sportauspuff angehört, klingt extrem gut und dumpf, nicht so blechern wie die kesstech und sogleich zwei Tröten bestellt.

Siehe: www remus.at

Die Möhre kann aber noch einiges an schwarz vertragen, damit´s dann wirklich schwarz und pflegeleicht wird.

Die gelben Rundumleuchten würde ich gegen kleinere Einheiten austauschen.

 

Für die Trötte empfiehlt sich auch V&H, mach mal Long Shot und etwas von den Quiet Baffels, müßte extrem gut sein.

 

Allzeit viel Spaß 

und immer schön vorsichtig

am 19. September 2010 um 7:24

Hallo,

schönes Teil, ist das der Originalsitz ? wenn nicht was wurde verbaut.

Danke

harleyjacksy

Zitat:

Original geschrieben von SBseinefrau

Moin Adbeul,

.... 

Wenn Du mit diesen Dingern erwischt wirst, kostet Dich das ab 1. Oktober 90 € als Fahrer, bzw. 130 € als Halter + 3 Püntjes

für Dein Flensburger Poesiealbum. In einigen Gegenden ist es noch relativ entspannt, in südlichen (München z.B.) riskant.

....

 

Gruß

SBsF

Kleines Update dazu:

Bereits letztes Jahr 3 Punkte und 150.-€ (Hannover, aber das dürfte wohl bundesweit so gelten).

Einen Freund von mir hat's im letzten Jahr 2x erwischt (1x im Sommer, 1x im Herbst, beide Male in der Innenstadt von H, davon einmal bei der Abfahrt vom allfreitäglichen Motorradtreff am Georgsplatz), d.h. jetzt 6 Punkte und Gesamtkosten von 300€. Dazu die Ansage, daß beim dritten Mal Strafanzeige gestellt wird, also nichts mehr mit "nur 3 Punkte u. 150€, sondern ein Straftatbestand. Seine Töpfe waren Screaming Eagle (also eher mäßig laut), die von den aufnehmenden Beamten sofort als nicht zulassungsfähig erkannt wurden.

 

Grüße

Uli

Hi,

wenn schon mit TÜV dann von den Jungs http://www.jekillandhyde.nl/

Einmal gehört ägerste Dich, wenn Du was anderes genommen hast. Meine Meinung.

Grüsse

Zitat:

Original geschrieben von Uli G.

Kleines Update dazu:

Bereits letztes Jahr 3 Punkte und 150.-€ (Hannover, aber das dürfte wohl bundesweit so gelten).

Einen Freund von mir hat's im letzten Jahr 2x erwischt ...... Dazu die Ansage, daß beim dritten Mal Strafanzeige gestellt wird, also nichts mehr mit "nur 3 Punkte u. 150€, sondern ein Straftatbestand.......

Hallo Uli,

Du solltest besser bei Deinen "Technik-Tips" bleiben.....:rolleyes:

Zu "aber das dürfte wohl bundesweit so gelten" muss man sagen, dass es nicht bundesweit so ist und dies bereits hier mehrfach dargestellt wurde.

Wegen der Problematik deutsche StVZO versus EG-Zulassungsrecht in Punkto lauter Auspuff werden in vielen Regionen von den Ordnungshütern zur Zeit nur 25,- Euro Verwarngeld verlangt und Mängelkarten ausgestellt. Diese "Lücke" (in den Augen macher) soll im Oktober durch eine Gesetzesänderung geschlossen werden, wie SBsF völlig richtig geschildert hat.

Zu "beim dritten Mal Strafanzeige gestellt wird, also nichts mehr mit "nur 3 Punkte u. 150€, sondern ein Straftatbestand" muss man sagen, dass eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) nicht "über Nacht" zur Straftat (Geldstrafe, Haftstrafe) werden kann, egal wie oft man sie begeht. Das ist der größte Unsinn, den ich je zum Thema "zu lauter Auspuff" gelesen habe!!!

An beiden Aussagen ist überhaupt nichts dran und persönlich schätze ich das Thema so ein, dass es auch noch eine ganze Zeit dauert, bis die kommende Gesetzesänderung energisch umgesetzt wird, es sei den man gehört einem großen MC an oder hängt auf deren Spielwiese rum....

Gruß Brus

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Brus

Zitat:

Original geschrieben von Uli G.

Kleines Update dazu:

Bereits letztes Jahr 3 Punkte und 150.-€ (Hannover, aber das dürfte wohl bundesweit so gelten).

Einen Freund von mir hat's im letzten Jahr 2x erwischt ...... Dazu die Ansage, daß beim dritten Mal Strafanzeige gestellt wird, also nichts mehr mit "nur 3 Punkte u. 150€, sondern ein Straftatbestand.......

Hallo Uli,

 

Du solltest besser bei Deinen "Technik-Tips" bleiben.....:rolleyes:

 

Zu "aber das dürfte wohl bundesweit so gelten" muss man sagen, dass es nicht bundesweit so ist und dies bereits hier mehrfach dargestellt wurde.

Wegen der Problematik deutsche StVZO versus EG-Zulassungsrecht in Punkto lauter Auspuff werden in vielen Regionen von den Ordnungshütern zur Zeit nur 25,- Euro Verwarngeld verlangt und Mängelkarten ausgestellt. Diese "Lücke" (in den Augen macher) soll im Oktober durch eine Gesetzesänderung geschlossen werden, wie SBsF völlig richtig geschildert hat.

 

Zu "beim dritten Mal Strafanzeige gestellt wird, also nichts mehr mit "nur 3 Punkte u. 150€, sondern ein Straftatbestand" muss man sagen, dass eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) nicht "über Nacht" zur Straftat (Geldstrafe, Haftstrafe) werden kann, egal wie oft man sie begeht. Das ist der größte Unsinn, den ich je zum Thema "zu lauter Auspuff" gelesen habe!!!

 

An beiden Aussagen ist überhaupt nichts dran und persönlich schätze ich das Thema so ein, dass es auch noch eine ganze Zeit dauert, bis die kommende Gesetzesänderung energisch umgesetzt wird, es sei den man gehört einem großen MC an oder hängt auf deren Spielwiese rum....

 

Gruß Brus

Hi Brus,

Dein Wissen in allen Ehren,

aber besagter Freund ist absolut vertrauenswürdig, und die Auskünfte bzgl. einer "Straftat" kamen von den Beamten vor Ort (die genannte Begründung war wohl, daß mehrfache Hinnahme des Erlöschen der Betriebserlaubnis durch den Fahrzeughalter eben nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit angesehen werde, sondern eine Straftat darstelle. Über den Wissensstand der Beamten, bzw. deren Beweggründe, solches auszusagen, liegen nat. keinerlei Erkenntnisse vor. Wie könnte sich ein "Ottonormalverursacher" anmaßen, das Wissen von Beamten in Frage zu stellen?). Vom Freund befragte Anwälte (einer größeren Drogerieartikelkette, bei der er u. a. als Geschäftsführer agiert) haben abgewinkt und ihm angeraten, gesetzeskonforme (was auch immer das ist an einer 93er Softail, da gab's noch keine E-Prüfzeichen auf den Töpfen) Auspufftöpfe zu verwenden.

Wie Du das Thema einschätzt, hilft offensichtlich vor Ort nicht weiter (das hat bereits 1998, anlässlich einer HOG-Veranstaltung auf der Münchener Pferderennbahn nicht geholfen, wo die geballte Ordnungsmacht mit LKW vor der Ausfahrt des Festgeländes stand, nicht genehme Fahrzeuge abtransportierte und monatelang einlagerte. Rechtens??? Aber vllt. warst Du zu der Zeit noch nicht im Dienst u. Deine Einschätzung konnte nicht helfen ?:rolleyes:).

Daß es "bundeseinheitlich" nicht gibt, ist mir wohl bewusst. Anders ist kaum zu erklären, das wir (mit zu lauten Auspuffen) anlässlich der Expo auf dem Messeschnellweg in Hannover von Grün-Weiss auf Motorrädern bayerischer Provenienz u. Münchener Kennzeichen angehalten wurden (Die hatten seinerzeit ein "Gastspiel" bei uns) und mit den Worten "wenn wir in Bayern wären, würde ich eure Maschinen stillegen. Wir sind leider nicht in Bayern, leise weiter fahren" wieder entlassen wurden. Es wäre es wohl kaum rechtens gewesen , die Maschinen "stillzulegen", eine zeitlich begrenzte Möglichkeit zur zur Vorführung in STVZO-konformen Zustand (mit Nachweis desselben) hingegen schon.

 

"MC-Angehörigkeit" o. "Rumhängen auf einer Spielwiese ...." (was auch immer das heissen soll) kann ja wohl kaum Grundlage für unterschiedliche Anwendung geltender Vorschriften sein. Offensichtlich bedeutet dies aber, jedenfalls wohl Deiner Einschätzung nach, ungleiche Behandlung von vor dem Gesetz (erstmal) gleichen Bürgern.

Meinst Du sowas wirklich ernst?:confused:

 

Ach ja, bzgl. der (Gleich-????) Behandlung von Mopedfahrern mit zu lauten Auspuffen kann ich Dir nur sagen, daß ich, außer daran, auch noch an den Weihnachtsmann glaube. Meine Tochter wurde, hinter einer größeren Gruppe einer nicht wirklich unbekannten (ziemlich weltweiten agierenden) Vereinigung fahrend, mit ihrer Buell wg. zu lauten Auspuffes herausgefischt (Harleyparty Hannover, durchgeführt vom gleichem Verein). Nicht einer der Kontrolettis hatte zuvor auch nur die geringste Neigung gehabt, die natürlich nur "STVZO-konform ausgestattete" :rolleyes: Mopeds fahrenden Herren anzuhalten (3:20-25 stand wohl das Verhältnis), für ein einzelnes Motorrad reichte die Energie aber wohl:mad: (3:1 ist aber auch allemal besser als 3:20 o. mehr, muss ich ja zugeben:rolleyes:). Irgendwie haben wir aber so auch die östereichischen  Verhältnisse kopiert. Beamte können, vermittels des -durch Erhebung in den Beamtenstatus- kalibrierten Gehöres, zu laute (zu schnelle, zu ...) und gesetzeskonforme Maschinen einfach unterscheiden (Bingo!:cool:, wie einfach:rolleyes:).

 

 

Grüße

Uli

 

p.s.

Die genannten 150€ sind wahrschl. 130€ + 20€ "Verwaltungsgebühr" o. irgendsowas, dann psst das mit SBSFs Aussage bzgl. der Kosten schon.

Ob das erst ab diesem oder nächsten Jahr D-weit gelten soll, ist für einen letztjährig Betroffenen ziemlich unerheblich.

Aber eine Owi bleibt eine Owi, egal wie oft ich sie begehe, wegen wiederholten falschen Parkens komme ich auch nicht in den Bau. Allein die Wiederholung macht daraus keine Straftat. Also entweder wird sie als solche eingestuft, oder es bleibt bei den offensichtlich landesunterschiedlichen Beiträgen. Alles andere wäre anfechtbar.

 

SBsF

 

P.S. Irgendwann schraube ich mir aus Protest ne Anlage dran, die leiser ist als gefordert, wahrscheinlich auch nicht korrekt!:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Hallo Uli,

es bleibt wie es ist, aus einer Ordnungswidrigkeit kann keine Straftat werden (solange nicht eine Gesetzesänderung beschlossen wird)!!! Da kannst Du jetzt schreiben was Du willst....

Ob Dein emonitionsbelasteter Freund da wirklich alles richtig verstanden hat und der Drogerieanwalt die Rechtslage bei einer Ordnungswidrigkeit von 150,- Euro (= Streitwert = Grundlage für seine Bezahlung) wirklich so geprüft hat, als Geschäftsführer mit vielen anderen Aufgaben und gutem Gehalt, lasse ich mal dahin gestellt. Polizisten mögen auch nur Menschen sein und Dinge falsch machen, aber so einen völligen Unsinn zu verzapfen, kann ich mir wirklich nicht vorstellen.

Für Deine Beispiele gibt es auch eine ganz einfache Erklärung: Ordnungswidrigkeiten können auf verschiedene Art geahndet werden: mündliche Verwarnung, Verwarngeld oder Bußgeld und entschieden wird es durch den einschreitenden Ordnungshüter. Das war auch 1998 schon so, obwohl ich auch damals keine Ordnungswidrigkeiten bearbeitet habe.

Aber das sind im Grund alles alte Kamellen, die schon mehrmals und umfangreich hier und in anderen Foren durchgekaut wurden, also nichts neues und Dein Update war für den A......sch, was die rechtliche Seite betrifft!!!

Leider kann ich Dir auch nocht Gründe und Vorkommnisse jedes Einschreiten von Ordnungshütern in ganz Deutschland erklären. Bei Ordnungswidrigkleiten ist es nun mal so, dass der Ordnungshüter entscheiden kann, ob er Einschreitet udn wie er einschreitet.

Gruß Brus

P.S.: Als Tip für Deinen Freund: Es gibt Fachanwälte. Die heißen so, weil sie sich auf den Fachbereich spezialisiert haben. Die gibt es auch für Verkehrsrecht. Die haben mehr Zeit für so einen Sachverhalt, als ein Rechtsanwalt, der Geschäftsführer einer Drogerie ist....

 

 

Ich find es falsch generell die Bayern als das Land der bösen Polizeibeamten darzustellen.

Es gibt solche uns solche,jeder mit anderen Schwerpunkten, auch oft durch Erfahrung geprägt.

Meiner liegt, obwohl Bayer, auch nicht im Ziele der Stillegung wenn auch ein Fingerzeig langen kann.

Es kann einen genauso positiv oder negativ erwischen im benachbarten Ausland von Bayern,also Hessen,Thüringen, BadenWüttemberg oder gar Richtung Norden.

Es ist halt von 25 Euro bis 150 mitVK alles möglich.

Aus einer OWI kann nich einfach ne Straftat werden.

Was aber passieren kann ist , daß, fals jemand in seiner Region 2 oder 3 mal mit offener Anlage erwischt wird und dies bemerkt wurde,daß dann halt doch ein Beamter der Meinung ist,die Maschine wird zum Gutachter gebracht, der dann evtl. kleinere Mängel an der Maschine auch noch feststellt.

Moin zusammen,

es gibt ja zahlreiche Berichte über die Handhabung der einschlägigen Verordnungen, Vorschriften, Gestze etc., auch die Forumsteilnehmer haben da sicher alle schon mal weniger gute oder auch gute Erfahrungen gemacht. Prinzipiell weiss jeder, der eine nicht zugelassene oder abgenomme Anlage an seinem Moped verbaut, dass damit die Betriebserlaubnis erlischt.

Das wissentliche und vorsätzliche führen eines Fahrzeuges mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Straftat dar. (Ich bitte mich zu korrigieren falls dies nicht richtig sein sollte).

Eine defekte Auspuffanlage (zugelassen, eingetragen, etc.) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Das sind zwei verschiedene Sachverhalte und werden entsprechend anderst geahndet.

Also simmer doch froh, wenn wir bei einer eventuellen Kontrolle einen "Harley-Sound-Bonus" bekommen und es bei einer OW belassen wird.

Wenn nun einer nen schlechten Draht zu den Ordnungshütern hat und den ärgert, warum auch immer, macht dieser im (mehrmaligen) Wiederholungsfall daraus eben ne Straftat weil eben wissentlich und vorsätzlich ............... - die Anlage ist eben nicht defekt, sondern illegal.

Wir wissen es doch eigentlich alle, entweder Eier in der Hose und fahren was wir wollen mit den entsprechenden Konsequenzen oder eben vorschriftengemäße Ausrüstung im Flüstersound.

 

Gruß und immer gute Fahrt

Lone

PS: Kann es sein das PKW-Alarmanlagen (hier AMG-SLC) so sensibel sind und bei einer Vorbeifahrt auslösen?

Eventuell wäre es dann "meinem" Dorfsheriff doch zu laut :D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von lone-rider

Das wissentliche und vorsätzliche führen eines Fahrzeuges mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Straftat dar. (Ich bitte mich zu korrigieren falls dies nicht richtig sein sollte).

Ok Lone,

meine Frau verlangt für solche rechtliche Beratungen min. 180 Euro pro Stunde!!!!

Aber weil Du ein K...... bist :D :D :D

Es gibt keine Straftaten im Bereich der StVZO und FZV, nur Ordnungswidirgkeiten. Das war die gute Nachricht!!!

Jetzt die schlechte:

Es ist egal, ob

- man einen nicht zulassungsfähigen Auspuff montiert

- man die Schalldämpfer aus dem zugelassenen Auspuff nimmt (und mitführt)

- man Racedämpfer einsetzt

- man die Öffnung am Auspuff verstellt (manuell oder elektronisch).

In allen Fällen erlischt die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug.

Zum Schluss wieder eine gute Nachricht:

Laut lfd. Nr.: 175 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) kostet es 50,- Euro und 3 Punkte wenn man Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhr-kennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer Öffentlichen Straße in Betrieb setzt § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1, § 9 Abs. 3 Satz 5, § 16 Abs. 2 Satz 7, § 19 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3, § 48 Nr. 1 .

Gruß Brus

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Harley Davidson
  5. auspuff für fat boy special