AUFRUF: Climatronic-Schaden durch Umluftklappe im Handschuhfach
AUFRUF
Climatronic-Schaden durch Umluftklappe im Handschuhfach
Wem ist bereits ähnliches passiert?
Nachdem die Lüftung in meinem Golf VI ausgefallen ist, bin ich in meine Stammwerkstatt gefahren, in der Hoffnung, den Schaden im Rahmen der Mängelgewährleistung ersetzt zu bekommen.
Nun haben die Mechaniker im defekten Lüftungsmotor zwei Kugelschreiber gefunden. Nach Aussagen der Techniker seien diese aus meinem Handschuhfach in die relativ frei zugängliche Umluftklappe der Climatronic gefallen und durch das System bis in den Lüftungsmotor gelangt.
Volkswagen hat die Garantieabwicklung abgelehnt, da der beschädigte Motor der Lüftung durch Fremdkörper beschädigt wurde. Die Servicetechniker der Werkstatt waren alle überrascht und fanden die Konstruktion, dass kein Sieb o.Ä. verbaut ist und bei nicht eingelegtem Boardbuch die Umluftklappe sogar per Hand zu erreichen ist, mehr als ungünstig.
Da die Kundenbetreuung von VW wenig Hoffnung auf eine gütliche Lösung gemacht hat und eine Recherche hier im Forum ergeben hat, dass dieses Problem schon häufiger aufgetreten ist (zumindest angesaugte Gegenstände wie Zettel und Tankquittungen aus dem Handschuhfach bei einem Scirocco) erwäge ich einen Rechtsstreit um die Kostenerstattung aufgrund einer Fehlkonstruktion durchzusetzten. Schließlich bleibt es nicht einzusehen, dass bei ordnungsgemäßer Benutzung einer Ablage (insb. bei nicht eingelegtem Boardbuch) Dinge hieraus in das innere meines Autos gelangen können und dort Schäden verursachen.
Daher meine Frage:
Bei wem sind noch aus dem Handschuhfach Dinge in die Lüftung gesaugt worden? Bei wem sind Kleinteile oder andere Gegenstände in die Lüftung oder Umlaufklappe gefallen? Sind Schäden entstanden und wie hat VW reagiert?
Ich freue mich über jede Antwort!
Beste Antwort im Thema
Ich kenne jemanden, dem das bei seinem Scirocco passiert ist. Da war es kein Kugelschreiber, sondern ein einfaches Blatt Papier. Aber den beitrag hast Du bei Deiner Recherche wahrscheinlich entdeckt.
Mein Bekannter hat das Ganze dem Anwalt übergeben und mußte schlußendlich keinen Cent der verlangten 880€ bezahlen. Es gab auch keinerlei Gerichtsverhandlung ... VW hat stillschweigend der Kostenübernahme zugestimmt. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sich in seinem Bordbuch keinerlei Hinweis auf bestimmte Verhaltensweisen bei der Benutzung des Handschuhfachs befanden.
Ich würde VW zunächst einmal einen (noch) freundlichen Brief schreiben und sachlich darauf hinweisen, daß in Deinem Handbuch keinerlei Einschränkungen bei der Benutzung des Handschuhfachs zu finden sind (z.B. bezüglich Kleingegenständen wie Zetteln, Kugelschreibern etc.). Dabei solltest Du ruhig ganz offen um volle Regulierung der Angelegenheit bitten und im letzten Absatz durchaus darauf verweisen, daß Du bereit bist, auch einen Rechtsbeistand einzuschalten.
VW wimmelt seine Kunden in Problemfällen wie diesem immer gerne erstmal ab ... Pfuschen und Vertuschen lautet die Devise. Man kann es ja 'mal versuchen ...
35 Antworten
Damit hätten wir dann amerikanische Verhältnisse ... alles was nicht ausdrücklich verboten ist ist erlaubt ! Mitdenken ? Überflüssig ...
... nicht mit der Mikrowelle die Katze trocknen !
Es ist volkommen wurscht, was da drin steht. Handschuhfach ist Handschuhfach. Und die eigentliche Aufgabe einer solchen Ablage ist das Verstauen von Krimkrams jeglicher Größe, jedenfalls muss der Nutzer davon ausgehen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann müsste VW auf dem Handschuhfachdeckel einen gut leserlichen Hinweis anbringen.
Aus der Nummer kommt VW nicht raus. Kostenübernahme zu 100% durch VW, da ein eindeutiger Hinweis auf dem betreffenden, falsch konstruierten Bauteil fehlt.
Na ich hoffe sehr, damit hast Du recht. Ich habe inzwischen noch einen weiteren Fall gefunden, in dem ein Kuli den Lüftermotor zerstört hat. VW hat den Schaden hier wohl in vollem Umfang reguliert.
Ich denke auch, es ist doch ein ganzes Stück weit von der Lebenserfahrung entfernt, dass ein zum Ablegen von Gegenständen bestimmtes Ding, eine seit Jahrzehnten bewährte Erfindung wie ein Handschuhfach, nur für die Ablage von Gegenständen einer bestimmten Größe zulässig ist.
Was darf ich denn dann noch reinlegen? Sonnenbrille? Portemonaie, Handy?
In Betriebsanleitung / Ausgabe 11.2009; ist davon nichts mehr vermerkt.
Gilt dann wohl nur für frühere Zeiträume.
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Mal so am Rande gefragt ... wie stark soll ein Luftstrom sein, damit ein Kugelschreiber eingesogen wird? Also selbst bei vollem Gebläse kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß ein Sog entstehen kann, bei dem ein Kugelschreiber aufgewirbelt wird und dort "verschwindet" ... wenn im Handschuhfach ein kleiner Tornado entstehen würde, müsste man das wohl auch im Fahrzeug wahrnehmen (zum Beispiel an einer Ampel), wenn man nicht völlig taub ist.
Ich kann mir gut vorstellen, daß mancher Zeitgenosse so verfährt: Klappe auf und ohne schauen werden Gegenstände mit Schwung ins Handschuhfach geworfen ... und unter Umständen halt in den Schlitz hinter dem Handbuchfach ...
Der Umstand, daß VW in der Regel wohl die Kosten übernimmt, spricht ggf. für das Wissen, daß es fahrlässig ist, kein Gitter zur Abdeckung zu verbauen ... Geiz ist geil ... oder auch nicht ...
Dennoch: Die Geschichte vom Wirbelsturm im Handschuhfach finde ich ... abenteuerlich ...
Zitat:
Original geschrieben von Schliesswinkel
In Betriebsanleitung / Ausgabe 11.2009; ist davon nichts mehr vermerkt.Gilt dann wohl nur für frühere Zeiträume.
Würde ich so nicht sagen: GTI, 2011er ... Handbuch Seite 146 ... der gleiche Warnhinweis ...
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Tipp: Handbuch sorgfältig lesen!Heft 3.1 "Bedienung" Seite 142 (05.2009)
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
EDIT: Zum nachlesen im Anhang. 😉Zitat:
Vorsicht!
Bei einigen Fahrzeugmodellen befinden sich im Ablagefach auf der Beifahrerseite konstruktiv bedingt
Öffnungen, z. B. hinter dem Bordbuchfach, durch die kleinere Gegenstände hinter die Verkleidung fallen
können. Das kann ungewöhnliche Geräusche und Fahrzeugbeschädigungen verursachen. Deshalb sollten
im Ablagefach keine kleineren Gegenstände verstaut werden.
Vielen Dank für diesen Hinweis und vielen Dank für das Posten der Anleitung! Das ist wirklich prima und dürfte meine Argumentation doch wesentlich untermauern.
In meiner Anleitung (EZ: 12.05.2010) findet sich dieser Text nämlich nicht! Ein weiterer auffälliger Hinweis findet sich in der von Dir geposteten Anleitung auf Seite 141 unter "Bordbuch":
Bordbuchablage
Das Bordbuch ? Abb. 88 (A) sollte immer im Ablagefach aufbewahrt werden. Stecken Sie das Bordbuch zum Verstauen mit der offenen Seite zuerst in das Ablagefach.
In meiner Anleitung steht in etwa "Das Bordbuch befindet sich im oberen Bereich des Ablagefachs..."
Diese Veränderungen zeigen mir doch ganz klar, dass das Problem bekannt war und es VW dazu veranlasst hat, zur Haftungsbegrenzung die Anleitung mit entsprechenden Hinweisen zu versehen.
Zitat:
Original geschrieben von kawajaschi
Diese Veränderungen zeigen mir doch ganz klar, dass das Problem bekannt war und es VW dazu veranlasst hat, zur Haftungsbegrenzung die Anleitung mit entsprechenden Hinweisen zu versehen.
Wenn VW dieses Problem wirklich bekannt ist....warum wird bei der Produktion das Loch nicht verschlossen? Ach ich vergaß.....das kostet wieder mehr Material 😠
Zitat:
Original geschrieben von Duffy07
Aus der Nummer kommt VW nicht raus. Kostenübernahme zu 100% durch VW, da ein eindeutiger Hinweis auf dem betreffenden, falsch konstruierten Bauteil fehlt.
Das glaube ich nicht, es steht doch auch sonst nicht überall irgendwo ein hinweis, was man alles darf und was man nicht darf...
Da hast Du recht. Es steht ja auch nicht in der Anleitung, dass man nicht in den Einfüllstutzen der Wischwasseranlage pinkeln darf, wenn man kein Wasser zur Hand hat. Aber das widerspräche ja auch jeder Lebenserfahrung.
Kugelschreiber und andere kleine Gegenstände (was auch immer das sei, z.B. Zettel???) in einem Handschuhfach aufzubewahren dagegen eher nicht. Oder doch?
Zitat:
Original geschrieben von kawajaschi
Na ich hoffe sehr, damit hast Du recht. Ich habe inzwischen noch einen weiteren Fall gefunden, in dem ein Kuli den Lüftermotor zerstört hat. VW hat den Schaden hier wohl in vollem Umfang reguliert.Ich denke auch, es ist doch ein ganzes Stück weit von der Lebenserfahrung entfernt, dass ein zum Ablegen von Gegenständen bestimmtes Ding, eine seit Jahrzehnten bewährte Erfindung wie ein Handschuhfach, nur für die Ablage von Gegenständen einer bestimmten Größe zulässig ist.
Was darf ich denn dann noch reinlegen? Sonnenbrille? Portemonaie, Handy?
Portmonai geht aber nur, wenn da Münzen drin sind. Scheine sind zu leicht und das Ding wir dann im Ganzen von der Klimaanlage verschluckt 😉
Handy bitte auch nur dort verstauen, wenn's ein Uraltes ist. Die neuen kleinen Dinger werden sonst in die inneren VW-Systeme assimiliert und fertig ist die integrierte Freisprecheinrichtung 🙄
Zitat:
Original geschrieben von kawajaschi
Zitat:
Bordbuchablage
Das Bordbuch ? Abb. 88 (A) sollte immer im Ablagefach aufbewahrt werden. Stecken Sie das Bordbuch zum Verstauen mit der offenen Seite zuerst in das Ablagefach.
Wie geil ist das denn??? Erlischt sonst die Betriebserlaubnis? Überprüft künftig vielleicht auch noch der TÜV, ob das Bordbuch richtig herum eingesteckt und angeschnallt ist.
Oder wenn man eine Panne hat, erlischt dann der Mobilitätsanspruch, weil's Bordbuch falsch bedient wurde 😁
Sorry! Ich muss mal aus der Sonne gehen 😛
Habt ihr euch mal die Öffnungen angeschaut?
Das da etwas hinfallen kann ist doch ehr theoretischer Natur, allerdings wohl nicht ausgeschlossen.
Könnte mir ein "Frauenhandschufach" vorstellen, das bis zum Rand beladen ist, wenn dann noch das Bordbuch zu Hause zum Lesen ist, dann könnte etwas hineinfallen, aber ein Kuli, der auf dem Boden des Handschuhfachs wird wohl von keiner Bodenwelle dieser Welt so hoch geschleudert, dass dieser über den hinteren Rand des Handschuhfachs fällt.
Vielleicht ab und zu mal den Inhalt des Handschuhfachs überprüfen😉
Zitat:
Original geschrieben von 0 0 7
Dennoch: Die Geschichte vom Wirbelsturm im Handschuhfach finde ich ... abenteuerlich ...
Nochmal: im Handschuhfach befindet sich die Umluftklappe und die (in keinster Weise durch ein Gitter geschützte) Ansaugöffnung für den Umluftbetrieb. Die rechteckige Ansaugöffnung hat in etwa Abmessungen von 12x4 cm ... wenn das Gebläse volle Kraft läuft, geht da schon anständige Strömung durch.
War gerade unterwegs. Hab natürlich gleich im Handschuhfach rumgefingert, aber keine Stelle gefunden an der ein Kugelschreiber so leicht durchfallen könnte. Höchstens man legt ihn auf die rechte Leiste, auf der das Bordbuch aufliegt, da ist ne kleine Öffnung. Wie da aber etwas eingesaugt werden sollte, ist mir schleierhaft. Es sei denn, das Handschuhfach ist bis obenhin vollgestopft.
Evtl. gibt es doch verschiedene Ausführungen. Je nach Zulieferer.😕