AUFRUF an ALLE: Umwälzpumpe der Standheizung kaputt ADAC
An ALLE Motor-Talk User,
MÄNGELMELDUNG ADAC:
Fehlerbeschreibung:Nach Aktivierung der Standheizung schaltet diese automatisch nach 1-2 Minuten wegen Überhitzung ab und die Innenraumbelüftung läuft weiter.
Fehler im Steuergerät:
0C52 = Startabbruch Übertemperatur
Ursache:
Umwälzpumpe Standheizung defekt
Reperatur-/Liefertermin:
Anfang-Mitte 2011 da Umwälzpumpe nicht Lieferbar oder auf Lager
Ich bitte alle User, die eine defekte Umwälzpumpe HABEN oder HATTEN, dieses Problem umgehend dem ADAC über folgenden Link zu melden:
http://www1.adac.de/.../default.asp?...
Ziel ist es eine RÜCKRUF-AKTION über den ADAC zu starten!!!
Dies funktioniert aber nur wenn dieses Problem mehrere betroffene Personen beim ADAC melden.
Ich bitte um eure tatkräftige Unterstützung!!!
Grüße Draeschman
Beste Antwort im Thema
An ALLE Motor-Talk User,
MÄNGELMELDUNG ADAC:
Fehlerbeschreibung:Nach Aktivierung der Standheizung schaltet diese automatisch nach 1-2 Minuten wegen Überhitzung ab und die Innenraumbelüftung läuft weiter.
Fehler im Steuergerät:
0C52 = Startabbruch Übertemperatur
Ursache:
Umwälzpumpe Standheizung defekt
Reperatur-/Liefertermin:
Anfang-Mitte 2011 da Umwälzpumpe nicht Lieferbar oder auf Lager
Ich bitte alle User, die eine defekte Umwälzpumpe HABEN oder HATTEN, dieses Problem umgehend dem ADAC über folgenden Link zu melden:
http://www1.adac.de/.../default.asp?...
Ziel ist es eine RÜCKRUF-AKTION über den ADAC zu starten!!!
Dies funktioniert aber nur wenn dieses Problem mehrere betroffene Personen beim ADAC melden.
Ich bitte um eure tatkräftige Unterstützung!!!
Grüße Draeschman
359 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Knud Pedersen
Hallo,Ich habe auch Problem mit SH. Die schaltet ab nach ein par Minutten, under dann weider an nach noch ein par minutten....
Wenn die an sind, lautet es als einer pumpe ohne oil fahren - ich glaube das es die Wasserpumpe das nicht drehen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Knud Pedersen
Wo muss ich auf das ADAC Seite "melden"?Zitat:
habe mich sowohl hier als auch beim ADAC registriert und das Problem gemeldet.
Auto:
Passat 3C Variant, 2.0TDI (DSG) - jan.2006 - 135.000kmKnud Pedersen
Hi Knud,
hier kannst du deine Meldung abgeben:
http://www1.adac.de/.../default.asp?...
Grüße
Hallo Leidensgenossen,
habe einen massiven Brief an den VW Kundenservice in WOB geschrieben. Warte seit Anfang Dezember auf Reparatur.
Forum bringt nicht so viel. Thema muss ein Anwalt coachen. Warten müssen wir eh. Aber: Frist setzen. Nachfrist setzen, Wandlung des Produktes wegen Konstruktionsmangel geltend machen. Nehmt euch einen cleveren Anwalt. Habt doch sicher ne Rechtsschutzversicherung.
Zitat:
Original geschrieben von E-Glide001
Hallo Leidensgenossen,
habe einen massiven Brief an den VW Kundenservice in WOB geschrieben. Warte seit Anfang Dezember auf Reparatur.
Forum bringt nicht so viel. Thema muss ein Anwalt coachen. Warten müssen wir eh. Aber: Frist setzen. Nachfrist setzen, Wandlung des Produktes wegen Konstruktionsmangel geltend machen. Nehmt euch einen cleveren Anwalt. Habt doch sicher ne Rechtsschutzversicherung.
Sorry, aber findest Du das nicht etwas übertrieben? Was soll das ganze? Glaubst Du im Ernst, dass das Ersatzteil schneller kommt, wenn Du einen Anwalt einschaltest? Was kostet der Anwalt (SB bei der Rechtschutz) und was kostet die Pumpe? Und was soll der Blödsinn mit Frist, Frist und dann Wandlung? Willst Du das Fahrzeug zurückgeben wegen einer defekten Wasserpumpe, die außer dem Außfall der Standheizung keinen Nachteil bringt? Schon mal was von Verhältnismäßigkeit gehört?
Bei allem Verständnis über den Ärger, dass im Winter die Standheizung nicht funktioniert, aber ich sehe keinen Bedarf hier so eine Sache über einen Anwalt laufen zu lassen, vor allem, wenn es momentan einfach keine passenden Pumpen gibt. Da kann dann weder Der Händler noch VW in erster Linie was dafür, sondern der Hersteller der Pumpen. Und der Lieferengpass wird nicht der Einzige in diesem jahr sein, sondern ist erst der Anfang. Aufgrund der Wirtschaftskrise im letzten Jahr haben die Firmen alle ihre Produktion und Lagerhaltung auf ein Minimum heruntergefahren, das muss jetzt erst wieder anlaufen.
Was ich aber wichtig finde: Es muss versucht werden, dass VW die Pumpem auf Kulanz tauscht und da kann der Weg über den ADAC sicherlich helfen.
Gruß Axel
Meinst Du, dass VW die Nichtlieferung der Teile vom Zulieferer akzeptiert? Die können tausende Fahrzeuge nicht ausliefern und haben dadurch einen ziemlichen Imageverlust und finanzielle Nachteile (z.B. Umsatzverschiebungen). Die lassen sich das ganz sicher bezahlen und werden sich wehren!
Kuschen und abwarten hat noch nie geholfen. VW braucht Druck. Und ein kundenorientierter Hersteller wird versuchen, den Kunden mit etwas mehr als einer verspäteten Reparatur zufrieden zu stellen (z.B. finanzieller Ausgleich oder Sachleistung).
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung mit SB hast, Pech. Es gibt auch welche ohne SB.
Auf alle Fälle hast Du ein Auto, dem im Moment auf längere Zeit (und das wahrscheinlich in der ganzen Wintersaison) eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
Ob VW was für die Situation kann oder nicht - VW ist der Produkthafter für alles (auch Getriebe, Bremsen, Armaturen, Sitze, Schiebedach, Scheinwerfer usw. kommen von Zulieferanten).
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Zitat:
Original geschrieben von E-Glide001
Meinst Du, dass VW die Nichtlieferung der Teile vom Zulieferer akzeptiert? Die können tausende Fahrzeuge nicht ausliefern und haben dadurch einen ziemlichen Imageverlust und finanzielle Nachteile (z.B. Umsatzverschiebungen). Die lassen sich das ganz sicher bezahlen und werden sich wehren!
Kuschen und abwarten hat noch nie geholfen. VW braucht Druck. Und ein kundenorientierter Hersteller wird versuchen, den Kunden mit etwas mehr als einer verspäteten Reparatur zufrieden zu stellen (z.B. finanzieller Ausgleich oder Sachleistung).
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung mit SB hast, Pech. Es gibt auch welche ohne SB.
Auf alle Fälle hast Du ein Auto, dem im Moment auf längere Zeit (und das wahrscheinlich in der ganzen Wintersaison) eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
Ob VW was für die Situation kann oder nicht - VW ist der Produkthafter für alles (auch Getriebe, Bremsen, Armaturen, Sitze, Schiebedach, Scheinwerfer usw. kommen von Zulieferanten).
Ich muß da Trike schon ein wenig beipflichten: Seht das mal im Verhältnis
Bei allem Ärger (den ich wirklich verstehe), Du hast doch ein Auto was Dich auch ohne Standheizung mit sehr viel Komfort und warmen Innenraum von A nach B bringt.
Bewegung auf Kostenlosen Ersatz und Austausch > Kein Thema, da darf und sollte sich VW nicht lumpen lassen, also Aktion untestützen!
Aber alles andere Anwaltsgedrohe, Wandlung (naja ob man bei einer Standheizung von einer zugesicherten Eigenschaft bei einem Auto sprechen naja 😁, aber wenn Du und Dein Anwalt das sagen) bringt nichts weiter als noch mehr Verhärtung bei der Gegenseite. Oder denkst Du im Ernst, Du wirst Freiwillig noch irgendwas außerhalb diesen Falles (selbst wenn Du recht bekommst. Ich meine siehe es mal Menschlich, wenn ich Händler wäre, und der Zahlt oft die Zeche, würde ich mir Deinen Namen guuut merken 🙂 )zugestanden bekommen (z.B. Kulanz) ?
Ich hoffe nur, das nicht alle Geschäftspartner (und ich meine auch die großen) nicht mit der gleichen blinden Wut und Härte mit Dir umgehen wie Du hier wie wild um Dich schlägst, den wenn dem so sein sollte bist Du arm dran.🙁
Gruß
Tess
Zitat:
Original geschrieben von E-Glide001
Meinst Du, dass VW die Nichtlieferung der Teile vom Zulieferer akzeptiert? Die können tausende Fahrzeuge nicht ausliefern und haben dadurch einen ziemlichen Imageverlust und finanzielle Nachteile (z.B. Umsatzverschiebungen). Die lassen sich das ganz sicher bezahlen und werden sich wehren!
Kuschen und abwarten hat noch nie geholfen. VW braucht Druck. Und ein kundenorientierter Hersteller wird versuchen, den Kunden mit etwas mehr als einer verspäteten Reparatur zufrieden zu stellen (z.B. finanzieller Ausgleich oder Sachleistung).
Hast Du nun ein fahrendes Auto oder nicht? Wir reden hier von einem Bauteil, welches nicht serienmäßig in einem Auto verbaut ist und welches die zugesicherten Eigenschaften des serienmäßigen Autos nicht verändern.
Wenn jemand sein Auto durch dieses Teil erst verspätet ausgeliefert bekommt und dadurch kein Fahrzeug hat, dann ist das was anderes. In so einem Fall gibt es ab einem gewissen Zeitpunkt nach dem zugesagten Liefertermin einen Ersatzanspruch.
Zitat:
Original geschrieben von E-Glide001
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung mit SB hast, Pech. Es gibt auch welche ohne SB.
Eine Rechtschutz ohne SB kostet eben bei der Jahresprämie mehr, Du zahlst es so oder so. Nur ist es in meinen Augen eben armselig, wegen 200-300,- eine Rechtschutzversicherung zu bemühen. Am Ende zahlt es jeder durch steigende Prämien.
Zitat:
Original geschrieben von E-Glide001
Auf alle Fälle hast Du ein Auto, dem im Moment auf längere Zeit (und das wahrscheinlich in der ganzen Wintersaison) eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
Fährt Dein Auto etwa nicht mehr?
Zitat:
Original geschrieben von E-Glide001
Ob VW was für die Situation kann oder nicht - VW ist der Produkthafter für alles (auch Getriebe, Bremsen, Armaturen, Sitze, Schiebedach, Scheinwerfer usw. kommen von Zulieferanten).
Das ist unbestritten. Aber Du bekommst Dein Ersatzteil keinen Tag früher, wenn keines verfügbar ist. Ob Du einen Anwalt bemühst oder nicht.
Gruß Axel
Eine interessante Diskussion gerade. Ich frage mich nämlich auch, ob ich als Kunde irgendwelche Ansprüche gelten machen kann. Klar: Das Auto fährt. Aber die Standheizung hat mich immerhin fast 900 Euro Aufpreis gekostet - und ist den ganzen bisherigen Winter nicht benutzbar. Das heißt also ganz klar, dass eine teuer bezahlte Komfortfunktion innerhalb der Werksgarantie nicht zur Verfügung steht!
Mal abgesehen davon, dass ich die Standheizung ja nicht als Spielzeug gekauft habe, sondern um im Berufsalltag Zeit zu sparen - und ohne Kratzen schneller zu Terminen starten zu können...
Ich bin halt ein verärgerter Kunde - aber juristischer Laie.
Hat jemand vielleicht aus ähnlichen Fällen Erfahrungen, inwiefern ich da eine Entschädigung oder Kaufpreisminderung geltend machen kann? Was sagen Eure Anwälte? Wüsste gar nicht, wie man so was berechnen könnte...
Also nicht falsch verstehen: Ich will mich mit VW lieber gütlich einigen, als per Anwalt zu streiten. Aber zumindest suche ich Erfahrungen, weil ich mich von VW nicht über den Tisch ziehen lassen will... :-)
So.....
Nachdem mir mein VW-WerkstattBetrieb heute mitgeteilt hat, dass die Pumpe bis auf Weiteres nicht lieferbar ist, mir aber die VW Kundenbetreuung letzte Woche zugesichert hatte, dass ab dem 27.12.2010 mit der Auslieferung begonnen wurde, habe ich heute noch einmal bei der VW Kundenbetreuung angerufen und habe folgende Fakten erfahren:
- 27.12.2010 Beginn der Auslieferung für Sonderfahrzeuge (Feuerwehr, Krankenwagen, Bundeswehr, Polizei, ...)
- Aktueller Rückstand >12000 Stück
- Pumpenhersteller angeblich nicht Bühler , sondern eine Firma deren Name mit T beginnt (die Dame konnte sich nicht mehr erinnern)
- Vorraussichtlicher Liefertermin (wenn Ende Nov/Anfang Dez bestellt wurde): Ende März/Anfang April 2011 !!!
- Einen Leihwagen gibts nicht, da sich das Auto bewegen lässt und kein Sicherheitsrisiko besteht
So und nun haben wir den Salat.... einen ganzen Winter ohne die zugesicherte Eigenschaft ?!?!?
Und Nun ?
PS: Namen und Telefonie-Zeitpunkte wurden von mir notiert und sind auf Anfrage erhältlich
Gruss
DreaM
Danke für die (traurige) Info!
Also wenn das wirklich noch so lange dauert, dann frage ich mich wirklich, ob uns von VW nicht wirklich eine irgendwie geartete Entschädigung zusteht. Wie oben schon gesagt: Ich habe ja für ein vollkommen funktionstüchtiges Auto bezahlt - inklusive Aufpreis für eine (Komfort-)funktion, die nun innerhalb der Garantiezeit nicht zur Verfügung steht...
Wenn ich eine Stereoanlage mit CD-Player kaufe, die aber ein halbes Jahr lang nur Radio spielt, gebe ich mich damit ja auch nicht zufrieden.
Die Frage ist nur: Welche Art und Höhe von Entschädigung ist angemessen oder gerechtfertigt? Wie kulant gibt sich VW? Und zu was sind ist der Hersteller/Verkäufer verpflichtet?
Zitat:
Original geschrieben von djbadehose
Wenn ich eine Stereoanlage mit CD-Player kaufe, die aber ein halbes Jahr lang nur Radio spielt, gebe ich mich damit ja auch nicht zufrieden.
Der Vergleich hinkt ein wenig, das Auto fährt ja. Um auf Deinen Vergleich zurück zu kommen, bekommst Du Schadensersatz, wenn die Komfort-Fernbedienung Deiner Stereo-Anlage eine lange Lieferzeit hat. Die Normale aber geht und vorhanden ist(hier normale Heizung)? 😁
Ich denke alles weiter wissen nur die Liefergötter und Anwälte 🙂
Na gut... :-) Oder sagen wir, ich kaufe eine Küche und die Spülmaschine läuft ein halbes Jahr nicht... Oder wie auch immer. Jedenfalls es ja so, dass ich einen Aufpreis von 900 Euro für etwas gezahlt habe, was mir nun nicht zur Verfügung steht...
Hi,
WIMRE haben Fahrzeuge die ab Werk mit einer STH ausgerüstet sind keinen elektrischen Zuheizer, weil diese Funktion eben von der STH übernommen wird.
Ist die STH defekt geht auch die Zuheizerfunktion flöten.
Grüße
Danke für die Zustimmung zu den Fakten.
Mit telefonieren löst man den evtl. finanziellen Ausgleich durch VW nicht. Da muss man mindestens Briefwechsel haben und rechtlich untermauerte Inhalte rüberbringen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte Gas geben. Was dabei herauskommt, wer weiss es. Mein Tiguan hat noch Garantie. Dass der Schaden kostenlos beseitigt werden muss, ist doch eh klar. Manche müssen wohl streiten, wer nach Ablauf der Garantiefrist die Reparatur bezahlt. Da muss man doch auch für sorgen, dass VW die Kosten, wegen der offensichtlichen Fehlkonstruktion, übernimmt.
Übrigens, beim ADAC habe ich gemeldet.
An alle Diskutierer die durch konsequentes Vorgehen VW oder den Händler nicht "verärgern" wollen, weil sie spätere Retourkutschen befürchten: Ich wünsche euch (k)einen defekten Scheibenwischermotor und es regnet 4 Monate. Der Motor kann erst nach 5 Monaten geliefert werden. Dann habt viel Freude mit dem Auto. Es fährt ja und ihr habt es auch schön warm. Schön ruhig bleiben und abwarten.
Meiner Ansicht liegt, wenn ein Fahrzeug in der Garantie ist, durchaus ein erheblicher Mangel vor. Vergleiche bringe ich nicht, sie hinken ja alle irgendwie.
Gerade in den Wintermonaten leidet der Motor unter den Kaltstarts und hat einen höheren Verschleiß. Die Vorwärmung durch die Standheizungen verhindert es. Dazu nun doch mal ein Beispiel aus einem anderen Bereich: Der MaK 12M282 der Diesellokbaureihe ME26/Di6/DE2700 hat auch so eine Vorwärmeinrichtung. Im Normalfall läßt sich der Diesel erst starten, wenn mindestens eine Kühlmitteltemperatur vorliegt, um unnötigen Verschleiß zu vermeiden. Man kann den Motor mittels eines Tricks trotzdem kalt starten, aber dieser Vorgang wird im Fehlerspeicher des Motors festgehalten und bei Gewährleistungsansprüchen sieht der Nutzer der Lok alt aus, wenn das öfter vorkommt.
So eine Vorwärmung ist durchaus eine wichtige Sache.
Und von wegen, man kann ja fahren: Mich betrifft es nicht, aber wie bitte soll ein Rollifahrer die vereisten Scheiben seines Fahrzeugs frei bekommen oder sonst jemand, der aufgrund körperlicher Einschränkungen auf die Arbeit der Standheizung angewiesen ist? Zumindest diese Personen können mit einer sehr eingeschränkten Nutzbarkeit ihres Autos argumentieren.
Auch dürften in den Fällen, in denen die Standheizung auch eine Zuheizerfunktion übernimmt, die Grenzwerte für Schadstoffe überschritten werden, die für die Steuereinstufung bedeutsam sind. Im Grunde ist damti die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen, genauso wie bei Fahren mit abgefahrenen Reifen oder ohne Schalldämpfer. Da einem der Mangel bekannt ist, fährt man im Grunde mindestens fahrlässig mit einem nicht zugelassenen Wagen durch die Gegend!
Gruß
Uli
Hallo Uli,
bei den obigen Punkten gebe ich Dir Recht. Was die Schadstoffsache und das Erlöschen der Betriebserlaubnis angeht, ist das doch etwas weit hergeholt. Somit müsste bei jeder Kurzstreckenfahrt, wo der Motor nicht richtig warm wird, die Betriebserlaubnis des Autos erlöschen. Auch gibt es genügent Fahrzeuge, die weder eine Standheizung noch einen Zuheizer haben, die hätten ja alle keine Betriebserlaubnis auf den ersten Kilometern.
Gruß Axel