Auflastung ohne Umbau für alle T4
Habe heute ein Gutachten in die Hand bekommen
Zul.Ges.Gew. 2805 Kg.
Kostet € 295,80
Jahressteuer € 172
hörtsich doch gut an oder ? was meint ihr dazu ?
MfG Stanger
Beste Antwort im Thema
Du hast noch immer nicht verstanden das du knapp
12 Jahre alte Postings
zitierst?
Grüße, Martin
21 Antworten
" LKW " Zulassung
Da hast du natürlich Recht, das Sonntags-Fahrverbot gilt für Fahrzeuge über 7,5 t
Aber der Diskussionspunkt war doch die Auflastung, und da wurde von 2,8t und LKW Zulassung gesprochen, und da gibt es ein paar Punkte zum Beispiel : Wenn ich meinen Bus zum LKW mache , dann muß ich wissen, das ich keine Personen außer meinem Beifahrer mehr mitführen darf, ja sogar von auszubauenden Sitzbänken und abmontieren der Sicherheitsgurte (hinten)habe ich aus verlässlicher Quelle gehört.
Also Freunde, wenn wir VW Bus oder Multivan Fahrer von Auflasten sprechen, dann laßt und von Umschreiben auf Kombinationsfahrzeug nach EU Recht reden.
Das trifft nämlich den Nagel auf dem Kopf
moin,
irgendwie geht es bei euch nur darum, durch die auflastung kfz steuern zu sparen!
so sind die schiebetürfahrer!
wirkliche details zur auflastung, ich fahre eine doka, lkw zulassung, durch die auflastung erhöht sich die kfz steuer, kann man von euch nicht erwarten.
michl
Zitat:
Original geschrieben von Dokamichl
moin,
irgendwie geht es bei euch nur darum, durch die auflastung kfz steuern zu sparen!so sind die schiebetürfahrer!
wirkliche details zur auflastung, ich fahre eine doka, lkw zulassung, durch die auflastung erhöht sich die kfz steuer, kann man von euch nicht erwarten.
michl
Leichenschänder 😁
hast du mal geschaut, von wann der thread ist?
Zitat:
Original geschrieben von rohrdesigner
Leichenschänder 😁
Ne. Klappwandfahrer. Hat er doch geschrieben. 😁
Zitat:
Original geschrieben von rohrdesigner
hast du mal geschaut, von wann der thread ist?
Offensichtlich nicht. 😁
Zudem ist er seit 2008 hier angemeldet. Da war die Aktion sowieso schon Geschichte (seit 2005).
Ist doch gut wenn man Schiebetüren hat. Da bekommt man solche Infos schneller mit. 😁
Aber der guten, alten Zeiten halber:
-> http://www.gaskutsche.de/auflasten.php
Grüße, Martin
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Kckraftsport
" LKW " ZulassungDa hast du natürlich Recht, das Sonntags-Fahrverbot gilt für Fahrzeuge über 7,5 t
Aber der Diskussionspunkt war doch die Auflastung, und da wurde von 2,8t und LKW Zulassung gesprochen, und da gibt es ein paar Punkte zum Beispiel : Wenn ich meinen Bus zum LKW mache , dann muß ich wissen, das ich keine Personen außer meinem Beifahrer mehr mitführen darf, ja sogar von auszubauenden Sitzbänken und abmontieren der Sicherheitsgurte (hinten)habe ich aus verlässlicher Quelle gehört.
Also Freunde, wenn wir VW Bus oder Multivan Fahrer von Auflasten sprechen, dann laßt und von Umschreiben auf Kombinationsfahrzeug nach EU Recht reden.
Das trifft nämlich den Nagel auf dem Kopf
auflastung!
das heisst für mich: mehr zuladung, dadurch andere dämpfer/federn, reifen/felgen, steuer/versicherung!
was gibt es für umbausätze, erhöhung der hinterachslast!
ICH ZAHL DAFÜR AUCH MEHR KFZ STEUER!
bei meinem alten t3, von 2,46T auf 2,79T fahrwerk, neue federn,dämpfer,für nur 500€, die steuer, 30€ mehr im jahr...
istn witz, die uddels, einmal anhalten, ist teurer!
michl