Aufkleber beim Vectra
Hallöchen, mich hat die gute Polizei angehalten. Ich habe vorne in der Scheibe (unten) einen kleinen 10 x 40cm Aufkleber. Ich soll ihn abmachen haben die gesagt🙁
Meine Frage, ich habe mich in Internet vorher belesen ob mann dort einen Aufkleber dran machen darf. Hatte da so einen § gefunden, wo drin stand " es ist nicht erlaubt aber auch nicht verboten " suche den § weiß nur leider nicht mehr wo ich den gefunden hatte. kann mir von euch da jemand helfen?
Beste Antwort im Thema
@Chris1715:
Das würd ich etwas anders sehen. Wenn wir immer erst alle Sachen machen würden und uns dann im Problemfall erst mal zeigen lassen warum man das nicht darf, hätten wir z.B. bei einem Unfall sehr schnell ein riesiges Problem.
Als Teilnehmer am Straßenverkehr ist der Fahrer nunmal für sein Fahrzeug verantwortlich! Ich selbst finde den Aufkleber zwar auch relativ unbedenklich, aber man sollte sich schon selbst darum kümmern ob das Probleme nach sich ziehen kann. Im Schadensfall ist sonst das Gejammer auch wieder riesig.
Gruß!
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von vectra712
fehlt nur noch ein Rechtsanwalt (der wäre bei Rechtschutzversicherung kostenlos!).
ruf mal bei deiner event. vorhandenen rechtschutzvers. an und sag denen, das du dein fz baulich verändert hast und nun probleme mit der polizei hast.........nur weil eine rsv vorhanden ist, heißt das nicht gleichsam, das die auch eine kostendeckungszusage erteilen....!
Hi,
erstmal, Dein Wagen gefällt mir sehr gut.
Zum Aufkleber, popel das Dingen ab und führ den Wagen vor, dann ist gut.
Der TÜV-Mann kann da erzählen, was er will, wenn die Blau-Weissen meinen der muss ab, dann ist das einfach so.
Die § und Gesetztestexte sind nicht eindeutig, so lange nicht ALLES genau definiert ist, wird der Einzelfall immer vor Gericht entschieden werden müssen.
Wenn Du Pech hast darfst Du Dein Fahrzeug während des laufenden Verfahren noch nicht mal mehr bewegen, das hatte mein Schwiegervater mal, nicht wegen Tuning sondern wegen Stress mit dem Händler, aber egal - Beweissicherung - Fahrzeug einlagern - warten auf das Ende der Verhandlung (immerhin 1 1/2 Jahre)
Ist es das wert ?
Gruß
Dirk
Dein Aufkleber liegt im Sichtbereich = Scheibenwischerfläche. Bei Carglas und Konsorten werden Steinschläge im Scheibenwischerbereich ja auch nicht repariert, weil da die Sicht gestört werden könnte. Vielleicht liegts daran? Würde sich ja auch mit § 35b Absatz 2 Satz 1 decken...
Hi,
den Aufkleber sollst du entfernen weil es eine Sichtbehinderung ist aber den Playboykopf deiner Tochter darfst du am Innenspiegel hängen lassen? Ein wenig suspekt oder?
Du weißt wie gut mir dein Auto gefällt, jedoch würde mir dieses ohne dem Aufkleber noch besser gefallen 🙂 Also weg damit und der Ärger hat sich erledigt.
Gruß Benny
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Zitat:
Original geschrieben von Omega 242
Dein Aufkleber liegt im Sichtbereich = Scheibenwischerfläche.
Laut Aussage eines Polizisten und eines Dekra Prüfer in einem anderen Forum ist gegen einen Aufkleber unten nichts einzuwenden. Ob der nun im Sichtfeld liegt, kann man so pauschal nicht sagen, weil es keine Maße für das Sichtfeld gibt. Der TÜV hat lediglich Fixpunkte, von denen aus gemessen wird, ob der Aufkleber innerhalb oder ausserhalb liegt. Im Internet geistert irgendwo die Fausformel: "Sitzfläche plus 700 mm = Oberkantes des Aufklebers", in wie weit man diese anwenden kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich würde jedoch erst mal den TÜV befragen und evtl. nochmal einen kompetenten Polizisten.
Hier fahren einige rum, dei haben unten einen Schriftzug über die komplette Scheibe. Ein Alfa fährt schon seit Ewigkeiten mit einem "Böhse Onkelz" Aufkleber unten über die komplette Scheibenbreite rum.
Wegen so einem Aufkleber machen die eine Welle und Sachen, die wirklich mitten im Sichtfeld hängen, die darf man nicht entfernen 🙄 Beim Meriva A hängt mir der Innenspiegel direkt vor der Optik, nach vorne kann ich zwar was sehen, sobald ich leicht nach rechts schauen muss, sehe ich nur noch den Spiegel...sowas nenne ich mal Sichtbehinderung! Wollte das Teil schon rauswerfen, aber dann bekommt man Stress mit der Rennleitung wegen fehlendem Innenspiegel... typsich Deutschland.
Zitat:
Original geschrieben von Omega 242
Dein Aufkleber liegt im Sichtbereich = Scheibenwischerfläche. Bei Carglas und Konsorten werden Steinschläge im Scheibenwischerbereich ja auch nicht repariert.....
🙄 ist nicht richtig.
alles was in DIN A 4 Größe im Fahrer-Sichtbereich liegt wird nicht repariert.
So jedenfals im Land BRB.
Und was die Scheibenwischerfläche angeht - schaut euch die Maut,Umweltzonen und Autobahnplaketten an wo die teilweise kleben.
Wenn ich mir das Bild vom Vectra anschau find ich das ganz schön überzogen von der Rennleitung.
Ich würde mir beim TÜV ne zweite Meinung einholen und mit Aufkleber zur Rennleitung.
Alles andere ....Anwalt, Rechtsschutz, Auto stilllegen/sicherstellen ist in diesem Fall doch überzogen und haltlos.
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Wollte das Teil schon rauswerfen, aber dann bekommt man Stress mit der Rennleitung wegen fehlendem Innenspiegel... typsich Deutschland.
Du hast doch zwei Außenspiegel, somit ist ein Innenspiegel bzw. eine durchsichtige Heckscheibe keine Pflicht. Man muss am Fahrzeug zwei Spiegel haben die eine freie Sicht nach hinten Garantieren. Ob es nun 2 Außenspiegel oder 1 Außenspiegel und 1 Innenspiegel ist, spielt dabei keine Rolle.
Gruß Benny
Hallo zusammen,
der Aufkleber stellt vermutlich keine Sichtbehinderung dar.
Er kann jedoch das Splitterbruchverhalten nachteilig verändern.
Dies gilt es mit dem TÜV abzuklären, der zur Überprüfung eines vorschriftsmäßigen PKW zuständig ist.
Solltest du zum Beispiel ein kleines Kind anfahren und ein Gutachter erklärt hinter her dass der Unfall ohne Aufkleber vermeitbar gewesen wäre, hast Du ein Problem auch in versicherungstechn. Hinsicht.
mfg Mark
Ein Sonnenblendstreifen aus Folie im oberen Bereich der Scheibe ist zulässig und verändert das Bruchverhalten der Scheibe ebenfalls, das ist kein Argument.
Zudem handelt es sich bei der Frontscheibe eh um eine Sicherheitsscheibe mit eingearbeiter Folie um das Spilltern des Glases zu verhindern.
Außerdem verhinder man sich durch den Aufkleber doch max. die Sicht auf die Motorhaube. Da schaut man doch Problemlos drüber. Da ist schon fast die Spiegelung der Lüftungsgitter im Armaturenbrett schlimmer wenn man keine polarisierte Sonnenbrille auf hat.
Gruß Benny
Ein Sonnenblendstreifen ist in der Regel ein geprüftes Bauteil und wird auch hinsichtlich des Splitterbruchverhaltens geprüft.
Eine nicht geprüfte Folie kan dazu führen, dass größere Stücke der Windschutzscheibe durch die "Gegend" fliegen".
Ein derartiger Aufkleber hat in der Regel kein Teilegutachten oder eine ABE.
Der wichtigere Aspekt ist die Nummer mit dem Unfall. Bei Personenschäden (angefahrene Fußgänger) wird immer ein Gutachter hin zu gezogen.
mfg mark
Zitat:
Original geschrieben von Marzi01
Ein Sonnenblendstreifen ist in der Regel ein geprüftes Bauteil und wird auch hinsichtlich des Splitterbruchverhaltens geprüft.
Eine nicht geprüfte Folie kan dazu führen, dass größere Stücke der Windschutzscheibe durch die "Gegend" fliegen".
Bitte was? Die Scheibe hat in sich schon mind. eine Folie, wenn da was "durch die Gegend fliegt", dann muss schon ein größerer Stein o.ä. kommen 😉
Auch die Sonnenblendstreifen sind nicht immer geprüft, da man dafür noch nicht mal eine ABE braucht. Ich hatte an meinem vorherigen Auto einen einfachen, undurchsichtigen, blauen Folienstreifen von Ebay, hat nie einer was gesagt. Mein Bruder das Selbe in schwarz... ohne Probleme. Hier bei uns fahren noch einige mit sowas rum und es scheint keinen zu interessieren...
Zitat:
Original geschrieben von Psyco_Dirk
Der TÜV-Mann kann da erzählen, was er will, wenn die Blau-Weissen meinen der muss ab, dann ist das einfach so.
Die § und Gesetztestexte sind nicht eindeutig, so lange nicht ALLES genau definiert ist, wird der Einzelfall immer vor Gericht entschieden werden müssen.
Was die Grün/Blau-weißen/silbernen meinen oder nicht spielt keine Rolle.
Die können ja gerne erstmal eine Bußgeld verhängen.
Hiergegen kann man ja dann Widerspruch einlegen.
Und spätestens hier wird die Geschichte auch ein Ende finden denn das was an dem Auto zu sehen ist wird nicht ansatzweise ausreichen das weiter zu verfolgen.
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Auch die Sonnenblendstreifen sind nicht immer geprüft, da man dafür noch nicht mal eine ABE braucht. Ich hatte an meinem vorherigen Auto einen einfachen, undurchsichtigen, blauen Folienstreifen von Ebay, hat nie einer was gesagt. Mein Bruder das Selbe in schwarz... ohne Probleme. Hier bei uns fahren noch einige mit sowas rum und es scheint keinen zu interessieren...
Dass es niemanden interessiert heißt nicht dass man hierfür keine ABE/ABG benötigt.
Die Dinger sind fest mit dem Fahrzeug verbunden, eindeutig im Sichtbereich und auch von außen sichtbar.
Sascha
Zitat:
Original geschrieben von SaBoMotor
Dass es niemanden interessiert heißt nicht dass man hierfür keine ABE/ABG benötigt.
Die Dinger sind fest mit dem Fahrzeug verbunden, eindeutig im Sichtbereich und auch von außen sichtbar.
Ich hatte früher ettliche Sonnenblendstreifen, sei es aus dem Baumarkt, oder von Folia Tec. Bei keinem war eine ABE dabei, oder eine Kennzeichnung drauf. Bei den teureren war lediglich ein Wisch dabei, mit der Adresse vom Hersteller und den Maßangaben, also dass man nicht mehr wie 0,1m² bekleben darf...
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Bei den teureren war lediglich ein Wisch dabei, mit der Adresse vom Hersteller und den Maßangaben, also dass man nicht mehr wie 0,1m² bekleben darf...
Damit wären sie ja auch zulassungsfrei, nur heißt das auch dass der Streifen nur ca. 8cm breit sein darf, und so schmal schneidet sich den keiner zurecht.
Der Hersteller ist damit aber aus'm Schneider, der Halter leider nicht.
Sascha
Zitat:
Original geschrieben von Mandy81
ja soll ab machen und morgen vorbei kommen und zeigen. aber wenn ich irgendwas im internet finde bzw. § kann ich aus drucken und hin zeigen
mich würde jetzt aber mal interessieren, was nun bei der sache wirklich rausgekommen ist...
ist ja jetzt schon 2 tage her :-)