Aufkleber beim Vectra
Hallöchen, mich hat die gute Polizei angehalten. Ich habe vorne in der Scheibe (unten) einen kleinen 10 x 40cm Aufkleber. Ich soll ihn abmachen haben die gesagt🙁
Meine Frage, ich habe mich in Internet vorher belesen ob mann dort einen Aufkleber dran machen darf. Hatte da so einen § gefunden, wo drin stand " es ist nicht erlaubt aber auch nicht verboten " suche den § weiß nur leider nicht mehr wo ich den gefunden hatte. kann mir von euch da jemand helfen?
Beste Antwort im Thema
@Chris1715:
Das würd ich etwas anders sehen. Wenn wir immer erst alle Sachen machen würden und uns dann im Problemfall erst mal zeigen lassen warum man das nicht darf, hätten wir z.B. bei einem Unfall sehr schnell ein riesiges Problem.
Als Teilnehmer am Straßenverkehr ist der Fahrer nunmal für sein Fahrzeug verantwortlich! Ich selbst finde den Aufkleber zwar auch relativ unbedenklich, aber man sollte sich schon selbst darum kümmern ob das Probleme nach sich ziehen kann. Im Schadensfall ist sonst das Gejammer auch wieder riesig.
Gruß!
29 Antworten
Schikane aus Langeweile, denke ich.
Ob einem der Aufkleber gefällt oder nicht ist wohl Geschmackssache, aber die Sicht behindert er nicht.
Viele haben in dem Bereich Landkarten und sonst was liegen...die stören sicher mehr.
denk mal ist wirklich schikane. suche aber irgendwas wo steht das er nicht ab brauch, er beeinträchtigt in keiner weise die sicht. hab ihn über ein jahr dran und jetzt soll er ab 🙁
oder Navi- und Handyhaltern mit Kabelsalat.
Mach doch mal ein Foto vom Innenraum aus, denke auch nicht dass er stört.
gefunden im Netz:
Nach § 23 StVO ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass die Sicht nicht durch den Zustand des Fahrzeugs u.a. beeinträchtigt ist. Dies gilt ganz besonders für die Windschutzscheibe, aber auch für die Heckscheibe. Die zu befahrenden Strecke muss bei jeder Fahrzeugbewegung voll überblickbar sein, sowohl nach vorne wie nach hinten.
Nachträgliches Aufbringen von Folien auf die Scheiben (§ 40 StVZO) führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO). Ausnahmen: bauartgenehmigte Folien (§ 22a StVZO).
Durch nachträglich aufgebrachte Folien können das Bruchverhalten und die optischen Eigenschaften der Scheibe verändert werden. Die Bauartgenehmigung für Folien ist seit 1986 vorgeschrieben. Seit diesem Zeitpunkt müssen die Folien bauartgenehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein. Nicht betroffen von der Bauartgenehmigungspflicht sind kleinere Aufkleber, z. B. Plaketten, Reklameaufschriften, deren Fläche unter 0,1 qm liegt. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muss frei bleiben. Das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene Sichtfeld durch die Windschutzscheibe, aber auch durch die anderen Scheiben, muss unter allen Witterungsverhältnissen und Betriebsbedingungen gewährleistet sein (VkBl. 1986, S. 557).
Zitat:
deren Fläche unter 0,1 qm liegt
Das würde ja passen...
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ja soll ab machen und morgen vorbei kommen und zeigen. aber wenn ich irgendwas im internet finde bzw. § kann ich aus drucken und hin zeigen
Zitat:
Original geschrieben von Mandy81
einen kleinen 10 x 40cm Aufkleber
das ding ist doch garantiert breiter als 40cm!
selbst wenn, wenn der Gesetzestext oben stimmt, wäre er immernoch im grünen Bereich, 0,1m² wäre ja 10 x 100 cm...
Ich an deiner Stelle würde mich wenn voll und ganz absichern.
Fahr doch mal zum TÜV und frag die... Und wenns geht gleich mal eine schriftliche Bestätigung für geben lassen...
Ich denke es gibt nichts schlimmeres als bei der Polizei vor zu fahren und ihnen was vorhalten, und die lachne dich noch aus weil das nicht zutrifft^^
Alles was ich bisher zu dem Thema gefunden habe ist immer wieder das hier:
I) Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 qm nicht überschreiten
II) Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein.
III) Die Scheibeneinfassung muß von Aufklebern frei bleiben.
IV) Die nach § 35b Absatz 2 Satz 1 geforderte freie Sicht muß gewährleistet sein.
Als Schtbereich gilt meines wissens nach mindestens die komplette Lenkradbreite von Unter- bis Oberkante der Scheibe, somit dürfte der Aufkleber schon im Sichtbereich sein...
Das mit dem TüV ist eine gute Idee, würde gerne dann deren Gesichter sehen. Foto wirst du keines machen dürfen, oder?
So einen Aufriss wegen den Schickanierern. . . Mach es doch anders und lass dir erstmal von ihnen beweißen das der Aufkleber nicht erlaubt ist. Schwarz auf weiß. Ich traue mich zu wetten das sie dafür keine Beweißmittel haben. Nur weil die lieben Herrschaften keine "gemachten" Autos mögen brauchen sie nicht an jedem noch so kleinen Ding aufgeilen. . . 😠
Mir selbst wollten sie auch schon so viel aufbrummen, für ich allerdings immer erst den genauen Paragraphen wissen wollte und schon war ruhe. Mittlerweilen habe ich einen halben Ordner voll Dokumente und Gesetzestexte im Handschuhfach liegen. (Abschleppvorschriften, Reifenfreigaben, Profiltiefen usw usw usw.)
Hoffe geholfen zu haben.
MFG Chris
@Chris1715:
Das würd ich etwas anders sehen. Wenn wir immer erst alle Sachen machen würden und uns dann im Problemfall erst mal zeigen lassen warum man das nicht darf, hätten wir z.B. bei einem Unfall sehr schnell ein riesiges Problem.
Als Teilnehmer am Straßenverkehr ist der Fahrer nunmal für sein Fahrzeug verantwortlich! Ich selbst finde den Aufkleber zwar auch relativ unbedenklich, aber man sollte sich schon selbst darum kümmern ob das Probleme nach sich ziehen kann. Im Schadensfall ist sonst das Gejammer auch wieder riesig.
Gruß!
Also mich persönlich würde der Aufkleber stören.
Ich würde guten willen zeigen und den Aufkleber abmachen und evtl. auf die Heckscheiben kleben.Wenn du dann nachweise bzw. Gesetztext etc. haben willst holen die am Ende nen Gutachter --> Gericht entscheidet dann ob ja oder nein da es ja nicht eindeutig geregelt ist....wegen dem Aufkleber so ein Aufstand lohnt doch net.
Moin, moin,
Gutachter, TÜV, fehlt nur noch ein Rechtsanwalt (der wäre bei Rechtschutzversicherung kostenlos!). Das wären kostspielige Meinungen.
Aber was bitte ist dir der Aufkleber Wert ...
mfg