Auffahrunfall, was nun?
Hi Leute,
mir ist gestern ein Pizzallieferwagen bei Rot aufgefahren. Ein kleiner Smart war das und ich fahre den E39 als Limo.
Die Stossstange ist zerkratzt und nach vorn verrutscht, da der Stossdämpfer in der Stossstange wohl kaputt ist jetzt. Mit seiner Motorhaube hat er mir das Metall zwischen Kofferraumklappe und Stossstange eingedrückt. Das ist ja bereits ein Karosserieteil. Mein Bruder sagt, ich solle zu seinem bekannten Gutachter fahren und der Gutachter hat das auch gesagt. Der Schaden am Karosserieteil ist aber echt gering, meiner Meinung nach. Soll ich dann trotzdem zum Gutachter?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hasengump
sag ich doch alles andere ist scheiße und alle anderen ratschläge ausser anwalt und polizei sind genauso scheiße!! alles blauäugige strassenritter.
Hier scheint ja wirklich nur EINER (wobei sich in diesem Threat noch so ein Oberschlauer rumtreibt) Ahnung zu haben und alle anderen sind blöd. Ganz grosses Kino.......
Ich würde Dir übrigens noch raten, Deine Grossschreibtaste zu reparieren!
Als erstes braucht man bei solchen Bagatellunfällen keine Polizei, ausser der Unfallgegner stellt sich blöd oder der Unfallhergang scheint komplex zu sein.
Personalien/Versicherung austauschen, Kostervoranschlag (in dem Fall das Gutachten des SV) bei der gegnerischen Versicherung einreichen und abwarten ob es bezahlt wird. (Komischerweise hat das bei mir bisher immer geklappt, auch bei der Allianz)
Wenn sich die Versicherung quer stellt, kann man so langsam mal über die Hinzuziehung eines Anwalts nachdenken, aber gleich von Vorneherein mit Kanonen auf Spatzen schießen ist doch lächerlich.
Am Besten gleich direkt nach dem "Bums" Handy ans Ohr und Anwalt anrufen, bevor man ein Wort mit dem Unfallgegner gewechselt hat, oder???😕😁
80 Antworten
BTT:
Steht einem nicht sogar ein Leihwagen zu? ->
Dies wäre doch immer ein gutes Druckmittel?!?
Zitat:
Original geschrieben von marco31
Nicht "die anderen"!! Nur Zwei!
wie ich dir bereits schonmal schrieb...solltest du...wenn du andere für dumm verkaufen möchtest, wenigstens darauf achten, das man dir nicht die fehler anlasten kann, die du anderen vorwirfst...
das richtige nutzen der zitier-funktion solltest du dann auch nochmal üben! anstatt dich hier weiter lächerlich zu machen! 😁
Zitat:
Und das ist mir doch vortrefflich gelungen😁!
das liegt im auge des betrachters!
Zitat:
deshalb sind es trotzdem nichts anderes als Einzelfälle.
nur weil du es bisher nicht anders kennst, heißt das nicht gleichsam, das du die weißheit mim löffel gefressen hast und alle anderen, die nicht deiner meinung sind - eben weil sie andere erfahrungen gemacht haben bzw. in der branche zu tun haben - dummschätzer sind...
Zitat:
Original geschrieben von ABT.VS4
Steht einem nicht sogar ein Leihwagen zu? ->
Dies wäre doch immer ein gutes Druckmittel?!?
der leihwagen steht dir, für die im gutachten aufgeführten reparaturdauer zu...
nimmst du dir einfach einen solange bis das fahrzeug wieder fährt, wirst du in 99,9999% der fälle nichtnur in vorkasse treten, sondern auch auf den kosten sitzen bleiben....
Zitat:
Original geschrieben von ABT.VS4
Steht einem nicht sogar ein Leihwagen zu? ->
Dies wäre doch immer ein gutes Druckmittel?!?
Zitat:
der leihwagen steht dir, für die im gutachten aufgeführten reparaturdauer zu...
nimmst du dir einfach einen solange bis das fahrzeug wieder fährt, wirst du in 99,9999% der fälle nichtnur in vorkasse treten, sondern auch auf den kosten sitzen bleiben....
Ach herrje, da hat man ja dann richtig die A****karte! Ich bin z.B. absolut auf mein Auto angewiesen.....
Da ja hier öfters mal die aussage kam, dass man teilweise ewig auf sein Geld warten muss -> Was macht man dann??? Bus und Bahn, bei mir nicht möglich da keine Linie vorhanden.
Taxi? Das ist mehr als teuer.
Hat die gegnerische Vers. die Pflicht den geschädigten dann Mobil zu halten?
Edit: Sorry für die Falsche zitierung aber irgendwie muckt da was gerade😕
Zitat:
Original geschrieben von ABT.VS4
Was macht man dann?
schlicht und ergreifend in vorkasse treten....
Zitat:
Hat die gegnerische Vers. die Pflicht den geschädigten dann Mobil zu halten?
die gegn. versicherung wird damit argumentieren, das sie dir für die dauer der reparatur - bei guter laune des sachbearbeiters, auch zusätzlich für die zeit bis der sachverständige da war - einen leihwagen zahlt...und du ja, direkt nachdem der sv dawar, die reparatur in auftrag geben könntest...
wenn du dazu kein geld hast, steht es dir frei einen kredit dafür aufzunehmen, dessen kosten du bei der vers. (mit anwaltlicher hilfe - weil den papierkram, der dann auf dich zukommt, willst du dir nicht wirklich antun) geltend machen kannst...
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Also ist es quasi ja so, wie ich es machen würde.
Auto beim 🙂 abstellen, dort begutachten lassen und auch die rep. würde ich dort durchführen lassen.
Leihwagen natürlich auch aus dem Hause des 🙂
Zitat:
Original geschrieben von ABT.VS4
Also ist es quasi ja so, wie ich es machen würde.
du musst dir halteben im klaren sein, das wenn die versicherung rumzickt
(das kann man ja in dem von mir verlinkten thread nachlesen, das dies kein einzelfall ist!)der 🙂 dir die rechung zuschicken wird, wenn die in der abtretungserklärung angegebene zeit
(meist 3-4wochen)verstrichen ist und er immernoch kein geld von der vers. hat....
und wenn der dir einen wagen stellt, solltest du darauf achten, das dieser wagen nicht über einen "unfalltarif" abgerechnet wird...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und wenn der dir einen wagen stellt, solltest du darauf achten, das dieser wagen nicht über einen "unfalltarif" abgerechnet wird...
Das heißt was?
Hallo TE,
das ist doch alles ganz einfach. Bei einem Haftpflichtschaden (liegt bei Dir vor) hast Du die Wahl des Gutachters. Der einfachste Weg ist folgender. Das Auto zu BMW bringen. Die bestellen ihren Gutachter und der ist mit Sicherheit nicht gegen Dich, sondern für BMW. Eine Abtretungserklärung bei BMW unterschreiben und das Auto reparieren lassen. Natürlich hast Du Anspruch auf einen Leihwagen, eine Klasse niedriger oder gleich wie Deiner. Du hast dann nichts mehr mit irgentwelchen Abrechnungen oder sonstwas zu tun, sondern holst Dein Fahrzeug repariert ab und gut ist es. Wichtig ist die Schadensaufnahme vor Ort durch die Polizei, damit im Nachhinein der Unfallgegner nicht behaupten kann, daß Du rückwärts gefahren und ihm reingefahren bist.
Viel Glück
Thomas
P.S. Die Polizei sichert als Unbeteiligter Dritter nur die Fakten und die sind im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung i.d.R. von entscheidender Bedeutung.
Du bekommst eine Tagebuch-Nr. und mehr brauchst Du nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Tom041963
... Wichtig ist die Schadensaufnahme vor Ort durch die Polizei, damit im Nachhinein der Unfallgegner nicht behaupten kann, daß Du rückwärts gefahren und ihm reingefahren bist.
...
da wird der Polizei bei der Unfallaufnahme solcher (einfacher) Konstellationen meist zuviel angedacht,
denn sie kommen schon mal nicht als zeugen des tatgeschehenvor ort, sondern sind wenn denn erst danach vor ort.
jedem unfallbeteiligten wird Recht auf Gehör gegeben und somit hat jeder seine Aussage !
Daher sind im Weiteren "echte" Zeugen (Unfallhergang gesehen haben / keine "Knallzeugen"😉 um so wichtiger !!
Und bei einfachen Konstellationen kommt auch nicht immer die Polizei dazu.
Keine Verletzten, keine sonstigen Verkehrsleitmaßnahmen erforderlich, Austausch der Unfallgegner zu Personalien etc. möglich,......kein besonderes öffentliches Interesse.
Da bleibt's bei der ZIVILrechtlichen Schadensregulierung, sowie sie hier in diesem Einzelfall auch gerade abläuft.
Zitat:
Original geschrieben von ABT.VS4
Das heißt was?
es gibt autoverleiher und auch autohäuser, die dir im falle eines unfalles, ein fahrzeug nach dem unfallersatzwagentarif geben, der kostet dann durchaus mal das 6-fache des normalen verleihtarifes und diese sechsfachen kosten, wird keine versicherung übernehmen....
Zitat:
Original geschrieben von Tom041963
P.S. Die Polizei sichert als Unbeteiligter Dritter nur die Fakten und die sind im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung i.d.R. von entscheidender Bedeutung.
*lol*
zum einen muss die polizei garnicht zu einem unfall kommen, zum anderen müssen die noch viel weniger unfallaufnahme für die beteiligten machen...es gibt keine "fakten" die man nicht selbst sichern könnte...
Hallo Dr. A.Mok
Zitat:
*lol*
zum einen muss die polizei garnicht zu einem unfall kommen, zum anderen müssen die noch viel weniger unfallaufnahme für die beteiligten machen...es gibt keine "fakten" die man nicht selbst sichern könnte...
Also zuerst einmal eine Regel:" gar nicht wird gar nicht zusammen geschrieben" Das konnte ich mir nicht verkneifen, wenn jemand ein Doktor ist.😉
Zum Thema: ich habe es noch nie erlebt, daß die Polizei sich geweigert hat, einen Unfall aufzunehmen. Wenn sie dann aber kommt, nehmen sie alle Aussagen auf und das kann später von Nutzen sein.
MfG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Tom041963
Wenn sie dann aber kommt, nehmen sie alle Aussagen auf..
diese
(unter schock abgegebenen)aussagen können später jederzeit, völlig straffrei wieder zurückgezogen werden und zeugen können auch ohne polizeiliche aufnahme aussagen ^^
... da hast Du allerdings recht, aber es sind zuallererst mal die Fakten aufgenommen. Und wir kennen doch die Richter in unserem Staat, die gehen doch am liebsten den leichten Weg und da ist die Aussage von XY nur ein Drittel soviel wert wie ein amtlich aufgenommenes Unfallprotokoll. (Erfahrung)
MfG Thomas
Also die Versicherung hat im wesentlichen 2 Möglichkeiten im Rahmen ihres Schadensmanagements ihre eigenen Zahlungen klein zu halten:
1. Das was ihr hier die ganzen letzten 10+ Beiträge diskutiert - nämlich versuchen dem Geschädigten eine Teilschuld anzuhängen oder gar die ganze Schuld. In diesem Fall kann (muß aber nicht) es hilfreich gewesen sein, wenn die Polizei da war und den Unfallhergang aufgenommen hat und z.B. den Schädiger gebührenpflichtig verwarnt hat - das stellt eine gewisses Indiz bei der Beurteilung der Schuldfrage dar. Aber Teilschuld ist ein weites Feld. Das alles ist hier für diesen Fall aber - so denke ich - völlig irrelevant weil um die Schuldfrage und den Unfallhergang geht es ja gar nicht.
Vielmehr droht hier die Variante 2, die die Versicherung wählen kann:
2. Nämlich versuchen die Schadenshöhe zu ihren Gunsten zu manipulieren. Die nötigen Reparaturmaßnahmen werden zu restriktiv angesetzt. Bei älteren Fahrzeugen (Kratzer und sonstige Gebrauchsspuren) wird durch die Raparatur eine Verbesserung des Fahrzeugzustandes unterstellt und diese Verbesserung von der Schadenshöhe abgezogen (eine andere Variante ist die Reparatur durch Gebrauchtteile). Bei wirtschaftlichen Totalschäden ist auch beliebt, den Restwert möglichst in die Höhe zu treiben, denn der Restwert wird ja nicht von der Versicherung beglichen sondern aus einem anderen Topf (Autoverwerter) bzw. verbleibt beim Geschädigten wenn er reparieren lassen will. Das wird dann natürlich immer unlukrativer für den Geschädigten falls er z.B. in Eigenleistung reparieren will und nach Gutachten abrechnen.
Feinheiten wie Kürzung um die MWSt bei Eigenreparatur, feilschen um die Mietwagenklasse bei älteren Fahrzeugen, Anerkennung einer Wertminderung bei neueren Fahrzeugen, die nach der Reparatur nicht mehr als "unfallfrei" verkauft werden können, der Versuch der Untersagung eines Zwischenverkaufs bevor eine Restwertebörse durchgeführt wurde, u.a. sind dann eher die Feinheiten.
Grundlage von allen unter 2. aufgeführten Maßnahmen ist natürlich immer ein Gutachten, das von der gegn. Versicherung beauftragt wurde und meist (wen wundert es) mehr zu Ungunsten des Geschädigten ausfällt als das des eigenen Gutachters.
Ich bleibe deshalb dabei: Es ist sehr unklug dem Gutachter der gegnerischen Versicherung Zutritt zum Fahrzeug zu gestatten und es besteht auch keinerlei Verpflichtung dazu.
ghm
haben wir schon alles gehabt!!! er weis was sache ist und gut!!! lassen wir diese sinnlosen scheiß!!!
fazit: es gibt halt ne menge vollblutklugscheißer und halt einige die einfach ihre finger schnell auf der tastatur haben.
hasengump
ps: was machen eigentilich leute hier im forum die überhaupt kein e39 mehr haben oder jemals hatten?! ;-)