Auffahrunfall, was nun?

BMW 5er E39

Hi Leute,
mir ist gestern ein Pizzallieferwagen bei Rot aufgefahren. Ein kleiner Smart war das und ich fahre den E39 als Limo.
Die Stossstange ist zerkratzt und nach vorn verrutscht, da der Stossdämpfer in der Stossstange wohl kaputt ist jetzt. Mit seiner Motorhaube hat er mir das Metall zwischen Kofferraumklappe und Stossstange eingedrückt. Das ist ja bereits ein Karosserieteil. Mein Bruder sagt, ich solle zu seinem bekannten Gutachter fahren und der Gutachter hat das auch gesagt. Der Schaden am Karosserieteil ist aber echt gering, meiner Meinung nach. Soll ich dann trotzdem zum Gutachter?

Stossstange
Eingedrückte Rückwand
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hasengump


sag ich doch alles andere ist scheiße und alle anderen ratschläge ausser anwalt und polizei sind genauso scheiße!! alles blauäugige strassenritter.

Hier scheint ja wirklich nur EINER (wobei sich in diesem Threat noch so ein Oberschlauer rumtreibt) Ahnung zu haben und alle anderen sind blöd. Ganz grosses Kino.......

Ich würde Dir übrigens noch raten, Deine Grossschreibtaste zu reparieren!

Als erstes braucht man bei solchen Bagatellunfällen keine Polizei, ausser der Unfallgegner stellt sich blöd oder der Unfallhergang scheint komplex zu sein.
Personalien/Versicherung austauschen, Kostervoranschlag (in dem Fall das Gutachten des SV) bei der gegnerischen Versicherung einreichen und abwarten ob es bezahlt wird. (Komischerweise hat das bei mir bisher immer geklappt, auch bei der Allianz)
Wenn sich die Versicherung quer stellt, kann man so langsam mal über die Hinzuziehung eines Anwalts nachdenken, aber gleich von Vorneherein mit Kanonen auf Spatzen schießen ist doch lächerlich.
Am Besten gleich direkt nach dem "Bums" Handy ans Ohr und Anwalt anrufen, bevor man ein Wort mit dem Unfallgegner gewechselt hat, oder???😕😁

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Naja,
was mir auch noch aufgefallen ist, dass der Schaden am Auspuff nicht erwähnt wurde. In keinem der Gutachten,d.h. wenn die sich querstellen werde ich dort genauer nachforschen.

Ausserdem, muss ich denn in eine Werkstatt? Ich will erstmal NUR das Geld und den Rest kläre ich dann.....in Vorkasse werde ich nichts machen......

Zitat:

Original geschrieben von Nropb86


Ausserdem, muss ich denn in eine Werkstatt?

nein, musst du nicht....

du kannst auch "fiktiv" abrechnen, d.h. du bekommst keine mwst ausgezahlt und je nach versicherung wird auch noch der stundenlohn sowie die verbringungskosten gekürzt (auch das gutachten, was die versicherung hat anfertigen lassen, wird hier höchstwarscheinlich nochmal zusätzlich gekürzt werden)...

schmink dir allerdings im fall der fiktiven abrechnung direkt schonmal ab, das die arroganz das von dir in auftrag gegebene gutachten auch nur ansatzweise beachten wird!

Na ich werde mal schauen.....mein Anfall hat mich jetzt auch schriftlich gefragt, ob ich das Geld ausgezahlt haben will. Allerdings entfäät dann ide Mwst. Was soll das heissen? bei mir steht Reperaturkosten netto gemäß Gutachten 2.600 Euro. Das heisst ich kriege das Geld. Oder wird vom Netto noch 19% abgeuogen. Die frage kling vielleicht wirklich doof. Aber ich habe schon soooo viele überraschungen mit der Justiz gehabt, dass ich lieber nachfrage......

Wenn du dir das Geld auszahlen läßt kriegst du den Nettowert ausbezahlt - nennen wir den Betrag X.

Wenn du danach in die Werkstatt gehst und die Reparatur beauftragst, die im Gutachten genannt ist, wird die Werkstatt dir Betrag X + 19% MWSt in Rechnung stellen. Du wirst in diesen Fall also um genau diese 19% hinterher ärmer sein als vorher.

Gleiches gilt sinngemäß für die Ersatzteile die du mit MWST einkaufst und selbst einbaust.

ghm

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Zitat:

Original geschrieben von ghm


Du wirst in diesen Fall also um genau diese 19% hinterher ärmer sein als vorher.

wenn er diese rechnung der vers. nachreicht, wird diese die ausstehende mwst erstatten....

Ok, stimmt. Mit entsprechendem Nachweis ist eine Nachforderung möglich. Danke für die Korrektur Magirus.

ghm

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