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Auffahrunfall hintere Stoßstange beschädigt

Mercedes B-Klasse W246
Themenstarteram 3. Juni 2019 um 7:30

Hallo, wie schon im Titel angekündigt, wurde die hintere Stoßstange beschädigt.

Dummerweise hat die Unfallverursacherin offenbar keine Haftpflichtversicherung-

sowas gibts also auch:D

Frage:

gibt es Erfahrungen, welche Kosten beim Einbau einer neuen Stoßstange

durch MB auf uns zukommen könnten?

Danke für Informationen

R70

Beste Antwort im Thema

Vor vielen Jahren hatte ich einen Unfall (Totalschaden an meinem Auto). Der Unfallverursacher war nicht mehr haftpflichtversichert /Auffahrunfall. Für diese Fälle, wenn nachweislich bei dem Unfallverursacher zivilrechtlich nichts

zu holen ist (fruchtlose Pfändung oder wie in meinem Fall - es lag beim Amtsgericht eine Eidesstattliche Versicherung (früher: Offenbarungseid) vor) - konnte ich meinen Schaden bei der Haftpflichtgemeinschaft aller Versicherer, die für

diese Fälle eintreten, geltend machen und mein Schaden wurde auch bezahlt.

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Moin, man kann im Deutschland kein Kfz Zulassen ohne Haftpflicht.

Warst du im Ausland unterwegs bzw. war das ein Ausländer ?

 

Gruß

Im Dezember letzten Jahres fuhr mir ein Auto ins Heck an der linken Ecke: Gesamtschaden lt. Gutachten: > 15.000€. Knapp am wirtschaftlichen Totalschaden vorbei.

Fzge die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werde müssen eine Haftpf-Vers haben!

Die wollte sie dir nur net sagen............

Du hast hoffentlich das Kennzeichen und unter 08002502600 erfährst du auch ihre Vers.

Stossfängerverkleidung hi ern, wenn sonst nix ist wie z. B. Querträger, Sensoren, Leitungssatz usw.

dann bei M-B ca. 1500eur

Selben Schaden gehabt.Sollte ca.1200.- kosten. Nach langer Diskussion mit Heisslüfter Beule heraus gedrü kt. Was für die Kaffeekasse.Fertig.Du siehst nichts mehr.

Vor vielen Jahren hatte ich einen Unfall (Totalschaden an meinem Auto). Der Unfallverursacher war nicht mehr haftpflichtversichert /Auffahrunfall. Für diese Fälle, wenn nachweislich bei dem Unfallverursacher zivilrechtlich nichts

zu holen ist (fruchtlose Pfändung oder wie in meinem Fall - es lag beim Amtsgericht eine Eidesstattliche Versicherung (früher: Offenbarungseid) vor) - konnte ich meinen Schaden bei der Haftpflichtgemeinschaft aller Versicherer, die für

diese Fälle eintreten, geltend machen und mein Schaden wurde auch bezahlt.

Themenstarteram 3. Juni 2019 um 15:40

Ich habe natürlich das gegnerische Kennzeichen, Fotos vom Fahrzeug und Pa der Verursacherin.

Die von ihr angegebene HaftpflVers. kennt das Kennzeichen nicht. Die Zentralstelle

der Versicherer teilte nur mit, dass eine bestehende Versicherung Anfang April gekündigt wurde

und keine neue bekannt ist. Die sogenannte Nachhaftung greift nicht, da seitdem zuviel Zeit

verstrichen ist.

Die Zentale Zulassungsstelle Hamburg verweigert jede Auskunft wegen Datenschutz.

Langsam entsteht hier der Verdacht, dass das Fahrzeug gar nicht zugelassen war.

Die Frage ist jetzt, ob sich die Beauftragung eines Anwalts (keine Rechtschutzversicherung)

lohnt. Die Gegnerin und ihr Fahrzeug machten nicht den Eindruck, ob da viel zu holen sei.

Danke für die Angaben über ev. Reparaturpreise!!

R70

Zitat:

@Rentner70 schrieb am 3. Juni 2019 um 17:40:14 Uhr:

Ich habe natürlich das gegnerische Kennzeichen, Fotos vom Fahrzeug und Pa der Verursacherin.

Die von ihr angegebene HaftpflVers. kennt das Kennzeichen nicht. Die Zentralstelle

der Versicherer teilte nur mit, dass eine bestehende Versicherung Anfang April gekündigt wurde

und keine neue bekannt ist. Die sogenannte Nachhaftung greift nicht, da seitdem zuviel Zeit

verstrichen ist.

Die Zentale Zulassungsstelle Hamburg verweigert jede Auskunft wegen Datenschutz.

Langsam entsteht hier der Verdacht, dass das Fahrzeug gar nicht zugelassen war.

Die Frage ist jetzt, ob sich die Beauftragung eines Anwalts (keine Rechtschutzversicherung)

lohnt. Die Gegnerin und ihr Fahrzeug machten nicht den Eindruck, ob da viel zu holen sei.

Danke für die Angaben über ev. Reparaturpreise!!

R70

Hallöchen,

Ich hatte vor paar Jahren bei meinem Renault Megane 2 an einer Ampel einen Auffahrer.... kosten waren unterm Strich 4500€ weil auch die Karosse noch einen gescheiten Staucher bekam. Ich hatte damals direkt die Polizei hinzugezogen da ich in der Vergangenheit mal einen ziemlichen Zirkus mit der Versicherung hatte (Aufbruch). Ich würde dir Empfehlen da eine Anzeige zu machen und dann wird das alles weitestgehend durch die Polizei ermittelt.... und falls es zu einem Verfahren kommt dann kannst gegen die Person einen Pfändungstitel bekommen .... aber vorstrecken wirst die Kohle unter umständen müssen. Was ich nicht genau weis, ist ob bei deiner KFZ-Versicherung eine Klausel drin steckt damit die das Geld vorstrecken und die es sich dann beim Gegner holen somit hättest du evtl. deutlich weniger Ärger.

Auf Youtube bei den Autodoktoren habe ich ein Video gesehen bzgl Designrecht bei KFZ..... Man kann im Ausland nachproduzierte Teile kaufen und dann lackieren lassen.... Werkstätten dürfen das nicht einbauen... aber vielleicht kann dir jemand helfen die Reparaturen durchzuführen das wäre natürlich deutlich billiger falls es spitz auf Knopf kommt.

PS: Du hast ab einer Schadenhöhe von 700 oder 800€ einen Gutachter selbst zu bestellen für die Schätzung des Schadens. Bei einem Kostenvoranschlag durch MB, kann es sein falls doch eine Versicherung beim Gegner besteht, dass die gegnerische Versicherung dir einen Gutachter schickt und der wird nicht zu deines Gunsten sein.

Gruß Jürgen

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 3. Juni 2019 um 11:07:40 Uhr:

Vor vielen Jahren hatte ich einen Unfall (Totalschaden an meinem Auto). Der Unfallverursacher war nicht mehr haftpflichtversichert /Auffahrunfall. Für diese Fälle, wenn nachweislich bei dem Unfallverursacher zivilrechtlich nichts

zu holen ist (fruchtlose Pfändung oder wie in meinem Fall - es lag beim Amtsgericht eine Eidesstattliche Versicherung (früher: Offenbarungseid) vor) - konnte ich meinen Schaden bei der Haftpflichtgemeinschaft aller Versicherer, die für

diese Fälle eintreten, geltend machen und mein Schaden wurde auch bezahlt.

Es lohnt sich auf jeden Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, zumal der Unfallverursacher bekannt ist

bzw. ermittelt werden kann. Es ist auch wichtig, gegen den Verursacher Strafanzeige, wenn noch nicht ge-

schehen, zu stellen, zumal dieser ein Fahrzeug im öffentlichen Raum bewegt hat, welches nicht mehr haftpflichtversichert war. Die Anschrift der Haftpflichtversicherer wird Dir Deine PKW-Haftpflichtversicherung

benennen können, so daß Du dort Deinen Schaden geltend machen kannst. Sollte diese vor einer etwaigen

Regulierung von Dir verlangen, daß Du die Unpfändbarkeit des Verursachers vor einer Regulierung nachweisen mußt, ist es ratsam beim zuständigen Amtsgericht anzufragen (unter Darlegung des Sachverhaltes), ob der Verursacher bereits eine Eidesstattliche Versicherung abgeleistet hat. Wenn ja,

wird man Dir auch das Aktenzeichen der E.V. geben bzw. eine Fotokopie des Protokolls der E.V. übersenden.

Wenn nein, mußt Du über Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Zwangsvollstreckung gegen den Ver-

Ursache vorgehen, wobei Letzteres am Besten mit anwaltlicher Hilfe geht. Hierbei ist natürlich zu beachten,

daß beim Verursacher "was zu holen" ist (Geldvermögen/Einkommen/unbewegliches Vermögen etc.).

Zitat:

@Juergen9544 schrieb am 3. Juni 2019 um 18:32:38 Uhr:

 

Ich würde dir empfehlen da eine Anzeige zu machen und dann wird das alles weitestgehend durch die Polizei ermittelt.... und falls es zu einem Verfahren kommt dann kannst gegen die Person einen Pfändungstitel bekommen .... aber vorstrecken wirst die Kohle unter umständen müssen. Was ich nicht genau weis, ist ob bei deiner KFZ-Versicherung eine Klausel drin steckt damit die das Geld vorstrecken und die es sich dann beim Gegner holen somit hättest du evtl. deutlich weniger Ärger.

Wenn die eigene Kfz.-Vers. reguliert und sich dann die Kosten vom Verursacher zurückholt, dann nennt sich das "Verursacher in Regreß nehmen".

Aber wenn beim Unfallverursacher/Gegner nix zu holen ist ???

SFR unschädlich ? Vorerst in 2019 wohl,

aber was passiert am 01.01.20 (Folgejahr) ?

Vers. keinen Erfolg bei Regreß, dann macht die eigene Kfz.-Vers. da kein großes Aufheben von, Zack ... dann wird gestuft ... und bums ! VK-SFR dahin ... leider.

Der Versicherung ist das doch egal, auch wenn es die Eigene ist !!!

Anzeige würde ich auf jeden Fall erstatten (widerrechtliche Teilnahme am Strassenverkehr OHNE gültige Kfz.-HV), man las aber auch, was User "gordonairdail" weiter oben schrieb.

Weiter anmerkend ...

Schonmal einer "nackten Person" in die Tasche gefaßt" ???

Oder warum wurde der Vers-schutz zum 01.04.19 gekündigt ? Zufall ? Eher weniger ...

Die ist einfach mit ihren alten Kennzeichen unversichert weitergefahren ...

und weil der Vollstreckungsbeamte der Zulassungsstelle noch nicht bei ihr war ... oder sie nicht auffinden konnte. So ist das nämlich ...

Für den TE Rentner70 tut es mir leid,

sowas wünscht sich NIEMAND von uns hier schreibenden !!!

Mglw. ist er aufgrund einer VERHÄLTNISMÄßIG "kleinen Sache" ja noch gut davon gekommen.

Das ist das einzig positive daran !

Aber grätzend ärgerlich ist es allemal ...

Endlose Telefonate, Verdruß, Recherche (Zeitaufwand ohne zum Ziel zu gelangen), Anzeige erstatten ...

um mglw. festzustellen ... dass diese weibliche Person "wirtschaftl. ABGEBRANNT war/ist, höchst ärgerlich.

Wie nun weiter ... " da ist guter Rat teuer" ...

 

 

Zitat:

@ottocar2013 schrieb am 3. Juni 2019 um 19:24:20 Uhr:

Zitat:

@Juergen9544 schrieb am 3. Juni 2019 um 18:32:38 Uhr:

 

Ich würde dir empfehlen da eine Anzeige zu machen und dann wird das alles weitestgehend durch die Polizei ermittelt.... und falls es zu einem Verfahren kommt dann kannst gegen die Person einen Pfändungstitel bekommen .... aber vorstrecken wirst die Kohle unter umständen müssen. Was ich nicht genau weis, ist ob bei deiner KFZ-Versicherung eine Klausel drin steckt damit die das Geld vorstrecken und die es sich dann beim Gegner holen somit hättest du evtl. deutlich weniger Ärger.

Wenn die eigene Kfz.-Vers. reguliert und sich dann die Kosten vom Verursacher zurückholt, dann nennt sich das "Verursacher in Regreß nehmen".

Aber wenn beim Unfallverursacher/Gegner nix zu holen ist ???

SFR unschädlich ? Vorerst in 2019 wohl,

aber was passiert am 01.01.20 (Folgejahr) ?

Vers. keinen Erfolg bei Regreß, dann macht die eigene Kfz.-Vers. da kein großes Aufheben von, Zack ... dann wird gestuft ... und bums ! VK-SFR dahin ... leider.

Der Versicherung ist das doch egal, auch wenn es die Eigene ist !!!

Anzeige würde ich auf jeden Fall erstatten (widerrechtliche Teilnahme am Strassenverkehr OHNE gültige Kfz.-HV), man las aber auch, was User "gordonairdail" weiter oben schrieb.

Weiter anmerkend ...

Schonmal einer "nackten Person" in die Tasche gefaßt" ???

Oder warum wurde der Vers-schutz zum 01.04.19 gekündigt ? Zufall ? Eher weniger ...

.....

Gegen die Rückstufung hilft ein Rabatt-Schutz - so teuer ist der nicht und er erhält die SFR Rabatte bei bis zu drei Schäden pro Jahr (zumindest bei den guten Versicherern).

Und wenn jemand mit einem nicht zugelassenem KFZ am Straßenverkehr teilnimmt dann ist es auf jeden Fall etwas was eines Anwalts und der Polizei bedarf ;)

Einem nacktem Mann kann man nicht in die Tasche greifen aber einen Schadenersatz bei den Haftpflichtversicherern kann man anmelden. Hat gordenairdail schon geschildert ein paar Beiträge vorher.

Sofort Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz stellen, willst du die Dame davon kommen lassen ohne rechtliche Konsequenzen?

War die Polizei vor Ort?

am 4. Juni 2019 um 17:15

Hallo

wen wirklich nur Stoßstange beschädigt ist besorg dir eine gebrauchte,vielleicht in der richtigen Farbe.

Schau mal bei MBGTC .

Dann bist du bei 200-300 € und hast wenig Ärger und schonst deine Nerven.

Gruß

Themenstarteram 4. Juni 2019 um 18:27

Da der Unfall bei geringer Geschwindigkeit passiert ist, zeigt die

Stoßstange nur bei genauem Hinsehen leichte Verformungen.

Eine Inspektion bei einer freien Werstatt hat keine Schäden

an der Aufhängung oder am Rahmen ergeben.

Habe heute online Anzeige bei der Hamburger Polizei erstattet.

Wenn das alles nichts ergibt, werde ich es erst mal so

lassen.

@Bruno_Pasalaki: die Hamburger Polizei kam nicht wegen

"Überlastung und Nichtvorliegens eines Personenschadens"

R70

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