Auffahrunfall bei Neuwagen - Recht auf Neuwagen?
Hallo,
hatte einen Auffahrunfall. Mein Dicker hinten eingebeult. Der Gegner Schrott. Gutachten besagt Reparaturkosten. Auto war gerade mal 6 Wochen alt.
Wer weiß, ob es eine Regelung gibt (und wo die steht), dass bei einem gewissen Reparaturwert und einem Alter unter 8 Wochen mir ein Neuwagen zusteht? Kilometerleistung bis Unfall ca. 4200km.
Danke für Hinweise.
fireBee
27 Antworten
Tut mir Leid für dich! Aber warum sollte es da eine besondere Regelung geben, ist Pech würd ich da sagen.
Ist ja eigentlich nichts anderes, wenn jemand in einen z.b. x Jahre alten A6 hinten rein fährt oder in einen 6 Wochen alten!
Ist halt sehr sehr ärgerlich bei einem so neuen Auto, aber ne Sonderegelung gibt es da meines Wissens nach nicht.
Neuwagenersatz bis max. 1.000km Fahrleistung und < 3 Monate alt (OLG Hamm, AZ: 13 U 54/99, ZfS 2/2000)
Hab ich von einem Bekannten "gehört". Leider nur gehört und nicht gelesen!
Wäre der Wagen unter 4 Wochen alt und hätte bis 1000km stünde mir ein Neuwagen zu. So jedenfalls mein Rechtsanwalt zu mir.
Die traurige Geschichte geht aber noch weiter. Bin im Moment nur zu sehr aufgelöst, werd euch das aber in den nächsten Wochen wissen lassen.
Mein Beileid.
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na oder bei Totalschaden aber das ist ja offenbar bei dir nicht der Fall, aber sei froh das es "nur" Sachschaden ist, wenns denn so ist...
Vom Bekannten hab ich weiter erfahren, dass evtl. meine Vollkasko hier eine Regelung hat. Hab Prämie Light - ist wem was bekannt?
Nein, leider neben dem Sachschaden noch Verdienstausfall (selbständig) von über 2 Wochen wegen Krankheit (heftiges Schleudertrauma). Hab seither extreme Konzentrationsschwierigkeiten und kann gar nur noch 4 Std am Tag am PC arbeiten, dann wird mir unregelmässig schwindelig und mir schlafen bei bestimmten Haltungen Muskelpartien im Gesicht und auf der Kopfhaut ein. Nervliche Probleme eingeschlossen. Bin in physiotherapeutischer Behandlung, damit mein Schleudertrauma nachbehandelt wird. Ist nichts womit man spaßen sollte.
Ich war aber "zum Glück" allein im leeren Auto. Der Unfallgegener ist nach Aussage der Polizei ungebremst in mich reingesaust - hat wohl geschlafen? Zum Glück im Ort passiert, sonst wär ich heute vielleicht ohne Kopf - vermutlich hätte ich dann aber auch keine Konzentrationsprobleme mehr - schwarzer Humor am Rande. Mir ist wirklich net zum lachen.
Erstmal mein Beileid.
War deine Kopfstütze richtig eingestellt? Viele Leute stellen sie zu tief ein.
Gute Besserung
Oh das wusste ich nicht! Aber wird dann wohl leider trotzdem nichts, da er schon mehr als 1000KM gefahren hat.
Nochmal mein Beileid. Auch von mir die Frage ob die Kopfstütze richtig eingestellt war?
Ja, Kopfstütze war richtig eingestellt, wie auch sonst alles, ich bin da sehr pingelig. Ich stand mit dem rechten Fuß auf der Bremse vorm Zebra. Danach stand ich 30cm auf dem Zebra. Die Frau die rüberwollte hat auch gezögert, weil Sie den Unfall kommen sah. Somit hab ich auch eine Zeugenaussage zu meinen Gunsten.
@firebee
Neupreisentschädigung im Haftpflichtschadenfall
1. Du bist Erstbesitzer
2. Fahrzeug ist nicht älter als einen Monat
3. nicht mehr als 1000 km Laufleistung
4. es muß sich um einen erheblichen Schaden handeln.
Wegen der Neupreisentschädigung kann ich Dir nur raten, mal unter § 13 Ersatzleistung Deiner Versicherungsbedingungen nachzulesen. Die Kriterien sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Aber auch hier gilt, dass ein erheblicher Schaden eingetreten sein muss.
Auch von mir mein Beileid und gute Besserung.
Wenn dann scheinbar kein Neuwagen bezahlt wird, sollte dann nicht zusätzlich zur Reperatur eine angemessene Summe für den Wertverlust (da Unfallwagen) gezahlt werden?
@FeuerBiene
Ein Kraftfahrzeug welches nach einem Unfall als Unfallfahrzeug zu bezeichnen ist, bleibt dieses auch dann wenn es wieder vollständig und tadellos repariert worden ist. Im allgemeinen ist dann sein Marktwert z.B. beim Wiederverkauf oder der Leasingrückgabe geringer als er vor dem Unfall war, selbst wenn, wie gesagt, die Reparatur den vorherigen Zustand wieder hergestellt hat.
Stichwort dazu lautet: "Merkantiler Minderwert"
Keinen Ersatz für den merkantilen Minderwert gibt es in der Regel, wenn:
A.)
Das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt schon älter als fünf Jahre war.
B.)
Die Laufleistung des beschädigten Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt 100.000 Kilometer schon überschritten hatte. (was aber m.E schon sehr fragwürdig ist)
C.)
Das Fahrzeug keine Unfallschäden von einigem Gewicht erlitten hatte. Dies ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn von dem Unfall nur ein ohne weiteres auszuwechselndes Teil des Fahrzeugs betroffen war, insbesondere keine Schäden an Rahmen und Fahrgestell aufgetreten waren.
(siehe auch: Amtsgericht Münster, Urteil vom 12.06.2002, ZfS 2002, 527)
Ansonsten gibt verschiedene Methoden, den merkantilen Minderwert auszugleichen, so zum Beispiel die Tabelle von Ruhkopf/Sahm oder die von Halbgewachs (werden von einigen OLG's verwendet).
Hier mal eine Beschreibung der Ruhkopf/Sahm Methode:
http://www.finanztip.de/recht/verkehr/ruhkopf.htm
Dein Anwalt weiss das aber alles deutlich besser und kann dich sicher umfassend beraten.
In jeden Fall: Gute Bessrung!
Zitat:
Original geschrieben von fireBee
Wäre der Wagen unter 4 Wochen alt und hätte bis 1000km stünde mir ein Neuwagen zu. So jedenfalls mein Rechtsanwalt zu mir.
So ist die Regelung leider. In meinen A3 ist mit nach 4 Wochen und 2 Tagen bei km-Stand 1.420 jemand reingefahren - ich habe auch keinen neuen bekommen 🙁 Naja, was solls - inzwischen denke ich eigentlich gar nicht mehr dran und als kleines Trostpflaster gabs nen schönen Batzen Wertminderung und Nutzungsausfall aufs Konto 😉
Zitat:
Original geschrieben von juhuuh
Neuwagenersatz bis max. 1.000km Fahrleistung und < 3 Monate alt (OLG Hamm, AZ: 13 U 54/99, ZfS 2/2000)
Wurde dieses Urteil auch bereits vom BGH bestätigt oder lohnt es sich, auch diese Instanz noch auszufechten?