Auf MFLenkrad wechseln
Hallo Leute,
hab leider nichts passendes gefunden in der Suche. Hab einen Touran 07/07 würd gern mein normales Kunsttsoff Lenktrad gegen ein Multifunkt. Lederlenkrad ersetzen.
Geht das Anschlussmäßig ohne Probleme bzw ohne werkstatt?
Und kann ich meinen Airbag weiterverwenden?
Vielen Dank, für die Hilfe.
lg
13 Antworten
Ein paar mehr Angaben zu deinem jetzigen Touri wären hilfreich.
Arbeiten am Airbag darf nur von ausgebildeten Fachpersonal gemacht werden.
Daher erübrigt sich die Frage nach der Werkstatt.
Gruß Micha
Hast Du einen Autoscan der Steuergeräte??Evtl.brauchst Du auch ein anderes Lenksäulensteuergerät.....
Autoscan hab ich leider noch keinen gmacht. Wenns hilft es ist ein Trendline mit MF Display im Tacho.
Bzgl. arbeiten am Airbag, jop die trau ich mir auch zu.
Bei Ebay werden die meisten ohne dem mittleren Teil (mit Airbag) verkauft da man ja bekanntlich keinen Sprengstoff bei verkaufen darf. Also zu meiner 2. Frage kann man das mittlere Teil weiterverwenden?
Zitat:
Bzgl. arbeiten am Airbag, jop die trau ich mir auch zu.
"Wer nicht hören will muß fühlen"
Ich hoffe du nicht, wie es sich als Einarmiger hinterm Lenkrad anfühlt.
Glaubst du wirklich die Vorschriften beim Umgang mit Sprengstoff sind nur dazu da, um dich zu ärgern?
Kümmer dich lieber erst mal um ein Scan und das LSG welches wahrscheinlich ersetzt werden muß.
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Ich habe beim bei Touran BJ 04 von 4 Speichen Kunststoff auf 3 Speichen Leder umgerüstet habe nen bekannten beim ADAC der hat mir die Airbag geschichte gemacht. Leider brauche ich ein anderes Lenkseulensteuergerät aber kann mir einer sagen ob ich die Knöpfe am Lenkrad auch so zum leuchten bekommen kann?
Also lt. meinem Kenntnisstand gibt es 3 versch. Lenksäulensteuergeräte.
Und zwar:
1. mit MFA ( oder MFA+)
2. mit MFA und GRA
3. mit MFA, GRA und MFL
Aber schau mal da: http://theresias.com/tutorials/1k_gra.htm#lenkstg
Das heißt eigentlich auch wenn man beides ( also MFA und GRA ) drin hat braucht man ein anderes Lenksäulensteuergerät. Und also wirklich nochmal der Hinweis mit dem Airbag, das sollte von Fachpersonal gemacht werden.
Ok, vielen dank erstmal für die Antworten.
Zitat:
Original geschrieben von michi-t
Zitat:
Original geschrieben von michi-t
"Wer nicht hören will muß fühlen"Zitat:
Bzgl. arbeiten am Airbag, jop die trau ich mir auch zu.
Ich hoffe du nicht, wie es sich als Einarmiger hinterm Lenkrad anfühlt.
Glaubst du wirklich die Vorschriften beim Umgang mit Sprengstoff sind nur dazu da, um dich zu ärgern?Kümmer dich lieber erst mal um ein Scan und das LSG welches wahrscheinlich ersetzt werden muß.
@ Michi: Glaubst du ernsthaft das der Airbag so einfach losgeht.... Da muss sicher eine bestimmte Steuerspannung anliegen evtl sogar codiert, ich glaub nichtmal wenn man will das dieses Ding hochgeht bekommt man es hin.
Aber werd jetzt sicherheitshalber beim Freundlichen nachfragen. Zauber ist es sicher keiner...
Zitat:
Glaubst du ernsthaft das der Airbag so einfach losgeht.... Da muss sicher eine bestimmte Steuerspannung anliegen evtl sogar codiert, ich glaub nichtmal wenn man will das dieses Ding hochgeht bekommt man es hin.
Aber werd jetzt sicherheitshalber beim Freundlichen nachfragen. Zauber ist es sicher keiner...
Und genau das ist das Problem der Laien,sie denken immer es ist alles ganz einfach und sicher......tsssssss.
Im Internet kann man sich alles Wissen aneignen was man möchte, auch wie ein Airbag funktioniert und wie er gezündet wird.
Und dazu ist keine "bestimmte Steurspannung" oder gar"codiert" nötig....nein, es reicht einfach die statische Ladung des nicht geerdeten Mechanikers, der beim der Airbagseminar gepennt hat oder die des Laien der da meint, es ist alles ganz easy.
Ich wünsch dir gutes Gelingen.
Micha
Zitat:
Original geschrieben von Balustern
Laß es bei VW machen.
Das sehe ich genauso.
Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.