Audi weigert sich zu wandeln

Audi S5 8T & 8F

Hallo zusammen!

Leider geht die Leidensgeschichte mit meinem Auto seit heute in eine neue Runde. Die komplette Fehlerhistory könnt ihr in meinem Blog nachlesen.

Heute hatte ich einen Termin mit meinem Servicetechniker und zwei Vertretern von Audi - Grund: Ich habe schriftlich die Wandlung des Autos verlangt.
In einem gut einstündigen Gespräch haben wir noch einmal Fehler der letzten Wochen besprochen und geklärt, welche Defekte abgearbeitet wurden oder wo es evtl. noch Nacharbeiten gibt.

Der Wandlung liegt u.a. darin begründet, dass der Audi Side Assist bereits bei der Werksabolung defekt war und dort nachgearbeitet werden musste. Mitte März war das System dann erneut defekt, der Wagen stand eine Woche lang in der Werkstatt und direkt nach Abholung, keine 10km gefahren, hat das System seinen Dienst erneut quittiert. In der Summe waren das drei Defekte an einem System und noch vor der 3. Reparatur habe ich schriftlich die Wandlung verlangt.

Im heutigen Gespräch mit den Audi-Mitarbeitern wollte man mir dann erstmal kleine Gefälligkeiten anbieten - Gutscheine für das Audi-Zubehör-Programm, ein Fahrsicherheitstraining oder den nachträglichen, jetzt festhalten, Einbau von LED-Rückleuchten, kein Scherz! Ziel: Leckerli für den Kunden, die die AG nicht viel kosten und wenig Arbeit machen.

Da ich mich rechtlich ein wenig informiert habe und weiß, dass man die Wandlung nach aktuellen Urteilen schon beim zweiten Defekt einfordern kann, habe ich natürlich auf die Wandlung gepocht und dann wurde es richtig interessant.

"Wir sitzen ja hier, um eine vernünftige Einigung zu finden und die muss ich auch dem Werk gegenüber vertreten können. Eine Wandlung kann bei Ihrem Fahrzeug ich nicht vertreten, da der Wagen ja jetzt repariert wurde und, Stand heute, auch einwandfrei funktioniert!"
Mir ist in diesem Moment zwar die Kinnlade runtergefallen, aber von der Wandlung habe ich mich nicht abbringen lassen.

Nach ein paar Diskussionen haben die Herren dann verstanden, dass ich die Wandlung möchte, aber es danach kein Teehaus werden soll, sondern ein neuer A5, allerdings ohne Fehler. Da kamen sie auf eine neue Idee, die käufmännische Lösung: Der Händler nimmt meinen Wagen zu DAT in Zahlung (der Wert ist unterirdisch), Audi, Händler und ich legen jeweils Summe X auf einen großen Haufe und der Händler bestellt für mich einen neuen A5.

Klar, erstmal klingt die Lösung toll, aber in der Summe hat der Kunde, also ich, die sog. Ar...karte, denn ich muss in 10 Monaten einen Verlust von ca. 16000 Euro wegstecken und bei einer Wandlung sind es nur die gefahrenen Kilometer, die ich, was ja auch OK ist, bezahlen muss.

Vielleicht hatten andere User schon ähnliche Fälle. Ich wäre euch für Tipps, Infos und Ratschläge sehr dankbar. Vielleicht wurde euch die Wandlung auch so schwer gemacht, wie habt ihr euch verhalten, was hat geholfen etc.?!
Bitte spart euch Tipps wie "nimm dir nen Anwalt" oder "sei doch froh, dass der Wagen wieder läuft", die brauche ich nicht, bin eh schon sauer genug.

Schon jetzt DANKE!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von A5-Fan


@twinni: Sorry, auch wenn es deine Meinung ist, aber auf die kann ich gut und gerne verzichten und ist das sinnfreiste Zeugs im ganzen Thread.
An deiner Stelle würde ich auch etwas vorsichtiger sein, was die Wortwahl angeht. Ich könnte mir, gerade bei diesem Wetter, bessere Dinge vorstellen, als mich mit meinem Auto bzw. Audi zu ärgern, also ist nichts mit Provokation. Ich möchte dich mal mit einem 10 Monate alten A5 und 21 Fehlern sehen, der dazu noch dein rollendes Büro ist und mehr oder minder ein (Fehler)Fass ohne Boden, denn der Wagen wird statt jünger immer älter.

Wenn du mich hier schon persönlich ansprichst, möchte ich auch gern darauf antworten:

Erstmal ging es mir nicht darum, dich zu persönlich anzugreifen. Wozu auch? Aber wenn du deine Problematik hier derart wenig neutral schilderst und deine persönliche Meinung zu Dingen und Personen öffentlich äußerst und auch noch nach unserer Meinung fragst, dann sage ich hier - dir und allen anderen - meine Meinung.

Und dabei fällt mir auf, dass du erschüttert bist und dass es dich wundert, wie blöd diejenigen sind, die du um ihre Meinung bittest. Ja, geht's noch?!? Wegen einem Türgriff, der bei genauerer Betrachtung nicht gänzlich in seine Endposition zurückflutscht, würde ich nicht mal zum Händler fahren, geschweige denn einen derartigen Aufstand zu proben. Meine Meinung...

Trotzdem: Viel Glück mit deiner Wandlung.

Andreas

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Zitat:

Original geschrieben von FSI 3.2


Das soll heißen, Audi ist Premiummarke Nr. 1 in Westeuropa

..was völlig wiedersprüchlich zum Threadtitel ist und keinerlei rationale Grundlage hat...

Wenn dein Auto doch jetzt in Ordnung ist, warum dann wandeln?

80% der Teile deines Autos sind vom Zulieferer und diese bekommen von den Autofirmen immer mehr Druck. Normal das dann die Teilequalität nicht mehr so ist wie in den 90er Jahren. Wenn du dir einen neuen a5 kaufst, erhälst du im Prinzip die selben Teile (mit der selben Fehlerwahrscheinlichkeit) als wenn du austauschen lässt. Diese Wandlung macht dann überhaupt keinen Sinn.

Autohersteller versuchen, über Image und Marketing soviele Autos wie möglich mit der billigsten Technik die am einfachsten zu produzieren ist am teuersten zu verkaufen. Das bekommst du zu spüren. Daran ändert auch eine Wandlung nichts

Zitat:

Original geschrieben von Bimmian



Zitat:

Original geschrieben von FSI 3.2


Das soll heißen, Audi ist Premiummarke Nr. 1 in Westeuropa
..was völlig wiedersprüchlich zum Threadtitel ist und keinerlei rationale Grundlage hat...

Wenn dein Auto doch jetzt in Ordnung ist, warum dann wandeln?

80% der Teile deines Autos sind vom Zulieferer und diese bekommen von den Autofirmen immer mehr Druck. Normal das dann die Teilequalität nicht mehr so ist wie in den 90er Jahren. Wenn du dir einen neuen a5 kaufst, erhälst du im Prinzip die selben Teile (mit der selben Fehlerwahrscheinlichkeit) als wenn du austauschen lässt. Diese Wandlung macht dann überhaupt keinen Sinn.

Autohersteller versuchen, über Image und Marketing soviele Autos wie möglich mit der billigsten Technik die am einfachsten zu produzieren ist am teuersten zu verkaufen. Das bekommst du zu spüren. Daran ändert auch eine Wandlung nichts

Ich glaube du bist hier völlig vom Thema abgekommen, hier braucht jemand Rat für eine Wandelung und nicht so nen Quatsch was du hier erzählst, einfach cool bleiben, mit deinen schlauen Sprüchen, die helfen hier keinem weiter!

kriegt man bei einer Wandlung nicht sogar sein Geld verzinst?

also Kaufpreis 40t€ auf 1 Jahr +5% zumindest hab ich sowas mal im Eos Forum gelesen

im übrigen geht ohne Anwalt keine Wandlung durch

ist mir auch schon aufgefallen

Zitat:

Original geschrieben von FSI 3.2


Ich glaube du bist hier völlig vom Thema abgekommen, hier braucht jemand Rat für eine Wandelung und nicht so nen Quatsch was du hier erzählst, einfach cool bleiben, mit deinen schlauen Sprüchen, die helfen hier keinem weiter!

Im Gegenteil, ich bin genauer aufs Thema eingegangen. Es macht keinen Unterschied ob du dir einen Skoda oder einen Audi kaufst. Die Fehlerwahrscheinlichkeit von Elektronikeilen, Stellmotoren, Klimaanlagen, Radios etc. ist überall gleich. Alles wird massenweise um den Preis zu drücken vom Konzern zugekauft. Manchmal hat man eben Pech. Das hat nichts mit der Marke oder dem Modell zutun. Es ist einfach Pech. Es spielt auch keine Rolle ob du einen gebrauchten kaufst oder einen Neuwagen (vom Wertverlust abgesehen). Es gibt Menschen wie den TE die kaufen eine Kiste neu und es geht alles Kaputt + gigantischer Wertverlust. Und es gibt Leute die kaufen sich die Kiste als Jahreswagen mit Vollausattung und 10 Jahre lang geht nix kaputt.

Deswegen meine Empfehlung: Wenn jetzt alles in Ordnung ist, nicht Wandeln. Kostet nur Geld und bringt nix.

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Zitat:

Original geschrieben von Counderman


kriegt man bei einer Wandlung nicht sogar sein Geld verzinst?

also Kaufpreis 40t€ auf 1 Jahr +5% zumindest hab ich sowas mal im Eos Forum gelesen

im übrigen geht ohne Anwalt keine Wandlung durch

ist mir auch schon aufgefallen

Halllllo, könnt ihr nicht lesen, was ich schreibe, für was nen Anwalt?????????

Was habt ihr nur für Ideen, Zinsen auf den Kaufpreis, von was träumt ihr nachts, vielleicht schmeißen sie dir das Geld einfach so nach, ist doch echt zum Lachen.

Bei einer Wandelung wird alles wieder auf Null gestellt und du zahlst nur die Abnutzungsgebühr, die da ungefähr pro gefahrene 1000Km 400Euro ausmacht, mehr is nicht. Hast du ne Finanzierung bei der Audi-Bank, bekommst du deine bezahlten Zinsen auch wieder zurück, dann is aber Schluß!!

Hi,
ich habe schon zweimal einen unserer Firmenwagen gewandelt, einmal Mercedes und einmal Audi. Beide Male ohne Anwalt. Funktioniert rechnerisch auch extrem einfach. Das Leasing wird komplett rückabgewickelt, d.h. man bekommt alle gezahlten Leasingraten zurück. Im Gegenzug muss man i.A. 0,67% pro gefahrenen 1000 km vom Neupreis des Wagens als Nutzungsentschädigung bezahlen.

Mit etwas Verhandeln kann man den Faktor noch auf ca. 0,5% runterbringen, denn 0,67% bedeutet ja, dass das Auto nach nur 150.000 km wertlos wäre. 0,5 würde 200.000 km entsprechen, was bei der heutigen Langlebigkeit der Fahrzeuge passender ist.

In Deinem Fall bezweifle ich aber auch ein bisschen, dass Probleme wie defekter Side Assist da ausreichen, denn das Auto ist ja auch ohne Side assist erhältlich und voll funktionsfähig bzw. verkehrssicher.

Meine Wandlungen waren permanente Motorprobleme, Liegenbleiber, monatliche Werkstattbesuche etc.

Bei mir steht übrigens gerade die dritte an, denn mein S5 war in 12 Monaten 12 Wochen nicht verfügbar, davon allein 10 Wochen in Ingolstadt🙁

Ach ja, hast Du eigentlich schon in Betracht gezogen, dass durch die Nachbesserungen an Deinem A5 bereits viele Fehlermöglichkeiten behoben sind, die Du beim nächsten Auto wieder neu riskierst?

Ich hab's mit den Problemen meisten so gehalten: Wenn viel Kleinkram ist, alles nach und nach richten lassen, aber mit möglichste wenig Stress, d.h. z.B. dafür sorgen, dass der 🙂 das Auto zur Behebung im Büro abholt und einen Ersatzwagen dafür hinstellt, natürlich alles kostenlos. Nur bei sicherheitsrelevanten oder zuverlässigkeitsbezogenen Problemen hab ich wirklich gewandelt.

Zuverlässigkeit bzw. zu investierende Zeit sind übrigens ein gute Argumente bei Firmenwagen. Ich kaufe die Firmenwagen ja, damit der Mitarbeiter eine hohe Mobilität und Produktivität hat, deswegen auch ein Schwerpunkt auf Premiummarken. Wenn der Mitarbeiter (oder ich selbst) aufgrund häufiger Defekte sich mehr mit dem Auto als mit der Arbeit beschäftigt, ist das schon ein triftiger Grund für Unmut und Wandlung. Und genau so hab ich es den Herstellern bisher immer erklärt und sie haben es eingesehen.

Grüßle und viel Erfolg
Selti

Nochmal: an Deiner Stelle würde ich den Wagen behalten, da jetzt wohl anscheinend alles funktioniert, aber von Audi eine Kaufpreisminderung oder Entschädigung für Nutzungsausfall, Zeit, Ärger und Stress in Höhe von xxxx Euro fordern, anstelle der von Audi angebotenen Gimmicks.

Im Grunde kann jeder Neuwagen elektronische oder mechanische oder optische Defekte ab Werk mit sich bringen. Bei Jahreswagen oder Vorführwagen wurden diese halt vom Autohaus oder Vorbesitzer bereits in Ordnung gebracht.

Meiner war auch 6 (!) mal wegen des gleichen Fehlers beim Händler. Das Problem liegt in solchen Fällen an mehreren Stellen:

1. Neue Kfz-Typen auf dem Markt sind immer ein Experiment zu Lasten des Käufers. Heißt:  Tritt ein Defekt zum ersten Mal auf, wissen die
Fachleute zunächst auch nicht immer 100%ig, was der Fehler ist und tauschen auf Verdacht solange, bis erfolgreich. Beim zweiten Fahrzeug 
mit dem selben Defekt gehts dann schon schneller. Ist ein Fahrzeug 5 Jahre auf dem Markt, ist alles Routine geworden.

2. Die Häuser müssen sich bei unklaren Defekten jedes mal erst den Rat & das Okay von der Zentrale holen, was wie gemacht werden soll und
darf. Schon das geht zeitlich zu Lasten des Käufers.

3. In meinem Fall ganz und gar nicht, aber oft: unkompetente oder unmotivierte Autohäuser, die träge oder gar nicht handeln. beschwerde an die
Zentrale und anderen Händler aufsuchen. Da würde ich gar nicht lange rummachen.

Meiner hat nun den kompletten Kabelbaum getauscht bekommen, ich in der Zeit kostenlos einen A6 und mein ist jetzt Auto frisch gewiehnert zurück. Bis jetzt läuft alles einwandfrei. Und wenn nicht: Bring ich die Karre eben wieder hin - auch wenn es mich unendlich ärgert.

Eine Wandlung kostet Dich in jedem Fall die Nutzungsgebühr, wie oben gesagt, 0,67% vom Kaufpreis je angefangene 1000 km. Auch scheint es mir zu 99% sicher, dass eine Wandlung nicht durchsetzbar ist, da diese eine nicht erfolgreiche Nachbesserung oder eine wesentliche Abweichung von der Beschaffenheit der bestellten Ware voraussetzt, welche nicht nachgebessert werden kann. (wie bei mir: Fahrzeug war Re-Import und 2. Hand -> Nachbesserung unmöglich, erfolgreich gewandelt). Beides scheint hier nicht der Fall.

Um etwas juristisches Licht ins Dunkle zu bringen:

Wer etwas qualifizietres zur Wandlung erzählt, erweckt mein Mißtrauen, da es die Wandlung schon lange nicht mehr gibt, sondern diese ist durch den Rücktritt abgelöst, §§ 437, 323, 326, 346 BGB.

Weiter kann durchaus das Recht zum Rücktritt bestehen, dies hängt grds. davon ab, welche Mängel noch bestehen oder welche bisher in welcher Zeit eingetreten sind und ob demnach die Grundsätze der Respr. für Montagsautos erfüllt sind:

Das Landgericht Zweibrücken hatte 2004 entschieden:

Dem Käufer eines Neuwagens (hier: gehobene Mittelklasse zum Preis von 54.000,00 €) ist die Nachbesserung unzumutbar, wenn das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung des Verkäufers nachhaltig gestört ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Fahrzeug eine solche Vielzahl von kleinen und immer neuen Mängeln aufweist, dass das Vertrauen des Käufers in das Produkt erschüttert ist. Viele kleine Fehler des Fahrzeugs führen in ihrer Gesamtschau zur Erheblichkeit des Mangels. Bereits die (nicht behebbare) Fehleranfälligkeit, insbesondere der Elektronik, ist als Mangel zu bewerten.

Auszugsweise lagen hier jedoch folgende Mängel vor

"Die Kaufsache war bei Gefahrübergang mit einem Mangel behaftet, § 434 BGB. Sie weicht von der Normalbeschaffenheit ab. Nach Übergabe weist das Fahrzeug Probleme mit der hard- und softwaremäßigen Ansteuerung verschiedener elektronischer Baugruppen auf. Das Gutachten des Sachverständigen hat die vom Kläger vorgetragenen Mängel bestätigt. Das Navigationssystem gibt falsche Routen an, aktiviert sich von selbst, löscht sich selbständig und erkennt Orte zum Teil nicht. Das Radio mit CD-Wechsler springt zwischen Radio- und CD-Betrieb hin und her, gibt knisternde Geräusche von sich, diese enden zum Teil mit einem Knall. Das Telefonbuch lässt sich nicht einbuchen, das Telefon kann nur mit dem Handy am Ohr genutzt werden, die Freisprecheinrichtung funktioniert nicht. Der Fahrtrichtungsanzeiger stellt sich beim Abbiegen fest und springt nur mit Mühe in die Ausgangsposition zurück. Der Multikontursitz ist defekt, er füllt sich plötzlich während der Fahrt mit Luft. Beim Einparken klappen die Außenspiegel und nur einer fährt wieder aus. Die Scheibenwischer stellen sich während der Fahrt selbsttätig an und gehen schwer wieder aus. Beim Abspielen einer CD im DVD-Player ist ein einwandfreier Auswurf der CD nicht möglich. "

Das OLG Hamm hatte 2008 entschieden, dass:

...Ein Rücktrittsrecht kann nur auf solche Mängel gestützt werden, die vor der Rücktrittserklärung noch nicht beseitigt worden sind. Im Falle einer erfolgreichen Nachbesserung gemäß §§ 440, 323 BGB entstehen die Rechte auf Rücktritt oder Schadensersatzleistung erst gar nicht (BGH, NJWRR 1998, 680 ff; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdn. 411). Wenn die Nacherfüllung i.S.v. § 440 BGB scheitert, jedoch der Käufer vor Ausübung seines Rücktrittsrechts oder seines Rechts auf Schadensersatzleistung dem Verkäufer eine weitere Gelegenheit zur Nacherfüllung einräumt und der Verkäufer diese Chance nutzt, ist es dem Käufer verwehrt, sich auf das anfängliche Scheitern der Nacherfüllung zu berufen (BGHZ 90, 198, 204; Senat, ZfS 1999, 60; OLG Düsseldorf, NJWRR 1998, 845, 846; Reinking/Eggert, a.a.O., Rdn. 412). Sollte der Käufer in diesem Fall nicht auf sein Rücktrittsrecht oder seinen Schadensersatzanspruch verzichtet haben, so stünde der Ausübung seiner Rechte § 242 BGB unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens und des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses entgegen (vgl. BGH, a.a.O.)...

... Die Unzumutbarkeit einer Nachbesserung ergibt sich auch nicht aus der Art und Schwere aller aufgetretenen Mängel unter Vornahme einer Gesamtschau.

25aa) Alle Mängel waren in ihren Auswirkungen für den Kläger nicht gravierend. Unstreitig beeinträchtigten sie weder die Betriebs- noch die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges. Ferner schränkten die Mängel unstreitig nur in geringem Umfang die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges ein.

26bb) Weiterhin lagen keine Anhaltspunkte für eine begründete Sorge des Klägers vor, es werden immer neue, auf eine unsachgemäße Herstellung des Pkws zurückzuführende Ausfälle auftreten.

Ein solcher Verdacht hinsichtlich des Auftretens zukünftiger Mängel wird unter dem Schlagwort "Montagsauto" in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, NJWRR 1990, 899 f.; OLG Köln, NJWRR 1992, 1147 f.; OLG Düsseldorf, NJWRR 1998, 845 ff; Landgericht Saarbrücken, SuR 2005, 188 f.) und Literatur (vgl. Reinking/Eggert, a.a.O., Rdn. 403 f.) dann erörtert, wenn sich eine Vielzahl von herstellerbedingten Mängeln innerhalb kurzer Zeit zeigen.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit den sich im Zusammenhang mit einem sog. Montagsauto stellenden Fragen bedarf es im vorliegenden Fall nicht, da hier nicht innerhalb von wenigen Monaten so viele Produktionsmängeln aufgetreten sind, dass ernsthaft das Auftreten weiterer herstellerbedingter Mängel zu befürchten war. Unstreitig lagen zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung am 16.04.2007 insgesamt fünf Mängel vor, von denen jedoch unstreitig ein Mangel nicht werksseitig bedingt war (Klebereste infolge fehlerhafter Kabelführung). Zuvor waren zwei weitere herstellerbedingte Mängel (fehlendes Einrasten des Fernlichtschalters und ein Mangel an der Sitzheizung) behoben worden. Selbst wenn die anfänglich fehlende Verbindung des iPods zu dem Radio nach dem Einbau des iPods ebenfalls auf einem Fehler des Peugeot-Werkes beruhen sollte, begründeten diese insgesamt sieben herstellerbedingten Mängel weder von ihrer Anzahl her noch angesichts des Umstandes, dass sie sich mit Ausnahme eines Mangels an der rechten Seitenscheibe, innerhalb von ca. 4 ½ Monaten nach der Übergabe gezeigt haben, eine konkrete Gefahr, es werden zukünftig weitere Produktionsmängel auftreten. Die Richtigkeit dieser Bewertung wird belegt durch den Umstand, dass zumindest seit Ende Juli 2007, d.h. seit etwa 7 ½ Monaten keine neuen Mängel aufgetreten sind, sondern sich nur als behoben erachtete Mängel erneut gezeigt haben.

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Wie man sieht, kann demnach durchaus ein Recht zum Rücktritt bestehen, dies kommt eben immer auf den Einzelfall an. Pauschal wird man dazu nicht eine realistische Aussage treffen können, ohne zu wissen, welche Mängel in welcher Zeit eingetreten sind und welches Gewicht diese hatten/haben.

Alles natürlich unverbindlich und ersetzt keine Rechtsberatung :=)

mfg

Meine Meinung: 1. aussichtslos, da Mangel inzwischen behoben, 2. überflüssig, da ohnehin wieder ein A5 bestellt werden soll.

Reine Provokation (auch nur meine Meinung). Was soll der Quatsch? Ist hier der Weg das Ziel?

Andreas

dass aus der wandelung der rücktritt wurde ist richtig, aber ich denke jeder hier konnte folgen, dass der selbe vorgang zur debatte stand. 

meinen persönlichen rat habe ich gegeben und meine persönliche  einschätzung der lage.

die ist freillich ohne juristische sicherheit. dafür ist ein anwalt hinzuzuziehen. obwohl...auch dann ist in deutschland gar nix sicher hinsichtlich rechtssprechung.

Da ist man mal einen halben Tag nicht online und der Thread platz aus allen Nähten. Zuerst einmal vielen Dank für die kontroverse Diskussion zu meinem Sachverhalt. Ein besonderer Dank an "scheffe123" für die vielfältige Urteile und Begründungen.

Erschüttert bin ich in sofern, dass es mich doch sehr wundert, was ihr über euch bzw. über das Fahrzeug alles ergehen lasst, wenn ihr in meiner Situtation stecken würdet.
Da schreibe einzelne User, dass das Auto doch jetzt repariert und man froh sein soll, dass der Fehler weg. Der Fehler war schon einmal weg und kam dann noch Monaten wieder, meint ihr ernsthaft ich habe ein Autoleben lang Lust auf dieses Spielchen?
Wofür gibt es in Deutschland Gesetze, wenn man eh den Weg des geringsten Widerstandes geht und vor dem vermeintlich Größeren einknickt - ich für meinen Teil verstehe da die Argumentation vieler hier nicht. Wenn ihr es mit euch so machen lasst, ich nicht!

Viele von euch haben ja auch argumentiert, dass der Sachmangel mittlerweile behoben ist. Klar ist er behoben worden, weil es von Audi so angeordnet wurde, allerdings habe ich das Autohaus im Vorfeld der Reparatur mit dem "Wandlungsprozess" beauftragt und hinzu kommt, dass ich für die dritte Reparatur keinen Auftrag unterschrieben habe.

@twinni: Sorry, auch wenn es deine Meinung ist, aber auf die kann ich gut und gerne verzichten und ist das sinnfreiste Zeugs im ganzen Thread.
An deiner Stelle würde ich auch etwas vorsichtiger sein, was die Wortwahl angeht. Ich könnte mir, gerade bei diesem Wetter, bessere Dinge vorstellen, als mich mit meinem Auto bzw. Audi zu ärgern, also ist nichts mit Provokation. Ich möchte dich mal mit einem 10 Monate alten A5 und 21 Fehlern sehen, der dazu noch dein rollendes Büro ist und mehr oder minder ein (Fehler)Fass ohne Boden, denn der Wagen wird statt jünger immer älter.

Selbst mein Händler schüttelt ratlos mit dem Kopf und denkt sich seinen Teil über das Verhalten von Audi, weil er auch schon leidgeprüft ist, was solche Fälle angeht.

Nochmals vielen Dank für die zahlreichen Tipps und Infos und extra ausgeschlossen von diesem Dank sind sinnfreie Threads die weder mir noch anderen Usern etwas bringen.

vorweg: ich verstehe deine lage und deinen ärger voll und ganz, aber du musst auch zugeben, dass einige der fehler - zumindest laut deinem blog - wirklich nicht erwähnenswert sind.

das heißt freillich nicht, dass man es runterspielen oder hinnehmen sollte, daher mein vorschlag mit der minderung.

Willi, natürlich sind nicht alle Fehler schwerwiegend oder der Rede wert, aber wenn man aus Erfa hrung klug wird und eh schon so viel Ärger mit dem Wagen hat, dann listet man eben ALLE Dinge, die es bislang gab.

Das z.B. die Ventilkappen fehlten, das ist für mich, sorry für den Ausdruck, Kinderkacke und war auch schon in der Akte P, aber in der Summe gehört es eben auch dazu. Gleiches gilt für das Audi-Logo über dem Handschuhfach etc.

Schön ist jedenfalls, dass sich meine persönliche Kundenbetreuuerin aus IN vorhin gemeldet hat und mir zugesichert hat, nachdem ich ihr meine Einstellung zu den gestrigen Angeboten des Techniker geschildert habe, dass sie morgen intern prüft, wie eine Lösung auf Augenhöhe aussehen kann bzw. was ich bei einer kaufm. Lösung zu zahlen hätte, vielleicht ist es ja auch nur die Nutzungspauschale, wer weiß. 😁

Zitat:

Original geschrieben von A5-Fan


@twinni: Sorry, auch wenn es deine Meinung ist, aber auf die kann ich gut und gerne verzichten und ist das sinnfreiste Zeugs im ganzen Thread.
An deiner Stelle würde ich auch etwas vorsichtiger sein, was die Wortwahl angeht. Ich könnte mir, gerade bei diesem Wetter, bessere Dinge vorstellen, als mich mit meinem Auto bzw. Audi zu ärgern, also ist nichts mit Provokation. Ich möchte dich mal mit einem 10 Monate alten A5 und 21 Fehlern sehen, der dazu noch dein rollendes Büro ist und mehr oder minder ein (Fehler)Fass ohne Boden, denn der Wagen wird statt jünger immer älter.

Wenn du mich hier schon persönlich ansprichst, möchte ich auch gern darauf antworten:

Erstmal ging es mir nicht darum, dich zu persönlich anzugreifen. Wozu auch? Aber wenn du deine Problematik hier derart wenig neutral schilderst und deine persönliche Meinung zu Dingen und Personen öffentlich äußerst und auch noch nach unserer Meinung fragst, dann sage ich hier - dir und allen anderen - meine Meinung.

Und dabei fällt mir auf, dass du erschüttert bist und dass es dich wundert, wie blöd diejenigen sind, die du um ihre Meinung bittest. Ja, geht's noch?!? Wegen einem Türgriff, der bei genauerer Betrachtung nicht gänzlich in seine Endposition zurückflutscht, würde ich nicht mal zum Händler fahren, geschweige denn einen derartigen Aufstand zu proben. Meine Meinung...

Trotzdem: Viel Glück mit deiner Wandlung.

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von A5-Fan


...

@twinni: Sorry, auch wenn es deine Meinung ist, aber auf die kann ich gut und gerne verzichten und ist das sinnfreiste Zeugs im ganzen Thread.
An deiner Stelle würde ich auch etwas vorsichtiger sein, was die Wortwahl angeht. Ich könnte mir, gerade bei diesem Wetter, bessere Dinge vorstellen, als mich mit meinem Auto bzw. Audi zu ärgern, also ist nichts mit Provokation. Ich möchte dich mal mit einem 10 Monate alten A5 und 21 Fehlern sehen, der dazu noch dein rollendes Büro ist und mehr oder minder ein (Fehler)Fass ohne Boden, denn der Wagen wird statt jünger immer älter.

...

Bei so freundlichen Kunden würde ich an AUDI´s Stelle den Wagen zurücknehmen und ihm nie wieder einen AUDI verkaufen. 😉

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