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Audi weigert sich zu wandeln

Themenstarteram 20. April 2009 um 17:10

Hallo zusammen!

Leider geht die Leidensgeschichte mit meinem Auto seit heute in eine neue Runde. Die komplette Fehlerhistory könnt ihr in meinem Blog nachlesen.

Heute hatte ich einen Termin mit meinem Servicetechniker und zwei Vertretern von Audi - Grund: Ich habe schriftlich die Wandlung des Autos verlangt.

In einem gut einstündigen Gespräch haben wir noch einmal Fehler der letzten Wochen besprochen und geklärt, welche Defekte abgearbeitet wurden oder wo es evtl. noch Nacharbeiten gibt.

Der Wandlung liegt u.a. darin begründet, dass der Audi Side Assist bereits bei der Werksabolung defekt war und dort nachgearbeitet werden musste. Mitte März war das System dann erneut defekt, der Wagen stand eine Woche lang in der Werkstatt und direkt nach Abholung, keine 10km gefahren, hat das System seinen Dienst erneut quittiert. In der Summe waren das drei Defekte an einem System und noch vor der 3. Reparatur habe ich schriftlich die Wandlung verlangt.

Im heutigen Gespräch mit den Audi-Mitarbeitern wollte man mir dann erstmal kleine Gefälligkeiten anbieten - Gutscheine für das Audi-Zubehör-Programm, ein Fahrsicherheitstraining oder den nachträglichen, jetzt festhalten, Einbau von LED-Rückleuchten, kein Scherz! Ziel: Leckerli für den Kunden, die die AG nicht viel kosten und wenig Arbeit machen.

Da ich mich rechtlich ein wenig informiert habe und weiß, dass man die Wandlung nach aktuellen Urteilen schon beim zweiten Defekt einfordern kann, habe ich natürlich auf die Wandlung gepocht und dann wurde es richtig interessant.

"Wir sitzen ja hier, um eine vernünftige Einigung zu finden und die muss ich auch dem Werk gegenüber vertreten können. Eine Wandlung kann bei Ihrem Fahrzeug ich nicht vertreten, da der Wagen ja jetzt repariert wurde und, Stand heute, auch einwandfrei funktioniert!"

Mir ist in diesem Moment zwar die Kinnlade runtergefallen, aber von der Wandlung habe ich mich nicht abbringen lassen.

Nach ein paar Diskussionen haben die Herren dann verstanden, dass ich die Wandlung möchte, aber es danach kein Teehaus werden soll, sondern ein neuer A5, allerdings ohne Fehler. Da kamen sie auf eine neue Idee, die käufmännische Lösung: Der Händler nimmt meinen Wagen zu DAT in Zahlung (der Wert ist unterirdisch), Audi, Händler und ich legen jeweils Summe X auf einen großen Haufe und der Händler bestellt für mich einen neuen A5.

Klar, erstmal klingt die Lösung toll, aber in der Summe hat der Kunde, also ich, die sog. Ar...karte, denn ich muss in 10 Monaten einen Verlust von ca. 16000 Euro wegstecken und bei einer Wandlung sind es nur die gefahrenen Kilometer, die ich, was ja auch OK ist, bezahlen muss.

Vielleicht hatten andere User schon ähnliche Fälle. Ich wäre euch für Tipps, Infos und Ratschläge sehr dankbar. Vielleicht wurde euch die Wandlung auch so schwer gemacht, wie habt ihr euch verhalten, was hat geholfen etc.?!

Bitte spart euch Tipps wie "nimm dir nen Anwalt" oder "sei doch froh, dass der Wagen wieder läuft", die brauche ich nicht, bin eh schon sauer genug.

Schon jetzt DANKE!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von A5-Fan

@twinni: Sorry, auch wenn es deine Meinung ist, aber auf die kann ich gut und gerne verzichten und ist das sinnfreiste Zeugs im ganzen Thread.

An deiner Stelle würde ich auch etwas vorsichtiger sein, was die Wortwahl angeht. Ich könnte mir, gerade bei diesem Wetter, bessere Dinge vorstellen, als mich mit meinem Auto bzw. Audi zu ärgern, also ist nichts mit Provokation. Ich möchte dich mal mit einem 10 Monate alten A5 und 21 Fehlern sehen, der dazu noch dein rollendes Büro ist und mehr oder minder ein (Fehler)Fass ohne Boden, denn der Wagen wird statt jünger immer älter.

Wenn du mich hier schon persönlich ansprichst, möchte ich auch gern darauf antworten:

Erstmal ging es mir nicht darum, dich zu persönlich anzugreifen. Wozu auch? Aber wenn du deine Problematik hier derart wenig neutral schilderst und deine persönliche Meinung zu Dingen und Personen öffentlich äußerst und auch noch nach unserer Meinung fragst, dann sage ich hier - dir und allen anderen - meine Meinung.

Und dabei fällt mir auf, dass du erschüttert bist und dass es dich wundert, wie blöd diejenigen sind, die du um ihre Meinung bittest. Ja, geht's noch?!? Wegen einem Türgriff, der bei genauerer Betrachtung nicht gänzlich in seine Endposition zurückflutscht, würde ich nicht mal zum Händler fahren, geschweige denn einen derartigen Aufstand zu proben. Meine Meinung...

Trotzdem: Viel Glück mit deiner Wandlung.

Andreas

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Hallo,

rein rechtlich stehst du recht gut da. Wenn du die Beweise für die erfolglosen Reparaturen gesichert hast, wird dir ein Anwalt im Fall der Fälle sicher erfolgreich beistehen können. Aber ganz sicher kann man eben nie sein.

Soweit ich aus deinem Artikel entnommen habe funktioniert der Wagen jetzt einwandfrei, alle Fehler wurden behoben. Liege ich da richtig? Wenn ja, was bringt dir eine Wandlung? Vorallem weil du wieder das gleiche Auto kaufen möchtest. Deinen Blog habe ich leider nicht gelesen.

Ist dir der Stress es Wert Klage einzureichen und am Ende mit einem neuen A5 dazustehen und kein Stückchen weiter zu sein. Die Wahrscheinlichkeit ist natürlich hoch, das der neue A5 dann ohne Mängel ist.

Wenn allerdings viele Kleinigkeiten und Fehler von dir beanstandet wurden und vom Autohaus auch mehr oder weniger behoben wurden hätte ich auch kein Vertrauen mehr in das Auto und ich würde auf die Wandlung bestehen. Allerdings würde ich mir dann keinen A5 mehr holen. Strafe für Audi muss sein. Da muss man als Verbraucher konsequent.

Also wie gesagt du musst das ganze abwägen und dann entscheiden. Und den Gang zum Anwalt wirst du wohl oder übel antreten müssen, wenn du die Wandlung mit aller Macht willst.

Wünsche dir viel Erfolg.

Thomas

am 20. April 2009 um 17:36

Du kannst nicht wegen einem (oder mehreren) kleineren Fehlern das ganze Fahrzeug tauschen... Rechtlich stehst du da gar nicht so sehr auf der sicheren Seite.

Themenstarteram 20. April 2009 um 17:40

Hi Thomas!

Hast du genau richtig verstanden, die Fehler wurden soweit alle behoben, wenn wir mal von kleineren Dingen absehen, die die Werkstatt nicht nach Audi-Vorgaben repariert hat, die jetzt noch nachgearbeitet werden müssen.

Wenn sich die Leidensgeschichte 1:1 fortsetzt, dann hat das Auto bis Ende 2009 vielleicht 30 Fehler und lass ihn dann mal aus der Gewährleistung raus sein - na prima, dann darf ich bluten. Vor genau diesem Hintergrund möchte ich den Wagen wandeln. Ich habe zwei Bekannte, die mit ihren A5 bestens zufrieden, ebenso die Mehrzahl der MT-Teilnehmer, und dieses Auto ist nur geil und daher hat es, so seh ich es zumindest, eine 2. Chance verdient.

@Gonto:

Ich will das Auto nicht wegen mehrerer kleiner 0815-Mängel wandeln, sondern wegen Fehlern die schon das zweite bzw. dritte mal auftreten und in der Summe eben das Fass zum überlaufen bringen.

Für die rechtliche Schiene bin ich mit dem defekten Side Assist bestens aufgestellt oder auch mit den Türöffnern innen oder dem Außenspiegel.

am 20. April 2009 um 19:02

Das glaube ich aber kaum, das du da so sicher aufgestellt bist.

Wie Gonto schon richtig postete, es handelt sich nicht um kapitale Schäden an Motor/Getriebe/Karosse o.ä. sondern um ärgerliche Kleinigkeiten, die obendrein inzwischen alle behoben sind.

Das der Türöffner (innen) nicht vollständig in die Endlage zurückstellt, habe ich im übrigen auch.

Ich werde das erstmal weiter beobachten.

Themenstarteram 20. April 2009 um 19:09

Als Kleinigkeiten bezeichne ich mehrfache Schäden an der Elektronik oder der Elektrik im Allgemeinen nicht, denn wenn ich damit leben soll/will, dann kann ich gleich ein Teehaus fahren und keine Mini-65000-Euro-Eigentumswohnung.

Die Rechtslage ist eindeutig: Der Händler muss zweimal nachbessern dürfen, danach hat der Kunde das Recht auf Wandlung. Bei schwerwiegenden Defekten ist es auch direkt möglich, z.B. Undichtigkeiten etc. Meine Elektronik wurde bereits dreimal repariert bzw. getauscht. :mad:

Zitat:

Original geschrieben von Gonto

Du kannst nicht wegen einem (oder mehreren) kleineren Fehlern das ganze Fahrzeug tauschen... Rechtlich stehst du da gar nicht so sehr auf der sicheren Seite.

Da muss ich kurz mal einhaken ... eine Rückabwicklung (oder Wandlung) ist möglich, wenn entweder mehrere Reparaturversuche an einem Defekt fehlgeschlagen sind ODER wenn viele verschiedene Mängel in relativ kurzer Zeit aufgetreten sind

In diesem Fall würde ich behaupten, dass beide Punkte zutreffen - SideAssist war schon mehrfach (oft genug) ausser Funktion und konnte von der Werkstatt nicht nachhaltig repariert werden und die hundert "Kleinigkeiten" können tierisch nerven ...

 

@A5-Fan

Beachte bitte bei deiner Berechnung, dass du pro angefangene 1000 Kilometer, die du mit dem Wagen gefahren bist, einen entsprechenden Prozentsatz vom Kaufpreis tragen musst (liegt je nach Qualität deines Anwalts zwischen 0,35 und 0,67% vom Kaufpreis pro 1000 km). Insofern wäre interessant zu wissen, wie teuer dich der angebotene Deal tatsächlich gekommen wäre: "Der Händler nimmt meinen Wagen zu DAT in Zahlung (der Wert ist unterirdisch), Audi, Händler und ich legen jeweils Summe X auf einen großen Haufe und der Händler bestellt für mich einen neuen A5."

 

Mein Rat unabhängig davon - geh zu einem Anwalt und lass den die Sache regeln, das geht schneller, als wenn du noch länger mit denen diskutierst.

Wenn ich mich nicht täusche, bezieht ihr euch rechtlich auf §439/440 zur Nacherfüllung

aus dem BGB. Falls dem so ist, bin ich mir allerdings nicht so sicher, ob hier eine

klare Ausgangslage besteht, denn das Fehlschlagen der Nacherfüllung wird dort

von gewissen Bedingungen abhängig gemacht:

"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen,

wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den

sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."

Im vorliegenden Fall macht mir insbesondere die Formulierung "oder aus den sonstigen

Umständen" Probleme. Denn der Mangel ist ja inzwischen behoben, und dieses wenn

auch späte Beheben des Mangels könnte durchaus als ein "sonstiger Umstand"

aufgefasst werden. Es müsste schon ein sehr konkreter Grund zu der Annahme bestehen,

dass das Problem trotz der aktuellen Behebung in naher Zukunft wieder auftauchen

würde.

Ich bin kein Jurist, habe aber Bürgerliches Recht im integrierten Nebenfach studiert.

Wäre ich Richter, so würde ich im vorliegenden Fall dazu tendieren, dass auf Grund

der schlussendlich erfolgreichen Nachbesserung trotz des erfolglosen zweiten Versuchs

eine erfolgreiche Nachbesserung stattgefunden hat, die Bewertung als fehlgeschlagen

wäre somit hinfällig, die angestrebte Wandlung hätte somit keine Grundlage. Dies insofern

mir nicht nachvollziehbare Gründe dargelegt werden, die ein baldiges erneutes

Auftreten des Problems wahrscheinlich sein lassen.

Ich kann verstehen, dass man ärgerlich ist, wenn man sehr viel Geld für ein Auto

hingelegt hat und dann solche Dinge durchleben muss. Da möchte man sich auch

ein Stück weit revanchieren und vielleicht auch noch eine spürbare Wiedergutmachung.

Aber die Gefahr ist hier groß, dass du über das Ziel hinausschießt...

Viele Grüße

Matthias

am 20. April 2009 um 19:44

Der Punkt ist, dass die VERHÄLTNISMÄßIGKEIT berücksichtigt werden muss. Diese ist meiner Meinung nach nicht gegeben, wenn bei einem 50.000 Euro Fahrzeug ein 500 Euro Modul defekt ist.

Grundsätzlich hat der Kunde die Wahl, ob gemindert oder getauscht wird. Ich denke in so einem Fall wird ein Gericht (sofern es zu einem Prozess kommt) aber nur die Minderung zulassen. Du wirst dann also ein paar Hundert Euro zurück bekommen.

Geh wirklich erst zu einem Anwalt, dass ist das Beste. Ich bin mir bei meinen Aussagen zwar ziemlich sicher, mein Leben würde ich aber nicht darauf verwetten :D

Hi

Die Wandlung wird dich aber auch eine schöne Stange Geld kosten (wobei ich ohnehin nicht verstehe, wieso man auch beim Leasing für Kilometer noch zahlen muss), daher würde ich bei den Defekten, die du beschrieben hast, eher darauf drängen, dass diese beseitigt werden, mit allen dafür notwendigen Mitteln und das ganze im Optimalfall vor Ablauf der Garantiezeit :)

Die Möglichkeiten, deine Meinung in unmissverständlicher Art und Weise zum Ausdruck zu bringen sind auf jeden Fall zahlreich.

Themenstarteram 20. April 2009 um 19:53

Schaut euch mal diesen Artikel , da sieht die Sache mit der Wandlung schon wieder ganz anders aus. Wenn ich diesen Artikel als Grundlage nehme, dann ist das Recht vollkommen auf meiner Seite.

Jetzt erstmal eine Nacht drüber schlafen, morgen mit der Kundenbetreuung das weitere Verfahren besprechen, ebenso mit dem Händler, dann sieht die Sache vielleicht schon wieder anders oder gar besser aus - in meinem Job hat man ja noch den Weg von Vitamin B.

In der Summe ist es halt tierisch nervig und ich will einen A5 der nicht alle paar Tage in der Werkstatt stehen muss. Wegen meiner können sie den Wagen auch 1:1 tauschen. :(

Wir sind doch hier alle nur Hobby-Juristen und mich auf irgendwelche Artikel als Grundlage einer Rechtsprechung zu beziehen... ich weiß nicht. Ich kenne einen Haufen Juristen und zu einem Thema hat jeder eine andere Auslegung. Außerdem ist es nicht so leicht einer Rechtsprechung zu folgen, da es dazu bestimmt auch einen Richterspruch mit anderem Ausgang gibt. Es ist immer der spezielle Fall zu betrachten.

Ganz ehrlich, warum gehst du nicht zum "guten" Fachanwalt für Verbraucherrecht? Falls du Rechtschutz hast, wird das abgedeckt, falls nicht, zahlst du erstmal 50€ Beratung und kannst dann deine Chancen abwägen. Mir wäre es zu heiß, gegen die Rechtsabteilung einer Milliarden AG ohne Beistand anzugehen.

 

JM2C

 

Ciao

Claus

schon  mal minderung als alternative erwägt?

So ähnlich die Fälle in irgendwelchen Internet-Artikeln auch sein

mögen ... Es bestehen im vorliegenden Fall erhebliche Zweifel,

ob die Nachbesserung als fehlgeschlagen zu bewerten ist. Insbesondere

da der Mangel ja inzwischen behoben ist. Die §§439-440 beziehen sich

explizit auf die Nachbesserung von Sachmängeln. Es liegt aber gar kein

Sachmangel mehr vor! Und selbst wenn man davon absieht, kann die

inzwischen erfolgte Behebung immer noch als besonderer Umstand

eine Rolle spielen.

Auch der Gang zum Anwalt muss da nicht der beste Weg sein: Ein Prozess

zahlt sich für den Anwalt auf jeden Fall aus, ein objektives

Urteil ist da nicht notwendigerweise zu erwarten. Der Anwalt wird

den Prozess anraten, wenn er eine Chance sieht. Aber versprechen

kann er nichts. Zumal Audi sicherlich nicht zum ersten Mal wegen

solcher Vorgänge vor Gericht geht, die haben erfahrene Spezialisten

für derartige Fälle.

Bei Interpretationsspielraum hängt man sehr vom Richter ab. Das Risiko

zu verlieren betrachte ich hier als recht hoch.

Matthias

am 20. April 2009 um 21:18

Also ich muss dir sagen, dass du mit deiner Wandelung weit über das Ziel hinaus ballerst. Ich sage das aus eigner Erfahrung, weil ich vor kurzen erst meinen Wagen gewandelt habe und das ohne Anwalt und irgendwelche Probleme.

Das soll heißen, Audi ist Premiummarke Nr. 1 in Westeuropa und stimmt bei einer berechtigten Beanstandung der Wandelung im Normalfall immer zu.

Bei mir waren Probleme vorhanden, die Audi nicht abstellen konnte nach mehrmaliger Nachbesserung wie zum Beispiel rupfender Kupplung, Klackergeräusche, Ruckeln des Motors, Differenzialspiel zu groß usw., es wurde sogar einmal der komplette Motor ausgebaut!

Da willst du wegen einem kleinen Defekt, wegen deinem Side-Assitent glaube ich, ne Wandelung durchbringen. Also ich glaube der beste Anwalt wird hier keinen Richter überzeugen können. Einfach am Teppich bleiben und auf das Angebot von Audi eingehen, nur ein Tip!

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