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Audi SafetyPlus

Themenstarteram 13. März 2009 um 9:09

Hallo zusammen,

hat jemand von Euch schon einmal das SafetyPlus Versicherungspaket abgeschlussen zu den Pauschalpreisen?

Ich hätte dazu 2 Fragen:

1. Die Pauschale ist unabhängig vom vorherigen Schadensfreiheitsrabatt. Trotzdem: muss ich einen Schadensfreiheitsrabatt mit einbringen, der von meiner Vorversicherung eingezogen wird, oder kann ich den ruhen lassen bei meiner Vorversicherung?

2. Ist bei der SafetyPlus (Rückversicherer ist wohl Allianz) die grobe Fahrlässig ebenfalls (wie inzwischen bei den meisten anderen Versicherungen) mitversichert?

 

Leider kann mir niemand bei AUDI diese Fragen beantworten.

Bitte um Eure Hilfe. Wer hat es schon gemacht, hat viell sogar die Vers.Bedingungen u weiss wie der Antrag lief?

Viele Grüße

 

 

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26 Antworten

Servus,

mein Wagen ist auch mit dem Pauschalpaket versichert.

zu 1)

Du musst keinen Schadenfreiheitsrabatt mit einbringen. Würd ich dir aber empfehlen. Hab meinen auch mit in die Firma eingebracht. So wirst du automatisch jedes Jahr weiter zurückgestuft. Es bringt zwar hier nicht viel, aber wer weiß, wo du dich nach diesem Leasing wieder versicherst?! Dann hat das zumindest den Vorteil, dass du 3 Jahre weiter runtergetuft wirst.

zu2)

Kann ich leider auch nichts sagen... Die Bedingen sind irgendwo bei den Unterlagen..

Den Antrag usw. müsste dein Händler übernehmen. Ich musste nur meinen Vorversicherer beim Vertrag unterschreiben angeben und das wars schon.

Grüße

Zu 1) ich hab eine neue versicherung abgeschlossen denn wenn du nen unfallbaust gehst du hoch!! Einen rabattschutz hast du nicht mit drin lt meinen händler

Hi!

Ich bin ebenfalls auf der Suche nach einer KFZ Versicherung für meinen am 30.04. abzuholenden A3.

Die Audi SafetyPlus würde mich 44,99€/Monat kosten. Das ist bei meiner aktuellen SF Klasse ca. 10€ günstiger als der günstigste Versicherer den man so auf dem Markt bekommt (HDI, Huk24...).

Jedoch findet man nur sehr schwer, bzw. gar nichts, über die Leistungen die in der SafetyPlus Versicherung enthalten sind.

1.) Wie sieht es mit Neuwertentschädigung bei der Audi Versicherung aus? 12 Monate, 18 Monate....?

2.) Ist "grobe Fahrlässigkeit" mit abgedeckt?

3.) Sind Schäden durch "alle Tiere" abgedeckt?

... eventuell hat ja jemand einen Link zu den Leistungen der Versicherung.

EDIT:

Oder handelt es sich bei der KFZ Versicherung um folgenden Allianz-Optimal Tarif?

https://www.allianz.de/.../index.html

Gruß & vielen Dank!

A3sebb

am 26. März 2010 um 19:36

die audi-versicherung ist lediglich vermittler.

versicherer ist die allianz!

hier sollten eigentlich viele fragen beantwortet werden.

Hi!

Danke Dir für den Link!

Und welches Paket ist bei der "Audi SafetyPlus" Versicherung für 44,99€ / Monat inklusive?

Optimal / Premium / Spar ???

Gruß & danke!

Sebb

am 28. März 2010 um 0:33

Zitat:

Original geschrieben von A3sebb

Hi!

Danke Dir für den Link!

Und welches Paket ist bei der "Audi SafetyPlus" Versicherung für 44,99€ / Monat inklusive?

Optimal / Premium / Spar ???

Gruß & danke!

Sebb

die 44,99 € wirst du doch irgendwo her haben, oder? normalerweise sollte dir jeder halbwegs kompetente :) auskunft geben können!

ich helfe soweit ich kann, dein versicherungsagent bin ich aber nicht!

ansonsten wende dich doch besser direkt an deinen zukünftigen versicherer.

viel erfolg!

Die 44,99€ habe ich von dem Flyer, den man bei jedem Audihändler in die Hand gedrückt bekommt. :)

Das war somit nicht einfach irgendein Betrag von irgendeiner Versicherung. *G*

am 28. März 2010 um 0:45

Zitat:

Original geschrieben von A3sebb

Die 44,99€ habe ich von dem Flyer, den man bei jedem Audihändler in die Hand gedrückt bekommt. :)

Das war somit nicht einfach irgendein Betrag von irgendeiner Versicherung. *G*

hast du den online-rechner im angegebenen link mal benutzt?

dort solltest du eigentlich erfahren, welche leistungen du für xx,xx € erhältst.

Nein, dass kann man leider nicht vergleichen. Diese 44,99€ ist eine fixe Summe die jeder bezahlt. Egal ob man Fahranfänger ist oder ob man schon 20 Jahre Fahrerfahrung vorweisen kann. Deswegen ist der Rechner da leider keine große Hilfe.

am 28. März 2010 um 0:57

Zitat:

Original geschrieben von A3sebb

Egal ob man Fahranfänger ist oder ob man schon 20 Jahre Fahrerfahrung vorweisen kann.

deinen bisherigen versicherer, sowie sfk-klasse wirst du trotzdem angeben müssen!;)

Das ist richtig, haben jedoch keinen Einfluss auf den Beitrag. ;)

Hi,

 

ich habe auch die Audi-Flottenversicherung und bin bisher super damit gefahren.

2x Navi geklaut und ohne Problem bisher gezahlt. Der Vorteil ist, dass Du beim Schaden einfach zu Audi fährst und nichts machen musst. Audi holt sich per Mail oder vie Telefonat die Kostenfreigabe, meldet den Schadenfall und die Schadenshöhe für dich und alles ist Schick.

Es handelt sich hier um einen Allianz-Rahmenvertrag, der für die Audi-Flotten ausgehandelt worden ist.

Wie schon vorher gesagt, ist der 44,99 Euro Preis ein Fix Preis. Egal welches Modell oder welchen Hubraum du hast.

Die SF-Klasse deines vorherigen Versicherer musst angeben. Diese SF-Klasse ruht wohl in der Versicherten Zeit bei der Audi-Flottenversicherung.

 

Gruß

lowo

Hi!

Danke für Deinen Beitrag...

Aber ist es nicht so, dass die schadensfreien Jahre weiter laufen? D.h. wenn ich JETZT SF4 habe und dann drei Jahre die KFZ-Versicherung von Audi (Allianz) nutze, müsste ich danach doch in eine andere Versicherung mit SF7 wechseln können?

Da Du die Versicherung hast, die mich interessiert, könntest Du bitte mal in Deinem Vertrag nachsehen, wie lange die Neuwertentschädigung in dem Audi-Allianz-Tarif vereinbart ist und ob "grobe Fahrlässigkeit" ebenfalls mit versichert ist?

Gruß & danke!

A3sebb

Hi A3sebb,

 

waren einige Seiten der AGB's zu durchforsten.

Hier mal die wichtigsten Absätze:

Kfz-Haftpflichtversicherung

schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatz¬ansprüchen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person mit Ihrem Fahrzeug Andere schädigen.

Die Umweltschadendeckung ist auf 5 Mio. EUR je Schadenfall und 10 Mio. EUR im Jahr begrenzt.

 

Vollkaskoversicherung

schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs (z. B. durch einen selbstverschuldeten Unfall, mut- oder böswillige Beschädigungen, Diebstahl, Glasbruch oder Sturm).

In der Vollkaskoversicherung gilt ein Selbstbehalt in Höhe von 300,00 Euro, bei Teilkaskoschäden in Höhe von 150,00 Euro.

 

GAP-Versicherung

Durch die Gap-Versicherung ist bei finanzierten Fahrzeugen im Fall eines Totalschadens (die kalkulierten Reparaturkosten müssen mind. den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges am Schadentag erreichen, bei einem wirtschaftlichen Totalschaden lässt sich kein Anspruch aus der GAP-Deckung ableiten) oder einer Totalentwendung des Fahrzeugs die Differenz zwischen der Entschädigung aus der Fahrzeugversicherung und der sich aus dem Darlehensvertrag errechneten Restforderung gemäß des ursprünglich vereinbarten Zahlungsplans des Fahrzeugs am Tag des Schadens versichert.

Während der Laufzeit des Leasing-/Darlehensvertrages bleibt die Höhe des Monatsbeitrags fest.

 

Garantieversicherung

In der Garantieversicherung erhalten Sie eine Absicherung der garantiebedingten Lohn- und Materialkosten, wenn ein versichertes Teil Ihres Fahrzeuges funktionsunfähig wird und dadurch eine Reparatur erforderlich ist. Der Leistungsumfang hängt von dem Alter und der Gesamtfahrleistung Ihres Fahrzeuges zum Schadentag ab.

Erweiterter Leistungsumfang

In dem erweiterten Leistungsumfang bezieht sich die Garantie auf die Funktionsfähigkeit aller mechanischen und elektrischen Bauteile. Sie kommt dann zum Tragen, wenn das Erstzulassungsdatum Ihres Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Schadeneintritts weniger als 5 Jahre zurückliegt und die Gesamtfahrleistung zu diesem Zeitpunkt unter 100.000 km liegt.

 

Baugruppengarantie

In der Baugruppengarantie bezieht sich die Garantie auf die Funktionsfähigkeit der in den Versicherungsbedingungen definierten Teile zu den dort genannten Baugruppen. Sie wird dann angewendet, wenn Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadeneintritts mindestens 5 Jahre alt ist oder die Gesamtfahrleistung zu diesem Zeitpunkt mindestens 100.000 km beträgt.

 

Welche Leistungen sind ausgeschlossen?

• Schäden, die Sie vorsätzlich verursachen

• Grob fahrlässige Ermöglichung eines Diebstahls in der Kaskoversicherung

• Schäden bei Fahruntauglichkeit aufgrund des Konsums von Alkohol oder Drogen • Schäden bei Teilnahme an Rennen

• Reine Reifenschäden in der Kaskoversicherung

 

Mit den Ruhen meinte ich, dass die SF-Klasse erst einmal unberührt bleibt und somit während des Versicherungszeitpunkts keine Beitragsherabsetzung kommt. Die Jahre müssten aber bei der SF-Klasse engerechnet werden.

 

Gruß

lowo

 

SF-Klassen:

Ihrem Vertrag liegt in der Haftpflichtversicherung die SF-Klasse x und in der Kaskoversicherung die SF-Klasse x zugrunde.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass nicht der Beitragssatz in %, sondern die Schadenfreiheitsklasseneinstufung für die Rabattübernahme maßgebend ist.

 

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