Audi S4 8E auf der Nordschleife

Audi

Hallo liebe Gemeinde,

ich hab meinem Dicken 4 Runden Auslauf auf der Nordschleife bestellt... 😁

Frage an Euch: Hat jemand von Euch sowas schon mal gemacht? Habt Ihr irgendwelche Tipps für mich oder Hinweise worauf ich achten muss?

Hab sowas vorher noch nie gemacht und habe auch nicht vor, irgendwelche Geschwindigkeitsrekorde zu brechen und an einer Leitplanke zu enden...

Für sachdienliche Hinweise 🙂 wär ich jedoch sehr dankbar...

Grüsse an alle!

Beste Antwort im Thema

Fahr wenns es dir irgendwie möglich ist, bei jemanden an dem Tag wo du mit deinem S4 fahren möchtest, vorher eine Runde mit. Dieser sollte natürlich viel Erfahrung auf der Nordschleife haben. Lass dir von ihm erklären wo du aufpassen musst und wo du es auf gar keinen Fall übertreiben darfst, sonst war es mal ein S4.

Heize nicht zu sehr und lass den Motor trotz keiner Aufladung ruhig 2 Minuten im Stand nachlaufen.

Bevor du auf die Schleife fährst, Motor und Getriebe ganz normal warm fahren. Ölstand kontrollieren. Reifendruck auch vorher kontrollieren, aber bei kalten Reifen nicht bei warmen Reifen.

Nix im Auto haben was herumfliegen kann, also Kofferraum und Fussräume leer machen.

Viel Spaß auf der Schleife, aber lass denn Audi ganz und selbst wenn dich ein Kompaktwagen überholt und dein Ergeiz gepackt ist, der fuhr vielleicht schon 50 Runden auf der Schleife und kennt sich aus, du aber nicht, deshalb keinen falschen Eifer aufkommen lassen, der S4 soll es ja unbeschadet überstehen

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Eine „Touristenfahrt"auf dem Hockenheimring wird vom Risikoausschluss des Kfz-Versicherers nicht erfasst
OLG Karlsruhe
Der Ausschluss in § 2 b Abs. 3 AKB betrifft nur Fahrten im Rahmen einer Veranstaltung, deren Charakter dadurch geprägt wird, dass eine möglichst hohe Geschwindigkeit erreicht wird und danach eine Platzierung der Teilnehmer erfolgt.

nur mal schnell zitiert von dieser seite http://schulte-wissermann.de/urteile_zur_kfz-versicherung_258.html

lieber hsv-fan, du darfst davon ausgehen das es zig urteile gibt die der versicherung sehr genau vorschreiben was sie im rahmen einer touristenfahrt zu zahlen haben. und touristenfahrten haben nun mal nach geltender rechtsprechung den charakter einer mautpflichtigen privatstrasse....

das du in der schadenabteilung es gerne dem kunden anders erklärst und es sicher 70% der kunden fressen, bzw aus gründen keiner rechtschutz angst haben vor prozessen, heisst noch lange nicht dass die versicherung immer recht hat. ich empfehle immer jedem, von dem ich weiss er fährt regelmässig auf tourifahrten den abschluss einer verkehrsrechtschutz 😉

Die NS trägt nicht umsonst den beinamen "Grüne Hölle"....

Wie schon geschrieben wurde "kennt" man den Streckenverlauf erst so ab 50-100 Runden.
Über den vorabcheck Deines dicken wurdest ja schon aufgeklärt.
Zu beachten wäre noch das auf der NS das Rechtsfahrgebot gilt ( also net mitten auf der Spur rumfahren ).
Da du mehrer Runden geordert hast wäre es von Vorteil es erstmal langsam angehen zu lassen und Dich auf der " Geilsten Landstraße der Welt" einzurollen.
Im weiteren Verlauf wirste dann von ganz alleine schon fixer Unterwegs sein ! Aber net Übertreiben ,denn vom Sicherheitsfaktor ist das ne andere Liga. Sturzräume sind rar gesäht. ( Zwischen Asphalt und Leitplanke ist nur ein relativ kleiner Grünstreifen)
Aber wenn mit Hirn fährst macht sie verdammt viel Fun ! Allein die
"Fuchsöhre" ist es wert. Schön mit Zug rein und dann die Kompression spüren....😁 Die anschließende Kurvenkombi verlangt aber Aufmerksamkeit🙂 😉
Übrigens ist nach der Einfahrt Breitscheid im darauffolgenden Bergaufstück der Niki Lauda damals verunglückt. Eigentlich kein spektakulärer Streckenabschnitt....
Was auch noch wichtig ist ,in meinen Augen zumindest,...laß Dich net unter Druck setzen.
Die schnellen Jungs und Mädels die von hinten ankommen kennen die Strecke ! Sie wissen wo sie an Dir vorbeiziehen können.
Das was Dich zu Interessieren hat liegt VOR Dir. Laß Dich vom Rückspiegel net kirre machen.( Natürlich sollst keine Schlangenlinie fahren 😉 )
Um es kurz zu machen :....mach keinen auf dicke Hose und laß es einfach rollen 😁

PS.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen und allen ein freundliches Servus entgegenbringen.Ist ,nach der heutigen Anmeldung,mein erster Post hier . 🙂

Zitat:

Original geschrieben von rebizzel


Eine „Touristenfahrt"auf dem Hockenheimring wird vom Risikoausschluss des Kfz-Versicherers nicht erfasst
OLG Karlsruhe
Der Ausschluss in § 2 b Abs. 3 AKB betrifft nur Fahrten im Rahmen einer Veranstaltung, deren Charakter dadurch geprägt wird, dass eine möglichst hohe Geschwindigkeit erreicht wird und danach eine Platzierung der Teilnehmer erfolgt.

nur mal schnell zitiert von dieser seite http://schulte-wissermann.de/urteile_zur_kfz-versicherung_258.html

lieber hsv-fan, du darfst davon ausgehen das es zig urteile gibt die der versicherung sehr genau vorschreiben was sie im rahmen einer touristenfahrt zu zahlen haben. und touristenfahrten haben nun mal nach geltender rechtsprechung den charakter einer mautpflichtigen privatstrasse....

das du in der schadenabteilung es gerne dem kunden anders erklärst und es sicher 70% der kunden fressen, bzw aus gründen keiner rechtschutz angst haben vor prozessen, heisst noch lange nicht dass die versicherung immer recht hat. ich empfehle immer jedem, von dem ich weiss er fährt regelmässig auf tourifahrten den abschluss einer verkehrsrechtschutz 😉

Ich geb Dir vollkommen recht, Urteile gibts da viele und die Rechtsprechung und die Auslegung von Gesetzten kann sich ändern.

Was Du hier zitierst ist aber ein Urteil zu Vollkasko aus Mietverträgen, sprich Autovermietung, nicht die eigne Vollkasko.

Gruß

Bist Du Dir sicher, dass Du normale Vertrage nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen bearbeitet hast? Denn viele Versicherungen bieten für bestimmte Fahrzeuge nur nach individueller Vereinbarung Voll- und Teilkasko an. In diesen gibt es dann tatsächlich unter Umständen Klauseln, die Besuche zB auf der Nordschleife regulieren. Allerdings wird ein Audi S4 wohl kaum unter solch eine Vereinbarung fallen. Meiner Erfahrung nach trifft dies eher seltenere Fahrzeuge wie zB Ferrari & Co. Aus den "Normalverträgen" heraus sehe ich jedoch keine Möglichkeit der Versicherung die Leistung komplett zu verweigern oder auch nur Regress zu nehmen, zumindest nicht, wenn nicht weitere Verfehlungen hinzutreten (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, unzutreffende Aussagen über den Zustand des Fahrzeugs (Tuning) usw).

Gängige Praxis, selbst bei recht stark prüfenden Versicherungen (zB HUK) ist die Regulierung des (Vollkasko)-Schadens aber auch der Drittschäden (Leitplanke).

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Zitat:

Original geschrieben von nordgti


Ich geb Dir vollkommen recht, Urteile gibts da viele und die Rechtsprechung und die Auslegung von Gesetzten kann sich ändern.

ich habe einfach google angeschmissen und ein urteil gesucht, du darfst mir glauben ich weiss auch wovon ich rede. touristenfahrten sind privatfahrten auf einer "mautpflichtigen" privatstrasse und somit voll und ganz bei der vk abgesichert. das jede versicherung versucht sich zu drücken ist mir auch bewusst, deswegen sollte jeder auch eine rechtschutz haben 😉

wenn die versicherung in ihren bedingungen den nürburgring, besser gesagt die nordschleife, expliziet ausschliesst dann geb ich dir recht. aber es gibt nicht viele versicherungen welche die nos "wortwörtlich" in den bedingungen haben.

desweitern weisst du auch, dass die rechtsprechung sich in dieser sache nicht mehr ändern wird 😁

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.


Gängige Praxis, selbst bei recht stark prüfenden Versicherungen (zB HUK) ist die Regulierung des (Vollkasko)-Schadens aber auch der Drittschäden (Leitplanke).

haftpflichtschäden werden klar übernommen, deswegen darfst auch nicht mit roter nummer oder kurzzeitkennzeichen auf die nos... der "besitzer" weiss schon warum 😉 die wollen nun mal auch den schaden bzw die einsatz-rettungskräfte bezahlt haben 😁

Muss nochmal kurz meinen Senf dazu geben,da ich ähnliches gerade in der Kaufberatung gelesen habe.

Beide S4 B6 als auch b7 haben eine Verteilung von 50:50
Der erste mit 40:60 war der RS4 b7

Das hab ich mit Vari auch mal diskutiert, ich bilde mir ein, dass der RS4 B7 zuerst die 40:60 Verteilung hatte und dann später ab 2007 auch die anderen Quattro Modelle.

So steht's auch in den Pressemitteilungen aus der damaligen Zeit. Der Erste war der RS4. Im selben Modelljahr wurde auch der S4 umgestellt.

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