Audi im Heck rutschig? & Geblitzt :(
Hi Leute,
ich habe zwei Fragen an euch:
Wie ihr wisst, hatte ich ja nen Reifenschaden vorne rechts und daher wurden beide Vorderreifen getauscht.
Die neuen Reifen vorne haben natürlich volles Profil und hinten sind noch so 3-4mm drauf.
In Kurven bei nässe kommt es mir so vor, als ob er im Heck ein bisschen rutschig wäre, kann das sein? Also er bricht nicht aus, lässt sich super fahren aber er macht hinten ein bissi ruschtigen Eindruck, rein vom Gefühl.
Kann das sein oder nicht normal?
Was anderes: Ich bin gerade nach hause gefahren und am Frankfurter Kreuz unter der 3. Brücke stehen die A... mal wieder.
Bei Tacho 140 sah ich plötzlich einen dicken roten Blitz. Ich war auf der 3. Spur und die standen rechts unter der Brücke an der Seite.
Meint ihr der Wagen ist richtig drauf?
Als ich gesehen habe wie die mich geblitzt haben, hab ich Vorwut mal richtig 3-4x auf die Lichthupe gedrückt und dann sehe ich es irgendwie nochmal blitzen????
Und noch eine Frage: Kriegt man ärger wenn auf dem Blitzbild die Nebelscheinwerfer an sind, obwohl diese nicht Notwendig wären bzw. bei den Sichtverhältnissen nicht erlaubt wären?
Meint ihr ich bin bei dem seitlichen Blitz überhaupt richtig drauf?
Wieviel fährt der 1,9er TDI real bei Tacho 140? Hoffentlich mit Abzug unter 120, dann gibts nurn Verwanrungsgeld...
Wisst ihr was der Spaß kosten kann wenn es 129 bzw. oder über 130 sind?
So eine Mist 🙁 *heul*
Besten Dank an euch Jungs.
41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von darkchylde
Das gilt für innerhalb geschl. Ortschaften.
Bei 100km/h Begrenzung dürfte es allerdings ausserhalb sein, damit 75 eur/3 Punkte.
ab 31 Km/h außerhalb kostet es 100 Euro (75 Euro + 25 Euro Gebühr!)
http://www.bussgeldkataloge.de .. da gibt es einen Bußgeldrechner!
Zum Schluss,
ich denke damit ist die Sache dann erledigt.
Ich weiss jetzt was auf mich zukommt und wie ich das regeln werde.
Ihr braucht mir keine Belehrungen mehr zu machen, denn ich weiss:
Ich bin ein kleiner unreifer 18jähriger Audi Fahrer, der von nichts ne Ahnung hat.
Normal sollte man die Psyche auch prüfen, denn es ist schon schlimm, dass es so viel unreife 18jährige Typen wie mich gibt, die überhaupt ein Führerschein haben.
Und ich weiss auch, dass man mit 18 noch lange nicht erwachsen ist.
Mir fehlt sicher noch viel Reife und Erfahrung... da brauch ich nur dran denken wenn wir am Wochenende weg gehen und was wir da alles machen... 😁 😁 naja is nix hier fürs Forum.
Auf jeden Fall weiss ich das alles.
Ein großes Danke für eure Antworten, lasst es gut sein, so muss der Thread nicht geschlossen werden.
Wenn jemand noch was objektiv & sachliches sagen will, gerne, ansonsten lasst es bitte gut sein.
Schönen Abend euch allen noch.
PS: @lazybiker 100% zustimmung
Achja .. mal schauen ob dein Bekannter / Verwanter auch die Punkte so sachlich von dir annimmt die du bekommst ... nicht nur die Geldstrafe!
Nimm es wie ein Mann und steh dazu ..
Ist doch ASSI sich zu verstecken und genau so weiter zu machen!
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Zitat:
Original geschrieben von Waternman
ab 31 Km/h außerhalb kostet es 100 Euro (75 Euro + 25 Euro Gebühr!)
Ah ok, ich hab ohne Gebühr gerechnet, dann hast du natürlich Recht 😉
Solange er nicht in Probezeit ist, würde ich auch sagen, nimm die Punkte wie ein Mann. 😉
Zitat:
Original geschrieben von A4-STEVENS
Es gibt da ein juristischen Trick.
Wenn der Wagen auf einen Verwandten von mir zugelassen ist, was der Fall ist, ist dieser der Halter des Fahrzeugs.Er wird den Strafzettel kriegen. Da allerdings nicht er, sondern ein Verwandter von ihm das Fahrzeuf gefahren ist, kann er von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen. D.h. er braucht mich nicht zu belasten.
Allerdingss muss er trotzdem die 75 € zahlen, die er natürlich von mir bekommt 🙂
So bin ich aus der Sache fein raus. Unser Anwalt hat das meine ich mal so in etwa erklärt.
So einfach ist das nicht:
Auszug aus einem Bußgeldbescheid, bei dem Fahrer und Halter nicht übereinstimmen (wie in deinem Fall):
Bitte teilen Sie uns innerhalt einer Woche ab Zugang dieses Schreibens die Personalien der/des
verantwortlichen Fahrers mit.
Den beiligen Fragebogen (...)
Ich weise daraf hin, dass eine Zeugenvernehmung der/des Fahrzeughalters durchgeführt werden kann, falls die Rücksendung nicht erfolgt.
Als Zeugin oder Zeuge können Sie die Aussagen nach §52, 55 der Strafprozessordnung nur dann verweigern, wenn es sich bei der oder dem Betroffenen um eine Angehörige oder einen Angehörigen im Sinne des § 52 StPO handelt (z.B. Ehegatten, Eltern, Kinder) oder wenn Sie selbst bzw. eine Angehörige
oder einen Angehörigen der Gefahr der Verfolgung aussetzen würden.
Im Übrigen kann der Halterin/dem Halter eines KFZ bei Verstößen die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt
werden, wenn nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat (§ 31 a StVZO).
Sollten keine Angaben zum Fahrzeugführer gemacht werden, bin ich berechtigt zur Identifikation
des Betroffenen ein Foto aus dem Personalausweisregister anzufordern und/oder im persönlichen Umfeld
des Betroffenen zu ermitteln.
Und dein Vater wird nicht so blöd sein, und wegen deiner Raserei ein Fahrtenbuch führen.
Es heißt zwar oft, dass das Fahrtenbuch eine Drohung sei, aber bei mir im Bekanntenkreis hat es jemanden erwischt.
Mein Tip: Zahl einfach das Geld, nimm die Punkte (weil bei Tacho 140 km/h kommst du nie auf 120 km/h effektiv) und fahr in Zukunft mit der erlaubten Geschwindigkeit!!!
Zitat:
Original geschrieben von A4-STEVENS
Es gibt da ein juristischen Trick.
Wenn der Wagen auf einen Verwandten von mir zugelassen ist, was der Fall ist, ist dieser der Halter des Fahrzeugs.Er wird den Strafzettel kriegen. Da allerdings nicht er, sondern ein Verwandter von ihm das Fahrzeuf gefahren ist, kann er von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen. D.h. er braucht mich nicht zu belasten.
Allerdingss muss er trotzdem die 75 € zahlen, die er natürlich von mir bekommt 🙂
So bin ich aus der Sache fein raus. Unser Anwalt hat das meine ich mal so in etwa erklärt.
Die 75 € muß er nicht zahlen, da er die Tat nicht begangen hat. Aber die Polizei wird mit dem Blitzbild auftauchen und versuchen festzustellen, wer das Fahrzeug gefahren sein könnte. Und es droht immer noch ein Fahrtenbuch, zumindest beim nächsten Verstoß.
Und ich kann mir nicht vorstellen, daß Dein Verwandter ein Fahrtenbuch führen mag, weil Du glaubst, dich an kein Tempolimit halten zu müssen.
Ich habe es auch regelmäßig eilig, dennoch fahre ich nicht zu schnell und bin trotzdem rechtzeitig da. Sowas nennt sich Planung und sollte in Erwachsener eigentlich beherrschen.
Grüße
Jan
P.S.: Ich hab meinen Lappen jetzt 17 Jahre und habe zwei Knöllchen, einmal abgelaufener Parkschein und einmal etwas zu schnell (16 km/h) außerorts. Und hab jeweils dazu gestanden.
Hoinzi, eure Mühe in allen Ehren, gebt es auf, es bringt einfach nichts. Das hat unser a4-stevens schon so oft bewiesen.
Nach diesem Thread is er Nr. 2 nach der A-Klasse auf meiner ign-Liste, hoffe das legt sich in diesem Board mal wieder 🙄
Dont feed the trolls...
EOD.
Grüßle,
Daniel
@AvantI_A4
Ich weiß, ich kann auch nicht sagen, warum ich es immer wieder probiere...
Ich glaube halt noch immer an das Gute in dem Jungen.....
Grüße
Jan
Zitat:
Original geschrieben von A4-STEVENS
Es gibt da ein juristischen Trick.
Wenn der Wagen auf einen Verwandten von mir zugelassen ist, was der Fall ist, ist dieser der Halter des Fahrzeugs.Er wird den Strafzettel kriegen. Da allerdings nicht er, sondern ein Verwandter von ihm das Fahrzeuf gefahren ist, kann er von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen. D.h. er braucht mich nicht zu belasten.
Allerdingss muss er trotzdem die 75 € zahlen, die er natürlich von mir bekommt 🙂
So bin ich aus der Sache fein raus. Unser Anwalt hat das meine ich mal so in etwa erklärt.
Das ist doch kein juristischer Trick, sondern ein alter Hut.
Allerdings wirds so sicher nicht funktionieren, und das schreibe ich aus Erfahrung 🙂 .
Geldstrafe bezahlen und die Punkte vergessen is nicht, es wird auf jeden Fall der Fahrer ermittelt. Die Polizei wird mit dem Blitzer-Foto bei dir Zuhause auftauchen, an der Arbeitsstelle des Fahrzeug-Halters, bei euren Nachbarn und wenn die alle für dich lügen sollten, was ich nicht glaube, wird die Polizei in Rathaus spazieren und sämtliche Pass- und Führerscheinfotos deiner Familie und Verwandschaft mit dem Blitzerfoto vergleichen.
So hast du überhaupt keine Chance, es ist nur eine Frage der Zeit, bis sie dich haben. Nebenbei verschwendest du natürlich noch unnötigerweise Steuergelder.
Also spar dir den ganzen Ärger und steh zu deinen Taten wie ein Mann.
Zitat:
Original geschrieben von AvantI_A4
eure Mühe in allen Ehren, gebt es auf, es bringt einfach nichts. Das hat unser a4-stevens schon so oft bewiesen.
Hast wohl recht. Hab mir gerade Stevens andere Threads ein wenig angeschaut: Unfassbar!!! Werd einfach erwachsen A4-Stevens...
Hallo,
ich glaube es wurde alles gesagt. Schlechte Reifen an der Hinterachse können das Fahrzeug zum ausbrechen bringen. Ein paar Infos dazu findest du auch hier
Zur Geschwindigkeitsübertretung gibts auch nicht viel zu sagen. 140 ist einfach zu schnell, wenn 100 erlaubt sind. Es war dein Fehler und dafür wird weder jemand Mitleid haben, noch darfst du dich über jemand anderes aufregen, als über dich selbst.
Was dich erwartet, dürfte anhand der geposteten Links bereits geklärt sein.
Weiteres dazu ist meiner Meinung nach sinnlos.
Gruß Jürgen
*closed*