audi grillringe leuchtend in led
moin,
hat jemand es schon gesehen oder verbaut?
habe irgendwo mal bilder gesehen davon,sah lustig aus.
ist es eigentlich verboten?
will sie selber nicht verbauen,leglich was dazu hören..
bis denn
Beste Antwort im Thema
russen tuning?! 😉
67 Antworten
Wie hast du das verkabelt? Ich glaube dann muss ich mir das doch bestellen ^^ Der Händler hat mich noch gebeten die Ringe auszumessen, denke aber das die bei jedem Audi gleich sind.
Zitat:
Original geschrieben von Overkiller
... die Ringe auszumessen, denke aber das die bei jedem Audi gleich sind.
Nee, ganz sicher nicht. 😉
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von CAHA_B8
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
...und natürlich gibts in Germany dafür "Three, troi, drei points / Punkte". Ganz klar eine unzulässige Beleuchtungseinrichtung und die BE (Betriebserlaubnis) für das Fahrzeug erlischt. Eine stark reflektierende Folie z.B. kann auch eine "Beleuchtungseinrichtung" sein...nur für die ganz Findigen...
...ich würde die Leuchtringe in meine Hausbar einbauen...
Zitat:
Original geschrieben von Speedlimit
...und natürlich gibts in Germany dafür "Three, troi, drei points / Punkte". Ganz klar eine unzulässige Beleuchtungseinrichtung und die BE (Betriebserlaubnis) für das Fahrzeug erlischt. Eine stark reflektierende Folie z.B. kann auch eine "Beleuchtungseinrichtung" sein...nur für die ganz Findigen...Zitat:
Original geschrieben von CAHA_B8
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen....ich würde die Leuchtringe in meine Hausbar einbauen...
Aber nach Ramsauers Punktereform duerfte man damit Punkte-Frei ausgehen weil es ja niemanden gefährdet wenn es vorne weiss und hinten rot leuchtet.
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wie wärs denn damit!ha!ha!
Zitat:
Original geschrieben von stullek
Aber nach Ramsauers Punktereform duerfte man damit Punkte-Frei ausgehen weil es ja niemanden gefährdet wenn es vorne weiss und hinten rot leuchtet.Zitat:
Original geschrieben von Speedlimit
...und natürlich gibts in Germany dafür "Three, troi, drei points / Punkte". Ganz klar eine unzulässige Beleuchtungseinrichtung und die BE (Betriebserlaubnis) für das Fahrzeug erlischt. Eine stark reflektierende Folie z.B. kann auch eine "Beleuchtungseinrichtung" sein...nur für die ganz Findigen...
...ich würde die Leuchtringe in meine Hausbar einbauen...
Hättest Du Bock, 1mal i.d.W. bei Deiner "Haus-Gendarmerie" vorzufahren und Deinen dann immer noch mangelhaften Wagen nach Ausbau/Abschalten der Leuchtringe vorzuführen, damit kein Bericht an die Zulassungsstelle geht und Dir schlimmstenfalls die Zwangsentstempelung droht?
"Freie Fahrt für leuchtende Ringe" heißt es erst, wenn Rüben-Ramsi die StVZO bzw. die FZV so umschreiben läßt, dass zusätzliche Leuchten, solange weiß/vorne - rot/hinten beachtet wird, über die bisher bestehende max. Anzahl hinaus möglich/erlaubt wäre, wobei Du das Problem mit dem paarweisen Anbringen hättest und die Anbaumaße von der Karrosserie her zu beachten wären. Sonst würde einer argumentieren: "Paarweise"? Bin ich doch dabei: "2 Paar Ringe"...wenn auch mittig angebracht...
zusätzlich würde bei dem Beispiel im Falle des Totalausfalles eines Hauptscheinwerfers, bei einer weiß beleuchteten Fahrzeugmitte, im Begegnungsverkehr ein schmaleres Fahrzeug vorgetäuscht werden...was doch zu einer "Gefahr" für andere werden könnte...das Verkehrsgericht tagt...
Wenn mir nachts so ein Audi mit den leuchtenden Ringen entgegenkommt, würde ich es sicherlich für eine Lokomotive halten. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Speedlimit
Hättest Du Bock, 1mal i.d.W. bei Deiner "Haus-Gendarmerie" vorzufahren und Deinen dann immer noch mangelhaften Wagen nach Ausbau/Abschalten der Leuchtringe vorzuführen, damit kein Bericht an die Zulassungsstelle geht und Dir schlimmstenfalls die Zwangsentstempelung droht?Zitat:
Original geschrieben von stullek
Aber nach Ramsauers Punktereform duerfte man damit Punkte-Frei ausgehen weil es ja niemanden gefährdet wenn es vorne weiss und hinten rot leuchtet.
"Freie Fahrt für leuchtende Ringe" heißt es erst, wenn Rüben-Ramsi die StVZO bzw. die FZV so umschreiben läßt, dass zusätzliche Leuchten, solange weiß/vorne - rot/hinten beachtet wird, über die bisher bestehende max. Anzahl hinaus möglich/erlaubt wäre, wobei Du das Problem mit dem paarweisen Anbringen hättest und die Anbaumaße von der Karrosserie her zu beachten wären. Sonst würde einer argumentieren: "Paarweise"? Bin ich doch dabei: "2 Paar Ringe"...wenn auch mittig angebracht...
zusätzlich würde bei dem Beispiel im Falle des Totalausfalles eines Hauptscheinwerfers, bei einer weiß beleuchteten Fahrzeugmitte, im Begegnungsverkehr ein schmaleres Fahrzeug vorgetäuscht werden...was doch zu einer "Gefahr" für andere werden könnte...das Verkehrsgericht tagt...
Komisch, fahren die ganzen Clowns mit ihrem Baumarkt-LED-Tagfahrlicht 1 mal in der Woche bei der "Haus-Gendarmerie" vor um ihren mangelhaften Wagen vorzuführen? Mir fehlen da bisschen die Erfahrungswerte aber wenn ich den Strassenverkehr beobachte hab ich da so meine Zweifel
Zitat:
Original geschrieben von Speedlimit
Hättest Du Bock, 1mal i.d.W. bei Deiner "Haus-Gendarmerie" vorzufahren und Deinen dann immer noch mangelhaften Wagen nach Ausbau/Abschalten der Leuchtringe vorzuführen, damit kein Bericht an die Zulassungsstelle geht und Dir schlimmstenfalls die Zwangsentstempelung droht?Zitat:
Original geschrieben von stullek
Aber nach Ramsauers Punktereform duerfte man damit Punkte-Frei ausgehen weil es ja niemanden gefährdet wenn es vorne weiss und hinten rot leuchtet.
"Freie Fahrt für leuchtende Ringe" heißt es erst, wenn Rüben-Ramsi die StVZO bzw. die FZV so umschreiben läßt, dass zusätzliche Leuchten, solange weiß/vorne - rot/hinten beachtet wird, über die bisher bestehende max. Anzahl hinaus möglich/erlaubt wäre, wobei Du das Problem mit dem paarweisen Anbringen hättest und die Anbaumaße von der Karrosserie her zu beachten wären. Sonst würde einer argumentieren: "Paarweise"? Bin ich doch dabei: "2 Paar Ringe"...wenn auch mittig angebracht...
zusätzlich würde bei dem Beispiel im Falle des Totalausfalles eines Hauptscheinwerfers, bei einer weiß beleuchteten Fahrzeugmitte, im Begegnungsverkehr ein schmaleres Fahrzeug vorgetäuscht werden...was doch zu einer "Gefahr" für andere werden könnte...das Verkehrsgericht tagt...
Kann deine Argumentation nicht nachvollziehen:
1.) Wie "stullek" schon geschrieben hat, würden alle die Tagfahrlicht-LEDs nachrüsten gegen die StVZO verstoßen.
2.) Die beleuchteten Ringe kann man doch nicht mit einem Hauptscheinwerfer vergleichen.
3.) Fällt einer der Hauptscheinwerfer aus und hast keine beleuchteten Ringe, täuscht man den Gegenverkehr ein einspuriges Fahrzeug sprich Motorrad vor. Dies ist doch wohl noch gefährlicher.
Zitat:
Original geschrieben von calituner92
Kann deine Argumentation nicht nachvollziehen:Zitat:
Original geschrieben von Speedlimit
Hättest Du Bock, 1mal i.d.W. bei Deiner "Haus-Gendarmerie" vorzufahren und Deinen dann immer noch mangelhaften Wagen nach Ausbau/Abschalten der Leuchtringe vorzuführen, damit kein Bericht an die Zulassungsstelle geht und Dir schlimmstenfalls die Zwangsentstempelung droht?
"Freie Fahrt für leuchtende Ringe" heißt es erst, wenn Rüben-Ramsi die StVZO bzw. die FZV so umschreiben läßt, dass zusätzliche Leuchten, solange weiß/vorne - rot/hinten beachtet wird, über die bisher bestehende max. Anzahl hinaus möglich/erlaubt wäre, wobei Du das Problem mit dem paarweisen Anbringen hättest und die Anbaumaße von der Karrosserie her zu beachten wären. Sonst würde einer argumentieren: "Paarweise"? Bin ich doch dabei: "2 Paar Ringe"...wenn auch mittig angebracht...
zusätzlich würde bei dem Beispiel im Falle des Totalausfalles eines Hauptscheinwerfers, bei einer weiß beleuchteten Fahrzeugmitte, im Begegnungsverkehr ein schmaleres Fahrzeug vorgetäuscht werden...was doch zu einer "Gefahr" für andere werden könnte...das Verkehrsgericht tagt...1.) Wie "stullek" schon geschrieben hat, würden alle die Tagfahrlicht-LEDs nachrüsten gegen die StVZO verstoßen.
2.) Die beleuchteten Ringe kann man doch nicht mit einem Hauptscheinwerfer vergleichen.
3.) Fällt einer der Hauptscheinwerfer aus und hast keine beleuchteten Ringe, täuscht man den Gegenverkehr ein einspuriges Fahrzeug sprich Motorrad vor. Dies ist doch wohl noch gefährlicher.
Zu 1. Da das "Tagfahrlicht" mittlerweile hoffähig und zulässig ist, nenne mir bitte den Passus in den einschlägigen Vorschriften, der ein Nachrüsten verbietet. Sobald die Leuchten ein e-Prüfzeichen haben, liegst Du auf der sicheren Seite, wenn die Vorschriften bzgl. der Anbaumaße im Bezug auf die Karrosserie beachten werden. Oder meinst Du, dass alle Baumarktkunden vor dem Weg zum TÜV ihre Lampen abbauen?
Zu 2. Davon ist nicht die Rede. Die Rede ist von der typischen "Einaugenoptik", die Dir mit einem "Abblend- und einem Standlicht" entgegenkommen, nur hier dann halt in der Schmalversion, wenn ein Hauptscheinwerfer wirklich komplett ausfällt und die Audi-Ringe aus der Distanz ein Standlicht vorgaukeln. Dann wünsche ich Dir nachts auf der schmalen Landstraße, bevorzugt in den NBL, viel Erfolg beim Abschätzen der Maße, des Dir entgegenkommenden Fahrzeugs.
Zu 3. Diese Variante kann überhaupt nicht in dem Zusammenhang herangezogen werden, denn in dem Fall ist am Fahrzeug nichts aktiv technisch verändert, sondern lediglich durch einen Defekt (vorübergehend) nicht den Vorschriften entsprechend bzw. gefährlich und muss "unverzüglich" instand gesetzt werden.
1) ueber zulaessiges Tagfahrlicht mit Prüfzeichen hatte ich aber nich gesprochen sondern über Baumarkt-Tuning 😉 Ich sehe da im Alltag oft wirklich kreativen Umgang mit Lichterketten vorne bei denen jeder Christbaum neidisch wird, das hat ganz sicher kein Prüfzeichen und wenn die das zum Tuev nicht abbauen sondern damit durch kommen sollten professionell aufgemachte leuchtende Ringe ja wohl gar kein Thema sein 😉
2) Wenn die Ringe nicht leuchten würden sähe man das Fahrzeug ja noch schlechter, was ist nun das geringere Übel?
Ich finde in der StVZO kein Schlupfloch, nach dem diese Ringe doch irgendwie zulässig sein könnten...
....Damit die Sache mit dem Signalbild klappt, stellt die StVZO eine Fülle von strengen Vorgaben auf. Ihr oberstes Beleuchtungsgebot lautet: Nur vorgeschriebene oder ausdrücklich erlaubte "lichttechnische Einrichtungen" dürfen an Kraftfahrzeugen und Anhängern montiert werden. Neben sämtlichen Leuchten sind es – so die StVZO – auch alle "Leuchtstoffe und rückstrahlenden Mittel". Auch der Idee, das Auto mit bunten Stickern aus reflektierendem Material zu bekleben, erteilt die StVZO eine Absage...
Zitat:
Original geschrieben von CAHA_B8
Ich finde in der StVZO kein Schlupfloch, nach dem diese Ringe doch irgendwie zulässig sein könnten.......Damit die Sache mit dem Signalbild klappt, stellt die StVZO eine Fülle von strengen Vorgaben auf. Ihr oberstes Beleuchtungsgebot lautet: Nur vorgeschriebene oder ausdrücklich erlaubte "lichttechnische Einrichtungen" dürfen an Kraftfahrzeugen und Anhängern montiert werden. Neben sämtlichen Leuchten sind es – so die StVZO – auch alle "Leuchtstoffe und rückstrahlenden Mittel". Auch der Idee, das Auto mit bunten Stickern aus reflektierendem Material zu bekleben, erteilt die StVZO eine Absage...
D-a-n-k-e...so isses nun mal und wer's anders möchte, der möge sein Autoz.B. nach Asien karren und dort nachts durch die Metropolen fahren. Da darf's leuchtentechnisch ein bischen mehr sein...schade, dass man dann halt die Ampeln nicht mehr aus dem Lichterwust heraus erkennen kann, geschweige denn die Sondersignale von Einsatzfahrzeugen...erinnert Euch an die "Blue-Light-Epidemie" von vor ein paar Jahren...will diese Exzesse wirklich jemand?...
Eigentlich ist es doch egal, ob gesetzlich erlaubt oder nicht. Rein optisch gehört es einfach verboten und ist aus meiner Sicht unter den Top 10 der A5 No Go's ! Es ist bedauerlich, daß der A5 langsam bezahlbar für die Tiefer-Breiter-Bastel-Homies wird. Neben dem misslungenen Facelift sicherlich auch ein Grund, warum sich so einige alte Bekannte aus diesem Forum bei den A6'ern wieder finden. 😉
Zitat:
Original geschrieben von JoshStone
Eigentlich ist es doch egal, ob gesetzlich erlaubt oder nicht. Rein optisch gehört es einfach verboten und ist aus meiner Sicht unter den Top 10 der A5 No Go's ! Es ist bedauerlich, daß der A5 langsam bezahlbar für die Tiefer-Breiter-Bastel-Homies wird. Neben dem misslungenen Facelift sicherlich auch ein Grund, warum sich so einige alte Bekannte aus diesem Forum bei den A6'ern wieder finden. 😉
ein 2,7 motor und dann 20 zoll.....tzzzz sowas prolliges...
schrecklich diess forum,man stellt nur eine frage und wird gleich so behindert angemacht,zumal ich einen
stinknormalen a5 sb fahre (naja paar extras von AUDI!)