Audi Coupe Xenon nachrüsten
Hat schon jemand Xenon bei seinem Auto nachgerüstet? Was für Systeme gibt es? Was kostet es? Wie aufwendig ist es? Wo kann man es beziehen?
Beste Antwort im Thema
Oh...Gott...wie ist das Thema ausgekatscht...Ich kanns net mehr lesen...HILFE...
67 Antworten
Man muss sich nicht streiten. Die Antwort ist doch klar NEIN egal ob De oder Halogen SW.
Grund es gab im audi 80 keine Xenonscheinwerfer somit ist auch keine Bauartgenehmigung vorhanden selbst wenn der RS2 die genehmigung hätte wären sie im Coupe immernoch Illegal da es kein RS2 ist und die Typgenehmigung ist dann halt nur für den RS2 und keinen anderen.
Ich kenn bei Audi nur ein Modell was eine Sonderreglung hat in dieser hinsicht und das ist der A8 VFL ab 94 dort muss dann auch keine ALWR und SRA verbaut werden für diesen gehen dann solche umbausätze.
Grund warum: Die scheinwerfer wurden dann in späteren Baujahren mit xenon kombiniert und somit haben auch die alten SW eine Typgenehmigung erlangt.
ich hab nachgefragt bei audi!!
es hat nie einen rs2 xenon gegeben!!
aber die de scheinwerfer schon und nur mit de scheinwerfer + s2
ich frage mich halt mal so herum gefragt warum werden solche nachrüst sets verkauft
wenn man sie eh nicht verwenden darf oder!!
man gekommt die sets , ich würde so sagen fast überall oder ist es nur eine typ.. geschicht
wie halt immer!!!
Zitat:
Original geschrieben von samy270269
hi
eingetragen ist eingetragen!!!nein nein!!!
einen audi coupe mit linsen gibt es in der steiermark nicht so viele!!
ich hab bis jetzt vielleicht 5stk gesichtet!!
und das fällt wirklich auf, darum die eintragung und war ohne probleme!!
und hat mich damals 360 ös gekostet!!
aber das mit xenon das ist der überhit eine ausleuchtung!!!
1000 zu 1
aber die eintragung......
bzw der einbau, ich meine Elektrisch......
Falsch eingetragen ist eben nicht eingetragen.
Aber ich streit mich da jetzt mit keinem mehr rum. Es finden sich genug Hinweise in der Suche.
Und die Eintragung war aus einem sehr einfachen Grund völlig überflüssig: Die Scheinwerfer haben ein E-Zeichen,das nur nebenbei 😉
Es ist doch so man kauft sich nen gebraucht ohne xenon weil der Erstkäufer das halt nicht wollte bzw. noch nicht gab. dann irgendwann will man xenon haben oder es wurde für die SW irgendwann mal typisiert. Was machen wenn man nicht teuer nachrüsten will?
Genau man nimmt es von einem "billig" Anbieter zum nachrüsten. Aus diesem Grund gibt es sowas und das mit prüfzeichen. Da hat einfach mal einer ne Marktlücke entdeckt wie ja bei vielen teilen.
Es ist doch leicht zu merken gab es in der Modellreihe je Xenon dann darf man umbauen und bekommt es legal eingetragen gab es das nicht gibt es keine Eintragung(und wenn doch bekommen beide ärger Tüver wie Besitzer).
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von fordrs6
Oh...Gott...wie ist das Thema ausgekatscht...Ich kanns net mehr lesen...HILFE...
Tja,einige können oder wollen es halt nicht begreifen.
Zitat:
Original geschrieben von audi90typ89
Tja,einige können oder wollen es halt nicht begreifen.Zitat:
Original geschrieben von fordrs6
Oh...Gott...wie ist das Thema ausgekatscht...Ich kanns net mehr lesen...HILFE...
Jo..Genau so...
XENON-Beleuchtung schützt MENSCHENLEBEN
Hier der Link auf die Seite .....
TÜV Rheinland
Mit Xenonlicht (links) können Hindernisse schneller erkannt werden.
Weniger Unfälle dank Xenon-LichtXenonlicht bei Pkw verhindert Unfälle und rettet Leben. Dies ist das Ergebnis einer Studie des TÜV Rheinland.
Wären alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge mit Xenonlicht ausgerüstet, ließen sich bei Nachtfahrten auf Landstraßen jährlich über 50 Prozent der schweren Unfälle vermeiden, auf Autobahnen mehr als 30 Prozent.
Konkret bedeutet dies insgesamt sechs Prozent weniger Unfälle mit Verletzten und 18 Prozent weniger Todesopfer.
Die TÜV-Untersuchung basiert auf einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen, die zum Ergebnis hatte, dass zwischen 1991 und 2001 in Deutschland die Zahl der Nacht-Unfälle mit Verletzten deutlicher abnahm,
als die Zahl der Unfälle am Tag. Ziel der aktuellen Analyse war es herauszufinden, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Rückgang der Unfallzahlen und neuen Entwicklungen auf dem Sektor der Fahrzeugbeleuchtung,
insbesondere der Einführung des Xenonlichts gibt.
Dazu sei nach Angaben des Unternehmens die Unfallhäufigkeit von Fahrzeugen der Oberklasse mit und ohne Xenonlicht verglichen worden. Es konnte nachgewiesen werden, dass es auf Autobahnen und Landstraßen einen statistisch signifikanten Einfluss des Xenonlichts auf die Unfallhäufigkeit gibt. Dieser Einfluss sei
unabhängig von anderen technischen Neuerungen wie ABS oder ESP. Auf die Unfallhäufigkeit im innerstädtischen Bereich habe das Xenonlicht erwartungsgemäß keinen Einfluss. Schließlich seien die Städte ausreichend beleuchtet. Derzeit sind laut TÜV Rheinland rund zehn Prozent aller in Deutschland zugelassenen Autos
mit Xenonlicht ausgestattet. (ab)
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Hier der Link auf die Seite .....
http://www.autoservicepraxis.de/sixcms/detail.php?id=576899
Ähm und weiter? Der Text bezieht sich bestimmt nicht auf illegale Xenonumbauten.
Schonmal drüber nachgedacht,dass Xenon auch Menschenleben kosten kann? Falsch eingestellte Scheinwerfer,nicht geprüfte Brenner wahrscheinlich noch vil zu hell, dann den Gegenverkehr geblendet und ab gehts...
Und was deine Versicherung wohl dazu sagt...viel Spass.
Zitat:
Original geschrieben von samy270269
XENON-Beleuchtung schützt MENSCHENLEBEN
XENON-Beleuchtung gefährdet MENSCHENLEBEN
Zitat:
Flensburg, 26.09.2002. Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden.
Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß
* der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
* der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"
* § 50 Abs. 10 StVZO).Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.
Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.
Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden.
🙄
und das kba hat etwas mehr zu sagen, als der tüv-rheinland!
Danke,ich hab schon gedacht du kommst nie 😁
Damit dürfte jetzt wohl alles geklärt sein. Hoffentlich 🙄
Hallo!!!
guten morgen einmal!!!
ich hab mich gestern lange gesucht und auch nichts gefunden!!!
aber mir ist eins aufgefallen es spricht jeder darüber und keiner tut etwas das es legal wird!!
damit an die firmen schreiben usw.
und zum vorgien thema zu antworten wenn du deine de scheinwerfer oder normale scheinwerfer nicht richtig eingestellt sind,
sind sie auf gefährlich!!!
mfg
klaus
Aber mit dem unterschied das Halogenlampen nicht diese Lumen bringen wie xenon!
Die frage ist schnell Beantwortet. Die lichttechnischen Gutachten(Prüfstrecken,Tests ohne ende usw.) kosten ein haufen kohle und wenn die firma dann der meinung ist das lohnt nicht wird in der hinsicht auch nichts entwickelt den das kostet ja auch.
Also Xenon im 80er is nie und gut is.
Zitat:
Original geschrieben von BlueDragoon
und wenn die firma dann der meinung ist das lohnt nicht wird in der hinsicht auch nichts entwickelt den das kostet ja auch.
bingo....mit den prüfungs-zulassungskosten bsit du schnell im 6-stelligen tausender bereich.....!
für ein produkt was dann im handel nicht mehr wie 200€ kosten darf (weil es sonst keiner kauft) und in den 200€ müssen auch noch der gewinn sowie die produktionskosten drinne sein....unterm strich, müsste man also ne ganze menge von den scheinwerfern verkaufen, um gewinn einzufahren....und ob da der markt so gegeben ist? naja, ich bezweifel es....
hallo, mal ne frage nebenbei. was heißt eigentlich immer dieses 10000 k und 16000 k bei xenon? ist das die helligkeit oder die bläulichkeit oder was?
mfg, klaus