Audi Anschlussgarantie Rabatt fähig?
Hallo Gemeinde,
ich stehe kurz vor der Abholung meines A6 in IN. Nach ausgiebigen Mitlesen im Forum und dadurch zunehmenden Sorgen um die zu erwartende Premiumqualität, dachte ich mir die Audi Anschlussgarantie auf 3 Jahre sollte ich mir lieber doch noch leisten. Also heute mit dem 🙂 geplaudert und noch nachbestellt. Am Schluss erwähnte ich noch, dass ich natürlich davon ausgehe auf diesen Posten den gleichen Rabatt zu erhalten wie auf das Gesamtkunstwerk. Dies wehrte er allerdings entschieden ab mit der Begründung, dies sei sowieso ein Sonderposten und auf gar keinen Fall Rabatt fähig.
Deshalb meine Frage, die mir hoffentlich jemand beantworten kann:
Hat hier schon jemand gleiche Erfahrungen gemacht?
Hat hier schon jemand den gleichen Rabatt auf die Anschlussgarantie erhalten wie auf den Neuwagen?
Vorab schonmal Danke für Eure Antworten!
QH
Beste Antwort im Thema
Sorry für oT:
Am besten alles umsonst und darauf noch Rabatt - manchmal könnte man wirklich nur kxxxxx.
81 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von memberx
Jungs, bei Finanzierung im AH läuft es meines Wissens so, dass das Fahtzeug erst nach Ende der 2wöchige Widerrufsfrist bestellt wird von Händler oder man eine Verzichtserklärung unterschreibt.
Also meine letzten 4 Fahrzeuge wurden immer sofort bestellt inkl. Angabe einer unverbindlichen Produktionswoche.
Gruß Olli
Mein Händler kennt mich, wie ich ihn auch kenne: das ist auch gut so, da mein Geschäft (aus dem ich die zu vergebenden Erträge erwirtschafte) auch auf dieser Basis funktioniert, dass ich Vertrauen vorschieße. Wenn mein Händler sagen würde, er wartet noch zwei Wochen, wäre die Beziehung zu meinem Partner am Ende.
Um es auf den Punkt zu bringen: wenn ich ein Geschäft wegen 100 Euro verliere, kostet es mich ein Halleluja. Mir ist mal ein Unfallersatz oder eine giftige Formulierung bei einer Kulanz mehrfach den Betrag wert.
Geiz ist nicht überall (gleich)geil.
Zitat:
Original geschrieben von Marcaurel58
...wenn alle einzelpostionen in der bestellung mit dem gleichen satz rabattiert sind, dann ist es für mich rabattiert.....basta 🙂 ......und selbst wenn man am ende der ganzen bestellung einen rabatt abzieht von der gesamten rechnung, dann ist es auch rabattiert....Zitat:
Original geschrieben von airLu
Wie kannst Du Dir da so sicher sein? Es kann ja auch einfach einen höheren Rabatt für alle anderen Bestellpositionen gegeben haben und die Garantie kam unrabattiert dazu ...
Wirklich merken wird man das erst, wenn man zwei ansonsten genau gleiche Angebote mit und ohne Garantieverlängerung hat.
Du lebst ja echt in einer gaaanz einfachen Welt .... und da wohnen ja auch gaanz viele Smileys und lustige Sprüche in Deiner Signatur ... aber sry: ernst nehmen kann ich Dich nicht & gehe davon aus, dass bei Dir die Garantievelängerung nicht rabattiert wurde.
Zitat:
Original geschrieben von olli190175
Also meine letzten 4 Fahrzeuge wurden immer sofort bestellt inkl. Angabe einer unverbindlichen Produktionswoche.Zitat:
Original geschrieben von memberx
Jungs, bei Finanzierung im AH läuft es meines Wissens so, dass das Fahtzeug erst nach Ende der 2wöchige Widerrufsfrist bestellt wird von Händler oder man eine Verzichtserklärung unterschreibt.Gruß Olli
Finanzierung oder Leasing?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Nico82x
So, wie ich zitiert habe, war meine Aussage vollkommen richtig. Darlehensverträge sind hier erst einmal sekundär und um verbundene Verträge ging es nicht. Darüber hinaus - korrigiere mich wenn ich irre - haben auch Verbraucherdarlehensverträge kein besonderes Widerrufsrecht sondern sind auch an §355 gebunden. Womit wir wieder bei Fernabsatzgeschäften wären die ich vollkommen korrekt beschrieben habe.
Nein, eben nicht. Nochmal, §§ 491 ff BGB regeln ganz klar, dass ein Verbraucher bei einem Darlehensvertrag *immer* ein Widerrufsrecht hat. Das hat mit Fernabsatz überhaupt nichts zu tun.
Und ich bin zufällig vom Fach (kein Banker).
Dann könnte man demnach aber trotzdem nur den Darlehensvertrag widerrufen. Das ist aber nicht gleich der Kaufvertrag. Würde man den Darlehensvertag widerrufen würde das meiner Meinung nach nur bedeuten, dass man das Fahrzeug folglich weiterhin abnehmen und anderweitig bezahlen muss. Würde also gar nichts bringen. Es sei denn, es hat wer kurzfristig ein günstigeres Darlehen angeboten, das man nutzen möchte.
Zitat:
Original geschrieben von Lampe1976
... Es sei denn, es hat wer kurzfristig ein günstigeres Darlehen angeboten, das man nutzen möchte.
Aber nur, wenn es rabattiert ist ... 😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Lampe1976
Dann könnte man demnach aber trotzdem nur den Darlehensvertrag widerrufen. Das ist aber nicht gleich der Kaufvertrag. Würde man den Darlehensvertag widerrufen würde das meiner Meinung nach nur bedeuten, dass man das Fahrzeug folglich weiterhin abnehmen und anderweitig bezahlen muss. Würde also gar nichts bringen. Es sei denn, es hat wer kurzfristig ein günstigeres Darlehen angeboten, das man nutzen möchte.
Nein, vom damit "verbundenen Vertrag" kann der Verbraucher dann zurücktreten.
Zitat:
Nein, eben nicht. Nochmal, §§ 491 ff BGB regeln ganz klar, dass ein Verbraucher bei einem Darlehensvertrag *immer* ein Widerrufsrecht hat. Das hat mit Fernabsatz überhaupt nichts zu tun.
Hilf mir bitte mal auf die Sprünge:
in §495 finde ich folgendes:
Zitat:
(1) Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.
§355 wiederum bezieht sich auf das allgemeine Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. Wo genau steht etwas von einem pauschalen Widerrufsrecht unabhängig vom Vertriebsweg bei Darlehensverträgen?
Weitere Angaben zum Widerruf finde ich in §§ 491 nicht.
Und § 355 BGB hat mit Fernabsatz genau was zu tun?
Fernabsatzgeschäfte werden nur einmal erwähnt, weil dies für den Beginn der Widerrufsfrist von Bedeutung sein kann, mehr aber auch nicht.
Deswegen gilt das Widerrufsrechts von Verbrauchern aber nicht nur bei Fernabsatzgeschäften, sondern auch bei denjenigen Verträgen, die ein gesetzliches Widerrufsrecht vorsehen, und dazu zählen nunmal auch Finanzierungsverträge und damit auch Leasingverträge.
Zitat:
Original geschrieben von combatmiles
ich dachte hier gehts darum, ob die Anschlussgarantie Rabattfähig ist?😕😕😕😕😕
Wie auch am heimischen Stammtisch können sich Gespräche in eine neue Richtung entwickeln.
Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Fernabsatzgeschäfte werden nur einmal erwähnt, weil dies für den Beginn der Widerrufsfrist von Bedeutung sein kann, mehr aber auch nicht.Deswegen gilt das Widerrufsrechts von Verbrauchern aber nicht nur bei Fernabsatzgeschäften, sondern auch bei denjenigen Verträgen, die ein gesetzliches Widerrufsrecht vorsehen, und dazu zählen nunmal auch Finanzierungsverträge und damit auch Leasingverträge.
In Ordnung, wieder was gelernt. Danke für die Aufklärung.
Grüße,
Nico
Zitat:
Original geschrieben von Nico82x
Wie auch am heimischen Stammtisch können sich Gespräche in eine neue Richtung entwickeln.Zitat:
Original geschrieben von combatmiles
ich dachte hier gehts darum, ob die Anschlussgarantie Rabattfähig ist?😕😕😕😕😕
dann macht einen neuen "Stammtisch" auf wo´s um Rücktritt vom Kaufvertrag geht...
Zitat:
Original geschrieben von combatmiles
dann macht einen neuen "Stammtisch" auf wo´s um Rücktritt vom Kaufvertrag geht...Zitat:
Original geschrieben von Nico82x
Wie auch am heimischen Stammtisch können sich Gespräche in eine neue Richtung entwickeln.
Da bin ich der gleichen Meinung. Macht doch einen Blog auf, in dem es um den Rücktritt vom Kaufvertrag geht. Oder Ihr schaut in anderen Bereichen von MT nach Threads, in denen so etwas diskutiert wird.
Also hier bitte nur weiter, wenn es um das eigentliche Thema der Rabattierung der Anschlussgarantie geht.
Vielen Dank.