Audi Anschlussgarantie Rabatt fähig?
Hallo Gemeinde,
ich stehe kurz vor der Abholung meines A6 in IN. Nach ausgiebigen Mitlesen im Forum und dadurch zunehmenden Sorgen um die zu erwartende Premiumqualität, dachte ich mir die Audi Anschlussgarantie auf 3 Jahre sollte ich mir lieber doch noch leisten. Also heute mit dem 🙂 geplaudert und noch nachbestellt. Am Schluss erwähnte ich noch, dass ich natürlich davon ausgehe auf diesen Posten den gleichen Rabatt zu erhalten wie auf das Gesamtkunstwerk. Dies wehrte er allerdings entschieden ab mit der Begründung, dies sei sowieso ein Sonderposten und auf gar keinen Fall Rabatt fähig.
Deshalb meine Frage, die mir hoffentlich jemand beantworten kann:
Hat hier schon jemand gleiche Erfahrungen gemacht?
Hat hier schon jemand den gleichen Rabatt auf die Anschlussgarantie erhalten wie auf den Neuwagen?
Vorab schonmal Danke für Eure Antworten!
QH
Beste Antwort im Thema
Sorry für oT:
Am besten alles umsonst und darauf noch Rabatt - manchmal könnte man wirklich nur kxxxxx.
81 Antworten
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Sieht wohl so aus, dass es eine Ermessensfrage des Verkäufers ist. Dies war übrigens auch die Aussage der Audi Service Line. Da ich nun auch zeitlich nicht die beste Verhandlungsposition habe, schlag ich ein Ei drüber und nehm die Garantie so wie ich sie krieg, auch ohne Rabatt.
Bevor der Fred Richtung unter der Gürtellinie abgleitet, ein paar Ansätze waren ja schon zu lesen 😉, können wir an der Stelle gerne schließen.
Beste Grüße
QH
Wo stehen die ganzen Stornos denn rum?
Zitat:
Original geschrieben von Nico82x
Klar: Auto steht kurz vor Auslieferung aber der Lieferant wird sich auf eine Stornierung einlassen. Ein sehr realititsferner Ratschlag.Zitat:
Original geschrieben von insyder19
Ich würde den Kauf stornieren und woanders bestellen. NATÜRLICH gibts darauf den selben Nachlass.
Der Händler kann auf alles was er möchte Rabatt geben...ist doch klar.....aber warum sollte er jetzt noch einen Rabatt geben, da du ja was von Ihm möchtest.....trotzdem schlechter Verkäufer....weil das nächste Auto kommt bestimmt und in der Regel vergisst man sowas nicht.....die Aussage mit dem Storno/Rücktritt ist ein wenig unglücklich gewählt, denn so einfach kann man von einem gültigen Vertrag nicht zurücktreten.....
Schönen Abend....
Zitat:
Original geschrieben von Nico82x
Klar: Auto steht kurz vor Auslieferung aber der Lieferant wird sich auf eine Stornierung einlassen. Ein sehr realititsferner Ratschlag.Zitat:
Original geschrieben von insyder19
Ich würde den Kauf stornieren und woanders bestellen. NATÜRLICH gibts darauf den selben Nachlass.
AHA! Solange das Geld für den Neuwagen nicht überwiesen wurde muss man gar nichts! Du kannst auch 3 Wochen vor der Auslieferung einfach absagen.
Meine Aussage war überspitzt gemeint, ich würde bei so einem Händler einfach nie wieder etwas kaufen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von insyder19
AHA! Solange das Geld für den Neuwagen nicht überwiesen wurde muss man gar nichts! Du kannst auch 3 Wochen vor der Auslieferung einfach absagen. [...]Zitat:
Original geschrieben von Nico82x
Klar: Auto steht kurz vor Auslieferung aber der Lieferant wird sich auf eine Stornierung einlassen. Ein sehr realititsferner Ratschlag.
Nein, kann man nicht.
Es gibt eine Rücktrittsfrist, die im Kauf- oder Leasingvertrag niedergeschrieben ist, in der man vom Vertrag zurücktreten kann. Danach ist der Vertrag verbindlich und es wird sehr schwierig raus zu kommen.
Gruß Olli
Zitat:
Original geschrieben von olli190175
Nein, kann man nicht.Zitat:
Original geschrieben von insyder19
AHA! Solange das Geld für den Neuwagen nicht überwiesen wurde muss man gar nichts! Du kannst auch 3 Wochen vor der Auslieferung einfach absagen. [...]
Es gibt eine Rücktrittsfrist, die im Kauf- oder Leasingvertrag niedergeschrieben ist, in der man vom Vertrag zurücktreten kann. Danach ist der Vertrag verbindlich und es wird sehr schwierig raus zu kommen.Gruß Olli
Auch das ist nicht ganz richtig, ein Rücktrittsrecht haben ohnehin nur Verbraucher, d.h. wer das Fahrzeug geschäftlich "kauft" (egal ob wirklich Kauf, Finanzierung oder Leasing) hat keinerlei Rücktrittsrecht.
Für einen Verbraucher gibt es nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn es ein verbundenes Geschäft ist, d.h. Finanzierung oder Leasing. Dann steht und fällt der Vertrag mit dem Rücktrittsrecht des Finanzierungsvertrags.
Wer aber bar bezahlt oder über seine Hausbank finanziert, und beim Händler einen reinen Kaufvertrag unterschreibt, hat überhaupt kein Rücktrittsrecht.
Die Annahme, man könne ein Auto bis zur Bezahlung stornieren, ist reines Wunschdenken, dass im Fall der Fälle sehr teuer werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von airLu
Wie kannst Du Dir da so sicher sein? Es kann ja auch einfach einen höheren Rabatt für alle anderen Bestellpositionen gegeben haben und die Garantie kam unrabattiert dazu ...Zitat:
Original geschrieben von Marcaurel58
...meine audi anschlussgarantie als sumasumarum ganzes bestellpaket wurde mit rabattiert.........
Wirklich merken wird man das erst, wenn man zwei ansonsten genau gleiche Angebote mit und ohne Garantieverlängerung hat.
...wenn alle einzelpostionen in der bestellung mit dem gleichen satz rabattiert sind, dann ist es für mich rabattiert.....basta 🙂 ......und selbst wenn man am ende der ganzen bestellung einen rabatt abzieht von der gesamten rechnung, dann ist es auch rabattiert....
Zitat:
Auch das ist nicht ganz richtig, ein Rücktrittsrecht haben ohnehin nur Verbraucher, d.h. wer das Fahrzeug geschäftlich "kauft" (egal ob wirklich Kauf, Finanzierung oder Leasing) hat keinerlei Rücktrittsrecht.
Auch das ist nicht ganz richtig. Gesetzlich haben Verbraucher nur beim sog. Fernabsatz ein Widerrufsrecht. Bei allen sonstigen Verträgen ist das reine Kulanz bzw. kann natürlich freiwillig eingeräumt werden. Aber natürlich muss der Buchladen von nebenan das letzte Woche gekaufte Buch nicht zurücknehmen. Vertrag ist Vertrag. Bei individuellen Leistungen umso mehr, gerade Autos werden ja nach Kundenwunsch gefertigt, d.h. hier greift das Fernabsatzgesetz ohnehin nicht wenn es nicht gerade 1 von 10.000 identischen KIAs ist.
Zitat:
Für einen Verbraucher gibt es nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn es ein verbundenes Geschäft ist, d.h. Finanzierung oder Leasing. Dann steht und fällt der Vertrag mit dem Rücktrittsrecht des Finanzierungsvertrags.
S.o.
Zitat:
Wer aber bar bezahlt oder über seine Hausbank finanziert, und beim Händler einen reinen Kaufvertrag unterschreibt, hat überhaupt kein Rücktrittsrecht.
Hast du - außer bei Fernabsatz - nie vom Gesetzgeber ausgehend.
Zitat:
AHA! Solange das Geld für den Neuwagen nicht überwiesen wurde muss man gar nichts! Du kannst auch 3 Wochen vor der Auslieferung einfach absagen.
Das ist natürlich totaler Quark. Der Vertrag ist gemacht, jeder hat seinen Part zu erfüllen: der Händler muss liefern, der Käufer muss zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Nico82x
Auch das ist nicht ganz richtig. Gesetzlich haben Verbraucher nur beim sog. Fernabsatz ein Widerrufsrecht. Bei allen sonstigen Verträgen ist das reine Kulanz bzw. kann natürlich freiwillig eingeräumt werden. Aber natürlich muss der Buchladen von nebenan das letzte Woche gekaufte Buch nicht zurücknehmen. Vertrag ist Vertrag. Bei individuellen Leistungen umso mehr, gerade Autos werden ja nach Kundenwunsch gefertigt, d.h. hier greift das Fernabsatzgesetz ohnehin nicht wenn es nicht gerade 1 von 10.000 identischen KIAs ist.Zitat:
Auch das ist nicht ganz richtig, ein Rücktrittsrecht haben ohnehin nur Verbraucher, d.h. wer das Fahrzeug geschäftlich "kauft" (egal ob wirklich Kauf, Finanzierung oder Leasing) hat keinerlei Rücktrittsrecht.
Zitat:
Original geschrieben von Nico82x
S.o.Zitat:
Für einen Verbraucher gibt es nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn es ein verbundenes Geschäft ist, d.h. Finanzierung oder Leasing. Dann steht und fällt der Vertrag mit dem Rücktrittsrecht des Finanzierungsvertrags.
Zitat:
Original geschrieben von Nico82x
Hast du - außer bei Fernabsatz - nie vom Gesetzgeber ausgehend.Zitat:
Wer aber bar bezahlt oder über seine Hausbank finanziert, und beim Händler einen reinen Kaufvertrag unterschreibt, hat überhaupt kein Rücktrittsrecht.
Entschuldige bitte, aber wer keine Ahnung hat, sollte sich mit derlei Äußerungen zurückhalten. Ich mache jetzt hier keinen Grundkurs BGB, aber Du solltest Dich einmal mit den Vorschriften der §§ 491 ff. BGB und in diesem Zusammenhang auch mit dem § 358 BGB befassen.
Die Kurzfassung: Ein Verbraucher hat bei einem Darlehensvertrag ein Widerrufsrecht. Ist dar Darlehensvertrag in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Kaufvertrag geschlossen worden (zur Finanzierung des Kaufobjekts), so ist mit Widerruf des Darlehensvertrages auch der Kaufvertrag hinfällig.
Also hier bitte kein Halbwissen verbreiten. Und ein Widerrufsrecht auf Fernabsatzgeschäfte zu beschränken spricht sehr deutlich für Halbwissen.
So siehts aus....jeder der was anderes behauptet hat von Recht nicht viel Ahnung.....Ein Vertrag ist für beide Seiten bindend.....trete ich von einem Kaufvertrag und oder Leasingvertrag zurück, muß ich SE (Schadensersatz wegen Nichterfüllung $281ff)......wer es nicht glaubt, kann es gerne da lesen....
Solche Irrtümer entstehen, weil Media Markt und Co. 4 Wochen Rückgabe etc. verspricht. Dann wird der Mist wieder verpackt und der nächste kriegt den Mist....Pfui.....
Gruß
Hansi
Zitat:
Original geschrieben von Nico82x
Das ist natürlich totaler Quark. Der Vertrag ist gemacht, jeder hat seinen Part zu erfüllen: der Händler muss liefern, der Käufer muss zahlen.Zitat:
AHA! Solange das Geld für den Neuwagen nicht überwiesen wurde muss man gar nichts! Du kannst auch 3 Wochen vor der Auslieferung einfach absagen.
Zitat:
Original geschrieben von Hansi2006
So siehts aus....jeder der was anderes behauptet hat von Recht nicht viel Ahnung.....Ein Vertrag ist für beide Seiten bindend.....trete ich von einem Kaufvertrag und oder Leasingvertrag zurück, muß ich SE (Schadensersatz wegen Nichterfüllung $281ff)......wer es nicht glaubt, kann es gerne da lesen....
In dieser Kurzform schlicht falsch. Verbraucher habe bei einem Leasingvertrag *immer* ein Widerrufsrecht.
Nur ein reiner Kaufvertrag ist von Anfang an bindend. Die Rechtsgrundlage dafür findest Du zwei Posts weiter oben.
Jungs, bei Finanzierung im AH läuft es meines Wissens so, dass das Fahtzeug erst nach Ende der 2wöchige Widerrufsfrist bestellt wird von Händler oder man eine Verzichtserklärung unterschreibt.
Zitat:
Entschuldige bitte, aber wer keine Ahnung hat, sollte sich mit derlei Äußerungen zurückhalten. Ich mache jetzt hier keinen Grundkurs BGB, aber Du solltest Dich einmal mit den Vorschriften der §§ 491 ff. BGB und in diesem Zusammenhang auch mit dem § 358 BGB befassen.
So, wie ich zitiert habe, war meine Aussage vollkommen richtig. Darlehensverträge sind hier erst einmal sekundär und um verbundene Verträge ging es nicht. Darüber hinaus - korrigiere mich wenn ich irre - haben auch Verbraucherdarlehensverträge kein besonderes Widerrufsrecht sondern sind auch an §355 gebunden. Womit wir wieder bei Fernabsatzgeschäften wären die ich vollkommen korrekt beschrieben habe.
Zitat:
Also hier bitte kein Halbwissen verbreiten. Und ein Widerrufsrecht auf Fernabsatzgeschäfte zu beschränken spricht sehr deutlich für Halbwissen.
Das hier ist kein Juristen-Forum und meine Antwort ist vollkommen zweckdienlich und der Situation gerecht. Eine Ausweitung wäre möglich aber ginge wohl zu weit. Nenne es Halbwissen; von mir aus. Als Nicht-Jurist bin ich damit dem gemeinen Volk (aka der "dann tritt halt zurück"-Fraktion) trotzdem meilenweit voraus.