audi a6 4b avant xenon ohne alwr

Audi A6 C5/4B

Moin Leute
Also hab schon die sufu genutzt aber nix gefunden.
Meine Frage gab es den 98' a6 4b avant mit xenon aber ohne die alwr schon vom Werk aus? Habe mir einen Schlachter zugelegt sieht alles nach original aus aber habe weder an der Vorderachse noch an der Hinterachse die Sensoren für die alwr gefunden. Vieleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Mfg

26 Antworten

Ausrüstungsliste.. ist so ein kleber da stehen abkürzungen drauf womit dein Auto ausgeliefert wurde.

Die Frage oben war ja, ob es legal bzw. zulässig ist und ich denke, da ist die Antwort eindeutig.

Ob es auffällt, dass es ein "neues" Xenon ist, wäre dann eine andere 😉

Zitat:

@Hififan2008 schrieb am 3. März 2016 um 12:12:22 Uhr:


Ja und woher will der Prüfer wissen ob das Fahrzeug nicht schon immer Xenon drin hatte ? Oder ob ich es nachgerüstet habe.

Ja genau, das ist der Punkt. Woher sollte er das wissen... Schon ab Werk wäre nachprüfbar, könnte aber schon 98 oder 99 umgerüstet worden sein.

Also ist für mich ja das so auszulegen das alle Fahrzeuge ( nicht nur mein geliebter a6 ) die vor diesen Zeitraum vor 2000 einfach so mit Originalen xenon leuchten und SRA ausgestattet werden können . Insofern es diese auch mit Xenon gab! Da mein TÜV Prüfer nicht einsehen kann ob er von Hausaus Xenon drin hatte ! Denn der Aufkleber ist in meinem Fahrzeugbuch , und die Ausstattung meines Fahrzeugs kann er auch nur rausfinden wenn er sich mit der Fahrzeugidentnummer bei Audi erkundigt ! Und selbst dann könnte der Besitzer das schon noch vor 2000 umgerüstet haben.
Davon mal abgesehen habe ich nur Halogene und bin zufrieden !
Und jetzt kann diskutiert werden ob das zulässig ist oder nur eine Lücke im Gesetz ??

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Zitat:

@Hififan2008 schrieb am 3. März 2016 um 13:31:20 Uhr:


Also ist für mich ja das so auszulegen das alle Fahrzeuge ( nicht nur mein geliebter a6 ) die vor diesen Zeitraum vor 2000 einfach so mit Originalen xenon leuchten und SRA ausgestattet werden können . Insofern es diese auch mit Xenon gab! Da mein TÜV Prüfer nicht einsehen kann ob er von Hausaus Xenon drin hatte ! Denn der Aufkleber ist in meinem Fahrzeugbuch , und die Ausstattung meines Fahrzeugs kann er auch nur rausfinden wenn er sich mit der Fahrzeugidentnummer bei Audi erkundigt ! Und selbst dann könnte der Besitzer das schon noch vor 2000 umgerüstet haben.
Davon mal abgesehen habe ich nur Halogen und bin zufrieden !
Und jetzt kann diskutiert werden ob das zulässig ist oder nur eine Lücke im Gesetz ??

Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 13, ausgegeben am 31.3. 2000 S. 310 ist die 31. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erschienen. Die Änderungen sind erheblich. Für die Ausrüstung mit Gasentladungslampen (Xenon) sind besonders hervorzuheben:

In § 50 neuer Absatz 10 "Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht" wird nunmehr vorgeschrieben, dass Kfz mit Scheinwerfern für Fern-
und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ("Xenon-Licht"😉 ausgestattet sind, mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung ausgerüstet sein müssen. Dies gilt für erstmals in den Verkehr kommende Fz ab 1. Juli 2000 und für bereits im Verkehr befindliche Fz, die nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden (Gasentladungslampen strahlen ein hellweißes, fast ins bläuliche gehendes Licht aus und werden von Autofahrern häufig als blendend empfunden).

Wie gesagt, dann muss aber eine manuelle LWR her. Keine LWR, ob nun automatisch oder manuell, wird der Prüfer nicht akzeptieren. Wenn du eine manuelle hast und der Prüfer meint "muss lt. Gesetz automatisch sein", kannst du vielleicht mit dem Gesetz von oben argumentieren, fehlt beides, hast du mEn keine Chance auf Abnahme - zu Recht.

Zusammenfassung:

wenn Du einen TÜVer findest, der die Xenon ohne (automatische) LWR einträgt ist, ist alles ok.

Ohne autom. LWR:
selbst bei jeder HU wird geschaut, ob die automatische LWR funktioniert:
bei Zündung an fährt der LWR-Mechanismus im Scheinwerfer vom oberen Anschlag zum unteren Anschlag (oder umgekehrt) als Selbsttest.
Wenn da was nicht passt geht die Warnlampe im Kombi an und die LWR-Steuerung versucht den fehlerhaften Scheinwerfer auf ganz niedrig einzustellen um Blenden zu verhindern.

Und genau diesen Selbsttest beobachtet der freundliche TÜVer. Wenn da nix ist war es das (erst vor 2 Wochen bei einem Freund so gewesen, da war ein Scheinwerfer futsch).

Und auch wenn der TÜVer gerade nix schnallt: die ABE erlischt.

Aber das kann jeder selber entscheiden.

Noch ein Tipp: probier doch mal die neuen und legalen Halos wie z. B. Night Breaker aus. Das ist unglaublich wie hell die im Vergleich zu normalen Halos sind.

Als ob jemand eine Xenon Nachrüstung an einem 99er eintragen lässt^^ Und wie schon erwähnt wurde ist die manuelle LWR sowieso vorhanden.

Meiner ist aus 98. Hat Xenon, und ALWR.
Ab Werk.

Meiner auch, hat aber nix zu heißen.

Zitat:

@fewu schrieb am 4. März 2016 um 14:45:54 Uhr:


Zusammenfassung:

Ohne autom. LWR:
selbst bei jeder HU wird geschaut, ob die automatische LWR funktioniert:
bei Zündung an fährt der LWR-Mechanismus im Scheinwerfer vom oberen Anschlag zum unteren Anschlag (oder umgekehrt) als Selbsttest.
Wenn da was nicht passt geht die Warnlampe im Kombi an und die LWR-Steuerung versucht den fehlerhaften Scheinwerfer auf ganz niedrig einzustellen um Blenden zu verhindern.

Und genau diesen Selbsttest beobachtet der freundliche TÜVer. Wenn da nix ist war es das (erst vor 2 Wochen bei einem Freund so gewesen, da war ein Scheinwerfer futsch).

Das stimmt so nicht, der 4B hatte bis zum Facelift 2001 keine Dynamische LWR sondern eine Statische.

Das heisst dieser Selbsttest beim anschalten des Lichts ist nicht vorhanden,auch eine Warnlampe im KI für die Höhenregulierung gibt es im VFL nicht,zumindestens nicht bis MJ. 2000.

Da wurde das Zwischenfacelift eingeführt und das KI auf Canbus und weisse Beleuchtung umgestellt,wie es da ist weiss ich nicht. Wenn die Werte fürs Steuergerät unplausibel sind,fahren beide Scheinwerfer komplett runter,zumindest ist das bis MJ. 2000 definitiv so.

Der 4B wurde immer mit einer ALWR ausgerüstet wenn Xenon ab Werk verbaut wurde,zumindestens bei der Deutschen Ausführung.

Fahre meinen Hobel bald 10 Jahre,bisher hat das noch kein Prüfer getestet,beschwerten sich immer nur das die Scheinwerfer leicht zu hoch eingestellt waren. Einem ist mal aufgefallen das dies Scheinwerfer vom Allroad sind, sagte gefallem ihm gut und das wars. Plakette erteilt.

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