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Audi A5, 2.7 TDI, 1 Monat nach kauf Motorschaden

Audi A5 8T Coupe
Themenstarteram 5. Juni 2013 um 10:55

Hallo Liebe User,

ich hab ein kleines Problem und würde gerne eure Meinung dazu hören.

Ich hab mir vor ca. 1 Monat ein Audi A5 Coupe 2,7 TDI - Automatik von einer Privat Anbieterin gekauft. Letzte Woche Mittwoch habe ich einen Freund besucht und bin mit meinem Auto zu ihm gefahren...

hab mein Auto abgestellt, war ca. 10min bei ihm und wollte dann wieder nach hause...

Als ich das Auto anmachen wollte ging der Motor nicht richtig an. Kurz vorm anspringen ist der abgekackt. Das Auto lief vorher ohne Probleme! Auf dem Display wurden keine Fehler angezeigt und gar nix Leuchtete auf oder so.

Das hat sich meiner Meinung nach angehört, als ob die Batterie nicht mehr gehen würde.

Auf jeden Fall konnte mir der ADAC Mitarbeiter vor Ort auch nicht weiter helfen und hat das Auto zu einer Vertragswerkstatt von Audi gefahren.

3 Tage stand das Auto bei denen, bis ich die Mitteilung bekommen habe, dass sich einer von den 6 Zylinderin verabschiedet hat.

Der Audi Mitarbeiter meinte das wird ein teurer Spaß. Geschätzt: mind. 3.000 bis zu 10.000 bei einem Totalen Motorschaden.

Hier noch ein Paar Eckdaten zu dem Fahrzeug:

BJ: 12.2008

KM Stand: ca. 95.000 KM

Meine Frage an euch ist, was glaubt ihr bzw. könnt ihr aus Erfahrung sagen wieviel Kulanz Audi bei so einem Schaden hat und wie es sein kann das so ein Schaden überhaupt bei so wenig KM enstehen kann?

Im Internet habe ich nämlich so einen Schaden bei einem 2.7 TDI oder 3.0 TDI Motor gar nicht so richtig gefunden.....

Das Fahrzeug hat leider seit ca. 6 Monaten keine Garantie mehr und Anspruch auf Gewährleistung von Privatverkäufern hab ich leider auch nicht.

:confused::confused::confused:

Vielen Dank im Vorraus.

Mfg.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Zero-2000

gehe zum rechsanwalt!

und hole dir dein Geld vom privat anbieter wieder!

Nach einem monat war das devinitiv ein versteckter mangel!

und da sagt das recht.... das du auch von privat kauf die karre wieder zurückgeben kannst!

Sich von einem Anwalt beraten zu lassen, ist sicher eine gute Idee. Den Nachweis zu erbringen, dass die Verkäuferin den Mangel kannte oder kennen musste, dürfte schon schwieriger sein. Nachzuweisen, dass innerhalb des Monats der eigenen Nutzung der Mangel etwa durch forcierte Fahrweise nicht selbst erzeugt wurde, ist sicher auch nicht leicht. Ob man das als definitiv bezeichnen kann, hoffe ich im weiteren Verlauf des Falles hier zu erfahren.

Ich bin jetzt nicht der Experte für die Daten, die heutzutage von der Bordelektronik gespeichert werden, aber wenn überhaupt, lässt sich das darüber feststellen. Gegebenenfalls ist bei Audi auch gespeichert, welche Reparaturen/Garatie- und oder Kulanzarbeiten am Fahrzeug vorgenommen wurden, was Hinweise geben könnte.

Viel Glück!

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Das ist wirklich eine Seltenheit. Bei der Laufleistung und dem V6 Teddi hab ich das auch noch nicht gehört.

Ich würde in jedem Fall auch eine andere Fachwerkstatt konsultieren und für den Kulanzantrag auf keinen Fall über den Audi-Partner gehen, sondern direkt über die Audi-Kundenbetreuung per Mail oder Anruf. Die schicken dich dann zwar auch zum Vertragshändler, aber haben den Prozess der Abwicklung dann auf dem Schirm. D.h. kein großer Spielraum für den FH auf Zusatzumsatz!

Wenn es über die Kundenbetreuung zum Händler geht, sparst du garantiert ne Menge Geld. Leider ist es bei den meisten Vertragshändlern so.

Aber die Diagnose würde ich definitiv vorher über eine andere, vielleicht sogar eine sachkundige, freie Werkstatt bestätigen lassen.

Viel Erfolg!

Beim 2.7 V6 TDI habe ich noch nie von einem Motorschaden gehört!

Ich würde versuchen, einen Kulanzantrag an Audi zu stellen, zudem der Kilometerstand nicht übermäßig hoch ist.

am 6. Juni 2013 um 15:32

gehe zum rechsanwalt!

und hole dir dein Geld vom privat anbieter wieder!

Nach einem monat war das devinitiv ein versteckter mangel!

und da sagt das recht.... das du auch von privat kauf die karre wieder zurückgeben kannst!

Zitat:

Original geschrieben von Zero-2000

gehe zum rechsanwalt!

und hole dir dein Geld vom privat anbieter wieder!

Nach einem monat war das devinitiv ein versteckter mangel!

und da sagt das recht.... das du auch von privat kauf die karre wieder zurückgeben kannst!

Sich von einem Anwalt beraten zu lassen, ist sicher eine gute Idee. Den Nachweis zu erbringen, dass die Verkäuferin den Mangel kannte oder kennen musste, dürfte schon schwieriger sein. Nachzuweisen, dass innerhalb des Monats der eigenen Nutzung der Mangel etwa durch forcierte Fahrweise nicht selbst erzeugt wurde, ist sicher auch nicht leicht. Ob man das als definitiv bezeichnen kann, hoffe ich im weiteren Verlauf des Falles hier zu erfahren.

Ich bin jetzt nicht der Experte für die Daten, die heutzutage von der Bordelektronik gespeichert werden, aber wenn überhaupt, lässt sich das darüber feststellen. Gegebenenfalls ist bei Audi auch gespeichert, welche Reparaturen/Garatie- und oder Kulanzarbeiten am Fahrzeug vorgenommen wurden, was Hinweise geben könnte.

Viel Glück!

am 6. Juni 2013 um 17:29

das Recht gilt auch wenn dem anbieter der mangel nicht bekannt war!

Zitat:

Original geschrieben von Zero-2000

das Recht gilt auch wenn dem anbieter der mangel nicht bekannt war!

...das glaube ich allerdings nicht! Denn bei Verkauf von Privat zu Privat gibt es keine Mängelhaftung! Siehe auch bspw. die entsprechenden ADAC-Verträge.

 

Was sich ggf. lohnen könnte: Prüfe nach, ob die Verkäuferin nicht doch im weitesten Sinne ein Gewerbe hat. Ärzte, Rechtsanwälte usw. gelten beim Verkauf von Fahrzeugen als Händler und müssen haften. Es geht z.B. auch nicht, wenn ein Arzt sein Auto seiner Frau verkauft, also aus dem Betriebsvermögen nimmt, und diese dann als "normale" Verkäuferin" ohne Mängelhaftung auftritt. Dieses Vorgehen ist gesetzeswidrig. Da in Deinem Fall tatsächlich eine Verkäuferin auftritt könnte dies bspw. der Fall sein. (Nein, ich zahle nichts in die Chauvi-Kasse, aber in der Regel sind's ja eher Männer die einen Gebrauchtwagen verkaufen :D ...Bitte nicht schlagen jetzt!!! :cool:).

 

 

am 6. Juni 2013 um 19:36

ja das stimmt schon!

aber in diesem fall ist es ja ein motorschaden!!!

innerhalb von einem Monat!

Gutachter und Rechtsanwalt einschalten bin mir sicher das er sein Geld wieder einklagen kann und bekommen muss!

Zitat:

Original geschrieben von Zero-2000

ja das stimmt schon!

aber in diesem fall ist es ja ein motorschaden!!!

innerhalb von einem Monat!

Gutachter und Rechtsanwalt einschalten bin mir sicher das er sein Geld wieder einklagen kann und bekommen muss!

Nein, dazu muss er nachweisen, dass der Verkäufer von dem Mangel wusste. Wie soll man diesen Nachweis führen? Dem TE ist selbst in dem Monat nichts am Motor aufgefallen, warum sollte das beim Verkäufer anders gewesen sein?

Es läuft eher darauf hinaus, entweder Kulanz zu bekommen oder selbst löhnen.

Übrigens kann auch ein Unternehmer bzw. Freiberufler ein Auto privat besitzen und verkaufen. Nur aufgrund seines Berufes muss man nicht unbedingt Gewährleistung geben. Maßgebend ist hier, ob das Auto zum jeweiligen Betrieb gehörte oder nicht.

am 6. Juni 2013 um 20:32

Nein er muss nur nachweisen das der mangel schon vor kauf vorhanden war! Deshalb der Gutachter und ich gehe mal stark davon aus! da ja ein zylinder defekt ist.... und das passiert nicht von jetzt auf gleich (im normalfall)

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi

Zitat:

Original geschrieben von Zero-2000

ja das stimmt schon!

aber in diesem fall ist es ja ein motorschaden!!!

innerhalb von einem Monat!

Gutachter und Rechtsanwalt einschalten bin mir sicher das er sein Geld wieder einklagen kann und bekommen muss!

Nein, dazu muss er nachweisen, dass der Verkäufer von dem Mangel wusste. Wie soll man diesen Nachweis führen? Dem TE ist selbst in dem Monat nichts am Motor aufgefallen, warum sollte das beim Verkäufer anders gewesen sein?

 

Es läuft eher darauf hinaus, entweder Kulanz zu bekommen oder selbst löhnen.

 

Übrigens kann auch ein Unternehmer bzw. Freiberufler ein Auto privat besitzen und verkaufen. Nur aufgrund seines Berufes muss man nicht unbedingt Gewährleistung geben. Maßgebend ist hier, ob das Auto zum jeweiligen Betrieb gehörte oder nicht.

...das mit dem Freiberufler ist aber wohl leider nicht so einfach. Es muss schon genau nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug tatsächlich nicht im Betriebsvermögen war und dann über die von mir beschriebene Variante zu einem Privatfahrzeug wurde. Aber OK, auch wenn ich mich mit dem Thema schon befasst habe, so bin ich kein Rechtsanwalt. Also, am besten einen RA nehmen, der wird wissen was alles abzuchecken ist.

 

Ohne jetzt zu sehr ins Technische abdriften zu wollen. Das Schadensbild hat häufig zwei Ursachen:

Kühlwassermangel: Da es dann unter der Haube dampft, wenig wahrscheinlich, dass das nicht bemerkt wurde.

Ölmangel: Wenn nicht die Anzeige defekt ist, die niedrigen Ölstand anzeigt, dann müsste ein Leck vorliegen, dass keinen Monat braucht, um die vorhandene Wirkung zu erzielen. Im Moment des Motorstartens gehen sowieso alle Lampen an, so dass man den plötzlichen Ölverlust erst gar nicht bemerkt.

Da bei Verträgen unter Privatleuten die Beweislastumkehr nicht eintritt, muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden bereits zum Zeitpunkt es Kaufes angelegt war, was ich nach wie vor für schwierig halte. Ob da ein Gutachter die verschiedenen Ursachen (es gibt noch diverse andere Möglichkeiten) so genau eingrenzen kann, ist die entscheidende Frage.

Von privat bin ich mir nichtmal sicher, dass es ausreicht nachzuweisen, dass der Mangel schon existiert hat. Denn im allgemeinen steht in Verträgen sowas wie (nur sinngemäss!!!) "gekauft wie gesehen, weitergehende Haftung wird ausgeschlossen". Das schliesst selbstverständlich keine arglistige Unterschlagung von Mängeln aus. Und da müsste man meiner Meinung nach hinkommen. Man muss dem privaten Verkäufer nachweisen, dass ein Mangel an seinem Auto existiert hat und er es arglistig nicht gesagt hat. Wenn dem Käufer des Wagens dieser Mangel 1 Monat nicht aufgefallen ist, ist aber eben fraglich, ob man dem Verkäufer dieses Wissen dann unterstellen kann. Dafür reicht nicht nur der Gutachter aus.

Da hier aber ganz vieles nur Spekulation ist, wäre eine verbindliche Rechtsberatung wirklich anzuraten!

Themenstarteram 7. Juni 2013 um 9:58

Hallo Leute!

Vielen Dank für eure Tipps und Ratschläge.

Ich hab ein paar neue Infos zu Berichten:

Ich hab gestern ein Anruf von der Audi-Werkstatt bekommen.

Der Techniker meinte das der Defekte Zylinder alles demoliert hat was ihm in die quere gekommen ist.

D. h. ein neuer Motor muss eingebaut werden.

Kosten wären ca. 10.000 - 12.000 für Motor und ca. 3.500 € einbauen.

Mir ist aber ein Stein vom Herzen gefallen, als der Techniker mir 100% Kulanz auf Material gewährt hat.

Ich müsste "nur" die Lohnkosten von ca. 3.500 € übernehmen.

In dem Moment war ich natürlich sehr froh das Audi mir die Kulanz gewährt hat, jedoch konnte mir keiner so genau sagen was da genau los war mit dem Motor, woher der Schaden entstanden ist und wie man sowas vermeiden kann. :):confused:

Auf jeden Fall hab ich das paar Freunden erzählt und die meinte ich soll trotzdem unbedingt selber über die Audi Hotline ein eigenen Kulanz Antrag stellen und auch wegen den Lohnkosten nachfragen.

Jeder, egal ob A5 Fahrer, Audi Fahrer oder Techniker mit dem ich über meinen Schaden gesprochen habe, hat noch nie von einem Motorschaden bei so wenig KM und ohne Eigenverschulden gehört.

Meint ihr das ist dreist von mir, wenn ich Kulanz bei dem Lohnkosten beantragen?

...eigentlich kann ich ja für den schaden nix..

Bestimmt war irgendwas mit dem Motor oder der Elektronik von Anfang an Defekt oder vielleicht sogar ein Material Fehler im Motor... sonst hätte mir doch Audi nicht sofort 100% Kulanz gegeben????

Ich bin trotzdem Froh das ich mir einen Audi gekauft habe.. weil dieser Service ist echt einmalig und die Mitarbeiter sind auch super freundlich.

Zitat:

Original geschrieben von Zero-2000

Nein er muss nur nachweisen das der mangel schon vor kauf vorhanden war!

Nein, das gilt im Rahmen der Sachmängelhaftung, die hier vom privaten Verkäufer ziemlich sicher ausgeschlossen wurde. Hier kann es Ansprüche nur aus einer arglistigen Täuschung geben. Und dazu muss man dem Verkäufer nachweisen, dass er von dem Problem wusste. Und dieser Nachweis ist praktisch nie zu führen.

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