auch der 8K ist zu breit für die Baustellenspur

Audi A4 B8/8K

......wegen der kommenden Urlaubszeit und da dann viele auf deutschen Autobahnen , samt deren zahlreichen Baustellen, unterwegs sein werden.......Obacht 😉

Achtung vor neuer Polizeiabzocke....die linke Baustellenspur ist meist nur für Fahrzeuge bis zu einer Gesamtbreite ( da zählt definitiv dann Spiegel zu Spiegel ) von 2,00 m zugelassen. Entsprechende Schilder stehen dann vor einer Baustelle. Auch unser 8K ist mit 2,04 m breiter.
Es kam schon divers im Fernsehen und Zeitungen....da steht die grüne "Rennleitung" seit neuesten auf der Brücke und legt anhand fertiger Listen fest....der ist breiter, dem nehmen wir jetzt mal 20 Euro ab. Und rein rechtlich hast Du keine Chance. Leider kein Witz, die brauchen Geld.

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Unsere Freunde von der "Inneren" sollten sich mal lieber um deren Ur-eigenste Aufgabe kümmern: Verbrecher fangen! Aber halt: Das kostet ja, anstatt es was einbringt. Armes Deutschland!

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Zitat:

Original geschrieben von Audimann77


Wenn man (kaufmännisch) runden muss, wäre der A4 wieder zu breit. 2,06 -> 2,1.
Wenn man die Nachkommastellen abschneidet, passt es wieder . 2,06 -> 2,0.

wobei die 2,06 doch eh ein Typo waren, oder ? Ich hab noch nix mehr als 2,04 beim A4 gesehen.

Ich bin mir relativ sicher, dass wenn die Rennleitung zum Zwecke der Geldbeschaffung eine diesbezügliche Kontrolle ansetzt, alles über 2,00 Meter Breite eine Anzeige bekommen wird.

Gruß
Klaus

Zitat:

Original geschrieben von vip-klaus



Ich bin mir relativ sicher, dass wenn die Rennleitung zum Zwecke der Geldbeschaffung eine diesbezügliche Kontrolle ansetzt, alles über 2,00 Meter Breite eine Anzeige bekommen wird.

Gruß
Klaus

Davon gehe ich auch mal ganz stark aus, es wurde ja das Maximalmaß überschritten. Da hilft auch kein kaufmännisches Auf- oder Abrunden.

Zumal... rechnen??? Ach nee, ich sag mal lieber nix....😁

Zitat:

Original geschrieben von Touchwood


Dass sich das Schild mit der Fehrzeugbreitenbeschränkung (StVO) auf die tatsächliche aktuelle Fahrzeugbreite bezieht dürfte dagegen jedem einleuchten, da es der Engstelle relativ egal ist, ob das anstoßende Teil zur Karosserie gehört oder ein Anbauteil ist.

Und das ist eben genau nicht so klar.

Denn die Angabe in den Fahrzeugpapieren bezieht sich auf die Richtlinie zur Bestimmung der KFZ Breite. Danach ich ganz klar, welche Breite rechtlich ein Fahrzeug hat. Warum nun eine Beschilderung in der StVZO auf eine willkürlich andere Breite beziehen soll, ist vollkommen unklar.

Es ist eher traurig, wenn Richter nicht verstehen, was der Sinn einer einer gesetzlichen Richtlinie ist.

Wenn ich mich als Ing. nicht an Richtlinien halte, sehe ich aber schlecht aus. Und dabei ist es auch unerheblich, ob ich glaube, dass eine Richtlinie unlogisch ist.

Im Anhang der StVO steht zu Zeichen 264 "tatsächliche Fahrzeugbreite", das klingt für mich zunächst noch relativ eindeutig. Das genaue Messverfahren ist leider nicht erwähnt. Es ist jedoch auch nirgends erwähnt, dass die Messbedingungen des §32 StVZO (s.u.) hier auch gelten.

Die StVZO (§32 "Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen"😉 dagegen bezieht sich leider auf die streng vertrauliche ISO-Norm 612-1978😠, so dass wir die dortigen Messverfahren wohl niemals erfahren werden (ist das eigentlich zulässig?). Dass die Spiegel nicht mitzumessen sind ist aber wohl nicht Bestandteil dieser Norm, sondern explizit in der StVZO so festgelegt.

Aber mir ist auch nicht klar, wieso man so ein Problem nicht durch klarere Formulierungen deutlich entschärfen kann.

P.S. Als Ing. muss man immer den Gültigkeitsbereich einer Richtlinie berücksichtigen...😉

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Also wenn ich mir einen Auszug dieser Richlinie zu Gemüte ziehe, dann fallen mir da folgende Dinge auf :
ZITAT:
Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die
folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:

- Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht
- Gemessen wird bei geschlossenen Türen und Fenstern und bei Geradeausstellung der Räder

Somit wäre die Fahrzeugbreite im ZB Teil I wohl ausschlaggebend.
Geschlossene Fenster ... denke mal historisch bedingt, evtl. Dreiecksfenster?
und warum Geradeausstellung der Räder ?... komme vom Messen rein ... eingeschlagene Räder machen das fahrzeug breiter als ausgeklappte Spiegel (auch Dumbos)

Zitat:

Original geschrieben von senderlisteffm


Und das ist eben genau nicht so klar.

Denn die Angabe in den Fahrzeugpapieren bezieht sich auf die Richtlinie zur Bestimmung der KFZ Breite. Danach ich ganz klar, welche Breite rechtlich ein Fahrzeug hat. Warum nun eine Beschilderung in der StVZO auf eine willkürlich andere Breite beziehen soll, ist vollkommen unklar.

Doch, das ist ganz klar. Sogar 100% klar. 😉

Welche anderen Maße sollten denn im Fahrzeugschein auch stehen? Dort sind die Breiteangaben der "festen Karosserie" aufgeführt, sämtliche beweglichen Teile (wie eben auch anklappbare Spiegel) bleiben hierbei unberücksichtigt.

Und der Baustelle ist es es Piep-egal, was in deinen Papieren steht, denn wenn du dort durchfährst, weil es laut Papieren passt, dein Beifahrer aber während der Fahrt seinen Allerwertesten zum Fenster raushält, dann kommst du zwangsläufig über die technische Fahrzeugbreite und darfst eben nicht auf der linken Spur fahren. Die Baustelle kann ja nicht wissen, ob du heute mal Ladung an Bord hast und morgen wiederum nicht. Dort zählt einzig und allein, die aktuelle Breite deines Fahrzeuges, weil eben in der Baustelle nur ein ganz gewisser Platz vorhanden ist. Der ist heute und morgen identisch, deine Fahrzeugbreite nicht unbedingt.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von senderlisteffm


Und das ist eben genau nicht so klar.

Denn die Angabe in den Fahrzeugpapieren bezieht sich auf die Richtlinie zur Bestimmung der KFZ Breite. Danach ich ganz klar, welche Breite rechtlich ein Fahrzeug hat. Warum nun eine Beschilderung in der StVZO auf eine willkürlich andere Breite beziehen soll, ist vollkommen unklar.

Doch, das ist ganz klar. Sogar 100% klar. 😉
Welche anderen Maße sollten denn im Fahrzeugschein auch stehen? Dort sind die Breiteangaben der "festen Karosserie" aufgeführt, sämtliche beweglichen Teile (wie eben auch anklappbare Spiegel) bleiben hierbei unberücksichtigt.

Und der Baustelle ist es es Piep-egal, was in deinen Papieren steht, denn wenn du dort durchfährst, weil es laut Papieren passt, dein Beifahrer aber während der Fahrt seinen Allerwertesten zum Fenster raushält, dann kommst du zwangsläufig über die technische Fahrzeugbreite und darfst eben nicht auf der linken Spur fahren. Die Baustelle kann ja nicht wissen, ob du heute mal Ladung an Bord hast und morgen wiederum nicht. Dort zählt einzig und allein, die aktuelle Breite deines Fahrzeuges, weil eben in der Baustelle nur ein ganz gewisser Platz vorhanden ist. Der ist heute und morgen identisch, deine Fahrzeugbreite nicht unbedingt.

okay, wenn Du das aus dieser Sicht siehst... einverstanden 🙂, aber wieviele Millionen Fahrzeuge fahren tagtäglich "unverändert, z.b. ohne Allerwehrtesten aus dem fenster zu halten" 😁, auf Deutschlands Strassen? 😕

ich kann mir auch nicht vorstellen, wie Du z.b. alleine Deine Fahrzeugbreite ermitteln willst?

Was ist z.b. mit unseren behinderten Mitmenschen? Wie messen die?

Solange diese Messmethode nicht geklärt ist oder welche Maß das Maß der Dinge ist, ist es müßig darüber zu diskutieren...

Warum werden dann eigentlich die Schilder in den Baustellen auf 2,1m erweitert? doch wohl nicht, weil alle ihrern Aller.... 😁 okay, lassen wir das .. 😁

Das man selber messen soll, steht auch nirgends geschrieben. Nur, dass man sich vorher über die tatsächliche Breite informieren muss.
Und die Neubeschilderung auf 2,1m ist ja schonmal ein Schritt in die richtige Richtung und eben genau dieser Spiegeldiskussion zu verdanken. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Horatio C.


Meinen Hochglanzprospekt(Drucklegung April 2008) rausgekramt, da steht Breite: 2006 mm und die Dumbos sind deutlich zu sehen.

Das kann ich bestätigen. Ich hatte jetzt mal einen älteren Katalog vorliegen ("Gültig ab August 2007"😉, bei dem dieses Maß auch angegeben war. Damit sind es genau 6 mm zu viel. Einem pflichtbewussten toitschen Beamten sollte das schon ausreichen, um jemanden abzukassieren.

Im aktuellen A4-Katalog ist der Allroad Quattro mit diesen Dumbo-Ohren abgebildet. Die Bemaßung zwischen den Spiegelenden wird auch mit 2006 mm angegeben. Hat der wirklich diese Spiegel noch?

Acadri

Ja, der Allroad hat die Dumbos noch. Breite: 2006.

mein A4 Baujahr September 2010 ist im Prospekt (April 2010) mit 2040 mm Breite angegeben. Im (online) Bordbuch steht "Breite über Spiegel: 2006 mm".
Und wenn es nur ein Milimeter wäre - wer links fährt, riskiert ein Bußgeld.

Gruß
Klaus

Der Allroad ist trotzdem immer noch bei 2006 ;-) auch laut Liste.

Vielleicht gibt's ja bald die Sonderausstattung "Baustellenspiegel" mit dem Code 2M0😉. Die Spiegel bei früheren Modellen gerade mal 6mm zu breit zu gestalten ist schon etwas suboptimal.

Zitat:

Original geschrieben von Touchwood


... Die Spiegel bei früheren Modellen gerade mal 6mm zu breit zu gestalten ist schon etwas suboptimal.

jo, dass sehe ich auch so. die 3 mm pro Seite würde niemand vermissen ...

Gruß
Klaus

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