auch der 8K ist zu breit für die Baustellenspur

Audi A4 B8/8K

......wegen der kommenden Urlaubszeit und da dann viele auf deutschen Autobahnen , samt deren zahlreichen Baustellen, unterwegs sein werden.......Obacht 😉

Achtung vor neuer Polizeiabzocke....die linke Baustellenspur ist meist nur für Fahrzeuge bis zu einer Gesamtbreite ( da zählt definitiv dann Spiegel zu Spiegel ) von 2,00 m zugelassen. Entsprechende Schilder stehen dann vor einer Baustelle. Auch unser 8K ist mit 2,04 m breiter.
Es kam schon divers im Fernsehen und Zeitungen....da steht die grüne "Rennleitung" seit neuesten auf der Brücke und legt anhand fertiger Listen fest....der ist breiter, dem nehmen wir jetzt mal 20 Euro ab. Und rein rechtlich hast Du keine Chance. Leider kein Witz, die brauchen Geld.

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Unsere Freunde von der "Inneren" sollten sich mal lieber um deren Ur-eigenste Aufgabe kümmern: Verbrecher fangen! Aber halt: Das kostet ja, anstatt es was einbringt. Armes Deutschland!

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Zitat:

Original geschrieben von vip-klaus


.... bei denen zuerst die Ankündigung "Baustelle vorraus" kommt, dann beginnt die durchgezogene Linie zwischen den Fahrstreifen (ab hier also Spurwechsel verboten). Erst hunderte Meter weiter kommt das Schild mit der Spurverschwenkung und dem Schild "max. Breite 2 Meter".

zugegeben nicht ganz eindeutig markiert 😉

Aber hier gilt - weil gleichgerichteter Verkehr - man kann bis zur eigentlichen Baustellenbeschilderung ( also das Verschwenkungsschild ) sehr wohl noch von links nach rechts fahren - dieser Spurwechsel ist nicht untersagt - macht ja auch gleich gar keinen Sinn das zu verbieten.

Zitat:

Original geschrieben von hohirode



Zitat:

Original geschrieben von vip-klaus


.... bei denen zuerst die Ankündigung "Baustelle vorraus" kommt, dann beginnt die durchgezogene Linie zwischen den Fahrstreifen (ab hier also Spurwechsel verboten). Erst hunderte Meter weiter kommt das Schild mit der Spurverschwenkung und dem Schild "max. Breite 2 Meter".
zugegeben nicht ganz eindeutig markiert 😉

Aber hier gilt - weil gleichgerichteter Verkehr - man kann bis zur eigentlichen Baustellenbeschilderung ( also das Verschwenkungsschild ) sehr wohl noch von links nach rechts fahren - dieser Spurwechsel ist nicht untersagt - macht ja auch gleich gar keinen Sinn das zu verbieten.

Bedeutet das wirklich, dass man die durchgezogene Linie überfahren darf??? Ich habe auch schon öfter solche Baustellen gesehen und mich - eher theoretisch - gefragt, wie ich mich mit einem zukünftigen Auto der Breite eines 8K korrekt verhalten müsste.

Zitat:

Original geschrieben von hohirode


... zugegeben nicht ganz eindeutig markiert 😉

Aber hier gilt - weil gleichgerichteter Verkehr - man kann bis zur eigentlichen Baustellenbeschilderung ( also das Verschwenkungsschild ) sehr wohl noch von links nach rechts fahren - dieser Spurwechsel ist nicht untersagt - macht ja auch gleich gar keinen Sinn das zu verbieten.

Äh, Moment:

Zeichen 295/296 "Fahrstreifenbegrenzung" (durchgezogene Linie)
Tatbestandsnummer 141253
"Verbotswidrig Fahrstreifenbegrenzung überfahren (Zeichen 295 oder 296)"
§ 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 155 BKat

Und jetzt?

Gruß
Klaus

Zitat:

Original geschrieben von PureBlack


Die Schilder "2m-Fahrzeugbreite" beziehen sich auf die tatsächliche Breite des Fahrzeuges mit Spiegeln.

Wo steht das eigentlich genau? Wozu gibt es denn die Richtlinie zur Bestimmung einer KFZ Breite, wenn dann irgendwelche Stellen das anders auslegen?

Für mein Verständnis kann die maßgebliche Breite nur die rechtliche sein. Ich würde das auch drauf ankommen lassen, falls mir mal ein Verwarnungsgeld zugesprochen wird.

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Zitat:

Original geschrieben von senderlisteffm


. Ich würde das auch drauf ankommen lassen, falls mir mal ein Verwarnungsgeld zugesprochen wird.

Dann tu das...da haben aber ganz andere in dieser Angelegenheit bereits vor kurzem Prozesse verloren.

Zitat:

Original geschrieben von vip-klaus



Zitat:

Original geschrieben von hohirode


... zugegeben nicht ganz eindeutig markiert 😉

Aber hier gilt - weil gleichgerichteter Verkehr - man kann bis zur eigentlichen Baustellenbeschilderung ( also das Verschwenkungsschild ) sehr wohl noch von links nach rechts fahren - dieser Spurwechsel ist nicht untersagt - macht ja auch gleich gar keinen Sinn das zu verbieten.

Äh, Moment:

Zeichen 295/296 "Fahrstreifenbegrenzung" (durchgezogene Linie)
Tatbestandsnummer 141253
"Verbotswidrig Fahrstreifenbegrenzung überfahren (Zeichen 295 oder 296)"
§ 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 155 BKat

Und jetzt?

Gruß
Klaus

das ist von der Straßensituation abhängig.....in dem Fall darfst Du bis zur eigentlichen Baustelle von links nach rechts wechseln - ( nicht mehr von rechts nach links ! )

Zitat:

Original geschrieben von senderlisteffm


Wo steht das eigentlich genau? Wozu gibt es denn die Richtlinie zur Bestimmung einer KFZ Breite, wenn dann irgendwelche Stellen das anders auslegen?
...
z.B. hier

- auch die Ladung ist mit eingeschlossen 😕 (zur Seite herausragende Ladung ist verboten).

Zur Not steht es in den entsprechenden Erläuterungen zur StVO (die eh keiner kennt oder liest 😛)

In o.g. Link wird auch auf die Problematik eingegangen, dass die 2m nicht mehr zeitgemäß sind, von daher hat sich der Diskussions-Stoff im kommenden Jahr nach der Umrüstung auf 2,1 (dort wo es durch die örtlichen Gegebenheiten der Baustelleneinrichtung möglich ist) fast erübrigt.

Zitat:

Original geschrieben von senderlisteffm



Wo steht das eigentlich genau? Wozu gibt es denn die Richtlinie zur Bestimmung einer KFZ Breite, wenn dann irgendwelche Stellen das anders auslegen?

Für mein Verständnis kann die maßgebliche Breite nur die rechtliche sein. Ich würde das auch drauf ankommen lassen, falls mir mal ein Verwarnungsgeld zugesprochen wird.

In der StVZO (die die Zulassung von Fahrzeugen betrifft) steht recht eindeutig, dass in den Fahrzeugpapieren die Breite OHNE Anbauteile (z.B. Spiegel) anzugeben ist, da auch die zulässigen Fahrzeugmaße ohne diese Teile definiert sind. Sonst müsste man z.B. wenn breitere Spiegel vorgeschrieben werden plötzlich alle LKWs schmaler bauen oder beim Spiegeltausch die Fahrzeugpapiere berichtigen lassen. Warum auf der Zulassungsbescheinigung allerdings nicht einfach z.B. "Breite ohne Anbauteile in mm" (oder so) steht (sondern nur "Breite in mm"😉, ist mir auch ein Rätsel. Auch mir war das nämlich lange nicht bewusst, aber das nützt im Zweifelsfall leider genau gar nix. Ich fände es natürlich noch praktischer, wenn bei einem PKW zusätzlich die Gesamtbreite angegeben wäre, aber das werden wir wahrscheinlich nicht mehr erleben.

Dass sich das Schild mit der Fehrzeugbreitenbeschränkung (StVO) auf die tatsächliche aktuelle Fahrzeugbreite bezieht dürfte dagegen jedem einleuchten, da es der Engstelle relativ egal ist, ob das anstoßende Teil zur Karosserie gehört oder ein Anbauteil ist.

Zitat:

Original geschrieben von hohirode


... das ist von der Straßensituation abhängig.....in dem Fall darfst Du bis zur eigentlichen Baustelle von links nach rechts wechseln - ( nicht mehr von rechts nach links ! )

Hallo hohirode,

kann ich das irgendwo im Paragraphendschungel nachlesen? Ich galube nicht, dass die Polizei bei mir auf eine Anzeige verzichtet, wenn ich ihr sage, dass der Spurwechsel in diesem Fall laut Motor-Talk-Forum erlaubt ist.

Danke und Gruß
Klaus

Hm, ich bezweifel das auch irgendwie, leider! 😁

Meiner Ansicht nach darf eine durchzogene Linie in keiner Richtung überfahren werden. Hab in den 80ern meinen Führerschein gemacht und so wurde es in der Fahrschule gelehrt. Denke auch nicht, dass es da in den letzten Jahren irgendwelche Änderungen gegeben hat (auch wenn sich viele nicht an diese Regel halten).

Wenn das Wechseln von links nach recht erlaubt (andersherum aber verboten ist), dann müßte der Trennstreifen auf der linken Seite gestrichelt und auf der rechten durchzogen sein, dann könnte ich es nachvollziehen, aber so...

Lasse mich aber gerne eines besseren belehren!

da auch ich nicht alles im Kopf habe - müssen wir das auf nächste Woche verschieben - wenn ich wieder im Büro bin. Dort habe ich die Unterlagen .....

Bis dann - guten Rutsch ins neue Jahr 🙂

Zitat:

Original geschrieben von vilafor


Hm, ich bezweifel das auch irgendwie, leider! 😁

Meiner Ansicht nach darf eine durchzogene Linie in keiner Richtung überfahren werden. Hab in den 80ern meinen Führerschein gemacht und so wurde es in der Fahrschule gelehrt. Denke auch nicht, dass es da in den letzten Jahren irgendwelche Änderungen gegeben hat (auch wenn sich viele nicht an diese Regel halten).

Wenn das Wechseln von links nach recht erlaubt (andersherum aber verboten ist), dann müßte der Trennstreifen auf der linken Seite gestrichelt und auf der rechten durchzogen sein, dann könnte ich es nachvollziehen, aber so...

Lasse mich aber gerne eines besseren belehren!

Das scheint mir korrekt. Man muss sich vorher überlegen, auf welcher Spur man die Baustelle wieder verlassen möchte.

Die Fahrbahnmarkierungen müssen aber so ausgerichtet sein, dass das eine das andere nicht ausschließt - ansonsten ist die Baustellenbeschilderung fehlerhaft, da aber eine Planung durch viele Hände läuft, ist ein solcher Mangel (in der Regel) ausgeschlossen - es würde spätestens in hohis Büro auffallen 😉

So jetzt wünsche ich einen guten Rutsch, weil ich nun viel trinken und essen muss.

Zitat:

Original geschrieben von PureBlack


.....- ansonsten ist die Baustellenbeschilderung fehlerhaft, da aber eine Planung durch viele Hände läuft, ist ein solcher Mangel (in der Regel) ausgeschlossen - es würde spätestens in hohis Büro auffallen 😉

genau das habe ich ja beschrieben...nicht eindeutig markiert......

Es kann ja nicht sein das ich mir 5 km vor der eigentlichen Baustelle die Spur aussuchen und dort auch verweilen muss. Wenn ich dann links bin und es ist am Beginn oder kurz vor der eigentlichen Baustelle - also 5 km später - erst das 2 m Schild, dann muss ich ja wechseln dürfen. Wenn das 2 m Schild jedoch bereits auch 5 km vor der Baustelle steht, also bei Beginn der durchgezogenen Linie, dann habe ich später keine Ausrede mehr 😉

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von patti106


Die Beschilderung besagt eh, dass das Fahrzeug nicht breiter als 2,0m sein darf.
Wenn nur eine Nachkommastelle interessiert, darf dein Fahrzeug eben auch legal mit 2049mm auf die linke Spur (wohlgemerkt von Spiegelaußenkante zu Spiegelaußenkante).

Da wir ja also nun max. 2,06m haben, würde es nach dieser Interpretation bedeuten, wir dürften doch ganz regulär auf der linken Spur fahren. 😕

Ich möchte gern nochmal auf diesen Einwand aus einem anderen Thread zurückkommen, das Thema hat mir übers WE keine Ruhe gelassen.

Laut Beschilderung ist eine Breite von 2,0m maßgeblich.
Es ist also lediglich eine Nachkommastelle angegeben.
Der 8K ist mit 2060mm bzw 2040mm in der obigen Schreibweise ebenfalls nur 2,0m breit, wenn man es - analog der Gesetzesvorgabe - auch mit nur einer Nachkommastelle angibt. Somit wäre alles korrekt.

Wäre jetzt zu klären, welche Relevanz die zweite, dritte, vierte, ... Nachkommastelle in solchen Fällen hätte.

Wenn man (kaufmännisch) runden muss, wäre der A4 wieder zu breit. 2,06 -> 2,1.
Wenn man die Nachkommastellen abschneidet, passt es wieder . 2,06 -> 2,0.

wobei die 2,06 doch eh ein Typo waren, oder ? Ich hab noch nix mehr als 2,04 beim A4 gesehen.

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