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auch der 8K ist zu breit für die Baustellenspur

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 17. Juni 2011 um 10:40

......wegen der kommenden Urlaubszeit und da dann viele auf deutschen Autobahnen , samt deren zahlreichen Baustellen, unterwegs sein werden.......Obacht ;)

Achtung vor neuer Polizeiabzocke....die linke Baustellenspur ist meist nur für Fahrzeuge bis zu einer Gesamtbreite ( da zählt definitiv dann Spiegel zu Spiegel ) von 2,00 m zugelassen. Entsprechende Schilder stehen dann vor einer Baustelle. Auch unser 8K ist mit 2,04 m breiter.

Es kam schon divers im Fernsehen und Zeitungen....da steht die grüne "Rennleitung" seit neuesten auf der Brücke und legt anhand fertiger Listen fest....der ist breiter, dem nehmen wir jetzt mal 20 Euro ab. Und rein rechtlich hast Du keine Chance. Leider kein Witz, die brauchen Geld.

Beste Antwort im Thema

Unsere Freunde von der "Inneren" sollten sich mal lieber um deren Ur-eigenste Aufgabe kümmern: Verbrecher fangen! Aber halt: Das kostet ja, anstatt es was einbringt. Armes Deutschland!

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nur dass bei der Angabe als Maß die fehlenden Stellen als "0" gelten und somit diese Interpretation wohl nicht gelten kann...

Hallo zusammen,

tja, auf der A5 zwischen Offenburg und Appenweier ist das mittlerweile anders gelöst:

Ein Schild mit der Aufforderung, auf beiden Spuren versetzt zu fahren. Daneben ein zweites: Überholverbot.

Ich kann Euch sagen, dass unsere Verkehrshüter natürlich am ersten Tag sofort vor Ort waren.

VG

Eric

Zitat:

Original geschrieben von Sani28

Ein Schild mit der Aufforderung, auf beiden Spuren versetzt zu fahren.

Sollte damit dieses Schild gemeint sein, darfst du es getrost ignorieren, denn dies ist lediglich eine Empfehlung, aber kein offizielles Verkehrszeichen.

wenn aber zusätzlich das offizielle Überholverbotsschild daneben hängt, sieht die Sache wohl anders aus: überholen is' dann nicht mehr... :(

Müsste man jetzt wissen, wie es genau beschildert war.

Aber wie weiter vorne schon aufgeführt, streng genommen gilt in JEDER Baustelle Überholverbot. Von daher kann eigentlich jeder belangt werden.

Das Überholverbotsschild hing direkt daneben.

Ich hatte das dort zum ersten Mal so gesehen.

VG

Eric

Zitat:

Original geschrieben von Jerry M.

Zitat:

die aktuellen Maße:

A4/S4 Limo+Avant: Breite 2004 mit Spiegel

A4 allroad:             Breite 2006 mit Spiegel

Also ich lese in dem Dokument 2040 und nicht 2004.

2004 wäre ja noch im Bereich der Mess(un)genauigkeit der Polizei.

Bääh, wer lesen kann, hat viele Vorteile im Leben...

Klar, sind beim normalen A4/S4 2 m und 4 cm, beim allroad 2 m und 6 mm.

Sorry, bin ein wenig mit den ganzen Nullen verrutscht...

 

Was an dieser Regelung auf jeden Fall schwachsinnig ist, ist, dass in den Fahrzeugpapieren die Breite ohne Spiegel vermerkt ist, du als Benutzer der Autobahn aber die Abmessungen mit Spiegel wissen mußt. Vielleicht sollte man unter diesen Umständen mal dazu übergehen, in den Papieren die Maximalbreite anzugeben.

Stelle mir gerade "Klein-Erna" vor, die gerade mal weiß, wo an ihrem Auto vorne und hinten ist und ja, das Auto ist rot und hat auch ein Lenkrad. Aber fragt die mal nach der maximalen Breite ihres Fahrzeugs...

Unsereins kann ja noch in den Prospekt gucken, aber ansonsten wüßte ich auch nicht, wie man diese Maße zuverlässig ermitteln könnte.

Die Schilder "2m-Fahrzeugbreite" beziehen sich auf die tatsächliche Breite des Fahrzeuges mit Spiegeln.

Der A4 8K wird somit von der Überholspur ausgeschlossen (so auch viele SUV und der VW T5).

Das macht im Grunde Sinn, weil man ein sicheres Überholen von Lkw auf dem Fahrsteifen gewährleisten möchte (Seitenabstand/Unfallverhütung), insbesondere sollten aber andere Klein-Lkw und Sprinterklasse-Fahrzeuge (auch jene mit Anhänger) abgehalten werden den Überholstreifen zu nutzen.

Um den Pkw-Fahrern (die ursprünglich nicht Adressat dieser Regelung sein sollten) jetzt wieder ein Überholen zu ermöglichen, wurden die Schilder auf 2,1m angepasst.

Die "Wenigen", die einen Anhörungsbogen / schriftliche Verwarnung oder gar eine Anzeige bekommen haben, hatten halt Pech...

...bzw. haben sich nicht an das geltende Recht gehalten.

Zitat:

Original geschrieben von Sani28

Das Überholverbotsschild hing direkt daneben.

Ich hatte das dort zum ersten Mal so gesehen.

 

VG

Eric

Hi eric,

 

zeig mir einen der sich daran haelt.

ich fahr von freiburg aus mind. 2 mal wöchentlich die Strecke.

Und es hält sich keiner dran, weils auch kein sinn mach versetzt fahren. 

Gestern hats trotzdem dort gekracht. und 4 h später als ich heim fuhr hatte es schon wieder gekracht.

Zitat:

Original geschrieben von vilafor

 

Stelle mir gerade "Klein-Erna" vor, die gerade mal weiß, wo an ihrem Auto vorne und hinten ist und ja, das Auto ist rot und hat auch ein Lenkrad. Aber fragt die mal nach der maximalen Breite ihres Fahrzeugs...

Ich behaupt mal 85 % der MEnschen draussen wissen nicht wie breit ihre Autos sind

Ich erhöhe auf 95 % :);)

 

http://www.daserste.de/.../..._beitrag_dyn~uid,o5mygbtmu5kkjsr3~cm.asp

die eigentlich frechheit daran finde ich ja, davon aus zu gehen, dass ich als fahrzeugführer vor fahrt antritt verpflichtet bin, das fahrzeug zu vermessen, denn das ist unzumutbar, unangemessen und teilweise nicht möglich.

und die "lücke" das in den fahrzeugpapieren eine andere breite gemeint ist als auf den schilder ist reine abzock und der staat nutzt hier nur die aus, die keine ahnung haben oder sich nicht trauen dagegen an zugehen.

ich scheiß doch auf eine regel wenn diese unsinnig und offensichtlich ungerecht ist. die lösung des problems ist auch nicht aus 2 metern 2,1 meter zu machen sondern die maßangaben in den zulassungen auf die absolute maximal breite bzw. vllt ein zweit wert mit angekappten spiegel zu ändern, dass ist die lösung

und da müsst herr ramsauer nur mal mit der eu und den fahrzeugherstellen sprechen und ab nächstest jahr gilt das dann.

dann kann der staat auch gerne regelverstöße geltend machen, denn vor fahrtantritt in die zulassung zu schauen ist zumutbar, alles andere nicht.

ich bleib dabei, ich zahle nicht!

Themenstarteram 30. Dezember 2011 um 7:28

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von Sani28

Ein Schild mit der Aufforderung, auf beiden Spuren versetzt zu fahren.

Sollte damit dieses Schild gemeint sein, darfst du es getrost ignorieren, denn dies ist lediglich eine Empfehlung, aber kein offizielles Verkehrszeichen.

nachdem ich ja auch täglich selber anordnungsmäßig damit beschäftigt bin ;) es handelt sich um ein Schild der Verkehrszeichenreihe 5xx - Fahrstreifentafel. Alleine darf das auch dar nicht gestellt werden. Nachdem es jedoch unmittelbar in Verbindung mit Zeichen 276 Überholverbot angebracht war, ist Ignoranz hier nicht angesagt, sondern fungiert als offizielles Zusatzzeichen zu 276 und ist zwingend zu beachten.

Und das hat jetzt nichts mit Oberlehrer tu tun - das ist bereits ganz normale Fahrschule, die bei manchen eben schon eine Weile her ist ;)...bei mir auch - nur muss ich mich halt täglich mit beschäftigen, auch wenn Autobahnen dienstlich gottlob nicht so mein Aufgabengebiet ist

Hallo zusammen,

auf der A8 zwischen Stuttgart und Karlsruhe gibt es Baustellen, bei denen zuerst die Ankündigung "Baustelle vorraus" kommt, dann beginnt die durchgezogene Linie zwischen den Fahrstreifen (ab hier also Spurwechsel verboten). Erst hunderte Meter weiter kommt das Schild mit der Spurverschwenkung und dem Schild "max. Breite 2 Meter". Wie soll man sich hier korrekt verhalten, wenn man auf der linken Spur unterwegs ist? Illegal über die durchgezogene Linie nach rechts wechseln oder illegal links weiterfahren? Oder vielleicht rückwärts bis zum Anfang der durchgezogenen Linie zurückfahren und auf die rechte Spur wechseln :)

Das muss ich mal bei der Autobahnmeisterei nachfragen ...

Gruß

Klaus

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