Astra G BJ 1998 Xenon Umbau, Problem mit Scheinwerfer

Opel Astra G

Hi,
ich habe vor mein Astra G BJ 1998 mit zugelassenen Xenon-licht umzubauen.

Streuscheibenreinigungsanlage und Automatische Höhenverstellung sind verbaut.

Nun habe ich nur noch das Problem mit den Xenonscheinwerfern.

Bei den DEPO-Xenonscheinwerfern ist kein Ring (oder Bügel) für die Befestigung des Brennern nicht mit drin/dabei,sollte er beim scheinwerfer dabei sein oder beim brennern? zudem habe ich nicht diesen Sockel für die Spannungszufuhr(siehe bild) da meine Original Hella SW jede sein seperates Kabelpaar direkt zur birne hat?
Sind alle Xenon scheinwerfer mit diesem Sockel oder gibts welche auch fürn 98model?

bitte um dringende Antwort..

Stefan

24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Die Scheinwerfer sind nicht für Xenon geprüft. Da steht "HCR" drauf, was soviel bedeutet wie "Abblendlicht und Fernlicht Halogen".

Scheinwerfer

A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten

Auch wenn in die Fassung nur ein D2S-Brenner reinpasst, sieht jeder Prüfer und jeder Polizist sofort, dass in diesen Scheinwerfer keine Gasentladungsleuchtmittel reindürfen. In meinen Augen sind die DEPO ganz normale Halogenscheinwerfer, an die eine D2S-Fassung drangezangelt wurde.

Gruss
Jürgen

genau so siehst aus...

lieber nen bisschen mehr geld ausgeben und originale kaufen..

hab meine gebraucht für 250€ mit steuergeräten und vorschaltgeräten und schwarz hinterlegt bei ebay erstanden..

erfordert allerding nen bisschen geduld..

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Die Scheinwerfer sind nicht für Xenon geprüft. Da steht "HCR" drauf, was soviel bedeutet wie "Abblendlicht und Fernlicht Halogen".

Scheinwerfer

A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten

Auch wenn in die Fassung nur ein D2S-Brenner reinpasst, sieht jeder Prüfer und jeder Polizist sofort, dass in diesen Scheinwerfer keine Gasentladungsleuchtmittel reindürfen. In meinen Augen sind die DEPO ganz normale Halogenscheinwerfer, an die eine D2S-Fassung drangezangelt wurde.

Gruss
Jürgen

Sodele mein Tüv Prüfer meinte die sind in Ordnung ich kann diese verbauen.

Oder dem Prüfer war es scheiß egal 🙂

ja es ist erlaubt Anbauteile aus Fern-Ost mit fragwürdigen E-Prüfzeichen anzubringen 😉

Extrembeispiel die Depo Angel Eyes
die Xenon Nachbauten um was es hier geht sind wenigstens noch ansatzweise brauchbar

Zitat:

Original geschrieben von edelberg09



Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Die Scheinwerfer sind nicht für Xenon geprüft. Da steht "HCR" drauf, was soviel bedeutet wie "Abblendlicht und Fernlicht Halogen".

Scheinwerfer

A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten

Auch wenn in die Fassung nur ein D2S-Brenner reinpasst, sieht jeder Prüfer und jeder Polizist sofort, dass in diesen Scheinwerfer keine Gasentladungsleuchtmittel reindürfen. In meinen Augen sind die DEPO ganz normale Halogenscheinwerfer, an die eine D2S-Fassung drangezangelt wurde.

Gruss
Jürgen

Sodele mein Tüv Prüfer meinte die sind in Ordnung ich kann diese verbauen.
Oder dem Prüfer war es scheiß egal 🙂

Wahrscheinlich war es dem egal, was Du verbaust. Das Risiko trägst jedoch weiterhin Du selbst. Bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall hast in erster Linie DU das Problem, nicht der TÜVer.

Gruss
Jürgen

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Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V



Zitat:

Original geschrieben von edelberg09


Sodele mein Tüv Prüfer meinte die sind in Ordnung ich kann diese verbauen.
Oder dem Prüfer war es scheiß egal 🙂

Wahrscheinlich war es dem egal, was Du verbaust. Das Risiko trägst jedoch weiterhin Du selbst. Bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall hast in erster Linie DU das Problem, nicht der TÜVer.

Gruss
Jürgen

Warum das?

Wenn ich es vom Tüv abgenommen bekomme und die das Eintragen :-/ .

Ich habe auch nochmal beim Händler nachgefragt und der hat auch bestätigt das es Xenon-Scheinwerfer sind.

Zitat:

Original geschrieben von edelberg09



Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Wahrscheinlich war es dem egal, was Du verbaust. Das Risiko trägst jedoch weiterhin Du selbst. Bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall hast in erster Linie DU das Problem, nicht der TÜVer.

Gruss
Jürgen

Warum das?
Wenn ich es vom Tüv abgenommen bekomme und die das Eintragen :-/ .
Ich habe auch nochmal beim Händler nachgefragt und der hat auch bestätigt das es Xenon-Scheinwerfer sind.

Weil Du als Halter für den Zustand Deines Fahrzeugs verantwortlich bist. Es gab schon zig Diskussionen rund um das Thema "Gefälligkeitseintragung". Der TüVer wird sich immer mit dem Vorwand rausreden, daß der bemängelte Zustand nicht mehr dem Zustand entspricht, den er geprüft hat.

Den TüVer kriegst Du normalerweise nicht dran. Ist ne dumme Sache, an der sich aber leider nichts ändern lässt. Wenn Dir was am Versicherungsschutz Deines Fahrzeugs liegt, dann verkauf die dusseligen DEPOs und kauf Dir gebrauchte anständige originale SW.

Der Händler kann Dir übrigens viel bestätigen. Im Zweifelsfall zählt das Prüfzeichen. Und so lange auf den Scheinis kein "DC" drauf steht, sind es ganz gewöhnliche Halogenscheinwerfer die auf Xenon umgebastelt worden sind.

Gruss
Jürgen

Habe die gleichen, oben steht D2S drauf.
Evtl. sind die bald zu haben wenn ich meine Karre abfackel.
Stecker gibt es beim Steckerladen.de

Ihre bestellten Produkte nochmals zur Kontrolle:
Stk. Produkt Artikel Nr. Einzelpreis Preis
8 x JPT Kontakt 1,0-2,5mm
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0,17 EUR 1,36 EUR
4 x JPT Kontakt 0,5-1,0mm
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8 x Einzeladerdichtung weiß 1,0-2,5mm²
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0,07 EUR 0,56 EUR
2 x JPT-Gehäuse 10-polig
1-0967240-1
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Zwischensumme: 7,96 EUR

Pauschale Versandkosten (Bester Weg): 6,90 EUR

inkl. UST 19%: 1,27 EUR
Summe: 14,86 EUR
Da ich meine Lampen umgebaut habe und Billigstarter nutze(eigene Masse und +) habe ich 4, oder sogar nur 2 Pins zuwenig in dieser Liste, musst selbst rausfinden welche.

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V



Zitat:

Original geschrieben von edelberg09


Warum das?
Wenn ich es vom Tüv abgenommen bekomme und die das Eintragen :-/ .
Ich habe auch nochmal beim Händler nachgefragt und der hat auch bestätigt das es Xenon-Scheinwerfer sind.

Weil Du als Halter für den Zustand Deines Fahrzeugs verantwortlich bist. Es gab schon zig Diskussionen rund um das Thema "Gefälligkeitseintragung". Der TüVer wird sich immer mit dem Vorwand rausreden, daß der bemängelte Zustand nicht mehr dem Zustand entspricht, den er geprüft hat.

Den TüVer kriegst Du normalerweise nicht dran. Ist ne dumme Sache, an der sich aber leider nichts ändern lässt. Wenn Dir was am Versicherungsschutz Deines Fahrzeugs liegt, dann verkauf die dusseligen DEPOs und kauf Dir gebrauchte anständige originale SW.

Der Händler kann Dir übrigens viel bestätigen. Im Zweifelsfall zählt das Prüfzeichen. Und so lange auf den Scheinis kein "DC" drauf steht, sind es ganz gewöhnliche Halogenscheinwerfer die auf Xenon umgebastelt worden sind.

Gruss
Jürgen

Also ich finde die nicht dusselig.

Wie gesagt der Händler verkaufte Sie als Original Xenonscheinwerfer.

Das DC steht ja auf den Scheinwerfern drauf mit dem Prüfzeichen. Gut auf den Bildern bissle Schlecht zu sehen.

Ist aber ein Original Xenonscheinwerfer wo ich keine Probleme damit haben werde 🙂.
Somit ist das auch geklärt nur wie ich das anlöten muss, das ist die Frage nun noch 🙁

du hast halogen blinker und standlicht? wo gibts die denn?

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Die Scheinwerfer sind nicht für Xenon geprüft. Da steht "HCR" drauf, was soviel bedeutet wie "Abblendlicht und Fernlicht Halogen".

Scheinwerfer

A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten

Auch wenn in die Fassung nur ein D2S-Brenner reinpasst, sieht jeder Prüfer und jeder Polizist sofort, dass in diesen Scheinwerfer keine Gasentladungsleuchtmittel reindürfen. In meinen Augen sind die DEPO ganz normale Halogenscheinwerfer, an die eine D2S-Fassung drangezangelt wurde.

Gruss
Jürgen

Ähm hab auch Xenon Scheinwerfer von Depo, das lustige ist das die E-Prüfnummer nicht vorne dran steht, sondern auf den schwarzen Rahmen siehe Bild also alles i.O. 😉

Gruß Alex

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